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202-052-2017

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Alternative Nutzung von Sportgeräten

Sicherheit im Schulsport

Dezember 2007 – aktualisierte Fassung Februar 2017

DGUV Information 202-052

202-052

(2)

Impressum Herausgeber:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40

(3)

Alternative Nutzung von Sportgeräten

Sicherheit im Schulsport

(4)

Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung ... 5

Alternative Nutzung von Sportgeräten ... 6

Beispiele für Gerätearrangements ... 8

Rollen ... 9

Durchführbare Gerätearrangements Rollhügel ... 9

Klettern ... 10

Durchführbare Gerätearrangements Flussüberquerung ... 10

Hindernisbahn ... 11

Steilwand ... 11

Brücke ... 12

Reckfenster ... 12

Berg und Tal ... 13

Flussüberquerung II ... 13

Schaukeln/Schwingen ... 14

Durchführbare Gerätearrangements Tarzanschwingen ... 14

Trapez ... 15

Balancieren ... 16

Durchführbare Gerätearrangements Holmengasse ... 16

Rollende Bank ... 16

Wippe I ... 17

Wippe II ... 17

Spinne ... 17

Brücke I ... 18

Brücke II ... 18

Seite Seite Unzulässige Gerätearrangements ... 20

The Wall ... 20

Turm-Bank ... 20

Riesenschaukel ... 20

Sprung über den Abgrund ... 21

Schwingender Kasten ... 21

Fliegender Teppich ... 21

Schiffschaukel ... 22

Flugzeug ... 22

Schwingende „schiefe Ebene“ ... 23

Knoten ... 24

Palstek ... 24

Rundtörn und zwei Halbschläge ... 25

Autoren ... 26

(5)

Der Schulsport ist in Bewegung geraten.

Neben den traditionellen Sportarten ge- winnen neue und nicht normierte Bewe- gungsangebote im Schulsport mehr und mehr an Bedeutung. Bewegungsangebo- te, in denen die Schülerinnen und Schüler Abenteuer, Risiko und Wagnis erfahren, haben Konjunktur. Hintergrund dieser Entwicklung sind die zunehmende Regle- mentierung und Einengung der Lebens- welt, in der für die Kinder und Jugendli- chen wesentliche Erfahrungen nur noch bedingt möglich sind.

Immer häufiger bieten Sportlehrerinnen und Sportlehrer in ihrem Unterricht Bewe- gungsmöglichkeiten aus dem Abenteuer- und Erlebnissport an. Durch die alternati- ve Nutzung der traditionellen Sportgeräte und Alltagsmaterialien, aber auch der Halle selber, soll diese zu einer künstli- chen Abenteuerwelt werden.

Die Zielsetzungen, die mit der alternati- ven Nutzung von Sportgeräten verbunden sind, z. B. Verbesserung der Risikokompe- tenz, sind auch aus Sicht der Sicherheits- erziehung und Gesundheitsförderung überwiegend positiv zu beurteilen.

Allerdings darf dabei nicht die Verpflich- tung der Lehrerin und des Lehrers außer Acht gelassen werden, die Gesundheit und Sicherheit der anvertrauten Schüle- rinnen und Schüler zu bewahren. Auch beim Bewegen und Spielen an alternati- ven Gerätekombinationen und -arrange- ments gilt ihre Verpflichtung, das Risiko zu dosieren und kalkulierbar zu gestalten, ohne den Gestaltungsspielraum von Schülerinnen und Schülern zu sehr einzu- engen. Dabei ist der funktionalen Sicher- heit besondere Aufmerksamkeit zu schen- ken, weil durch die alternative Nutzung im Grunde neue Geräte und damit auch neue, bisher nicht bekannte Gefahren geschaffen werden.

Eine Unterrichtsplanung für die alternati- ve Nutzung von Sportgeräten stellt gerade hinsichtlich der Unfallprävention hohe Anforderungen an die Fachkompetenz der Lehrkraft. Insbesondere Lehrkräften ohne Sportausbildung bzw. Lehrkräften mit fehlender Erfahrung fällt es nicht immer leicht, die vorhandenen Risiken und Ge- fährdungspotentiale richtig

einzuschätzen.

