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DGB-Positionspapier zu den Wahlen des Europäischen Par-lamentes im Juni 2009

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Bereich Europapolitik

DGB-Positionspapier zu den Wahlen des Europäischen Par- lamentes im Juni 2009

Beschluss des DGB-Bundesvorstandes

vom 2. Dezember 2008

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I. Das Europäische Parlament stärken – Wählen gehen

Am 07. Juni 2009 finden in Deutschland die Wahlen zum Europäischen Parlament statt.

Das Europäische Parlament, als einziges direkt gewähltes und so unmit- telbar legitimiertes Organ der Europäischen Union, hat wichtige Mitent- scheidungs-, Kontroll- und Informationsrechte. Doch trotz wachsender Kompetenzen des Parlamentes durch die institutionellen Reformen der letzten Jahre ist die Arbeit des Parlamentes vielen ArbeitnehmerInnen unbekannt oder unklar geblieben.

Auch wenn das Parlament nach jüngsten Umfragen von allen europäi- schen Institutionen mit 52 Prozent noch das höchste Vertrauen genießt, sinkt die Wahlbeteiligung seit Jahren. Das ist auch in Deutschland so:

Vor 30 Jahren, bei der ersten Wahl zum Europäischen Parlament, gingen mehr als 65 Prozent der WählerInnen zu den Wahlurnen, 1994 waren es noch 60 Prozent, 1999 nur noch 45,2 Prozent und 2004 nur noch 43 Prozent. Diesen Trend gilt es umzukehren.

Denn ohne ein starkes, arbeitnehmerfreundliches Europäisches Parla- ment kann die Krise Europas nicht überwunden werden. Die aktuelle Europäische Kommission und auch der Rat, beide mit deutlich weniger Vertrauen ausgestattet als das Parlament, haben durch politische Initiati- ven und Weichenstellungen entscheidend mit zur Vertrauens- und Legi- timitätskrise beigetragen.

Die EU-Kommission hat in vielen Fällen Druck auf die Mitgliedstaaten ausgeübt, weiter zu deregulieren und zu privatisieren. Eine Reihe von Mitgliedstaaten haben im Rat verhindert, dass sozial fortschrittliche Re- gelungen beschlossen werden konnten oder haben europäische Ent- scheidungen vorgeschoben, um zu Hause für ArbeitnehmerInnen nachteilige Regelungen zu legitimieren und gleichzeitig so zu tun, als seien sie daran unbeteiligt.

Das soziale Europa war in den letzten fünf Jahren dadurch blockiert oder kam nur sehr schleppend voran.

Neu ist: EU-Kommission und Rat schrecken nicht mehr davor zurück, bestehende europäische sozialpolitische Regelungen nach unten zu kor- rigieren und damit zu verschlechtern. Das hat sich bei der Arbeitszeit- richtlinie gezeigt.

Der Europäische Gerichtshof, der in den letzten Jahrzehnten durch Rich- terrecht das soziale Europa oft befördert hat, räumte durch neue Urteile in den Rechtsachen Viking, Laval, Rüffert und Kommission ./. Luxemburg dem Binnenmarkt eine höhere Priorität ein als den sozialen Grundrech-

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ten, wie beispielsweise dem Streikrecht oder der Tarifautonomie, und öffnet so Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor.

All dies gefährdet die Zukunft Europas.

Der DGB hat deshalb diese Entwicklung massiv kritisiert und andere eu- ropäische Weichenstellungen eingefordert.

Hier kommt dem Europäischen Parlament eine wichtige Rolle zu – mit ParlamentarierInnen, die sich für die Rechte der ArbeitnehmerInnen wie für das soziale Europa einsetzen. Das Europäische Parlament hat in der Vergangenheit oft die Funktion des sozialen Gewissens in Europa wahr- genommen. Dies zeigen Beispiele wie die Hafenrichtlinie und die Dienst- leistungsrichtlinie. Hier hat das Europäische Parlament – zusammen mit den Gewerkschaften - dafür gesorgt, dass unsoziale Vorhaben der EU- Kommission aufgehalten oder wesentlich entschärft wurden.

