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TOP 4 - Gerhard-Marcks-Stiftung / Benennung einer Vertreterin für den Stiftungsvorstand

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 20. April 2021 beschlossene Fassung

Der Senator für Kultur

30.03.2021

Vorlage für die Sitzung des Senats am 20.4.2021 Gerhard-Marcks-Stiftung

„Benennung einer Vertreterin für den Stiftungsvorstand“

A. Problem

Gemäß § 4 Abs. 1 der Verfassung der Gerhard-Marcks-Stiftung besteht der Stiftungs- vorstand aus sieben Mitgliedern, von denen zwei nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 vom Senat zu benennen sind. Eine zeitliche Befristung ist mit dem Mandat nicht verbunden.

Zurzeit gehören dem Vorstand als vom Senat benannte Mitglieder Frau Staatsrätin Car- men Emigholz (Benennung durch den Senat am 28.07.2015) und Frau Prof. Dr. Anna Greve (Benennung durch den Senat am 07.06.2016) an.

Auf Grund des Weggangs von Frau Prof. Dr. Anna Greve vom Senator für Kultur wird sie nicht mehr für die Mitarbeit im Vorstand der Gerhard-Marcks-Stiftung zur Verfügung stehen.

B. Lösung

Der Senator für Kultur schlägt vor, als zweites Mitglied im Stiftungsvorstand der Gerhard-Marcks-Stiftung, Frau Verena Borgmann, Referatsleiterin des Museumrefe- rats, zu benennen.

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkung

Keine.

Gender-Prüfung

Gender-Aspekte wurden geprüft.

Der Freien Hansestadt Bremen stehen im Stiftungsvorstand insgesamt zwei Mandate zu. Nach erfolgter Umsetzung dieser Senatsvorlage sind diese Mandate mit zwei Frauen besetzt.

(2)

2 E. Beteiligung und Abstimmung

Nicht erforderlich.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsge- setz

Öffentlichkeitsarbeit Entfällt.

Veröffentlichung nach dem IFG

Die Vorlage ist zur Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz geeignet.

G. Beschluss

Der Senat benennt Frau Verena Borgmann, Referatsleiterin des Museumreferats beim Senator für Kultur, als zweites Mitglied im Stiftungsvorstand der Gerhard-Marcks-Stif- tung.

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