Die Broschüre möchte aus diesem Grun- de den Sportunterricht erteilenden Lehre- rinnen und Lehrern Hilfen und Anregun- gen geben, sportpädagogische Zielsetzungen sicher umzusetzen. Sie enthält Hinweise auf Gefahren bei der alternativen Nutzung von Sportgeräten, zeigt entsprechende Unfallverhütungs- maßnahmen auf und stellt positive, aber auch bedenkliche und gefährliche Bei- spiele von Gerätearrangements vor.

Vorbemerkung

(6)

In den letzten Jahren hat sich die Lebens- wirklichkeit von Kindern und Jugendlichen rasant geändert. Insbesondere in groß- städtischen Bereichen hat dies dazu ge- führt, dass vielen von ihnen wesentliche motorische und sinnliche (Bewegungs-) Erfahrungen fehlen. Als eine Folge dieser Situation sind Mängel in der individuellen Bewegungssouveränität zu beobachten.

Diese fehlende Souveränität im Umgang mit eigenen und fremden Bewegungen ist oftmals sowohl Ursache wie Folge einer nicht angemessenen Entwicklung einer Strategie zur Bewältigung von Risiken.

Dadurch, dass Kinder und Jugendliche immer weniger überschaubare und zu bewältigende Risiken gerade im körperli- chen Bereich eingehen können, lernen sie nicht, mit sportlichen oder alltäglichen Risiken umzugehen. Im Gegenteil: Es erwachsen neue Risiken ganz anderer Dimensionen und Qualitäten. Mehr und mehr Kinder und Jugendliche ziehen sich in ein risikoloses, bewegungs- und erleb- nisarmes Verhalten zurück, während an- dere gerade das große, lebensbedrohen- de Risiko wie S-Bahn-Surfen, Auto-Skaten o. Ä. suchen. Nach Auffassung vieler Ex- perten und Expertinnen ist der Mangel an kalkulierbaren, trotzdem „kickenden“

Risiken eine der Ursachen für eine Le- bensweise mit großen Risiken, einschließ- lich des Alkohol- und Drogenkonsums. Der Mangel an zu bewältigenden, kalkulierba- ren Risiken, die wesentliche Vorausset-

nicht bekannte und auch teilweise gefähr- liche Situationen geschaffen werden.

Gerätearrangements werden mit sehr unterschiedlichen Zielsetzungen erstellt:

ǤSie sollen helfen, Bewegungsmöglich- keiten zu finden, die nicht an vorgege- bene Bewegungsfertigkeiten gebunden sind, sondern variabel und für die Schülerinnen und Schüler attraktiv gestaltet werden können.

ǤSie sollen ein Kontinuum an Bewe- gungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für möglichst alle bieten, in dem vielfäl- tige Bewegungserfahrungen gesammelt werden können.

ǤSie sollen den Schülerinnen und Schü- lern die Möglichkeit geben, Sportgeräte anders wahrzunehmen und neu zu entdecken, indem sie außerhalb übli- cher Normvorstellungen liegende Be- wegungen und Bewegungserfahrungen ermöglichen.

ǤSie sollen psychomotorische Erfahrun- gen ermöglichen, d.h. ein Bewegen und Lernen unter Einbeziehung möglichst aller Sinne.

ǤSie sollen „Sensationen“ in und mit Bewegungen erfahrbar machen.

Insoweit ist also die „alternative“ Nut- zung von Sportgeräten mit durchaus posi- tiven pädagogischen – und darin einge- schlossen sicherheitserzieherischen – Motiven und Zielen unterlegt. Da Sicher- heitsbewusstsein auch Selbstkompetenz und Risikobewusstsein erfordert, kann es unter dem Aspekt der Sicherheitserzie- hung und Unfallverhütung nicht vorrangig darum gehen, Risiken weitestgehend auszuschließen, sondern diese bewusst so zu gestalten, dass sie von den Schüle- rinnen und Schülern zu bewältigen sind.

Insofern kann auch die alternative Nut- zung von Sportgeräten in der Sicherheits- erziehung ihren Stellenwert haben. Es soll jedoch nicht einer unkontrollierten Jagd nach Risiko und Abenteuer im Sport das Wort geredet werden, wohl aber einem Verständnis, in dem genau kalkulierte, interessant und variabel gestaltete Risi- kosituationen ein wesentliches Element des Sportunterrichts ausmachen. Eine solche Sichtweise erfordert aber gerade einen verantwortungsbewussten und sachkompetenten Umgang mit Gerätear- rangements. Dabei ist jedoch der funktio- nalen Sicherheit besondere Aufmerksam- keit zu schenken, weil durch die

Gerätearrangements praktisch neue Gerä- te und damit auch neue, bisher unbe- kannte Gefahren geschaffen werden.

