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Verfahrensablauf für die Vergabe der Flächen im Gewerbegebiet „Im Pinntal“ Die Vergabe der Grundstücke erfolgt anhand eines

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Verfahrensablauf für die Vergabe der Flächen im Gewerbegebiet „Im Pinntal“

Die Vergabe der Grundstücke erfolgt anhand eines offenen Bieterverfahrens. Die abschließende Bewertung der eingegangenen Bewerbungen erfolgt anhand verschiedener Kriterien, die Sie der beigelegten Übersicht entnehmen können (bitte nicht ausfüllen). Diese Auswahlkriterien unterstreichen die besondere Bedeutung der Erhaltung und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Diese Kriterien dienen den Mitgliedern des Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschusses als Entscheidungshilfe. Grundsätzlich sind die politischen Vertreter:innen in ihren Entscheidungen frei.

Die Entscheidung über die Vergabe städtischer Gewerbeflächen trifft der Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss in einer nicht-öffentlichen Sitzung. Damit die politischen Vertreter:innen sich ein Bild von Ihrem Unternehmen und Ihren Planungen machen können, unterstützt es Ihre Bewerbung, wenn Sie überzeugende und nachvollziehbare Informationen beifügen. Als Orientierungshilfe dienen Ihnen bei Ihrer schriftlichen Bewerbung die ragen in dem ebenfalls beigefügten Leitfaden.

Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung eine Finanzierungsbestätigung (Grundstückskaufvertrag / Bauvorhaben) Ihrer Hausbank bei. Bitte beachten Sie des Weiteren, dass die Mindestfläche, auf welche geboten werden kann, bei rund 1.000 m² liegt; das Mindestangebot bei 120,- € / m² inklusive Erschließungsbeiträge sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (zzgl. Hausanschlüsse). Niedrigere Angebote können leider keine Berücksichtigung finden.

Die freien Flächen stehen ausschließlich Unternehmen zur Verfügung, deren Ansiedlung nur in einem Gewerbegebiet möglich ist. Das selbstständige Wohnen im Gewerbegebiet ist nicht zulässig. Nur in Ausnahmefällen ist nach §8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO eine Hausmeister- oder Betriebsleiterwohnung zulässig, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und in Grundfläche sowie Baumasse untergeordnet sein muss.

Haben Sie bereits eine bestimmte Fläche im Gewerbegebiet im Blick? Teilen Sie uns dies gern mit – wir versuchen, Ihren Wunsch im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Nutzen Sie bitte dazu bitte den Parzellierungsplan und benennen in Ihrer Bewerbung die gewünschte Fläche.

Die Baustraße im Gewerbegebiet ist bereits fertiggestellt.

Die Käufer sind verpflichtet, das Grundstück innerhalb von zwei Jahren nach Beurkundung des Kaufvertrags zu bebauen. Sämtliche Kosten des Grundstückkaufvertrages und seiner Durchführung (z.B. Notar- und Gerichtskosten, Grunderwerbssteuern, Vermessungskosten) trägt der Käufer.

Bei bestehendem Kaufinteresse sind auflagen- und bedingungsfreie Kaufpreisangebote in einem verschlossenen Kuvert bis spätestens 7. Mai 2021 an die Stadt Bottrop, wie folgt beschriftet, zu richten:

Stadt Bottrop

Amt für Wirtschaftsförderung und Standortmanagement Herrn Frank Paluch

Kaufpreisangebot „Im Pinntal“ – ungeöffnet weiterleiten – Paßstraße 2

46236 Bottrop

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Bitte geben Sie für eventuelle Nachfragen auch Ihre Telefonnummer auf dem Umschlag an.

Verspätetet oder zu niedrige Angebote können wir leider nicht berücksichtigen.

Kaufpreisangebote können auch persönlich beim Amt für Wirtschaftsförderung und Standortmanagement, Paßstraße 2, 46236 Bottrop abgegeben werden. Hierfür ist allerdings eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Außerhalb der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. 8:30 bis 12:30 Uhr; Mo., Di., Fr. 14:00 bis 16:00 Uhr, Do. 14:00 bis 17:00 Uhr) steht für den Einwurf der Kaufangebote der Nachtbriefkasten des Rathauses, Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop zur Verfügung.

Die Grundstücksvergabe erfolgt in der Sitzung des Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschusses der Stadt Bottrop am 16. Juni 2021. Der Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss ist in seiner Veräußerungsentscheidung frei. Der Kriterienkatalog dient, wie oben dargelegt, lediglich als Entscheidungshilfe.

Für Rückfragen im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner:

Oliver Zurnieden, Tel.: 02041 / 70 3356, E-Mail: oliver.zurnieden@bottrop.de und Frank Paluch, Tel.: 02041 / 70 3489, E-Mail: frank.paluch@bottrop.de

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