Schließlich brauchen wir mehr Europa und eine bessere europäische Politik. Dazu kann und muss das Europäische Parlament beitragen. Auch deshalb lohnt es sich, am 7. Juni 2009 wählen zu gehen.

II. Europäische soziale Mindeststandards, Ja – sozialer Rückschritt, Nein!

Die Europäische Union muss die Folgen der größten Finanz- und Wirt- schaftskrise ihrer Geschichte bewältigen. Die Krise ist auch eine Folge der jahrzehntelangen Deregulierungs- wie Umverteilungspolitik und glo- baler Handelsungleichgewichte. Obwohl die europäischen Ökonomien eng verflochten sind und es negative wie positive Übertragungseffekte gibt, werden die Rettungsmaßnahmen vorrangig national entwickelt und nicht einmal systematisch koordiniert. Europa kann auf diese Krise nicht mit den Rezepten der Vergangenheit reagieren. Die neuen Herausforde- rungen machen neue Antworten nötig. Auch hierzu kann und muss das neue Parlament wichtige Impulse setzen und Vorschläge entwickeln.

Die Krise darf auch nicht dazu führen, die notwendige Energie- und Kli- mawende zu verzögern oder zu verpassen. Im Gegenteil, diese Heraus- forderungen müssen im Rahmen der Konjunktur- und Investitionspro- gramme vorrangig aufgegriffen werden.

Der Einfluss europäischer Politik auf die nationale Politik ist in den letzten Jahren weiter gestiegen. Dabei sind die Kompetenzen sehr ungleich ver- teilt. Während beispielsweise die Geld- und Wettbewerbspolitik weitge- hend europäisiert sind, trifft dies auf andere Bereiche wie die Wirtschafts- und Sozialpolitik nicht zu. Gleichzeitig greift die EU beispielsweise durch die Wettbewerbsregelungen massiv in die nationalen Handlungsspiel- räume der Sozialpolitik ein, ohne dass dies bisher durch europäische Regelungen kompensiert wird. Zwar wurden soziale Werte und Ziele in den Verträgen festgeschrieben, die Gemeinschaft kann jedoch nur in

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mit wirtschaftlichen Grundfreiheiten und einer gemeinsamen Währung im Euroraum, aber unterschiedliche Wirtschafts- und Sozialpolitiken sowie teilweise sehr verschiedene Ansätze in der Arbeitsmarktpolitik.

Dabei zeigen sowohl die Auseinandersetzungen um die Dienstleistungs- richtlinie als auch die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Ge- richtshofs zu den Grundfreiheiten und zur Auslegung der Entsenderichtli- nie ganz eindeutig: Der Binnenmarkt hat erhebliche Rückwirkungen auf die Sozialpolitik. Weder im Bereich der Sozialversicherung und der sozia- len Daseinsvorsorge, geschweige denn auf dem Arbeitsmarkt gibt es heute noch „europafreie“ Bereiche. Der liberalisierte Binnenmarkt hat erhebliche Auswirkungen auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen in Deutschland.

Um eine Spirale nach unten zu verhindern, brauchen wir – auf europäi- scher wie auch auf nationaler und weltweiter Ebene – neue rechtliche Rahmenbedingungen, damit ökonomischer und sozialer Fortschritt wie- der Hand in Hand gehen.

Das Europäische Parlament muss in der nächsten Legislaturperiode 2009 - 2014 wesentliche Impulse setzen und Entscheidungen mit herbei- führen. Dazu fordert der DGB insbesondere:

