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Rückstände aus MVA

Genehmigungsverfahren für Rostascheaufbereitungsanlagen im Hinblick auf die Beurteilung der Staubimmission

Uwe Hartmann und Nicole Borcherding

1. Beurteilung der Luftqualität ...180

2. Methoden zur Ermittlung der Luftqualitätsdaten ...182

2.1. Immissionsprognose ...182

2.2. Immissionsmessungen ...184

3. Vor- und Nachteile der Methodenwahl ...184

4. Änderungen aufgrund der neuen TA Luft ...187

5. Quellen ...189 Zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Rostascheaufbereitungsanlagen sind die Regelungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft [3] maßge- bend. Die TA Luft beschreibt den Stand der Technik, der an Anlagen im Allgemeinen umgesetzt werden muss (Vorsorgeaspekt). Darüber hinaus ist in den Anträgen zu Neu- oder Änderungsgenehmigungen darzulegen, dass schädliche Umwelteinwirkungen gemäß dem Schutzaspekt des Bundesimmissionsschutzgesetzes [2] durch den Betrieb der Anlage nicht hervorgerufen werden.

Rostascheaufbereitungsanlagen bestehen aus einem Eingangslager, Betriebsbereichen zur Klassierung des Materials, zur Separation der NE- und FE-Anteile sowie der mi- neralischen Bestandteile und aus dem Produktlager.

Die Regelungen zur Umsetzung des Standes der Technik beziehen sich aufgrund der durch den Betrieb entstehenden Emissionen auf staubförmige Stoffe und ihre Inhalts- stoffe [6, 11]. Sie sind im Kapitel 5.2.3 Staubförmige Emissionen bei Umschlag, Lage- rung und Bearbeitung von festen Stoffen der TA Luft enthalten. Grundsätzlich werden Maßnahmen beschrieben, die auf die Vermeidung staubförmiger Emissionen durch bodennahe, diffuse Quellen abzielen, z.B.:

• Beschaffenheit von Lager-, Umschlag- und sonstigen Betriebsflächen sowie Maß- nahmen zur Reinigung dieser Flächen,

• Maßnahmen bezogen auf das Umschlaggut, z.B.: Anpassung von Fallhöhen, An- passung von Geräten zur Vermeidung von Überladung und Zwischenabwurf, Mi- nimierung von Zutrimmarbeiten,

• Maßnahmen bezogen auf das Umschlaggerät, z.B.: regelmäßige Wartung der Geräte durch Prüfung auf Dichtheit, Minimierung von Anhaftungen, Einsatz von Radla- dern möglichst nur bei befeuchteten oder nicht staubenden Gütern,

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• Maßnahmen bezogen auf den Umschlagort, z.B.: vollständige oder weitgehend vollständige Einhausung, Absaugung von Trichtern und Übergabestellen, Anwen- dung von Trichtern, Anwendung von Wasservernebelung vor Austrittsöffnungen und Aufgabetrichtern, Windschutz bei Be- und Entladevorrichtungen,

• Maßnahmen, bezogen auf feste Stoffe, z.B.: Erhöhung der Materialfeuchte, Reduk- tion von Umschlagvorgängen,

• Maßnahmen bei der Aufbereitung, z.B.: Kapselung von Maschinen, Geräten und sonstigen Einrichtungen (Aufgabestellen, Abwurfstellen) zur Bearbeitung, alterna- tiv sind Aufgabestellen und Abwurfstellen zu befeuchten und

• Maßnahmen bei der Freilagerung, z.B.: ausreichende Befeuchtung der Halden, hö- henverstellbare Förderbänder, Begrenzung der Höhe von Halden.

Selbst, wenn eine Vielzahl verschiedener Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemis- sion ergriffen und umgesetzt werden, ist eine vollständige Vermeidung eines Eintrags dieser Emissionen auf die Umgebung von Rostascheaufbereitungsanlagen nicht zu vermeiden. Im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Anträgen zur Neuplanung oder Änderung einer Rostascheaufbereitungsanlage ist der entsprechende Nachweis über die Genehmigungs fähig keit darzulegen. Nachfolgend werden die verschiedenen Möglichkeiten zur Nachweisführung vorgestellt, Vor- und Nachteile aufgezeigt und die Veränderungen durch die vermutlich im Jahr 2017 oder 2018 zu erwartende angepasste TA Luft [1] betrachtet.

