Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXXVII, Nummer 381, am 22.07.2002, im Studienjahr 2001/02.
381. Verleihung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät
Die vom Fakultätskollegium der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien eingesetzte Habilitationskommission hat am 24. Juni 2002 die Erteilung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent für
„Klassische Archäologie“ an Herrn Dr. Stefan GROH aufgrund des § 28 Abs. 7 des Universitätsorganisationsgesetzes 93, BGBl. Nr. 805 vom 26. November 1993, i. d. g. F., genehmigt.
Gleichzeitig wurde die Zuordnung an das Institut für Klassische Archäologie festgelegt.
Die vom Fakultätskollegium der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien eingesetzte Habilitationskommission hat am 24. Juni 2002 die Erteilung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent für
„Tibetologie und Buddhismuskunde“ an Herrn Dr. Helmut KRASSER aufgrund des § 28 Abs. 7 des Universitätsorganisationsgesetzes 93, BGBl. Nr. 805 vom 26. November 1993, i. d. g. F., genehmigt.
Gleichzeitig wurde die Zuordnung an das Institut für Südasien-, Tibet- und Buddhismuskunde festgelegt.
Die vom Fakultätskollegium der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien eingesetzte Habilitationskommission hat am 24. Juni 2002 die Erteilung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent für
„Romanische Literaturwissenschaft“ an Herrn Ass.- Prof. Dr. Christopher LAFERL, MAS aufgrund des § 28 Abs. 7 des Universitätsorganisationsgesetzes 93, BGBl. Nr. 805 vom 26. November 1993, i. d. g. F., genehmigt.
Gleichzeitig wurde die Zuordnung an das Institut für Romanistik festgelegt.
Die vom Fakultätskollegium der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien eingesetzte Habilitationskommission hat am 28. Juni 2002 die Erteilung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent für
„Mittlere, Neuere und Neueste Kunstgeschichte“ an Herrn Dr. Friedrich DAHM aufgrund des § 28 Abs. 7 des Universitätsorganisations-gesetzes 93, BGBl. Nr. 805 vom 26. November 1993, i. d. g. F., genehmigt.
Gleichzeitig wurde die Zuordnung an das Institut für Kunstgeschichte festgelegt.
Die vom Fakultätskollegium der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien eingesetzte Habilitationskommission hat am 28. Juni 2002 die Erteilung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent für
„Wirtschafts- und Sozialgeschichte“ an Herrn Ass.- Prof. Dr. Erich LANDSTEINER aufgrund des § 28 Abs.
7 des Universitätsorganisations-gesetzes 93, BGBl. Nr. 805 vom 26. November 1993, i. d. g. F., genehmigt.
Gleichzeitig wurde die Zuordnung an das Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte festgelegt.
Der Dekan:
R ö m e r