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Impfungen gegen das Coronavirus - Informationsschreiben

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Academic year: 2022

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Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen

Landesbehindertenbeauftragter, Teerhof 59, 28199 Bremen

An alle ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer im Land Bremen sowie an die Leistungserbringer

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

Betreuungsrecht Überörtliche Betreuungsbehörde Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen

Auskunft erteilt: Anja Walecki Tel. (0421) 361-2158

Anja.Walecki@Soziales.Bremen.de

Der Landesbehindertenbeauftragte der Freien Hansestadt Bremen

Teerhof 59, 28199 Bremen Auskunft erteilt: Herr Baumann Tel. (0421) 361-18181 E-Mail: office@lbb.bremen.de Internet: www.lbb.bremen.de Bremen, den 17.02.2021

Impfungen gegen das Coronavirus

Gemeinsames Informationsschreiben der überörtlichen Betreuungsbehörde und des Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen

Sehr geehrte Betreuerin, sehr geehrter Betreuer,

im Dezember haben in Bremen die Impfungen gegen das Coronavirus begonnen. Falls Sie als rechtliche Betreuung in Gesundheitsangelegenheiten für einen anderen Menschen bestellt wurden, werden Sie diesen in der Regel unterstützen, eine eigene Entscheidung zu treffen. Gemeinsam möchten wir Ihnen dafür gerne ein paar Informationen an die Hand geben, um Ihnen diese Aufgabe zu erleichtern.

Die Impfung ist rechtmäßig, wenn Ihr Betreuter oder Ihre Betreute in die Impfung wirksam eingewilligt hat. Das ist nur möglich, wenn die von Ihnen betreute Person über den Nutzen sowie die zu erwartenden Folgen und Risiken der Impfung aufgeklärt wurde und die

Aufklärung versteht.

Dabei ist es bei der Impfung nicht notwendig, dass die betreute Person die medizinischen Sachverhalte in allen Einzelheiten und aller Tiefe versteht. Sie muss stattdessen einen Begriff von der Natur und Erforderlichkeit der Impfung und deren Risiken haben. Wenn das der Fall ist, muss ihr die Entscheidung überlassen bleiben und darf nicht von Ihnen ersetzt werden.

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Die Aufklärung hat durch einen Arzt oder eine Ärztin zu erfolgen. Als Betreuerin oder Betreuer in Gesundheitsangelegenheiten sind Sie eine wichtige Unterstützung für den betreuten Menschen, seine eigene Entscheidung zu treffen.

Nur für Menschen, die dies nicht selbst können, entscheiden Sie als Stellvertretung.

Ausschlaggebend für eine solche Entscheidung ist auch dabei der (mutmaßliche) Wille der betroffenen Person. Das kann manchmal herausfordernd sein, wenn dieser von Ihrer persönlichen Ansicht abweicht. Sollten Sie daher Fragen zu Ihrer Aufgabe haben oder Unterstützung bei Ihrer Tätigkeit benötigen, wenden Sie sich bitte an die Betreuungsvereine im Land Bremen, die Sie kostenlos beraten:

Betreuungsverein Deutsches Rotes Kreuz Telefon: 0421 34 03 140

E-Mail: Betreuungsrecht@drk-bremen.de

Betreuungsverein Hilfswerk Bremen für Menschen mit Beeinträchtigungen e.V.

Telefon: 0421 222 15 23

E-Mail: Betreuungsverein@hilfswerk-bremen.de

Betreuungsverein Verein für Innere Mission in Bremen e.V.

Telefon: 0421 98 9662 - 11/12/14

E-Mail: betreuungsverein@inneremission-bremen.de Betreuungsverein Bremerhaven e.V.

Telefon: 0471 95 45 9 - 0

E-Mail: info@betreuungsverein-bremerhaven.de

Bei medizinischen Fragen zur Impfung steht Ihnen Herr Dr. Thomas Liebsch montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr unter der

Telefonnummer 0151 54703118 zur Verfügung.

Dafür, dass Sie auch in diesen schwierigen Zeiten die von Ihnen betreute Person bei der Umsetzung ihrer Selbstbestimmungsrechte unterstützen, danken wir Ihnen herzlich.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

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Anja Walecki

Die Senatorin für Soziales,

Betreuungsrecht Überörtliche Betreuungsbehörde

Arne Frankenstein

Der Landesbehindertenbeauftragte der Freien Hansestadt Bremen

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