1. Beurteilung der Luftqualität

Das Kapitel 4 der TA Luft enthält die immissionsseitigen Anforderungen für Anlagenbe- treiber, anhand derer der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen geprüft wird. In erster Linie wird dies durch die Festlegung von sog. Immissionswerten (Grenzwerten) erreicht. Für die staubförmigen Emissionen einer Rostascheaufbereitungsanlage sind die in Tabelle 1 enthaltenen Immissionswerte zu betrachten:

Tabelle 1: Immissionswerte der für Rostascheaufbereitungsanlagen relevanten Stoffe/Stoffgruppen Mittelungs- Immissions- zulässige Überschreitung

Stoff/Stoffgruppen

zeitraum wert im Kalenderjahr Schutzziel Schwebstaub (PM-10) Jahr 40 µg/m³

Tag 50 µg/m³ 35

menschliche Gesundheit Blei als Bestandteil des

Schwebstaubs (PM-10) Jahr 0,5 µg/m³

Staubniederschlag Jahr 0,35 g/(m²d) erhebliche Belästigung oder erhebliche Nachteile

Arsen Jahr 4 µg/(m²d) –

Blei Jahr 100 µg/(m²d) –

Cadmium Jahr 2 µg/(m²d) –

Schadstoffdeposition Nickel Jahr 15 µg/(m²d) –

Quecksilber Jahr 1 µg/(m²d) – Thallium Jahr 2 µg/(m²d) –

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Die in der TA Luft enthaltene Liste von Immissionswerten ist abschließend [7]. Wei- tere Stoffe müssen allenfalls dann betrachtet werden, wenn der zuständigen Behörde hinreichende Anhaltspunkte vorliegen und eine Sonderfallprüfung nach Nr. 4.8 der TA Luft erforderlich ist.

Zur Ermittlung der Luftqualität enthält die TA Luft verschiedene Methoden, die sich vom Aufwand her unterschieden. Im Allgemeinen unterscheidet die TA Luft die Begriffe Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung: die Vorbelastung ist die vorhandene Be- lastung durch einen Schadstoff. Die Zusatzbelastung ergibt sich in der Regel aus den Emissionen der zu genehmigenden Anlage. Die Gesamtbelastung ist aus der Vor- und Zusatzbelastung zu bilden und dient zur Beurteilung der Luftqualität dem Vergleich mit den Immissionswerten.

Zur Aufwandsreduzierung können gemäß dem Kapitel 4.1 der TA Luft die Schutz- pflichten geprüft werden. Das Kapitel lässt zu, dass bereits in der Regel die Genehmi- gungsfähigkeit der Anlage nachgewiesen wird, wenn

• anlagenbezogene Emissionen den stoffbezogenen Bagatellmassenstrom unter- schreiten (Vorliegen von geringen Emissionen),

• die Vorbelastung als gering einzustufen ist,

• die anlagenbezogene Zusatzbelastung irrelevant ist.

Tabelle 2: Bagatellmassenströme der TA Luft Nr. 4.6.1.1

Stoff/Stoffgruppen Bagatellmassenstrom kg/h

Staub 0,1 Arsen 0,00025

Blei 0,0025

Cadmium 0,00025 Nickel 0,0025 Quecksilber 0,00025 Thallium 0,00025

In diesen Fällen kann davon ausgegangen werden, dass schädliche Umwelteinwir- kungen durch die Anlage nicht hervor- gerufen werden.

Tabelle 2 enthält die Bagatellmassenströme der für Rostascheaufbereitungsanlagen maßgeblichen Stoffe/Stoffgruppen. Sie betragen zehn Prozent der in Tabelle 7 der TA Luft genannten Massenströme, da Rostascheaufbereitungsanlagen in der Regel weit überwiegend nur aus diffusen Quellen bestehen.

