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142. Verleihung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät

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Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XIV, Nummer 142, am 21.02.2001, im Studienjahr 2000/01.

142. Verleihung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät

Die vom Fakultätskollegium der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät der

Universität Wien eingesetzte und mit Beschlussrecht ausgestattete Habilitationskommission hat am 22. Jänner 2001 die Erteilung der Lehrbefugnis als Universitätsdozentin für "Neuere Geschichte" an Frau Dr. Beatrix BASTL aufgrund des § 28 Abs. 7 des

Universitätsorganisationsgesetzes 93, BGBl. Nr. 805 vom 26. November 1993, i. d. g. F., genehmigt.

Gleichzeitig wird die Zugehörigkeit an das Institut für Geschichte der Universität Wien ausgesprochen.

Die vom Fakultätskollegium der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät der

Universität Wien eingesetzte und mit Beschlussrecht ausgestattete Habilitationskommission hat am 15. Jänner 2001 die Erteilung der Lehrbefugnis als Universitätsdozentin für "Neuere Geschichte" an Frau PD Dr. Katrin KELLER aufgrund des § 28 Abs. 7 des

Universitätsorganisationsgesetzes 93, BGBl. Nr. 805 vom 26. November 1993, i. d. g. F., genehmigt.

Gleichzeitig wird die Zugehörigkeit an das Institut für Geschichte der Universität Wien ausgesprochen.

Der Dekan:

R ö m e r

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