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Der Start des Frühfremdsprachenunterrichts wird verschoben

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Academic year: 2022

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M 170/2009 ERZ 1. Juli 2009 ERZ C Motion

1234 Kast, Bern (CVP)

Hostettler, Zollbrück (SVP)

Weitere Unterschriften: 18 Eingereicht am: 08.04.2009

Qualität braucht Entschleunigung - Verschiebung des Frühfremdsprachenunterrichtes

1. Der Start des Frühfremdsprachenunterrichts wird verschoben.

2. Der Zeitpunkt des Starts des Frühfremdsprachenunterrichtes wird nach folgenden Kriterien festgelegt:

a) Die meisten Lehrpersonen verfügen, wenn sie im Rahmen des Projekts

„Passepartout“ mit dem Unterrichten von Französisch resp. Englisch beginnen, über die vorgesehene Sprachkompetenz.

b) Eine Evaluation, die den Bedarf an personellen Ressourcen, technischen Hilfsmitteln und räumlichen Voraussetzungen in Abhängigkeit der Klassengrössen sowie der Heterogenität der Klassen ermittelt, muss abgeschlossen sein.

c) Die Resultate der Evaluation müssen umgesetzt worden sein, soweit dies für den Start notwendig ist.

3. Falls die Evaluation zeigt, dass die personellen, technischen oder räumlichen Voraussetzungen an Schulen im Kanton Bern nicht gegeben sind, um die erforderliche Unterrichtsqualität zu erreichen, müssen die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden oder das Konzept und das Lehrmittel des neuen Fremdsprachenunterrichtes müssen entsprechend angepasst werden.

Begründung:

Ziel der Motion ist es, vor dem Start des Frühfremdsprachenunterrichtes dessen Anforderungen an Schüler und Lehrpersonen sowie die Ressourcen, die für diesen Unterricht bereitgestellt werden, in Übereinstimmung zu bringen.

Der Start des Frühfremdsprachenunterrichtes ist auf den Sommer 2011 vorgesehen. Der Frühfremdsprachenunterricht (Projekt Passepartout) beinhaltet nicht nur eine Vorverschiebung des Französisch- beziehungsweise Englischunterrichtes, sondern eine grundsätzlich neue Fremdsprachendidaktik. Die neue Fremdsprachendidaktik beinhaltet sehr anspruchsvolle Methoden, für Lehrpersonen wie für Schüler, die im heutigen Fremdsprachenunterricht nicht oder nicht im nun vorgesehen Ausmass und Anspruchsniveau angewendet werden.

Um diesen höheren Ansprüchen zu genügen, ist für die Lehrpersonen der verschiedenen Schulstufen je ein Kompetenzniveau in der Sprachkompetenz definiert worden. Dieses Kompetenzniveau, das sich viele Lehrpersonen mit einer intensiven Weiterbildung erarbeiten müssen, ist eine Voraussetzung, damit die erforderliche Unterrichtsqualität erreicht wird. Es ist deshalb notwendig, dass die Lehrpersonen die Weiterbildung in der Sprachkompetenz vor ihrem Start mit dem neuen Fremdsprachenunterricht absolvieren.

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Um dies zu gewährleisten, muss der Start des Frühfremdsprachenunterrichtes verschoben werden.

Es muss auch bedacht werden, dass viele Lehrpersonen der 5./6. Klassen sich in Französisch und Englisch weiterbilden müssen.

Der Französisch- und der Englischunterricht im Rahmen des Projektes Passepartout müssen von der Einführung an eine gute Qualität aufweisen. Die Qualität kann nicht erreicht werden, wenn den Lehrpersonen zu wenig Zeit zur Betreuung der Schülerinnen und Schülern zur Verfügung steht, wenn die vom Lehrmittel vorausgesetzten Computer oder CD-Geräte nicht in ausreichendem Ausmass zur Verfügung stehen und wenn sich die Schüler bei individuellen Arbeiten gegenseitig stören, weil die vom Lehrmittel vorgesehen Arbeitsplätze nicht vorhanden sind. Daher braucht es eine gründliche Evaluation des Bedarfs an personellen, technischen und räumlichen Ressourcen von verschieden grossen Klassen und von Klassen mit unterschiedlicher Zusammensetzung.

