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DREI MÖGLICHE STANDORTREGIONEN

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Seit Dezember 2016 ist das Hauptergebnis des Gutachtens des Eidgenössischen Nuklear- sicherheitsinspektorats (ENSI) zum 2x2-Vorschlag der Natio- nalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) bekannt: Nördlich Lä- gern soll – zusammen mit Jura Ost und Zürich Nordost – in Etappe 3 weiter untersucht werden. Das komplette Gut- achten wurde nun veröffent- licht und wird während dreier Monaten von der Kommission für Nukleare Sicherheit (KNS) überprüft.

Bei seiner Beurteilung befass- te sich das ENSI mit verschie- denen Fragen. Dabei ging es unter anderem darum, ob die Vorschläge der Nagra unter den Aspekten der Machbarkeit und der Sicherheit überzeu- gen und ob das Vorgehen der Nagra bei der Erarbeitung der Vorschläge transparent und nachvollziehbar war. Aus Sicht

des ENSI fehlen heute wichtige Daten. Daher kann das Stand- ortgebiet Nördlich Lägern aus sicherheitstechnischer Perspek- tive in Etappe 2 nicht zurück- gestellt werden.

Das Bundesamt für Energie (BFE) lädt nun die betroffe- ne Bevölkerung zu Informa- tions-Veranstaltungen zum ENSI-Gutachten ein. Die Ver- anstaltung gibt Aufschluss darüber, wie das ENSI zu sei- nen Ergebnissen kam, welche Kriterien beurteilt wurden und wie es nun weiter geht.

Kommen Sie vorbei und in- formieren Sie sich aus erster Hand!

Mehr Informationen zu den Informations-Veranstaltungen finden Sie auf Seite 4.

DREI MÖGLICHE STANDORTREGIONEN

Anfang 2015 hat die Nagra den sogenannten 2x2-Vor- schlag eingereicht. Die Nagra schlägt vor, dass Jura Ost und Zürich Nordost in Etappe 3 weiter untersucht wer- den sollen. Die weiteren Standortregionen, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden und Wellenberg sollen zu- rückgestellt werden. Seit Dezember 2016 liegt das Haup- tergebnis der Überprüfung des ENSI vor. Dieses kommt zum Schluss, dass neben Jura Ost und Zürich Nordost auch Nördlich Lägern weiter untersucht werden soll.

` THEMA

` LIEBE LESERIN, LIEBER LESER

Roman Mayer Leiter Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung

Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost sind gemäss ENSI in Etappe 3 weiter zu untersuchen.

Fortsetzung auf Seite 2

Das BFE informiert über das Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager.

À April 2017, Nr. 11

À www.radioaktiveabfaelle.ch

FOCUS

ENTSORGUNG

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Bereits Mitte 2015 forderte das ENSI die Nagra auf, zu ihrem Vorschlag eine Zusatzdokumentation zum Indikator «Tiefenla- ge im Hinblick auf bautechnische Machbarkeit» zu erstellen.

Dieser Indikator behandelt die Frage zur maximalen Tiefenlage, welche insbesondere relevant für die Beurteilung war, ob das Standortgebiet Nördlich Lägern in Etappe 3 weiter untersucht werden soll. Die Nagra sollte darin unter anderem bele-

gen, inwiefern eine grosse Tiefenlage sicher- heitstechnische Nachteile nach sich zieht oder Anpassungen des Lagerkonzepts Vorteile bezüglich grösserer Tiefenlage bringen könnten.

Auch in der Zusatzdokumenta- tion hält die Nagra an ihrem 2x2-Vorschlag fest: Nördlich Lägern sollte zurückgestellt werden, da das Bauen ab einer bestimmten Tiefen- lage sicherheitstechnische Nachteile habe. Nach der Über-

prüfung des Vorschlags sowie auch der Zusatzdokumentation ist das ENSI der Meinung, dass die Datengrundlage nicht ausrei- chend sei, um Nördlich Lägern zurückstellen zu können.

Damit die Nagra für alle Fälle gerüstet ist, hat sie be- reits 3D-seismische Messungen in Nördlich Lä- gern durchgeführt. Weiter wird sie auch

für Nördlich Lägern Gesuche für Son- dierbohrungen einreichen. Mit diesen Messungen wird der tiefe Untergrund untersucht und die Gesteinsschicht

genauer analysiert.

