• Keine Ergebnisse gefunden

Verordnung über die Feststellung der Satzung der PensionskasseDeutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Verordnung über die Feststellung der Satzung der PensionskasseDeutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

- Seite 1 von 1 -

Verordnung über die Feststellung der Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG

PKDBV

Ausfertigungsdatum: 14.01.2006 Vollzitat:

"Verordnung über die Feststellung der Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG vom 14. Januar 2006 (BGBl. I S. 166), die durch Artikel 2 Absatz 47 des Gesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434) geändert worden ist"

Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 47 G v. 1.4.2015 I 434 Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1. 1.2006 +++)  

Eingangsformel  

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7633-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, der zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3416) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

§ 1 Feststellung der Satzung

Die Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG (Pensionskasse) hat die nachstehend veröffentlichte Satzung (Satzung im Sinn des § 173 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes).

§ 2 Satzungsänderungen

Die nach § 1 festgestellte Satzung kann von der Pensionskasse künftig im Wege des in dieser Satzung vorgesehenen Verfahrens unter Berücksichtigung der für einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit geltenden Rechtsvorschriften geändert werden.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Zah- lungsdauer ist lebenslänglich, mindestens aber 5 Jahre (Mitgliedsrente). Bei Tod des Mitglieds wird die Mitgliedsrente bis zum Ablauf der Mindestzahlungsdauer von 5

Für den Fall, dass die ordentliche Mitgliedschaft endet, bevor das Mitglied die jeweils maßgeblichen gesetz- lichen Unverfallbarkeitsvoraussetzungen für den

Im Berichtszeitraum 2020 haben sich für den Vorstand des DRS keine Hinweise darauf ergeben, dass sich die fachliche Qua- lifikation und / oder die persönliche

a) Mitgliedern, die in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung (allge- meine Rentenversicherung und knappschaftliche Rentenversicherung) versi- chert sind,

Viele Eltern wissen nicht, ob ihnen für ihre Kinder auch nach deren Erstausbildung weiterhin Kindergeld zusteht, wenn sie eine weitere Ausbildung beginnen.. Dabei besteht

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gemäß § 341 k HGB sowie auf der Grundlage der Regelungen des § 14 der Satzung der Pensionskasse

Die Rechte der Angehörigen der weiblichen Eintrittsgeneration gemäss Artikel 71 Absatz 1 der PKB-Statuten 29 werden gewährleistet. An Stelle des festen Zuschlages tritt die nach

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden