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Bei der Feststellung von Sachbeschädigungen muss die Polizei unmittelbar einschreiten können 3

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M 028/2010 VOL

Motion

Geissbühler-Strupler, Herrenschwanden (SVP) Astier, Moutier (FDP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 02.03.2010

Bessere Arbeitsbedingungen für unsere Polizei bedeuten grössere Sicherheit für die Bevölkerung

Es ist erfreulich, dass bei den meisten politischen Parteien zwischenzeitlich die Einsicht besteht, dass die Aufstockung des Polizeikorps dringend nötig ist und die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach der Fusion von Kantons- und Stadtpolizei eine Aufgabe des Kantons ist. Doch gleichzeitig zur Verstärkung des Polizeikorps sollten verschiedene Massnahmen ergriffen werden, damit die Polizei bei ihren Einsätzen auch wirklich den Gesetzen durch ihre Handlungen Nachachtung verschaffen kann. Oberste Priorität hat dabei der Schutz von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Sachwerten, vor Gewalttätern.

Der Regierungsrat wird daher beauftragt, die folgenden Massnahmen zu ergreifen:

1. Verstösse gegen das Vermummungsverbot müssen von der Polizei kompromisslos geahndet werden können

2. Bei der Feststellung von Sachbeschädigungen muss die Polizei unmittelbar einschreiten können

3. Rechtsfreie Räume dürfen nicht toleriert werden

4. Drogenschnelltests müssen an Ort und Stelle den Polizistinnen und Polizisten zur Verfügung stehen, analog den Alkoholtests

5. Die monatlichen Arbeitspläne mit entsprechenden Freitagen dürfen nur in absoluten und begründeten Ausnahmefällen kurzfristig mit Arbeitseinsätzen belastet werden Begründung:

Seit einigen Jahren ist die Polizei zum Spielball der Politik geworden. Das hat dazu geführt, dass bei Ausschreitungen die politische Behörde bestimmt, wie und wann der Polizeieinsatz stattfinden soll. Deeskalation wurde zum „Zauberwort“. Konkret bedeutet dies, dass Vermummung und Sachbeschädigungen geduldet werden müssen und nicht mehr geahndet werden können. Die Strategie der Einsatzleitung und der politischen Verantwortlichen, wonach sich die Polizei bei Einsätzen zurückziehen oder gar verstecken muss, damit ihre Präsenz nicht provoziert, ist dieser Berufsgattung unwürdig und darf nicht weiter hingenommen werden. So kommt es immer wieder vor, dass es trotz genügend grosser Polizeibestände zu Gewalttaten und Sachbeschädigungen kommt, welche nicht geahndet werden können. Die berechtigte Wut der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und Gewerbetreibenden entlädt sich dann auf die „nur“ herumstehenden Polizistinnen und Polizisten. Dies wiederum führt beim Polizeikorps zu Frustration.

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Polizeieinsätze in rechtsfreien Räumen, wie zum Beispiel der Reithalle, werden wegen Gefährdung an Leib und Leben aus verständlichen Gründen selten oder gar nicht vorgenommen. Bei Kontrollfahrten werden die Einsatzkräfte tätlich angegriffen, und nicht selten entsteht an den Fahrzeugen Sachschaden. Es darf nicht sein, dass die Polizei in staatlich mit Steuergeldern unterstützten Institutionen keine Kontrollgänge oder Interventionen durchführen darf.

Viele Gewalttäter stehen nachgewiesenermassen unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen. Dadurch sind sie enthemmt und handeln entsprechend ihrem Rausch unkontrolliert. Dank dem Alkoholtest kann bei Jugendlichen in der Regel sofort interveniert und eine latente Suchtkarriere möglicherweise gestoppt werden. Auch bezüglich Drogen sollen Schnelltests an Ort und Stelle eingesetzt werden können. Nachträglich kann immer noch auf einem Polizeiposten ein genauerer Urin-Schnelltest durchgeführt werden. Es ist erwiesen, dass bei Gewalttaten oft vorgängiger Cannabis-Konsum im Spiel ist (Gewalttäter von der Brunngasse, Schläger von München, Mörder von Lucie). Diese Tests sind eine präventive Massnahme zur Verhinderung von Verkehrsunfällen, Überfällen und Gewalttaten auf/gegen unschuldige Bürgerinnen und Bürger.

Da die Steuern zahlende Bevölkerung des Kantons Bern, wie es scheint, bereit ist, noch mehr für ihre Sicherheit zu bezahlen, müssen die Rahmenbedingungen der Polizeieinsätze angepasst werden. Die Theorie der Deeskalation hat in der Praxis zu mehr Gewalt und zu rechtsfreien Räumen geführt. Polizistinnen und Polizisten wollen die Rechtsordnung, die wir uns selbst gegeben haben, durchsetzen können. Dem dritten „D“ der politisch angeordneten 3-D-Strategie (Dialog, Deeskalation, Durchgreifen), an welche sich die Polizei insbesondere bei Grosseinsätzen zu halten hat, ist vermehrt Rechnung zu tragen.

Eine verhältnismässige, aber konsequente Durchsetzung des Durchgreifens ist wieder vermehrt zu gewährleisten.

Damit bekommen die oft schwierigen Arbeitseinsätze und die damit einhergehenden Arbeitsbedingungen einen Sinn.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 18.03.2010

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