¾ Initiativen zum Vorrang der sozialen Grundrechte vor den Marktfreiheiten: Das soziale Europa läuft Gefahr, unter die Rä- der der „wirtschaftlichen Grundfreiheiten“ zu geraten. Mit der For- derung nach einer sozialen Fortschrittsklausel soll beispielsweise erreicht werden, dass der Europäische Gerichtshof im Konfliktfall den wirtschaftlichen Grundfreiheiten wie der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit keinen Vorrang vor sozialen Rechten und Prinzipien einräumen kann. Dies muss auch für die Freiheit des Waren- und Kapitalverkehrs sowie die Wettbewerbsbestimmun- gen gelten. Die Europäische Union soll verpflichtet werden, die Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbessern und die sozialen Grundrechte wie Streikrecht und Tarifautonomie wirksam zu gewährleisten. In Europa müssen Streiks nicht nur zur Wahrung und Verbesserung sozialer Standards weiter zulässig sein, son- dern auch gegen unfairen Wettbewerb und Lohn- und Sozial- dumping. Mit dem Vorrang der sozialen Grundrechte vor den Bin- nenmarktfreiheiten soll dafür gesorgt werden, dass in Konfliktfäl- len die sozialen Grundrechte vorgehen. Gleichzeitig soll sicher- gestellt werden, dass die wirtschaftlichen Freiheiten nicht dazu benutzt werden dürfen, nationale Sozial- und Beschäftigungsge- setze zu umgehen oder auszuhebeln. Die soziale Fortschritts- klausel beinhaltet außerdem die Verpflichtung der EU-

Kommission, alle Initiativen zu unterlassen, die auf eine Ver- schlechterung bereits erreichter Sozialstandards abzielen und legt ihr neben dem „Rückschrittsverbot“ ein „Verbesserungs- gebot“ auf. Auch die Mitgliedstaaten sind in die Verpflichtung

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zum sozialen Fortschritt eingebunden. Sie dürfen schon jetzt je- derzeit bessere Regelungen erlassen, als durch die europäischen Mindeststandards definiert werden.

¾ Initiativen „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“: Der Europäische Gerichtshof hat in jüngster Zeit mit den vier bereits genannten Urteilen zur EU-Entsenderichtlinie Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor geöffnet. Mit diesen Urteilen wer- den zahlreiche nationale Schutzvorschriften für entsandte Arbeit- nehmerInnen für europarechtswidrig erklärt, indem die in der Ent- senderichtlinie festgelegten Mindest-Schutzrechte in Maximal- standards umgedeutet werden.

Damit wird die ursprüngliche Absicht der Richtlinie, Mitgliedstaa- ten, Unternehmen und Beschäftigte vor unfairem Wettbewerb zu schützen, ins Gegenteil verkehrt. Der DGB fordert deshalb das neue Europäische Parlament auf, sich für einen Pakt gegen So- zial- und Lohndumping stark zu machen. In diesem Zusam- menhang muss das Parlament die EU-Kommission weiter aufzu- fordern, eine Überarbeitung der Entsenderichtlinie auf den Weg zu bringen, wie dies bereits 2008 vom Europäischen Parlament im Andersson-Bericht gefordert wird. Dies wird umso wichtiger, je stärker die Entsendung von ArbeitnehmerInnen zunimmt. Schon vor der letzten Erweiterungswelle der Union bestand innerhalb der EU ein großes Einkommens- und Wohlstandsgefälle. Durch die Erweiterung haben die Unterschiede innerhalb Europas in Bezug auf Einkommen, Produktivität und Beschäftigung noch er- heblich zugenommen. 2009 jährt sich die Mitgliedschaft der 10 neuen Mitglieder zum fünften Mal. Grundsätzlich muss sicherge- stellt werden, dass ArbeitnehmerInnen nicht diskriminiert werden, wenn sie innerhalb Europas mobil sind. Das kann durch die Be- achtung des Prinzips „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am glei- chen Ort“ sichergestellt werden. Dies beinhaltet, dass niemand – auch wenn er sich nur zeitweise in einem EU-Mitgliedstaat aufhält - weniger verdienen darf, als seine direkten ArbeitskollegInnen, wenn sie gleiche oder gleichwertige Arbeiten ausführen. So soll im Interesse aller ArbeitnehmerInnen wirksam Lohn- und Sozial- dumping verhindert werden.

