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Die Jugendlichen bemängeln insbesondere die fehlende Präsenz uniformierter Polizei an den bekannten kritischen Orten und das zögerliche oder gänzlich fehlende Eingreifen der Polizei

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I 055/2002 POM 18. September 2002 46C

Interpellation 3423 Amstutz, Sigriswil (SVP)

Richard, Gals (SVP)

Weitere Unterschriften: 1 Eingereicht am: 18.03.2002

Jugendliche fordern mehr Sicherheit für die Bevölkerung

„Wir wollen die Polizei an der Front und nicht an den Bürotischen“

Im Rahmen der Berner Jugend-Zukunftsrats Tage 2002 beschäftigte sich eine Arbeitsgruppe mit dem Thema Gewalt. Die Jugendlichen hielten in der Abschlussbesprechung mit den Interpellanten unmissverständlich fest, dass sie sich auf öffentlichen Strassen und Plätzen sowie bei Veranstaltungen nicht mehr sicher fühlen. Die zunehmende Gewalt bereite ihnen Sorge und schränke sie in ihrer Bewegungsfreiheit ein.

Die Jugendlichen bemängeln insbesondere die fehlende Präsenz uniformierter Polizei an den bekannten kritischen Orten und das zögerliche oder gänzlich fehlende Eingreifen der Polizei. Sie erwarten daher, dass zu Gunsten der Präsenz uniformierten Polizei an der Front, die Bürotätigkeiten minimiert und die Aufstiegschancen sowie das Image der uniformierten Polizei verbessert werden.

Der Regierungsrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Was für Massnahmen sind geplant, den uniformierten Polizeidienst attraktiver zu machen.

2. Wie will der Regierungsrat das von den Jugendlichen festgestellte Respekt- und Imageproblem der uniformierten Polizei verbessern.

3. Wie will der Regierungsrat die Präsenz, das zeitgerechte Handeln und die Einsatzkompetenz der uniformierten Polizei verbessern.

4. Hat der Regierungsrat den Einsatz von Überwachungskameras an kritischen Stellen geprüft und was für Schlüsse sind gezogen worden.

Antwort des Regierungsrates

Frage 1

Der uniformierte Polizeidienst ist unbestritten eine der tragenden Säulen der Kantonspolizei; in den Regionalpolizeien arbeiten rund 60 Prozent der Mitarbeitenden der Kantonspolizei. Alle Absolventinnen und Absolventen der Polizeischulen leisten zunächst bei der Uniformpolizei Dienst. Die Mitarbeitenden der stationierten und mobilen Polizei sind rund um die Uhr zusammen mit den drei regionalen Einsatzzentralen erste Anlaufstelle für

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die Bevölkerung und die ersten am Einsatzort. Das Berufsbild ist einerseits geprägt von vielfältigen und interessanten Aufgaben, Verantwortung und einem hohen Mass an Selbständigkeit; auf der andern Seite sind die Mitarbeitenden exponiert, als Vertreter des Staates auch der Kritik und in letzter Zeit auch zunehmender Gewalt und Angriffen ausgesetzt.

Die Förderung der Attraktivität der Uniformpolizei ist eine Daueraufgabe, die zielgerichtet verfolgt wird. Dabei setzen personalrechtliche, finanzielle und polizeitaktische Gegebenheiten jedoch auch Grenzen, etwa beim wiederholt vorgebrachten Anliegen von Mitarbeitenden, die Grundeinreihung (Lohnklasse 15) zu erhöhen. Bei den Förderungsmassnahmen ist zu unterscheiden zwischen den eigentlichen Personalwerbungs- und Rekrutierungsmassnahmen einerseits und der Förderung der aktiven Mitarbeitenden andererseits. In beiden Bereichen sind in den letzten Jahren wesentliche Anstrengungen unternommen worden. Die Personalwerbung und –rekrutierung erfolgt mit gutem Erfolg auf einer professionellen, von der Wissenschaft mitgestalteten Grundlage. Auf die schwierige Situation auf dem Arbeitsmarkt mit dem neuen, offensichtlich besser entlöhnenden Konkurrenten Bund (Bundeskriminalpolizei) ist mit einem Massnahmenpaket reagiert worden. So ist für die Absolventen/innen der Polizeischulen 1997 bis 2000 eine unrichtige Einreihung bei der BEREBE-Ueberführung korrigiert worden.

Vor allem der Uniformpolizei zugute kommt auch eine neue Entschädigungsregelung für Überzeit aus Ordnungsdiensteinsätzen, die der Regierungsrat am 22. Mai 2002 beschlossen hat. Im Weiteren werden zur Zeit die Rückmeldungen der Korpsangehörigen aus der Personalbefragung detailliert ausgewertet um daraus Erkenntnisse zu gewinnen, mit welchen Verbesserungen der Polizeiberuf für Neueinsteiger, aber auch für die bereits im Dienst stehenden Beamtinnen und Beamten attraktiver gemacht werden kann.

Frage 2

Der Feststellung, die Kantonspolizei Bern habe ein Imageproblem, darf mit gutem Grund widersprochen werden. Im Rahmen der schweizerischen Opferbefragung 2000 hat das

„Institut de police scientifique et de criminologie“ der Universität Lausanne unter der Leitung von Prof. Dr. Martin Killias in einer Zusatzstudie u.a. diese Frage untersucht. Im Schlussbericht wird dazu ausgeführt, dass insgesamt rund 70 Prozent der Befragten angeben, mit der polizeilichen Tätigkeit alles in allem zufrieden zu sein. Etwas weniger als 20 Prozent sind unentschlossen, 10 Prozent sind mit der Arbeit der Polizei nicht zufrieden.