Daher müssen sich die Lehrkräfte, die Geräte alternativ nutzen, bei der Planung und Durchführung ihres Unterrichts Klar-

Alternative Nutzung von Sportgeräten

(7)

Insofern versteht sich diese Broschüre als eine Hilfe, sportpädagogische Zielsetzun- gen abzusichern. Sie enthält Hinweise auf besondere Gefahren und stellt positive, aber auch bedenkliche und gefährliche Beispiele von Gerätearrangements vor.

Die Gestaltung von Gerätearrangements und Risikosituationen sollte sich immer an folgenden Grundsätzen orientieren:

ǤGerätearrangements müssen immer zu bewältigende Situationen anbieten. Sie sind jedoch unbedingt dem jeweiligen Fähigkeitsstand der Gruppe und der einzelnen Person entsprechend zu arrangieren und anzubieten. Notwendig sind deshalb Gerätearrangements mit abgestuften Schwierigkeitsgraden, damit auch individuelle Bewältigungs- strategien entwickelt werden können.

ǤGerätearrangements sollten immer vielseitige Anforderungen stellen und die Bewegungssicherheit fördern. Dazu gehört die Förderung

– der Wahrnehmungsfähigkeiten, – der koordinativen Fähigkeiten, – der konditionellen Fähigkeiten.

Basierend auf diesen Grundsätzen sind bei der Nutzung von Geräten folgende Aspekte genau zu prüfen bzw. zu berücksichtigen:

ǤDas Risiko ist bereits bei der Planung möglichst exakt abzuschätzen. So er- fordert die alternative bzw. nicht be- stimmungsgemäße Nutzung von Sport- geräten teilweise spezielle, bauliche Auslegungen von Geräte- und Einrich- tungsteilen. Um dieses Problem zu vermeiden, werden in dieser Broschüre nur unbedenkliche Gerätearrange- ments und Übungen angeboten. Dort wo besondere Anforderungen beste- hen, werden entsprechende Hinweise gegeben.

ǤBei der Planung von Gerätearrange- ments sind fachliche Beratungsmög- lichkeiten zu nutzen (erfahrene Kolle- ginnen und Kollegen, Fachberaterinnen und Fachberater, Unfallversicherungs- träger, Fortbildungsmöglichkeiten, Sportgerätehersteller oder andere Mög- lichkeiten, z. B. Bergsportzentrale).

ǤGerätearrangements mit schwingenden Großgeräten (z. B. Langbank oder Weichbodenmatte) sind ausnahmslos zu vermeiden, da die auftretenden Materialbelastungen nicht kalkulierbar und berechenbar sind.

ǤDie Gerätearrangements sind immer auf die Fähigkeiten, Fertigkeiten und psychischen Dispositionen der Schüle- rinnen und Schüler abzustimmen. Im Zweifel sind die Schwierigkeiten eher zu niedrig als zu hoch anzusetzen.

ǤGeräte dürfen grundsätzlich nur be- stimmungsgemäß so eingesetzt wer- den, dass sie nicht beschädigt werden.

Dies gilt vor allem auch für Matten.

Diese dürfen über das beim Tragen hinausgehende Maß nicht gebogen oder geknickt werden.

ǤDie Gerätearrangements müssen so ge- staltet werden, dass jede Schülerin oder jeder Schüler die Möglichkeit hat, eine Bewegung bzw. eine Übung jederzeit zu beenden, ohne sich selbst oder Mitschü- lerinnen und Mitschüler zu gefährden.

ǤAlle eingesetzten Geräte sind vor der Benutzung auf Funktionstüchtigkeit und äußerlich erkennbare Mängel zu überprüfen (z. B. Holzgeräte auf Splitte- rung, vgl. Broschüre Sicherheit im Schulsport: DGUV Information 202-044

„Sportstätten und Sportgeräte“).

ǤDie Lehrkraft muss die Gerätearrange- ments vor dem Benutzen auf „Betriebs- sicherheit“ überprüfen. Es müssen ausreichend große Sicherheitsabstände sowohl zwischen den einzelnen

Gerätearrangements als auch zu den Hallenwänden vorhanden sein, wenn die Wand nicht bewusst in das Geräte- arrangement einbezogen wird, wie z. B.

bei der Übung „Spinne“ (s. S. 17).