¾ Eine neue EU-Zukunftsstrategie 2010 - 2020: Die 2000 von den Staats- und Regierungschefs beschlossene Lissabon-Strategie war zunächst darauf angelegt, Europa bis zum Jahr 2010 zur wettbewerbsfähigsten Region der Welt zu machen. Die Verbesse- rung der Wettbewerbsfähigkeit sollte jedoch mit mehr und besse- ren Arbeitsplätzen, ökologischer Nachhaltigkeit und einer Stär- kung des sozialen Zusammenhalts einhergehen. Dieser auf den Säulen Wirtschaft, Soziales und Umwelt basierende Politikansatz wurde auch von den Gewerkschaften unterstützt – zumal er auch noch mit einer sozialpolitischen Agenda der EU flankiert werden sollte. 2005 hat die Barroso-Kommission mit der Neuausrichtung

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bewerbsfähigkeit verschoben. Das wurde vom Europäischen Par- lament kritisiert. Auch der DGB hat sich dagegen ausgesprochen.

Doch die Barroso-Kommission hat sich davon nicht beirren lassen und auch im Rat Unterstützung gefunden, die Gewichte in Europa zu verschieben. Das hat jedoch nicht dazu geführt, dass die Ziele bis 2010 erreicht werden. In Gegenteil, die soziale Gerechtigkeit hat abgenommen und unsichere Beschäftigung zugenommen. In der nächsten Legislaturperiode wird es wesentlich darum gehen, die binnenmarktdominierte Integrationsstrategie durch eine neue Strategie zu ersetzen. Bisher gibt es keine klare Vision bzw. Vor- stellung über das soziale Fundament des Integrationsprozesses.

Hierzu muss das Europäische Parlament neue Akzente setzen.

¾ Initiativen für Gute Arbeit und mehr Demokratie in der Wirt- schaft: In den letzten Jahren ist die prekäre Beschäftigung euro- paweit gestiegen, in Form von befristeter Beschäftigung, Leihar- beit oder Scheinselbstständigkeit, oftmals ohne ausreichende so- ziale Absicherung und existenzsichernde Löhne.

Hier braucht es mehr Sicherheit, Regeln und Mindeststandards – angefangen von Mindestlöhnen bis hin zur realen Gleichstellung etwa von LeiharbeitnehmerInnen mit dem Stammpersonal.

Gleichzeitig darf die Flexibilität nicht nur den Anteilseignern die- nen, sie muss auch den ArbeitnehmerInnen neue Freiräume er- öffnen und ihnen gute Arbeit ermöglichen. Gute Arbeit, das sind Jobs, von denen man leben kann. Gute Arbeit braucht Arbeits- platzsicherheit, Beteiligung, gesunde Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit und die Chance, Beruf und Familie zu vereinbaren.

Gute Arbeit ist würdige Arbeit ohne Diskriminierungen. Kernele- mente guter Arbeit sind vor allem bessere Mitbestimmungs-, In- formations- und Konsultationsrechte in Europa. Sei es für die na- tionalen Interessenvertretungen, die Europäischen Betriebsräte oder in transnationalen Unternehmensformen und Gesellschaf- ten. Mitbestimmung ist ein Motor für ein sozial gerechtes, nach- haltiges, innovatives und erfolgreiches Wirtschaften, bei dem der Mensch im Mittelpunkt steht. Daher fordern wir das Europäische Parlament auf, dafür Sorge zu tragen, dass die nationalen Mitbe- stimmungsregelungen und ihre Weiterentwicklung nicht durch die Umwandlung von Unternehmen mit ehemals nationaler Rechts- form in Unternehmen mit europäischen Rechtsformen gefährdet werden. Dafür ist zentral, dass die bezüglich der Mitbestimmung bei der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) sowie bei der Euro- päischen Genossenschaft gesetzten Standards bei der Ausges- taltung weiterer gesellschaftsrechtlicher Richtlinien nicht unter- schritten, sondern dass diese im Gegenteil im Sinnes eines ver- besserten Schutzes der Mitbestimmung ausgebaut werden.

Längst überfällig sind auch europäische Mindeststandards zum Arbeitnehmer-Datenschutz.

