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TOP 30 - Netzkapazität im Fischereihafen

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In der Senatssitzung am 6. Juli 2021 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen

02.07.2021 L 16

Vorlage für die Sitzung des Senats am 02.07.2021

„Netzkapazität im Fischereihafen“

Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag)

A. Problem

Die Fraktion der SPD hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) folgende Anfrage an den Senat gestellt:

Wir fragen den Senat:

1. Welche Netzkapazität im Bereich des Fischereihafens Bremerhaven wird für die Planungen des Fraunhofer-Instituts für Windenergiesysteme IWES zum Aufbau und Betrieb des Hydrogen Lab Bremerhaven (HLB) benötigt und reicht die bisherige Kapazität dafür aus?

2. Welche Pläne bestehen zum Netzausbau und welche Kosten würden dafür entstehen?

3. Welche Auswirkungen hätte das für die Unternehmen im Bereich des Fischereihafens?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Das IWES hat einen Netzanschluss mit einer Leistung von 33 MW im Endausbau beantragt. Für eine Zwischenstufe sind 17,2 MW beantragt worden.

Die bisherige Kapazität des Netzes reicht nicht aus, diese Leistung bereitzustellen.

Zu Frage 2:

Die Planungen zum Netzausbau sind noch nicht abgeschlossen. Es gibt zum Ausbau mehrere Varianten, in deren Ausarbeitung der vorgelagerte Netzbetreiber

EWE/Avacon einbezogen werden muss. Es ist abzusehen, dass diese eigene

Anlagentechnik/Leitungen auf- oder auszubauen haben. Über die Kosten kann noch keine Aussage getroffen werden.

Zu Frage 3:

Hinsichtlich der Versorgungssicherheit sind keine Auswirkungen für die Unternehmen zu erwarten. Da der Netzbetreiber die Kosten für Investitionen in das Netz auf die

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Netzentgelte umzulegen hat, kann es dazu kommen, dass auch die

Versorgungskosten für die Unternehmen im Fischereihafen insgesamt steigen.

C. Alternativen keine Alternativen

D. Finanzielle/ Personalwirtschaftliche Auswirkungen/Genderprüfung

Die Beantwortung der Anfrage hat keine finanziellen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen.

Genderspezifische Auswirkungen ergeben sich nicht.

E. Beteiligung / Abstimmung Nicht erforderlich

F. Öffentlichkeitsarbeit/Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Die Vorlage ist nach Beschlussfassung für die Veröffentlichung geeignet.

Gegen eine Veröffentlichung nach dem BremIFG bestehen keine Bedenken.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Wissenschaft und Häfen vom 01.07.2021 der mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der SPD in der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) zu.

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