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TIERWOHL IM BLICK

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Academic year: 2022

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TIERWOHL IM BLICK

Verpflichtende Vorgaben für Halterinnen und Halter von

Freigängerkatzen

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Durch die Maßnahmen möchte der Kreis Steinfurt das Leid freilebender Katzen, also von Katzen, die nicht von einem Men- schen gehalten werden, verringern. Denn unkastrierte Freigängerkatzen verpaaren sich oftmals unkontrolliert mit den frei- lebenden Tieren, sodass deren Popula- tion ungebremst ansteigt. Dies führt zu Krankheiten,Nahrungsmangel, vermehrten Revier- und Rangordnungskämpfen sowie damit verbundenen Verletzungen. Diese Umstände ziehen durch eine ausbleiben- de tierärztliche Versorgung erhebliche Schmerzen und Leiden bei den freileben- den Katzen nach sich. Mit der neuen Katzenschutzverordnung

möchte der Kreis Steinfurt die Population der frei- lebenden Tiere langfristig verkleinern, um deren Leid entgegenzuwirken.

Infos:

www.kreis-steinfurt.de/haus-heimtiere

 

Kontakt:Veterinär- und

Lebensmittelüberwachungsamt Tecklenburger Straße 10 48565 Steinfurt 02551 69 2905

amt39@kreis-steinfurt.de

Um das Leid von freilebenden Katzen zu verringern, gilt nach der Katzenschutzverordnung des Kreises Steinfurt ab dem

1. Juni 2021 kreisweit:

Alle Halterinnen und Halter von Katzen, die unkontrolliert freien Auslauf haben (Freigängerkatzen), sind dazu verpflichtet,

ihre Freigängerkatzen kastrieren zu lassen,

ihre Freigängerkatzen eindeutig und dauerhaft mittels Mikrochip kennzeichnen zu lassen,

ihre Freigängerkatzen unter Angabe der Mikrochip- Nummer sowie ihres Namens und ihrer Adresse beim bundesweiten Register des TASSO e.V. oder des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) kostenlos registrieren zu lassen. In Ausnahmefällen ist auch eine Registrierung beim Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt des Kreises Steinfurt möglich.

Alle Vorgaben gelten sowohl für

männliche als auch für weibliche Tiere.

Referenzen

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