¾ Einen neuen Ordnungsrahmen in Europa: Die jüngste Fi- nanzmarktkrise macht deutlich, dass wir einen neuen europäi-

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schen Ordnungsrahmen mit Regelungen zur Vorbeugung, Haf- tung, Mitbestimmung und Langfristorientierung brauchen. Das neue Parlament sollte sich u. a. für einen Haftungsverbund der Europäischen Banken, eine europäische Finanztransaktionssteu- er, eine stärkere Eigenkapitalhinterlegung bei risikoreichen Bank- geschäften sowie eine europäische Rating-Agentur stark machen.

2008 hat das Europäische Parlament mit dem Rasmussen- Bericht bereits wichtige Akzente für bessere Regelungen bezüg- lich Hedge Fonds und Private Equity gesetzt.

¾ Ein Gesamtkonzept zur Migrations-, Zuwanderungs- und In- tegrationspolitik: Dies muss sich an der langfristigen Entwick- lung auf dem Arbeitsmarkt orientieren, den Schutz vor Verfolgung sichern, die Interessen der Herkunftsländer berücksichtigen und die in der Europäischen Union lebenden Migrantinnen und Migranten vor Ungleichbehandlung schützen. Nicht die Ab- schaffung von EU-Außen-Grenzen oder Zuwanderungsbeschrän- kungen sind das Ziel, sondern die Steuerung der Zuwanderung und die Einhaltung der Menschenrechte. Das Europäische Par- lament ist gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitneh- merrechte und der Schutz vor Diskriminierung bei der Verge- meinschaftung der Migrations- und Einwanderungspolitik eine größere Bedeutung einnimmt.

Für all das lohnt es sich am 07. Juni 2009 wählen zu gehen. Und zwar KandidatInnen, die sich für diese Ziele einsetzen.

III. DGB-Initiative „Von Straßburg nach Straßburg“ im Zeitraum 12/2008 bis 07/2009

Anknüpfungspunkt sind die EP-Wahlen im Juni 2009. Die Initiative zielt auf eine inhaltliche Mobilisierung von Dezember 2008 bis kurz nach den EP-Wahlen im Juni 2009, orientiert an der Kampagne des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB).

Die Demonstration in Straßburg am 16.12.2008 bildet den Auftakt der Initiative. ArbeitnehmerInnen aus ganz Europa setzen sich für mehr Ar- beitnehmerrechte in Europa ein und fordern nachhaltige Maßnahmen, um der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise genauso zu begegnen wie der aktuellen Legitimationskrise der Europäischen Union.

Im Januar übernimmt Tschechien die EU-Ratspräsidentschaft. Deshalb soll vor Ort mit dem Europäischen Gespräch ein richtiges Zeichen ge- setzt werden für ein soziales Europa und für ein starkes, arbeitnehmer- freundliches Europäisches Parlament. Unter dem Titel: „Das soziale Eu- ropa wählen“.

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Anschließend ist in Berlin eine Gewerkschaftskonferenz mit den deut- schen SpitzenkandidatInnen der im EP vertretenen Parteien vorgesehen, um die Anforderungen der Gewerkschaften mit ihnen zu diskutieren. Da- zu soll auch Bilanz gezogen werden, wie die im EP vertretenen Parteien und ParlamentarierInnen Position bezogen haben zu Themen, die die Lebens- und Arbeitsbedingungen der ArbeitnehmerInnen direkt berüh- ren. Dies betrifft u. a. europäische Regelungen zur Leiharbeit, zur Ar- beitszeit, zur Mitbestimmung und zu den Arbeitsmöglichkeiten und Kom- petenzen der Europäischen Betriebsräte. Der 1. Mai soll europaweit ge- nutzt werden, um auf die bevorstehenden Wahlen und die europapoliti- schen Forderungen der Gewerkschaften hinzuweisen.

Dies ist auch Thema auf der Halbzeitkonferenz des Europäischen Ge- werkschaftsbundes Ende Mai 2009 in Paris.

Im Laufe der Initiative sollen sowohl die Gewerkschaftsmitglieder als auch die gewerkschaftlichen Multiplikatoren informiert und sensibilisiert werden, die Europawahlen als Chance zu betrachten, mit ihrer Stimme Einfluss zu nehmen. Für ein besseres, sozialeres Europa.

Die Veranstaltungen werden im Laufe der Initiative nach und nach weiter konkretisiert.

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