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4. 32 – 03

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Academic year: 2022

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4. 32 – 03

Stand: 03/05

Benutzungsordnung

für die Kompostierungsanlagen des Kreises Plön

Um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Kompostierungsanlagen des Kreises Plön zu gewährleisten, erlässt der Kreis Plön nach Beschluss des Kreistages vom 12.12.1991 nachstehende, zuletzt mit Beschluss des Kreistages vom 10.03.2005 geänderte Benutzungsordnung:

1. Zur Anlieferung berechtigt sind Bürger, Gemeinden und Gewerbebetriebe aus dem Kreis Plön.

2. Anlieferungen durch Privatpersonen nur während der Öffnungszeiten samstags 8 bis 12 Uhr.

Bei extremen Witterungsverhältnissen bleibt der Platz geschlossen. Für Gewerbebetriebe können Einzelfallregelungen getroffen werden.

3. Es werden nur Garten- und Parkabfälle sowie Knickholz angenommen. Nach Absprache werden auch andere biologisch abbaubare Stoffe wie z.B. Kaff, Seetang, Mähgut aus der Biotoppflege angenommen. Anlieferer haben sich beim Bewachungspersonal zu melden und die Weisungen zu befolgen.

4. Die Entladung erfolgt ausschließlich im Beisein und auf Weisung des Betriebspersonals auf den dafür vorgesehenen Flächen.

5. Angeliefertes Material mit unzulässigen Beimengungen wird zurückgewiesen. Die Kosten für das eventuelle Wiederverladen trägt der Anlieferer.

6. Bei wiederholter Anlieferung von unzulässigem Material kann der Anlieferer von der Benutzung der Kompostierungsanlage ausgeschlossen werden.

7. Unbefugten ist der Zutritt zum Betriebsgelände verboten. Außerhalb der Öffnungszeiten ist das Eingangstor verschlossen zu halten.

8. Werden unzulässige Beimengungen erst nach der Annahme erkannt, so werden diese Stoffe aussortiert und gesondert zwischengelagert bzw. dem Anlieferer zurückgegeben. Die Kosten der Sortierung und ggf. der Entsorgung trägt der Anlieferer.

9. Entgelte:

Anlieferung von Garten- und Parkabfällen, die zur Kompostierung geeignet sind:

9.1 Kleinstmengen bis 0,25 cbm ... = 2,50 € 9.2 ansonsten je angefangene 0,5 cbm ... = 5,00 €

In Zweifelsfällen entscheidet der Kompostwart über die Art der Abrechnung (pauschal oder nach cbm).

Verkauf von Kompost: 30 l Kompost... = 1,00 € 1 Mehrwegbeutel... = 0,50 € Fertigkompost ab 0,5 cbm.... = 10,00 € / cbm

Plön, den 01.04.2005 Kreis Plön Der Landrat gez. Dr. Gebel

-Landrat-

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