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198. Erweiterungscurriculum Skandinavische Literaturen und Kulturen

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Academic year: 2022

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2015/2016 – Ausgegeben am 03.05.2016 – 31. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

198. Erweiterungscurriculum Skandinavische Literaturen und Kulturen Englische Übersetzung: Scandinavian Literatures and Cultures

Der Senat hat in seiner Sitzung am 28. April 2016 das von der gemäß § 25 Abs 8 Z 3 und Abs 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 11. April 2016 beschlossene Erweiterungscurriculum Skandinavische Literaturen und Kulturen in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

§ 1 Studienziele des Erweiterungscurriculums

Das Ziel des Erweiterungscurriculums Skandinavische Literaturen und Kulturen an der Universität Wien ist es, Studierenden, die nicht Skandinavistik studieren, Kompetenzen und Fertigkeiten im Bereich der skandinavistischen Literatur- und Kulturwissenschaft zu vermitteln.

Die Studierenden eignen sich in diesem Erweiterungscurriculum grundlegende Methoden, Theorien und Kenntnisse der skandinavistischen Literatur- und Kulturwissenschaft sowie vertiefte Kenntnisse in Teilgebieten derselben an – unter Berücksichtigung des gesamtskandinavischen Aspekts.

§ 2 Umfang

Der Arbeitsaufwand für das Erweiterungscurriculum Skandinavische Literaturen und Kulturen beträgt 15 ECTS-Punkte.

§ 3 Registrierungsvoraussetzungen

Das Erweiterungscurriculum Skandinavische Literaturen und Kulturen kann von allen Studierenden der Universität Wien, die nicht das Bachelorstudium der Skandinavistik betreiben, gewählt werden.

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§ 4 Aufbau – Module mit ECTS-Punktezuweisung

SKE120 Skandinavische Literaturen und Kulturen (Pflichtmodul)

ECTS-Punkte 15 Teilnahme-

voraussetzung

Keine

Modulziele Aneignung der Theorien und Methoden sowie Erwerb von Grundkenntnissen der skandinavistischen Literaturwissenschaft (einschließlich Kulturwissenschaft) sowie vertiefte Kenntnisse in Teilgebieten der skandinavistischen Literaturwissenschaft und/oder Altnordistik

Modulstruktur VO Einführung in die skandinavistische Literatur- und Kulturwissenschaft (7 ECTS-Punkte, 4 SSt, npi)

Die Studierenden wählen darüber hinaus nach Maßgabe des Angebotes zwei VO Vorlesungen zur skandinavistischen Literaturwissenschaft und/oder Altnordistik (je 4 ECTS-Punkte, 2 SSt, npi).

Eine Liste der wählbaren Lehrveranstaltungen wird für jedes Semester rechtzeitig im Vorlesungsverzeichnis der Universität Wien verlautbart.

Leistungs-nachweis Erfolgreiche Absolvierung aller im Modul vorgesehenen Lehrveranstaltungsprüfungen (npi) (15 ECTS-Punkte)

Sprache Deutsch

§ 5 Einteilung der Lehrveranstaltungen

Im Rahmen des Studiums wird folgende nicht-prüfungsimmanente (npi) Lehrveranstaltung abgehalten:

Vorlesung (VO), npi: Vorlesungen dienen der Einführung in spezielle Teilbereiche einer Disziplin und vermitteln den aktuellen Forschungsstand unter Berücksichtigung verschiedener Lehrmeinungen.

Vorlesungen mit dem Zusatz „Einführung“ führen in die unterschiedlichen Theorien und Methoden der Skandinavistik ein und vermitteln Grundkenntnisse der skandinavistischen Teildisziplinen.

Alle nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen werden mit einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung abgeschlossen.

§ 6 Teilnahmebeschränkungen und Anmeldeverfahren

Es sind keine Teilnahmebeschränkungen für Lehrveranstaltungen vorgesehen.

§ 7 Prüfungsordnung

(1) Leistungsnachweis in Lehrveranstaltungen

Die Leiterin oder der Leiter einer Lehrveranstaltung hat die erforderlichen Ankündigungen gemäß den Bestimmungen der Satzung vorzunehmen.

(2) Prüfungsstoff

(3)

Der für die Vorbereitung und Abhaltung von Prüfungen maßgebliche Prüfungsstoff hat vom Umfang her dem vorgegebenen ECTS-Punkteausmaß zu entsprechen. Dies gilt auch für Modulprüfungen.

(3) Erbrachte Prüfungsleistungen sind mit dem angekündigten ECTS-Wert dem entsprechenden Modul zuzuordnen, eine Aufteilung auf mehrere Leistungsnachweise ist unzulässig.

§ 8 Inkrafttreten

Dieses Erweiterungscurriculum tritt nach der Kundmachung im Mitteilungsblatt der Universität Wien mit 1. Oktober 2016 in Kraft.

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission N e w e r k l a

Anhang

Englische Übersetzung des Modultitels: Scandinavian Literatures and Cultures (compulsory module)

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