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Merkblatt Einsatzmöglichkeit von Hubrettungsfahrzeugen

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Academic year: 2022

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Merkblatt

Einsatzmöglichkeit von Hubrettungsfahrzeugen

Ausgabe: 04.2020

Herausgeber: Feuerwehr der Stadt Fulda

37.22 Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

(2)

Feuerwehr der Stadt Fulda - 37.22 Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

E-Mail: vorbeugender-brandschutz@fulda.de 2

Inhalt

1. Bedeutung und Notwendigkeit ... 3

2. Anfragesteller ... 3

3. Formaler Ablauf ... 3

4. Sonderfall ... 4

5. Anmerkung ... 4

6. Gebühren ... 4

Impressum

Herausgeber

Magistrat der Stadt Fulda

Amt für Brand-, Zivilschutz und Rettungsdienst 37.22 Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

Kontakt

Amt für Brand-, Zivilschutz und Rettungsdienst 37.22 Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz An St. Florian 4

36041 Fulda

Telefon: 0661/102 3722

Fax: 0661/102 3748

E-Mail: vorbeugender-brandschutz@fulda.de Internet: www.feuerwehr-fulda.de

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Feuerwehr der Stadt Fulda - 37.22 Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

E-Mail: vorbeugender-brandschutz@fulda.de 3

1. Bedeutung und Notwendigkeit

Unter der Einsatzmöglichkeit von Hubrettungsfahrzeugen versteht man die Gewährleistung einer gesicherten Rettung von Menschen über Mittel der Feuerwehr aus einer bauliche Anlage in Verbindung mit den örtlichen und baulichen Gegebenheiten.

Die Einsatzmöglichkeit von Hubrettungsfahrzeugen ist immer dann zu erfragen, wenn für eine bauliche Anlage seitens des Brandschutznachweises eine Sicherstellung des zweiten Rettungsweges über Hubrettungsgerät der Feuerwehr vorgesehen wird.

2. Anfragesteller

Eine Anfrage zur Einsatzmöglichkeit von Hubrettungsfahrzeugen hat ausschließlich durch den Nachweisberechtigten (§ 6 Abs. 6 NBVO 2015) bzw. den Prüfsachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz (§ 19 Abs. 1 HPPVO 2015) zu erfolgen.

3. Formaler Ablauf

Grundsätzlich ist eine Anfrage zur Einsatzmöglichkeit von Hubrettungsfahrzeugen in schriftlicher Form an die Brandschutzdienststelle zu stellen.

Dabei sind folgende Unterlagen mindestens einzureichen:

 Darstellung der anleiterbaren Stellen inkl. Höhenangaben

 Darstellung der Freiflächen sowie aktuelle Darstellung des öffentlichen Straßenraums inkl. der nutzbaren Aufstellflächen (mit Bemaßung)

 Darstellung der Freiflächen, insbesondere der Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr auf dem Grundstück mit Aussage über die Befahrbarkeit (Traglast)

 Darstellung der Anbindung des Grundstücks an die öffentliche Verkehrsfläche (auch aktuelles Foto möglich)

 Ansicht(en) der Gebäudeseite(n), auf denen der 2. Rettungsweg über Hubrettungsfahrzeuge der Feuerwehr erfolgen soll

 Schnitt(e) mit Höhenangaben

Der Brandschutznachweis ist zur Stellungnahme nicht erforderlich!

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Feuerwehr der Stadt Fulda - 37.22 Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

E-Mail: vorbeugender-brandschutz@fulda.de 4

Die Brandschutzdienststelle prüft die örtlichen Gegebenheiten und äußert sich in Form einer Stellungnahme zu den Einsatzmöglichkeiten von Hubrettungsfahrzeugen in Bezug auf das zu betrachtende Objekt.

4. Sonderfall

In besonderen Einzelfällen kann es dazu kommen, dass durch die Feuerwehr der Stadt Fulda eine sogenannte Stellprobe durchgeführt werden muss. Hierbei wird vor Ort getestet, ob eine Zufahrt mit den vorhandenen Hubrettungsgeräten und deren Inbetriebnahme möglich sind.

Auch für die Stellprobe wird eine Stellungnahme bzw. ein Protokoll angefertigt.

Eine Stellprobe entbindet nicht von der Einreichung der o. g. Unterlagen.

Sollte auf Grundlage der eingereichten Unterlagen eine eindeutige Stellungnahme zur Einsatzmöglichkeit von Hubrettungsfahrzeugen möglich sein, hat keine weitere Stellprobe mehr zu erfolgen.

5. Anmerkung

Eine Anleiterprobe dient nicht der nachträglichen Legalisierung vorhergehender falscher Planungen hinsichtlich der Rettung von Personen. Daher sollten die Belange des zweiten Rettungsweges bereits frühzeitig (in der Planungsphase) berücksichtigt werden.

Weiterhin stellen Stellproben immer einen Idealzustand dar (keine Falschparker, kein Zeitdruck, i.d.R. optimale Witterungsverhältnisse), der den Eindruck einer falschen Sicherheit verleiht. Im Einsatzfall kann somit womöglich, bei einer zu knapp kalkulierten Erreichbarkeit der anzuleiternden Stelle und einer nicht ganz optimalen Positionierung des Einsatzfahrzeuges, die Rettung von Menschen nicht gesichert gewährleistet werden.

6. Gebühren

Den einzureichenden Unterlagen ist eine Kostenübernahmeerklärung des Auftraggebers beizulegen.

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Feuerwehr der Stadt Fulda - 37.22 Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

E-Mail: vorbeugender-brandschutz@fulda.de 5

Leistungsabrechnung - Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

Objekt:

(Straße und Hausnummer, ggf. Bezeichnung bzw. Namen)

Auftraggeber / Kostenträger Firma:

Name, Vorname:

Straße / Haus-Nr. / Postfach:

PLZ / Ort:

Für Leistungen des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes werden nachfolgende Gebühren1 erhoben:

An- und Abreise: 20,00 € (Pauschalbetrag)

Personalgebühr:

Gebühr für Hubrettungsgerät:

Summe:

Auszug aus der Gebührensatzung der Feuerwehr Fulda:

Leistung Grundgebühr / Zeit

An- und Abreise 20,00 € (Pauschalbetrag)

Personalgebühr

(benötigtes Personal für eine Anleiterprobe i.d.R. 3 Personen) 40,00 € / h

Gebühr Hubrettungsgerät 64,00 € / h

Hiermit bestätigen wir die aufgewendeten Leistungen am ______________.

Unterschrift Gebührenschuldner Unterschrift Mitarbeiter Vorbeugender Brandschutz

1 Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der Feuerwehr Fulda vom 25.10.2011

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