ǤBei schwingenden Gerätearrangements sind die Schwungbereiche freizuhalten.

Auf die baulichen und statischen „Gren- zen“ von Sportgeräten und Einrich- tungsteilen, wie z. B. bei Taue- und Ring- einrichtungen, ist zu achten. (vgl. hierzu Abschnitt: Schaukeln/Schwingen).

ǤSchwung- und Laufbereiche unter- schiedlicher Stationen dürfen sich nicht überschneiden.

ǤFall-, Abgangs- und Sicherheitsbereiche sind freizuhalten und – wenn notwen- dig – mit geeigneten Matten (siehe Broschüre Sicherheit im Schulsport:

DGUV Information 202-035 „Matten im Sportunterricht“ abzusichern. Der Fall- bereich ist der Bereich, in den Stürze vom Gerät möglich sind. Als Abgangs- bereich wird der Bereich bezeichnet, in dem kontrollierte Abgänge vom Gerät bzw. Landungen erfolgen. Der Sicher- heitsbereich ist der Bereich, der an den Fall- und Abgangsbereich angrenzt.

ǤDie Verbindungen zwischen den Gerä- ten setzen Kenntnisse in der Knoten- technik und geeignetes Seil- und Gurt- material (Fachhandel) voraus. Es sind nur solche Knoten zu verwenden, die sicher beherrscht werden.

ǤWährend des Auf-, Um- und Abbaus von Gerätearrangements darf an den Gerä- ten nicht geturnt oder gespielt werden.

ǤDie Lehrkraft muss auf eindeutige An- weisungen, Aufgabenstellungen und Einhaltung von Verboten achten.

ǤDie Lehrkraft hat darauf zu achten, dass verknotete Taue nach jeder Benutzung wieder gelöst werden. Dauerknoten in den Tauen sind unzulässig.

(8)

Im Folgenden werden Beispiele für Gerä- tearrangements vorgestellt, die unter sicherheitserzieherischen Gesichtspunk- ten im Schulsport durchführbar sind und solche, bei denen das Risiko nicht mehr kalkulierbar ist und die deshalb unzuläs- sig sind. Es handelt sich dabei um Bei- spiele, die in verschiedenen Veröffentli- chungen zum „Abenteuer- und

Erlebnissport“ vorgestellt wurden und an und mit denen die grundlegenden Bewe- gungsformen (Grundtätigkeiten) Klettern, Rollen, Balancieren, Schaukeln, Schwin- gen und Springen geübt werden können.

Die gewünschten Positiv- und Negativbei- spiele können nur exemplarisch verdeutli- chen, was machbar ist und was nicht gemacht werden soll, weil das Risiko nicht mehr kalkuliert werden kann.

Beispiele für Gerätearrangements

Aber auch die als „positiv“ gekennzeich- neten Beispiele sind jeweils auf die kon- kret gegebenen Bedingungen hin zu über- prüfen und sind nicht in jedem Falle bedenkenlos umsetzbar.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei einer Veränderung eines der im Folgen- den dargestellten Gerätearrangements, dieses „neue Arrangement“ entspre- chend den skizzierten Grundsätzen zu prüfen ist. Zudem gilt auch bei diesen Beispielen, das Risiko individuell zu ge- stalten und langsam zu steigern.

Zulässiges Gerätearrangement

Unzulässiges Gerätearrangement

(9)

Das Rollen umfasst den Erlebnisbereich von Drehungen in alle Richtungen und um die Körperachsen. Der Reiz liegt vorwie- gend in der vestibulär vermittelten Erfah- rung der ungewohnten und oft als kleine Sensation empfundenen schnell wech- selnden Lage des Körpers im Raum. Bei häufiger Wiederholung kann diese kleine Sensation bis zum Schwindel gesteigert werden. Besondere Anforderungen liegen

Rollen

im Bereich der Orientierung des Körpers im Raum, der Körperspannung und der Koordinierung der Teilkörperbewegungen.