Nach allen Erfahrungen überschreiten die anlagenbezogenen Emissionen einer Rost- ascheaufbereitungsanlage die in der Tabelle 2 aufgeführten Bagatellmassenströme, wenn die Anlage eine wirtschaftliche Größe, gemessen an der Jahresdurchsatzleistung, aufweist. Für den Nachweis der Genehmigungsfähigkeit einer Rostascheaufbereitungs- anlage verbleiben daher

• die Prüfung auf Irrelevanz der Zusatzbelastung,

• die Prüfung auf eine geringe Vorbelastung und

• die Prüfung der Gesamtbelastung auf Einhaltung der Immissionswerte.

Diese Prüfung erfolgt stoffbezogen.

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Gemäß TA Luft ist ein Vorbelastungswert als gering einzustufen, wenn der Messwert als Jahresmittelwert weniger als 85 Prozent des Immissionswertes ausschöpft – es gibt weitere Regelungen zum Tages- und Stundenmittelwert, die aber in der Praxis kaum Anwendung finden und hier deshalb nicht weiter benannt werden. Es können Messwerte von Messstationen der Ländermessnetze, sonstiges Vorwissen, Ergebnisse orientierender Messungen oder von Ausbreitungsrechnungen verwendet werden.

Diese Prüfung kann nicht erfolgen, wenn wegen erheblicher Emissionen aus diffusen Quellen eine Überschreitung von Immissionswerten nicht ausgeschlossen werden kann. Die letztgenannte Regelung führt in der Praxis dazu, dass die Prüfung auf eine geringe Vorbelastung selten bis gar nicht erfolgen kann, da hierfür grundsätzlich eine ortsbezogene Messung erforderlich ist.

Der Wert der Zusatzbelastung der Anlage ist irrelevant, wenn er

• nicht mehr als drei Prozent des Immissionswertes zum Schutz der menschlichen Gesundheit und

• nicht mehr als fünf Prozent des Immissionswertes zum Schutz vor Schadstoffde- positionen beträgt.

Die Zusatzbelastung wird mittels rechnerischer Immissionsprognose [5] nach Anhang 3 der TA Luft ermittelt.

2. Methoden zur Ermittlung der Luftqualitätsdaten

Zur Ermittlung der Zusatz- und Vorbelastung stehen die Methoden Immissionsprog- nose und Immissionsmessung zur Verfügung.

2.1. Immissionsprognose

Mittels rechnerischer Immissionsprognose wird die Zusatzbelastung ermittelt. Die Berechnungen basieren auf:

• den anlagenbezogenen, zeitabhängigen Staub- und Inhaltsstoffemissionen [8],

• auf meteorologischen Daten, die für den Standort repräsentativ sind und

• auf Berechnungen mit dem Rechenmodell der Richtlinie VDI 3945 Blatt 3 [16] unter Berücksichtigung der Einflüsse von komplexem Gelände (Geländeunebenheiten und Gebäuden) [5].

Die staubförmigen Emissionen sind i.A. nicht bekannt und auch nicht messbar. In der Regel werden die Emissionsfaktoren der Richtlinie VDI 3790 Blatt 3 [14] verwendet, um aus den verschiedenen Umschlagaktivitäten, Abwehungsprozessen und Transporten auf staubhaltigen Fahrwegen auf die Staubemissionen der einzelnen Quellen zu schlie- ßen. Darüber hinaus müssen die Emissionen durch den Betrieb von dieselbetriebenen Aggregaten und Geräten berücksichtigt werden. Dies erfolgt in der Regel mit der Richtlinie 97/68/EG [4]. Für die Ermittlung der Staubemissionen durch das Befahren von Fahrwegen auf dem Werksgelände steht inzwischen der Entwurf der Richtlinie VDI 3790 Blatt 4 [15] zur Verfügung.

