• Keine Ergebnisse gefunden

 Schreiben-STMUG-Erweiterte-Meldepflicht-Infektionsschutz-260413.p...

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie " Schreiben-STMUG-Erweiterte-Meldepflicht-Infektionsschutz-260413.p..."

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

StMUG - Postfach 81 01 40 - 81901 München

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

Standort

Rosenkavalierplatz 2 81925 München

Öffentliche Verkehrsmittel U4 Arabellapark

Telefon/Telefax +49 89 9214-00 / +49 89 9214-2266

E-Mail poststelle@stmug.bayern.de Internet www.stmug.bayern.de

Recyclingpapier aus 100% Altpapier

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG): Gesetz zur Durchführung der Interna- tionalen Gesundheitsvorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze (IGV-DG) Anlagen: Aktualisierte Meldebögen

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 29.03.2013 ist das Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheits- vorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze (IGV-DG) in Kraft getreten.

Sie wurden mit E-Mail vom 02.04.2013 bereits vorab informiert.

Zusammenfassend weisen wir nachfolgend auf die wichtigsten Regelungen zur Än- derung des IfSG hin. Wir bitten, dies entsprechend zu berücksichtigen und die Ärz- teschaft in Ihrem Zuständigkeitsbereich entsprechend zu informieren:

Zu Artikel 3 IGV-DG: Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG):

¾ Erweiterung der Meldepflicht (Arzt und Labor) um Mumps, Keuchhusten, Röteln, Windpocken, sowie Anpassung der Labormeldepflicht im Sinne einer weiter ge- fassten Meldepflicht für humanpathogene Cryptosporidien und Leptospiren (sie- he Änderung der §§ 6 und 7 IfSG).

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

per E-Mail

Ihre Nachricht Unser Zeichen Telefon +49 (89) 9214-2429 München L1d-G8005-2009/2-157 Dr. Martin Hoch 26.04.2013

Martin.Hoch@stmug.bayern.de

(2)

- 2 -

¾ Präzisierung der Angaben bei einer namentlichen Meldung durch den Arzt/die Ärztin über den wahrscheinlichen Infektionsort: Angabe des Landkreises bei in Deutschland erwor- benen Infektionen (siehe Änderung von § 9 Absatz 1 Satz 1 Nr. 10 IfSG)

¾ Festlegung der Zeitspanne, in der eine namentliche Meldung von Arzt und Labor beim Gesundheitsamt vorliegen muss unter Berücksichtigung eines geeigneten Kommunikati- onsmittels: Eine namentliche Meldung muss unverzüglich erfolgen und spätestens inner- halb von 24 h dem Gesundheitsamt vorliegen (siehe Änderung von § 9 Absatz 3 Satz 1 IfSG).

¾ Verkürzung der Übermittlungsfristen vom Gesundheitsamt an die Landesbehörde und von dieser an das RKI: die Meldungen müssen, sofern sie die Falldefinition erfüllen, je- weils spätestens am folgenden Arbeitstag an LGL bzw. RKI übermittelt werden (siehe Änderung von § 11 Absatz 1 IfSG)

¾ Erprobung eines elektronischen Informationssystems für meldepflichtige Krankheiten und Nachweis von Krankheitserregern (siehe neuer § 12a).

¾ Erweiterte Informationspflicht des Gesundheitsamtes gegenüber den lebensmittelüber- wachenden Behörden bei Verdacht auf Übertragung von Krankheitserregern durch oder auf Lebensmittel (siehe Neufassung des § 27 IfSG).

¾ Erweiterung der Liste an Lebensmitteln, bei deren Herstellung, Behandlung oder Inver- kehrbringen ein Tätigkeitsverbot für Personen gilt, die an bestimmten Infektionskrankhei- ten erkrankt sind, um „Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie deren Samen“

(siehe Änderung § 42 IfSG).

In den nächsten Tagen sollte eine konsolidierte Version des IfSG über JURIS in der Daten- bank Bayern-Recht einzusehen sein.

Die BLÄK und die BKG werden vom StMUG gesondert informiert.

Mit freundlichen Grüßen gez.

Dr. med. Wolfgang Hierl Ministerialrat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

(liest aktuelle

Krankheiten (Erkältungen, Husten und Schnupfen) werden auch hier mit der körperlichen Untersuchung (abhorchen, prüfen von Hals und Ohren) angesprochen, ebenso wie

» Festlegung der Zeitspanne, in der eine na- mentliche Meldung von Arzt und Labor beim Gesundheitsamt vorliegen muss unter Berücksichtigung eines geeigneten Kommu-

Atemberaubende 80 % der Menschen mit Diabetes haben auch Fett in der Leber (eine Nicht-Alkoholische-Fettleber) und wissen es nicht!. Eine Fettlebererkrankung kann zu

Gemäß einer Ankündigung des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz der Stadt Ettlingen steht auch im Jahr 2020 das städti- sche Förderprogramm zur Sanierung von

Eine Ist-Anzahl für Beratungen zu Hygienekonzepten kann für das Jahr 2020 nicht getrennt von Corona betrachtet werden. Insofern sind in dieser Kennnzahl alle

Als Leiter einer Einrichtung nach Kategorie A und B zeigen Sie bitte das ambulante Operieren dem zuständigen Gesundheitsamt nach §14 MedHygV unter Nutzung des für Bayern

ήϬη Ϧϣ Ϟϗ΃ άϨϣ ϩΎϣ ̮ϳ ί΍ ήΘϤ̯. Vor mehr als einem Monat More than a month ago Il y a plus