Ein besonderes Augenmerk sollte bei allen Drehungen um die Körperquerachse der Halswirbelsäule geschenkt werden, indem sie vor starken und unphysiologi- schen Belastungen geschützt wird. Insbe- sondere auf Rollbewegungen rückwärts

sollte gezielt vorbereitet werden. Schüle- rinnen und Schüler, die sich diese Bewe- gungsformen nicht zutrauen, sollten auf keinen Fall dazu überredet werden. Als Gerätearrangements, bei denen Rollbe- wegungen gefördert und gefordert wer- den, werden vor allem Rollhügel und schräge Ebenen verschiedenster Art eingesetzt.

Durchführbare Gerätearrangements

Rollhügel

ǤAbsicherung der Fall- und Sicherheitsbereiche mit Gerätturnmatten

ǤMatten dürfen nicht geknickt werden; wenn Matten geknickt werden, nur Matten verwenden, die nicht mehr für die üblichen Landesituationen benutzt werden

ǤBänke durch Matten oder kleine Kästen vor Wegrutschen sichern

(10)

Das Klettern übt bereits in frühester Kind- heit eine besondere Faszination aus. Dabei muss das eigene Körpergewicht gehalten werden können. Die kletternden Personen müssen sich, von großen oder kleinen, festen oder beweglichen Auflageflächen ausgehend, vornehmlich mit Hand- und/

oder Fußeinsatz hochziehen, schieben

Klettern

oder stützen. Dabei spielen die eigene Kraft, die Kraftausdauer, die Körperspan- nung, die Aufrechterhaltung des Gleichge- wichts, aber auch die Koordination zwi- schen Hand- und Fußeinsatz, das Erkennen und Nutzen der gebotenen Kletterhilfen ebenso eine wichtige Rolle wie das richtige Einschätzen des einzugehenden Risikos.

Bei allen Kletterformen ist das Risiko des Absturzes gegeben. Es sind daher Fall- schutzvorkehrungen durch Matten oder durch das Sichern („Spotten“) der Klet- ternden zu treffen um zu verhindern, dass sich Schülerinnen und Schüler nicht verletzten.

Durchführbare Gerätearrangements

Flussüberquerung

ǤBefestigen des Taus am Pfosten (bei Reck) oder an der Wange bzw. in Wangennähe (bei Sprossenwand)

ǤKnoten: Palstek

ǤFallbereich mit Weichbodenmat- ten sichern

(11)

Klettern

Hindernisbahn

Ǥje nach Kletterhöhe Absicherung des Fallbereichs mit Gerätturn- oder Weichbodenmatten, des Landebereichs mit Niedersprungmatten

Ǥgroßer Kasten höchstens fünfteilig

Steilwand

ǤAbsicherung des Fallbereichs mit Weichbodenmatten

ǤBefestigung des Seils an den Wan- gen, Seil mit entsprechender Be- lastbarkeit (z. B. Nylonseil 8 mm) ǤKnoten: Palstek

ǤBelastung mit einer Person

(12)

Klettern

Reckfenster

Ǥkeine Springseile verwenden, sondern nur Seile mit entspre- chender Belastbarkeit (z. B. Nylonseil 8 mm) ǤKnoten: Palstek

Ǥje nach Kletterhöhe Absicherung des Fallbereichs mit Gerätturn- oder Weichbodenmatten

Brücke

ǤAbsicherung des Fallbereichs mit Weichbodenmatten, des Landebereichs mit Niedersprungmatten

ǤBank mit kleinen Kästen oder Gerät- turnmatten vor Wegrutschen sichern ǤBank und Leiter mit Springseilen

(Kreuzknoten) verbinden

ǤBelastung der Brücke mit max. zwei Schülerinnen/Schülern

(13)

Klettern

Berg und Tal

ǤAbsicherung des Fallbereichs durch Weichbodenmatten, bei niedrigeren Höhen mit Gerätturnmatten, des Landebereichs mit Niedersprungmatten

Flussüberquerung II

Ǥnur in die Ringe greifen oder treten

ǤAbsicherung des Fallbereichs mit Weichbodenmatten ǤBelastung mit einer Person

(14)

Ähnlich wie beim Rollen vermittelt die sich schnell ändernde Körperlage im Raum beim Schwingen körperliche und emotionale Sensationen. Durch das ge- schickte Erkennen und Nutzen des Um- kehrpunktes beim Schaukeln kann der Schwung individuell gesteigert, kontrol- liert und gebremst werden. Dabei

Schaukeln/Schwingen

verstärken Geschwindigkeit und Fliehkräf- te die körperlichen Erlebnisse.