Fortsetzung von Seite 1

WAS BISHER GESCHAH

Damit der Untergrund in den möglichen Standortregionen in Etappe 3 noch präziser erforscht werden kann, reichte die Nagra im September 2016 für die Regionen Jura Ost und Zürich Nor- dost jeweils acht Gesuche für Sondierbohrungen ein. Die Gesu- che für Jura Ost wurden Ende Februar während 30 Tagen öffent- lich aufgelegt. Die Gesuche für Zürich Nordost liegen seit dem 13. März bis zum 26. April 2017 öffentlich auf. Die während der öffentlichen Auflage eingereichten Einsprachen werden nun von der verfahrensleitenden Behörde, dem BFE, geprüft und die Nagra kann dazu Stellung nehmen.

BLICK IN DIE ZUKUNFT

Nachdem das Gutachten veröffentlicht wurde, wird die KNS in- nerhalb von drei Monaten dazu Stellung nehmen. Um den be- troffenen Regionen den Inhalt des Gutachtens zu präsentieren, finden Anfang Mai Informationsveranstaltungen statt. Diese werden vom BFE durchgeführt. Das ENSI wird dabei genau über den Inhalt informieren und jeweils pro Region zwei Aspekte spe- ziell erläutern. Das ENSI-Gutachten ist – wie auch der 2x2-Vor- schlag – wichtiger Bestandteil der Vernehmlassung zu Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager. Die Vernehmlassung wird voraussichtlich Ende 2017 starten. Zu den Unterlagen kön- nen sich alle äussern und ihre Stellungnahmen beim BFE einrei- chen. Das BFE wird zu gegebener Zeit über Ablauf und Inhalt der Vernehmlassung informieren. Der Bundesratsentscheid über den Abschluss der Etappe 2 ist voraussichtlich bis Ende 2018 zu erwarten. Dann steht fest, welche Regionen in Etappe 3 weiter untersucht werden sollen.

2

FOCUS ENTSORGUNG

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Die Standortsuche für geo- logische Tiefenlager startete mit den sechs, in Etappe 1 von der Nagra vorgeschlagenen, Standort regionen Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Süd randen, Wellenberg und Zürich Nordost.

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Nachdem die Nagra im Rahmen der Etappe 2 des Sach- plans geologische Tiefenlager Jura Ost und Zürich Nordost für die weitere Untersuchung in Etappe 3 vorgeschlagen hat, ist gemäss ENSI auch Nördlich Lägern weiter zu un- tersuchen. Bastian Graupner, Projektleiter für die Prüfung des Nagra-Vorschlags beim ENSI, erklärt die Gründe.

Bastian Graupner, in welchen Punkten ist das ENSI bei der Überprüfung des 2x2-Vorschlags der Nagra zu anderen Schlussfolgerungen gekommen?

Das ENSI trägt als Aufsichtsbehörde des Bundes die Verantwor- tung für die sicherheitstechnische Überprüfung und Beurteilung der geologischen Standortgebiete. Wir haben den 2x2-Vorschlag der Nagra in diesem Sinne überprüft. Aus Sicht der Nagra sollen die vier Standortgebiete Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südran- den und Wellenberg zurückgestellt werden. Die Zurückstellung eines Standortgebiets ist möglich, wenn eindeutige Nachteile bezüglich Sicherheit und technischer Machbarkeit im Vergleich zu den anderen Standortgebieten vorliegen. Wir beurteilen die von der Nagra festgestellten Nachteile bei der Einschätzung der maximalen Tiefenlage und des Platzangebots im Gebiet Nörd- lich Lägern als nicht belastbar. Aufgrund der fehlenden stand- ortspezifischen Daten kann Nördlich Lägern nicht zurückgestellt werden.

Die Nagra soll also das Gebiet Nördlich Lägern in der dritten Etappe weiter untersuchen. Welche Argumente sprechen aus Sicht des ENSI dafür?

Für die Beurteilung der Tiefenlage und den Nachweis eindeu- tiger Nachteile aus bautechnischer Sicht sind die geomechani- schen Grundlagen nicht belastbar. Die belastbaren Daten zeigen deutlich günstigere Eigenschaften, als von der Nagra angenom- men. Unserer Meinung nach ist es nicht nachgewiesen, dass die maximale Tiefe auf 700 m beschränkt werden muss. Ausser- dem geht das ENSI aufgrund der vorliegenden Daten von einem ausreichenden Platzangebot für ein mögliches Tiefenlager aus.

Deshalb sehen wir keinen eindeutigen Nachteil für das Standort- gebiet Nördlich Lägern.

Bereits im Februar 2016 hat der Ausschuss der Kantone (Experten der Standortkantone) verschiedene Experten- berichte zur Überprüfung des 2x2-Vorschlags veröffent- licht. Bei welchen Punkten teilt das ENSI die Erkenntnisse der kantonalen Experten?

