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Verfahrensablauf für die Vergabe der Flächen im Gewerbegebiet

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Academic year: 2022

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Verfahrensablauf für die Vergabe der Flächen im Gewerbegebiet „Im Pinntal“

Die Vergabe der Grundstücke erfolgt anhand eines offenen Bieterverfahrens. Die für die Stadt Bottrop besten Angebote finden Berücksichtigung. Die Bewertung der Bewerbungen erfolgt anhand verschiedener Kriterien, die Sie dem beigefügten Wertungskatalog inkl. Gewichtung entnehmen können. Die Stadt Bottrop unterstreicht mit diesem Katalog u.a. die Wichtigkeit der Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Vorrangig stehen diese Flächen für Unternehmen zur Verfügung, deren Ansiedlung nur in einem Gewerbegebiet möglich ist. Das Wohnen im Gewerbegebiet ist nicht zulässig. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Notwendigkeit einer Betriebsleiterwohnung nachgewiesen werden kann und diese dem Betriebszweck untergeordnet ist.

Neben den Kriterien aus dem Wertungskatalog sollten Angaben zur geplanten Flächennutzung, dem bisherigen Betriebsstandort und die Aussage, ob es sich um eine Betriebserweiterung oder -verlagerung handeln wird, Ihre Bewerbung ergänzen. Bitte teilen Sie ebenfalls mit, ob eine Betriebsleiterwohnung geplant ist.

Sofern Sie in dem Gewerbegebiet eine bestimmte Lage bevorzugen, möchten wir Sie darum bitten, Ihre Präferenz anhand der Angaben im Parzellierungsvorschlag, der ebenfalls beiliegt, in Ihrer Bewerbung zu benennen. Bei größerem Flächenbedarf können Sie mehrere angrenzende Parzellen benennen. Die Wirtschaftsförderung versucht Ihren Wunsch im Falle einer Zuteilung zu berücksichtigen.

Die Erschließung der Flächen ist für das Frühjahr 2020 über eine Baustraße geplant. Käufer sind verpflichtet, das Grundstück innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung der Baustraße zu bebauen. Sämtliche Kosten des Grundstückskaufvertrages und seiner Durchführung (z.B.

Notar- und Gerichtskosten, Grunderwerbsteuern, Vermessungskosten) trägt der Käufer.

Bei bestehendem Kaufinteresse sind auflagen- und bedingungsfreie Kaufpreisangebote in einem verschlossenen Kuvert bis spätestens zum 07.06.2019 an die Stadt Bottrop, wie folgt beschriftet, zu richten:

Stadt Bottrop

Amt für Wirtschaftsförderung und Standortmanagement (15) Herrn Oliver Zurnieden

Kaufpreisangebot „Im Pinntal“ – ungeöffnet weiterleiten – Paßstraße 2

46236 Bottrop

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Später eingehende Angebote bleiben unberücksichtigt. Es wird gebeten, für eventuelle Rückfragen die telefonische Erreichbarkeit auf dem Umschlag anzugeben. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt in der Sitzung des Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschusses der Stadt Bottrop am 30.08.2019. Die politischen Gremien der Stadt Bottrop sind in ihrer Veräußerungsentscheidung frei.

Kaufpreisangebote können auch persönlich beim Amt für Wirtschaftsförderung und Standortmanagement, Paßstraße 2, 46236 Bottrop abgegeben werden. Außerhalb der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr; Mo.; Di., Fr 14 bis 16 Uhr; Do 14 bis 17 Uhr) steht für den Einwurf der Kaufangebote der Nachtbriefkasten des Rathauses, Ernst-Wilczok- Platz 1, 46236 Bottrop zur Verfügung.

Für Rückfragen im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung steht Ihnen gerne das Amt für Wirtschaftsförderung und Standortmanagement, Paßstraße 2, 46236 Bottrop zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner:

Herr Oliver Zurnieden, Tel.: 02041 / 70 3356, E-Mail: oliver.zurnieden@bottrop.de und Herr Frank Paluch, Tel.: 02041 / 70 3489, E-Mail: frank.paluch@bottrop.de.

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