• Keine Ergebnisse gefunden

Ortsbezirk Kostheim (Ko-03-U)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Ortsbezirk Kostheim (Ko-03-U)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ortsbezirk Kostheim (Ko-03-U)

Seite 1 von 2 Lage: Mittlere Steinchenstraße

Gemarkung : Kostheim Flur: 2

Flurstück(e): 136/16 Flächengröße: 319 m²

Typ: untergenutzt (U)

derzeitige Nutzung: Gebäude, Garten Eigentümer: privat

Flächennutzungsplan: Wohnbaufläche Bebauungsplan: ---

Art der baulichen Nutzung

Grundflächenzahl / Geschossflächenzahl

Zahl der Vollge- schosse

Bauweise Sonstiges

___ ___ ___ ___ ___

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.

Ausschnitt aus der Stadtgrundkarte

© Tiefbau- und Vermessungsamt

(2)

Ortsbezirk Kostheim (Ko-03-U)

Seite 2 von 2 Luftbild (März 2014)

© Tiefbau- und Vermessungsamt

Erstellt: Stadtplanungsamt

Gustav-Stresemann-Ring 15

65189 Wiesbaden

stadtentwicklung@wiesbaden.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Ausschnitt aus

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Ausschnitt aus

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Ausschnitt aus

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Ausschnitt aus

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Ausschnitt aus

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Ausschnitt aus

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Ausschnitt aus

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Ausschnitt aus