• Keine Ergebnisse gefunden

Ortsbezirk Schierstein (Sc-14-B)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Ortsbezirk Schierstein (Sc-14-B)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ortsbezirk Schierstein (Sc-14-B)

Seite 1 von 2 Lage: Eisenmännchenstraße

Gemarkung : Schierstein Flur: 15

Flurstück(e): 248/2, 249/2, 250/2 Flächengröße: 1.085 m²

Typ: Baulücke (B)

derzeitige Nutzung: Kfz-Abstellplatz Eigentümer: Stadt, privat

Flächennutzungsplan: Gewerbliche Baufläche Bebauungsplan: ---

Art der baulichen Nutzung

Grundflächenzahl / Geschossflächenzahl

Zahl der Vollge- schosse

Bauweise Sonstiges

___ ___ ___ ___ ___

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

Ausschnitt aus der Stadtgrundkarte

© Tiefbau- und Vermessungsamt

(2)

Ortsbezirk Schierstein (Sc-14-B)

Seite 2 von 2 Luftbild (März 2014)

© Tiefbau- und Vermessungsamt

Erstellt: Stadtplanungsamt

Gustav-Stresemann-Ring 15

65189 Wiesbaden

stadtentwicklung@wiesbaden.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Ausschnitt aus

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Ausschnitt aus

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Ausschnitt aus

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Ausschnitt aus

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Ausschnitt aus

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Ausschnitt aus

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Ausschnitt aus

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Ausschnitt aus