In zwei Jahren kann ein Lehrmittel, das ein neues didaktisches Konzept verwirklicht, nicht gründlich evaluiert werden. Die Zeit der Evaluation vor der allgemeinen Einführung muss daher verlängert werden.

Antwort des Regierungsrates

Die Motion verlangt, den Start des Projekts Passepartout zu verschieben, bis die meisten Lehrpersonen über genügend Sprachkompetenzen und die Gemeinden über die erforderlichen technischen und räumlichen Ressourcen verfügen. Um diese Voraussetzungen feststellen zu können, wird eine Evaluation verlangt.

Grundsätzlich liegt die Entscheidkompetenz über den Zeitpunkt der Einführung des Fremdsprachenunterrichts beim Regierungsrat bzw. bei der Erziehungsdirektion (Lehrplan).

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich damit um eine so genannte Richtlinienmotion.

Wird jedoch eine Verschiebung des Einführungszeitpunktes für die Vorverlegung des Fremdsprachenunterrichts durch den Grossen Rat gewünscht, so wird die Erziehungsdirektion dem entsprechenden politischen Willen Folge leisten.

Der Regierungsrat nimmt zu den einzelnen Punkten wie folgt Stellung:

Zu Punkt 1

Die Erziehungsdirektion hat den Zeitpunkt der Vorverlegung in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Erziehungsdirektorenkonferenz EDK in ihre Strategieplanung integriert und sie dem Grossen Rat mit der Vorlage für die Ratifizierung der interkantonalen Vereinbarung FEUV zur Kenntnis gebracht. Der Regierungsrat lehnt eine Verschiebung der Vorverlegung des Fremdsprachenunterrichts ab und stützt sich dabei für seinen Entscheid insbesondere auf folgende Dokumente und Beschlüsse:

- die Sprachenstrategie der EDK von März 2004. Der Kanton Bern hat mit deren Genehmigung dem Terminplan zugestimmt. Dieser legt fest, dass die Vorverlegung der 1. Fremdsprache ins 3. Schuljahr bis spätestens im Schuljahr 2010/11, die der 2.

Fremdsprache ins 5. Schuljahr bis spätestens 2012/13 zu erfolgen hat. Das Projekt Passepartout, das die EDK-Sprachenstrategie in den Kantonen BL, BE/d, BS, FR/d, SO und VS/d umsetzt, ist bezüglich EDK-Terminplan bereits ein Jahr in Verzug.

- die kantonale Bildungsstrategie von 2005. Mit ihrer Übersicht über die zeitliche Staffelung der Projekte im Bildungsbereich ist die kantonale Bildungsstrategie nicht nur ein verwaltungsinternes Führungsinstrument, sondern es dient auch der Schaffung von Transparenz für Parlament und Öffentlichkeit.

- den Grossratsbeschluss vom 27. März 2007 über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Einführung des Französischunterrichts ab dem 3. und des

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Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr sowie die gemeinsame Entwicklung des Fremdsprachenunterrichts (FEUV). Mit der Ratifizierung der interkantonalen Vereinbarung ist der Kanton die Verpflichtung eingegangen, das gemeinsame Projekt zeitlich koordiniert mit den andern Partnerkantonen umzusetzen.

Zu Punkt 2 a)

Die Erziehungsdirektion weiss, dass gute Sprachkompetenzen bei Lehrpersonen ein bedeutender Qualitätsfaktor für den Fremdsprachenunterricht ist. Aus diesem Grund hat sie im Spätherbst 2008, d.h. 2 2/3 Jahre vor dem Start der Vorverlegung, die Schulleitungen und Lehrpersonen über die sprachliche Grundanforderung (Kompetenzniveau B2) für das Erteilen von Fremdsprachenunterricht informiert. Gleichzeitig hat sie aufgezeigt, welche Unterstützung die Lehrpersonen bei der sprachlichen Weiterbildung erwarten dürfen.

Inzwischen haben viele Lehrerinnen und Lehrer begonnen, ihre Sprachkenntnisse aufzufrischen. Diejenigen Lehrpersonen, die seit 2004 mit tertiärer Ausbildung (Lehrerinnen- und Lehrerbildung/LLB 3.-6. Schuljahr und Pädagogische Hochschule/PH) in den Schuldienst treten, verfügen bereits über Französischkompetenzen auf einem Niveau B2 oder höher. Im Unterschied zu Französisch, das für alle Studierenden der Primarstufe ein obligatorisches Fach ist, wird Englisch in der heutigen Grundausbildung für Primarlehrpersonen nur als Wahlfach angeboten. Studierende, die an der PH das Wahlfach Englisch belegen, schliessen auf einem Niveau C1 ab.

