Erörterungstermin
Querverbindung-Ost
Planfeststellungsverfahren nach § 28 I PBefG
Vorstellung und Regularien
Zeitplanung
• Ab 09:00 Uhr TÖB
• Ab 13:00 Uhr private Einwender bis open end
Vorschriften der mündlichen Verhandlung
• Beschränkte Öffentlichkeit
• Ordnungsrecht
• Wortbeiträge und Verhandlungsniederschrift
• Verbindlichkeit von Erklärungen, Antragsrecht
Verfahrensgang
• Erster Erörterungstermin am 22./23.11.2016
• Antrag auf Offenlegung aktualisierter Planunterlagen vom 12.07.2018
• Auslegung der Planunterlagen vom 22.08.- 21.09.2018
• Ende der Einwendungsfrist am 22.10.2018
• 22 private Einwendungen, davon 7 Einwendungen nach Ende der Einwendungsfrist und 37 Stellungnahmen der Behörden und
anderer Träger öffentlicher Belange
• Abgabe der Einwendungen und Stellungnahmen an den Vorhabenträger mit der Bitte um Erwiderung vom 06.09.- 31.10.2018
• Erwiderung des Vorhabenträgers (20.12.2018)
• Erörterungstermin am 26.03.2019
Aufgabe des Erörterungstermins
• Rechtspflicht nach § 73 Abs.6 BremVwVfG
• Gelegenheit des Vorhabenträgers, sein Planung zu vermitteln
• Gelegenheit der Einwender, ihre Einwendungen zu erläutern bze.
zu präzisieren
• Konfliktbewältigung, Befriedungsfunktion
• Vorbereitung des Abwägungsergebnisses der Planfeststellungsbehörde
• Ziel des Erörterungstermins
• Erkenntnisgewinnung
• Ausgleich zwischen Vorhabenträger und Einwender
• Optimierung der Planung (durch Planänderungen,- ergänzungen oder Schutzanordnungen
Themenblöcke für den allgemeinen Teil der Erörterungen
• Grund/Grundlage des Projektes
• Auswahl der konkreten Trasse /Variantenprüfung Trasse
• Straßenbündiger oder besondere Bahnkörper auf Bennigsen- und Stresemannstraße (Verkehrssimulation) / Variantenprüfung
Querschnitt
• Umleitungsverkehre Vorstellung des Verkehrskonzeptes zeitliche Abgrenzung zum Projekt Zeppelintunnel
• Darüberhinausgehende Einzelvorbringen Privater