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Einfache Anfrage Betreuungsangebote für Kinder mit Beeinträchtigung oder Behinderung von Daniel Bachofen und Jakob Auer, beide SP/Grüne

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Stadtrat Hauptstrasse 12 9320 Arbon

Beantwortung an das Stadtparlament

Einfache Anfrage Betreuungsangebote für Kinder mit Beeinträchtigung oder Behinderung von Daniel Bachofen und Jakob Auer, beide SP/Grüne

Sehr geehrter Herr Präsident

Sehr geehrte Parlamentarierinnen und Parlamentarier

Daniel Bachofen und Jakob Auer, beide Fraktion SP/Grüne, haben am 9. November 2021 beim Stadtparlament eine Einfache Anfrage mit folgendem Wortlaut eingereicht:

Wie der «Thurgauer Zeitung» vom 21. und 22. Oktober zu entnehmen war, fehlt es im Kanton Thurgau an vor- und ausserschulischen Betreuungsangeboten für Kinder mit Beeinträchtigung oder Behinderung. Die wenigen bereits vorhandenen Angebote kosten wegen des notwendigen Betreuungs- und Pflegeaufwandes ein Vielfaches im Vergleich zu einem Betreuungsplatz für Kinder ohne Beeinträchtigung. Zuständig für die vor- und ausserschulische Förderung sind die Gemeinden.

Für die Eltern von Kindern mit Beeinträchtigung hat diese Situation gravierende Konsequenzen:

Im schlimmsten Fall können sie keiner Erwerbsarbeit mehr nachgehen und landen langfristig in der Sozialhilfe oder stehen vor der schwierigen Entscheidung, ihr Kind dauerhaft in einem Internat oder Heim unterzubringen.

Arbon trägt das UNICEF Label «Kinderfreundliche Gemeinde» und das Wohlergehen unserer Kinder liegt uns sehr am Herzen. Wir fragen uns, welche Angebote für Kinder mit Beeinträchtigung oder einer Behinderung in unserer Gemeinde bestehen. Deshalb bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen. Wir bedanken uns im Voraus für die Antworten.

Der Stadtrat nimmt zu den formulierten Fragen wie folgt Stellung.

1. Welche vor- und ausserschulische Betreuungsangebote für Kinder mit Beeinträchtigung oder Behinderung gibt es in Arbon?

In Arbon gib es folgende Betreuungsangebote:

- Kinderhaus Arbon - Tagesfamilien

- Schulergänzende Betreuung der Primarschulen Frasnacht und Arbon

Grundsätzlich stehen diese Betreuungsangebote auch Kindern mit leichten Beeinträchtigungen zur Verfügung. Erfordert die Betreuung der Kinder eine fachspezifische Pflege sind die Institutionen ungeeignet.

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Bei schweren Beeinträchtigungen ist zu unterscheiden zwischen Vorschul- und Schulbereich.

Vorschulbereich

In der Umgebung von Arbon gibt es glücklicherweise eine spezialisierte Kindertagesstätte der Stiftung Kronbühl in Wittenbach. Die Stiftung hat die Möglichkeit für Kinder ab drei Jahren Gelder beim Kanton zu beantragen, womit die kostenintensive Tagesbetreuung gewährleistet werden kann.

Für Kinder von 0 – 3 Jahren müssen die Eltern für eine allfällige Subventionierung an die politische Gemeinde gelangen.

Schulbereich (ab Kindergarteneintritt)

Im schulergänzenden Bereich erfolgt eine Abklärung des sonderpädagogischen Bedarfs über das Amt für Volksschule. Danach wird die individuelle Fördermassnahme festgelegt. Diese kann in der Regelklasse der Gemeinde stattfinden, in der sogenannt integrativen Beschulung oder im Heilpädagogischen Zentrum (HPZ), der separativen Beschulung.

Das HPZ mit Standort Romanshorn ist eine Tagesschule. Die Kinder sind somit inkl. Schulweg, welcher über einen Schulbus organisiert ist, von 08:00 – 16:00 Uhr betreut. Engpässe können sich an den Randzeiten zeigen. Aktuell kann die HPZ Romanshorn die Randzeitenbetreuung über die Internatsstrukturen gewährleisten. Sollten sich dauerhafte Engpässe manifestieren, müsste auf Kantonsebene Lösungen gefunden werden, z.B. in Form eines Kinderbetreuungsangebotes für Randzeiten integriert im HPZ.

Kinder, welche ich der integrativen Beschulung sind, nutzen die schulergänzenden Betreuungsangebote der lokalen Primarschulgemeinden.

2. Wie viele Arboner Kinder sind von einer leichten oder schweren Behinderung betroffen?

Dem Stadtrat sind für Arbon keine Zahlen bekannt.

Der Zeitungsartikel vom 22. Oktober 2021 nennt schweizweit 2'250 Kinder mit einer schweren Behinderung und 6'750 Kinder mit einer leichten Behinderung. Auf dieser Basis kann eine Schätzung getroffen werden. Bei 8.7 Mio. Einwohnenden in der Schweiz ergibt dies für Arbon vier Kinder mit einer schweren Behinderung und 12 Kindern mit einer leichten Behinderung.

3. Wie unterstützt die Stadt Arbon betroffene Familien finanziell?

Die Stadt Arbon leistet Subventionsbeiträge an die lokalen Betreuungseinrichtungen. Eltern von Kindern mit leichten Einschränkungen profitieren wie alle anderen von einem einkommensabhängigen Tarif.

Bei Kindern mit schweren Behinderungen im schulergänzenden Bereich liegt die Zuständigkeit beim kantonalen Bildungsdepartement. Bei Kindern mit schweren Behinderungen im vorschulischen Bereich sind die Einzelfälle zu überprüfen.

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4. Falls die Stadt Arbon zurzeit keine finanzielle Unterstützung leistet: Kann sich der Stadtrat vorstellen Familien mit Kindern mit Beeinträchtigung oder Behinderung in Zukunft finanziell zu unterstützen und/oder Betreuungsplätze in Arbon anzubieten?

Erfahrungsgemäss ist der Bedarf für Fremdbetreuung über die bestehenden Strukturen auch bei Kindern mit Beeinträchtigungen abgedeckt. Aus Sicht des Stadtrates ist bei Bedarf eine Einzelfallprüfung vorzunehmen.

In den letzten fünf Jahren gab es in Arbon einen Fall, wo die Eltern ihr schwerbehindertes Kind in der Kindertagesstätte Kronbühl betreuen liessen. Nach Prüfung der individuellen Situation hat die politische Gemeinde Subvention gesprochen.

Dominik Diezi Stadtpräsident

Alexandra Wyprächtiger Stadtschreiberin

Arbon, 22. November 2021

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