Die Anforderungen für diese Bewegungs- formen liegen insbesondere in der Fähig- keit, die auftretenden und wirksamen Fliehkräfte richtig einzuschätzen und das eigene Körpergewicht länger halten zu

können. Dafür sind das Halten der Körper- spannung und die Kraftausdauer insbe- sondere im Arm-, Schulter- und Rumpfbe- reich von besonderer Bedeutung.

Für die Gestaltung der Gerätearrange- ments gilt insbesondere, dass die Schau- kelbewegungen stets kontrollierbar sein müssen.

Durchführbare Gerätearrangements

Tarzanschwingen

ǤWenn die Taue verknotet werden, müs- sen die Knoten nach dem Gebrauch gelöst werden.

Ǥim Landebereich Weichbodenmatte, Ǥim Fallbereich Gerätturnmatten

verwenden

ǤDer Schwungbereich ist durch Matten, Kasten o.ä. zu begrenzen.

ǤHersteller bieten spezielle Anschlagmit- tel (Befestigungselemente mit 360°

Auslenkung) für Klettertaue an.

ǤAuf Sicherheitsabstand zwischen der Wand und dem Tau bzw. zwischen den einzelnen Tauen ist zu achten. Deshalb sollte lediglich jedes zweite Tau genutzt werden.

(15)

Schaukeln/Schwingen

Trapez

Ǥkeine Gymnastikstäbe als Trapez ver- wenden, sondern Trapezstangen (im Fachhandel erhältlich)

ǤRinge dürfen nicht beschädigt werden, z. B. durch Aufhängevorrichtungen, die Einkerbungen verursachen können ǤLandebereich mit Niedersprungmatten

auslegen

(16)

Das Balancieren umfasst alle Bewegungs- formen, bei denen auf schmalem oder beweglichem Untergrund das Gleichge- wicht gehalten oder hergestellt werden muss. Der Reiz dieser Bewegungsform

Balancieren

besteht vornehmlich in dem Risiko, bei unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden je nach Breite, Länge, Höhe, Neigung und Festigkeit des Untergrundes das Gleichge- wicht jederzeit verlieren zu können.

Dieses Risiko muss durch den Geräteauf- bau so arrangiert werden, dass es ohne reale Gefährdungen eingegangen werden kann.

Durchführbare Gerätearrangements

Holmengasse

Ǥje nach Höhe Absicherung des Fallbereichs mit Gerätturn- oder Weichbodenmatten, des Landebereichs mit Niedersprungmatten

ǤHolme arretieren; Extremstellungen vermeiden

(17)

Balancieren

Wippe I

ǤGerätturnmatten unter den Bankenden ǤUm Beschädigungen von aufeinander

gelagerten Holzelementen zu verhin- dern und die Stabilität des Gerätearran- gements zu erhöhen, wird empfohlen, z. B. eine Gymnastikmatte zwischen Langbank und Absprungbretter zu legen.

Wippe II

ǤGerätturnmatten unter den Bankenden Ǥmax. 30 cm hoch (kleiner Kasten)

Spinne

ǤKasten höchstens fünfteilig ǤAbsicherung des Fallbereichs mit

Weichbodenmatten ǤBalken direkt an die Wand

(18)

Balancieren

Brücke I

ǤBefestigung mit Seilen mit entspre- chender Belastbarkeit (z. B. dynami- sche oder statische Seile aus dem Berg- und Wassersport)

ǤAuf Freiraum an beiden Bankenden ist zu achten, da das freie Bankende beim Auf- und Abstieg hin- und herschwin- gen kann.

ǤKnoten: Palstek

ǤBelastung mit einer Person

(19)

Im Zusammenhang mit Gerätekombinati- onen und -arrangements steht das Hinun- terspringen im Mittelpunkt. Um diese Niedersprünge gefahrlos zu gestalten, ist im Schulsport vor allem der Einsatz der richtigen Matten von Bedeutung.

Springen

Für alle Punktlandungen auf den Füßen dürfen keine Weichböden, sondern ent- weder Niedersprungmatten oder Weich- böden mit einer Auflage von Turnmatten verwendet werden. Weichböden sind für großflächige oder unkontrollierte Landun- gen einzusetzen (vgl. DGUV Information 202-035 „Matten im Sportunterricht“).

Ebenso wichtig sind aber auch die Fähig- keiten, aktiv zu landen und richtig zu fallen. Aktives Landen bedeutet, die bei der Landung auf die Gelenke einwirken- den Kräfte durch entsprechende Lande- technik und Einsatz der Fuß- und Bein- muskulatur auf ein tolerierbares Maß zu reduzieren.

Durchführbare Gerätearrangements

Sprung in die Tiefe

Ǥbei Niedersprüngen den Landebereich mit Niedersprungmatten auslegen; bei vorwiegend unkontrollierten Landun- gen Weichbodenmatten auslegen

(20)

Unzulässige Gerätearrangements

Turm-Bank

Ǥkein hindernisfreier Fallbereich;

erhöhte Eigengefährdung und Gefährdung der Mitschülerin- nen und Mitschüler

The Wall

Ǥkein hindernisfreier Fallbereich;

Gefährdung der Mitschülerinnen und Mitschüler

(21)

Unzulässige Gerätearrangements

Schwingender Kasten

ǤKastendeckel für diese Art von Belastung nicht geeignet; kann brechen oder ausreißen.

Sprung über den Abgrund

Ǥkeine ausreichende Dämpfung bei der Landung

ǤEine Beschädigung des Matten- kerns ist nicht auszuschließen.

Fliegender Teppich

ǤDurch kreisende Schwungbewe- gungen können Belastungen ent- stehen, für die die Ringeeinrich- tung nicht ausgelegt ist; ein Abreißen oder Abbrechen der Auf- hängevorrichtung ist nicht auszuschließen.

(22)

Schiffschaukel

Ǥschwingende Bank ist nicht jederzeit gefahrlos abzustoppen

ǤBei Sturz von der Bank in den Schwung- bereich ist die Schülerin/der Schüler hochgradig gefährdet, weil die Bank nicht sofort zum Stillstand gebracht werden kann.

Unzulässige Gerätearrangements

Flugzeug

ǤDie Klettertauvorrichtung ist für Belastungen, die bei diesen Gerä- tearrangements auftreten, nicht ausgelegt; ein Abreißen oder Ab-

(23)

Schwingende „schiefe Ebene“

ǤDie Klettertauvorrichtung ist für Belas- tungen, die bei diesen Gerätearrange- ments auftreten, nicht ausgelegt; ein Abreißen oder Abbrechen der Aufhän- gevorrichtung ist nicht auszuschließen.

Unzulässige Gerätearrangements

(24)

Palstek

Der Palstek ist einfach, stark und stabil. Er ist einer der bekanntesten und weit ver- breitetsten Knoten. Er wird generell dazu benutzt, eine feste Schlaufe in das Ende eines Seils zu machen oder dazu, ein Seil an einem Gegenstand festzumachen.

Für den Palstek wird zunächst eine Schlaufe in die stehende Part eines Seils gemacht.

Dann wird der Tampen durch das Auge hinter der stehenden Part vorbeigeführt und abschließend wieder zurück durch das Auge geführt. Aus Sicherheitsgründen

Knoten

sollte der Palstek mit einem Stopperknoten abgeschlossen werden, um zu verhindern, dass er rutschen kann.

Die Vorteile des Knotens sind die, dass er nicht rutscht, lose wird oder verkantet sowie dass er schnell und leicht geöffnet werden kann, selbst wenn das Seil unter Zug steht. Ein großer Nachteil liegt darin, dass er, wenn er mit einem steifen Seil gemacht wird, dafür anfällig ist, sich zu lockern, da sich das Seil nicht „zur Ruhe begeben“ kann.

1 2 3

Palstek Stopperknoten

(25)

Knoten

Rundtörn und zwei Halbschläge

2

3 1

4

Dieser vielseitige Knoten kann immer zur Befestigung einer Schnur an einem Ha- ken, einem Griff, einem Pfosten, einer Reling oder einem Balken verwendet werden. Er ist ein starker, zuverlässiger Knoten, der niemals verkantet.

Er hat den Vorteil, dass, wenn erst einmal das eine Ende mit einem Rundtörn und zwei halben Schlägen gesichert ist, man das andere Ende mit einem zweiten Kno- ten festmachen kann.

(26)

Notizen

(27)
(28)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40 10117 Berlin

Tel.: 030 288763800 Fax: 030 288763808 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de

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