Was das 5. und 6. Schuljahr betrifft, so empfiehlt die Erziehungsdirektion, dass nur diejenigen Lehrpersonen Französisch und Englisch unterrichten, die bereits eine der beiden Fremdsprachen sehr gut beherrschen. Ausserdem werden auf dieser Stufe vermehrt Lehrpersonen, die sich auf die eine oder andere Fremdsprache spezialisiert haben, für mehrere Klassen eingesetzt.

Die Erziehungsdirektion ist überzeugt, dass die meisten Lehrerinnen und Lehrer, die auf der Primarstufe Fremdsprachen unterrichten wollen, motiviert sind, sich die allenfalls noch fehlende Sprachkompetenz nicht nur wegen der finanziellen Unterstützung, sondern auch aus beruflichem Interesse anzueignen, und die Zeit bis zur Vorverlegung der beiden Fremdsprachen gut nutzen werden. Da die Vorverlegung gestaffelt vor sich geht, d.h. ab 2011/12 jedes Jahr eine neue „Generation von Drittklasskindern“ dazu stösst, sind nicht alle Lehrpersonen gleichzeitig von den Neuerungen betroffen. Aus Sicht der Regierung sind im Projekt die Voraussetzungen geschaffen und die notwendigen Vorkehrungen getroffen worden, dass bis zum Start der Vorverlegung 2011/2012 die Motionsforderung 2 a) erfüllt werden kann. Aus diesem Grund kann sie als erfüllt betrachtet und abgeschrieben werden.

Zu Punkt 2 b) und c)

Der Regierungsrat lehnt beide Teilforderungen ab. Er verweist dabei auf die Antwort auf die Interpellation I 147/2007 Zusätzlicher Ressourcenbedarf des neuen Fremdsprachenunterrichts. Darin wurde aufgezeigt, dass für den Fremdsprachenunterricht nicht mehr Raumbedarf besteht als für andere Fächer (wie z.B. NMM oder Mathematik) und dass mit dem obligatorischen Einzug der Informations- und Kommunikationstechnologie in die Schulzimmer auch die nötige Infrastruktur und Informatikausrüstung vorhanden sein wird. Die Erziehungsdirektion hat zuhanden der Gemeinden diesbezüglich ein Merkblatt mit Empfehlungen verfasst. Der Schulverlag Bern als Herausgeber des neuen Französischlehrmittels kennt die Situation in den Schulzimmern, und er wird Hinweise aus der Praxiserprobung zum Ressourcenbedarf bei der Realisierung der Unterrichtsmaterialien berücksichtigen.

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Zu Punkt 3

Die Erziehungsdirektion stellt fest, dass das Passepartout-Konzept alles enthält, was zu einer Verbesserung der Unterrichtsqualität im Fremdsprachenunterricht führen kann:

- eine qualitativ gute und praxisnahe Weiterbildung, die zum Ziel hat, die Lehrpersonen für den Fremdsprachenunterricht zu motivieren und sie für ihre Unterrichtstätigkeit zu stärken,

- sowie die Entwicklung von Lehrplänen und Lehrmitteln, die sich an den neuesten Erkenntnissen der Didaktik orientieren und vertikale Kohärenz ermöglichen. Die Lehrmittel werden in einer breit angelegten und sich über mehrere Jahre erstreckenden Praxiserprobung evaluiert werden.

Der Regierungsrat stellt zudem fest, dass die Projektarbeiten weit fortgeschritten sind. Der Projektlehrplan Französisch ist erstellt, die Erprobung der Unterrichtsmaterialien beginnt im August 2009. Die erste Staffel der methodisch-didaktischen Weiterbildung (für rund 480 Lehrpersonen) sowie ein erster berufsspezifischer Französischsprachkurs starten im November 2009. Aus diesen Gründen lehnt der Regierungsrat die 3. Motionsforderung ab.

Antrag: Punkt 1 Ablehnung

Punkt 2 a) Annahme unter gleichzeitiger Abschreibung Punkt 2 b) Ablehnung

Punkt 2 c) Ablehnung Punkt 3 Ablehnung

An den Grossen Rat

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