Die Experten der Standortkantone sowie die deutsche «Exper- tengruppe-Schweizer-Tiefenlager ESchT» kommen wie wir zum Schluss, dass neben Jura Ost und Zürich Nordost auch Nördlich Lägern weiter untersucht werden soll.

Das ENSI schlägt also vor, die drei Standortregionen Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost in Etappe 3 weiter zu untersuchen. Gibt es unter den verbleibenden Standorten Favoriten?

Aus Sicht des ENSI weist keines der drei Standortgebiete ein- deutige Nachteile auf. Die erdwissenschaftlichen Untersuchun- gen – wie zum Beispiel die Sondierbohrungen – werden für die Auswahl der geeigneten Standortgebiete die Grundlage bilden.

Dabei hat natürlich die Sicherheit oberste Priorität.

Das Interview führte Seraina Branschi, Fachspezialistin Grundlagen Entsorgung beim Bundesamt für Energie BFE.

+ IM GESPRÄCH MIT ...

BASTIAN GRAUPNER

Bastian Graupner ist Projektleiter für die Prüfung des Nagra-Vorschlags beim Eidgenössischen Nuklear- sicherheitsinspektorat (ENSI).

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APRIL 2017, NR. 11

Aufgrund der fehlenden standortspezifischen Daten kann Nördlich Lägern nicht

zurückgestellt werden.

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INFORMATIONS-VERANST ALTUNG ZUM ENSI-GUTACHTEN

Das ENSI kam in seiner Überprüfung des 2x2-V

orschlags der Nagra zum Schluss, dass die Regionen Jura Ost, Nör dlich

Lägern und Zürich Nordost in Etappe 3 weiter untersucht werden sollen. Wie kam das ENSI zu diesem Ergebnis und wie geht es weiter?

Das BFE lädt die betroffene Bevölkerung ein, sich an einem der dr

ei öffentlichen Informationsanlässe darüber zu informieren.

Die drei Anlässe finden wie folgt statt:

Am 2. Mai 2017 von 19.00 bis 21.00 Uhr in der FHNW Campus Brugg-Windisch, Gebäude 5, in Brugg (JO), am 3. Mai 2017 von 19.00 bis 21.00 Uhr im reformierten Kirchgemeindesaal in Bülach (NL) und am 10. Mai 2017 von 19.00 bis 21.00 im Ausbildungszentrum in

Andelfingen (ZNO). Kommen Sie vorbei!

19.00–19.05 Begrüssung

BFE

19.05–19.15 Stand des Sachplanverfahrens

BFE

19.15–19.25 ENSI-Gutachten Etappe 2, Vorgehen und Ergebnis

ENSI

19.25–19.55 Fachvortrag: in jeder Region wird auf zwei der aufgeführten Themen spezifisch einge- gangen: Nutzungskonflikte, Thermal- und Grundwasser oder T

iefenlage und Bautechnik.

ENSI

19.55–20.00 Abschluss

BFE

20.00–21.00 Diskussion an Standtischen und Apéro

alle

ÀWeitere Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie unter www.bfe.admin.ch/treffpunkt.

WO KANN ICH MICH INFORMIEREN?

À Die meisten Akteurinnen und Akteure

im Auswahl verfahren für geologische Tiefenlager bieten Informationen auf dem Internet an.

À Auf der Seite des Bundesamts für Energie BFE –

www.radioaktiveabfaelle.ch – können Sie den elektro- nischen «Newsletter Tiefenlager» abonnieren, finden Antworten auf häufige Fragen sowie Broschüren, Berichte und vieles mehr zum Herunterladen und Bestellen.

À Unter www.bfe.admin.ch/partizipation finden Sie die Links zu den Webseiten der Regionalkonferenzen

BILDER —Seite 1: Portrait © BFE, Karte NL/JO/ZNO © BFE/Nagra/Swisstopo, Seite 2: Stand- orte E1© BFE/Nagra/Swisstopo, Bohrturm © Nagra, Feldstecher © shutterstock.com, Seite 3: Portrait © ENSI

IMPRESSUM — Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK — Bundesamt für Energie BFE, Sektion Entsorgung radioaktive Abfälle, Mühlestrasse 4, CH-3063 Ittigen — Postadresse: 3003 Bern — Tel. +41 (58) 462 59 49 — Fax +41 (58) 463 25 00 sachplan@bfe.admin.ch — www.radioaktiveabfaelle.ch

APRIL 2017, NR. 11

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04.2017 307'487 860397829

Referenzen

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