Kommentar der Verfasser: „Das Bild der Polizei kann hierbei deshalb mit Fug und Recht als gut bezeichnet werden“ (Schlussbericht, p.19). Zudem hat sich gerade nach dem schwarzen September 2001 gezeigt, dass bei einer breiten Verunsicherung in der Bevölkerung Stellenwert und Ansehen der Polizei umgehend markant steigen.

Die heutzutage anstehenden Fragen rund um den Respekt sind wohl vor allem ein gesellschaftspolitisches und viel weniger ein polizeiliches Problem. Sicher resultieren Respekt und Image auch aus dem Auftreten und der Kompetenz der Polizei, was mit Schulung und Weiterbildung konsequent gefördert wird. Doch das Zoomen der grundsätzlichen Problematik auf die Polizei zielt am wahren Kern vorbei. Gefordert sind alle gesellschaftich relevanten Kräfte, begonnen bei der Familie. Sicherheit ist nicht das Monopol der Polizei, sondern im Idealfall das Resultat gemeinsamer Anstrengungen aller Teile unserer Gesellschaft. Das gilt auch für den Bereich der zunehmenden Gewalt, der von den Jugendlichen angesprochen worden ist. In Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen, Betroffenen und der Polizei wurden im Kanton Bern schon zahlreiche erfolgreiche Projekte zur Prävention gemeinsam durchgeführt.

Frage 3

Ein pauschal vorgebrachter Vorwurf, die Uniformpolizei handle nicht zeitgerecht oder nicht kompetent, wäre unberechtigt. Die Kantonspolizei ist nämlich in der Lage, in einer weit überwiegenden Anzahl der Fälle zeitgerecht zu intervenieren. Die begrenzten Mittel zwingen aber dazu, zeitweise Prioritäten zu setzen und die Einsätze nach Dringlichkeit zu disponieren. Bei Notrufen, die ein unverzügliches Eingreifen bedingen, hilft die Kantonspolizei aber innerhalb nützlicher Frist vor Ort.

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Was die Steigerung der Präsenz betrifft, so ist das Anliegen der Bevölkerung spürbar. Die vermehrte Präsenz hat erfahrungsgemäss weniger Wirkung auf die objektive Sicherheit als auf das Sicherheitsgefühl. Die Polizei versucht, in den als kritisch erkannten Zeiten an den neuralgischen Orten präsent zu sein, in Uniform und mit nicht-uniformierten Kräften. Heute ergeben sich jedoch derartige Spannungsfelder rund um die Uhr und in den verschiedensten Lebensbereichen, die nicht alle gleichzeitig berücksichtigt werden können.

Der Einsatz der Polizei muss nach einer Gewichtung der Probleme erfolgen. Die Bandbreite der polizeilichen Aufgaben ist sehr weit gefasst.

Der Gesetzgeber hat grundsätzlich sicherheitspolizeiliche Aufgaben – dazu gehört auch die präventive Präsenz vor Ort – den Gemeinden übertragen. Der Kantonspolizei kommt hier eine subsidiäre Rolle zu. Ihr Hauptauftrag ist die gerichtliche Polizei. Dies ist bei der Prioritätensetzung zu berücksichtigen. Zudem muss festgestellt werden, dass jeder aufgenommene Vorfall anschliessend zu den damit zwingend verbundenen Büroarbeiten führt, die im Rahmen der ausgebauten Täter- und Opferrechte einen stetig steigenden Arbeitsaufwand bedingen. Dies wiederum schränkt die Möglichkeit der kantonspolizeilichen Präsenz ein.

Mit Blick auf die rasante Entwicklung im Polizeiwesen und die veränderten Rahmenbedingungen in der öffentlichen Sicherheit wird die Kantonspolizei in naher Zukunft im übrigen ein Reorganisationsprojekt durchführen, das auch die Überprüfung des Mitteleinsatzes zum Ziele hat.

Frage 4

Angesprochen sind sicherheitspolizeiliche Aufgaben, für die primär die Gemeinden zuständig sind. Die permanente Videoüberwachung von Strassen und Plätzen ist vor allem dann sinnvoll, wenn sie mit entsprechenden Aufzeichnungen verbunden ist. Dies wiederum bedeutet einen Eingriff in die Grundrechte der Bürger, wofür die bestehenden rechtlichen Grundlagen für den Kanton noch nicht zu genügen vermögen. Die Kantonspolizei ihrerseits hat bisher Überwachungskameras permanent nur für die Tunnelüberwachung (Verkehrssicherheit) eingesetzt. Bei Massenveranstaltungen richtet sich die Videoüberwachung nach den Bestimmungen der entsprechenden regierungsrätlichen Verordnung, im gerichtspolizeilichen Bereich nach dem Strafverfahrensrecht. Recht- und Verhältnismässigkeit müssen auch bei der Videoüberwachung die zentralen Leitplanken sein. Der Regierungsrat hatte bisher keinen konkreten Anlass, sich mit dieser Problematik zu befassen.

An den Grossen Rat

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