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Maschinenbau - Master - berufsbegleitend - Studien- und Prüfungsordnung 2016 - Änderungssatzung - 2019

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Hochschule Anhalt

S ATZUNG

vom 12.06.2019

zur Änderung der

P RÜFUNGS - UND S TUDIENORDNUNG

zur Erlangung des akademischen Grades

M ASTER

für den berufsbegleitendenStudiengang

M ASCHINENBAU (FMM)

vom 30.03.2016

Veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt der Hochschule Anhalt Nr. 74/2016 am 19.08.2016.

Aufgrund der §§ 67 Absatz 3 Nr. 8 und 77 Absatz 2 Nr. 1 sowie § 13 Absatz 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt i. d. F. vom 14. Dezember 2010 (GVBI.LSA Nr. 28/2010 S.600) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 25.

Februar 2016 (GVBI.LSA S. 89, 94) wird nachfolgende Satzung erlassen.

Artikel I Der § 2 Absatz 3 wird zwischen Satz 4 und 5 wie folgt ergänzt:

Das im Studium erworbene Wissen sowie die erworbenen Kompetenzen dienen auch dazu, die zivilgesellschaftliche

Rolle der Absolventen weiterzuentwickeln. Dabei werden insbesondere mögliche Folgen des Einsatzes von Produkten, Techno- logien, Verfahren, Methoden usw. sowie der Umgang mit der daraus resultierenden Verantwortung thematisiert.

Artikel II

Diese Satzung findet Anwendung auf alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2018/19 in den berufsbegleitenden Mas- terstudiengang Maschinenbau immatrikuliert werden.

Artikel III

(1) Diese Satzung tritt nach ihrer Genehmigung durch den Präsidenten der Hochschule Anhalt am Tage nach ihrer Bekanntga- be im Internet der Hochschule in Kraft. Die Veröffentlichung im „Amtlichen Mitteilungsblatt der Hochschule Anhalt“ Nr.

81/2019 erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

(2) Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereich Elektrotechnik, Maschinenbau und Wirt- schaftsingenieurwesen vom 29.05.2019 und der Genehmigung des Präsidenten der Hochschule Anhalt vom 03.09.2019.

Köthen, den 03.09.2019

Prof. Dr.-Ing. Jörg Bagdahn Präsident der Hochschule Anhalt

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