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Die Entstehung von Staubemissionen bei Lagerung, Umschlag und Transport von Rostasche wird von den Einflussgrößen Materialeigenschaft, Umgebungsbedingungen/

Meteorologie, Anlageneinflüssen und Minderungsmaßnahmen bestimmt. Mit Hilfe der in der Richtlinie VDI 3790 Blatt 3 genannten Emissionsfaktoren können Staub- emissionsmassenströme in Abhängigkeit der in jeder Anlage vorhandenen individuellen Einflussgrößen berechnet werden. Nach allen Erfahrungen sind diese Massenströme konservativ, da Umschlagsstoffe hinsichtlich ihres Staubfreisetzungsverhaltens stark variieren, d.h. in der Regel werden die tatsächlichen Verhältnisse überschätzt. Staub- emissionen können durch Umschlag, Lagerung und Transport von Rostasche, mine- ralischem Material, Nebenprodukten (Störstoffe, Unverbranntes, usw.) und NE- sowie FE-Material hervorgerufen werden.

Beim Umschlag von Materialien verursacht jeder einzelne Verfahrensschritt wie Auf- nahme, Förderung und Abgabe eine mehr oder weniger starke Freisetzung von Stäuben.

Diese Vorgänge können sich innerhalb eines Betriebes mehrfach wiederholen. Sofern der Umschlag in nicht völlig geschlossenen Räumen (u.a. Trichter) stattfindet, haben schwebfähige Teilchen die Möglichkeit, über die Öffnungen als Emission auszutreten.

Bei Transportvorgängen ist die Aufwirbelung von Staub auf den Werksstraßen maß- geblich für die Ermittlung der Staubemission.

Der Wert des jeweiligen Emissionsfaktors für einen Abgabe- oder Aufnahmevorgang ist gemäß [14] maßgeblich von folgenden Einflussgrößen abhängig:

• Grad der Staubentwicklung des Materials: dieser Wert ergibt sich aus der Differen- zierung des materialspezifischen Staubverhaltens. Es wird die Staubneigung von außergewöhnlich feucht/staubarm bis zu stark staubend in fünf Klassen unter- schieden.

• Schüttdichte in t/m³ des Materials,

• eingesetztes Gerät, Schaufelvolumen, Masse des umgeschlagenen Materials,

• Fallhöhen.

Die Gehalte an Inhaltsstoffen werden anhand von Materialanalysen oder Literatur- werten (z.B. [6, 11]) festgelegt.

Bei Anwendung der Berechnungsvorschrift der VDI 3790 Blatt 3 lässt die Parameterwahl einen großen Spielraum für die Festlegung der Emissionsfaktoren. Die hohe Variation der Gehalte an Inhaltsstoffen lässt die Festlegung eines Wertes, der für die Aussagen über ein Jahr gültig sein soll, kaum zu. Dementsprechend sind konservative Ansätze zu treffen, d.h. die berechneten Staub- und Inhaltsstofffrachten überschätzen die Verhältnisse in der Realität. Dies gewährleistet eine hohe Rechtssicherheit, hat aber den Nachteil, dass Irrelevanzschwellen häufig überschritten werden. In der Praxis werden dann, um die Irrelevanzschwellen doch einzuhalten, im Genehmigungsverfahren zusätzliche Maß- nahmen zur Staubminderung vorgeschlagen. Die VDI 3790 Blatt 3 enthält jedoch keine Faktoren, die die Reduzierung der Staubfrachten durch die Minderungsmaßnahmen berücksichtigt. Dementsprechend ist der Ersteller der Immissionsprognose wiederholt auf Literaturwerte angewiesen, die in der Praxis angreifbar sind.

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Die Emissionen von Stäuben sind in hohem Maße zeitlich wie räumlich inhomogen.

Mithilfe der Ausbreitungsrechnung werden Kenngrößen im Jahresmittel auf Basis von stündlichen Emissionsmassenströmen berechnet.

Der Geltungsbereich des zur Ermittlung der Zusatzbelastung anzuwendenden Aus- breitungsmodells ist hinsichtlich der Berücksichtigung von komplexem Gelände be- schränkt. So gibt es Beschränkungen bei Standorten, an denen Geländeunebenheiten zu berücksichtigen sind, wenn die Geländesteigungen einen Schwellenwert übersteigen und wenn Quellhöhen im Vergleich zu Gebäudehöhen zu niedrig sind. Die TA Luft gibt bisher keine Hinweise, wie zu verfahren ist, wenn das Gelände das Steigungskri- terium überschreitet.

2.2. Immissionsmessungen

Die Vorbelastung wird mithilfe von Immissionsmessungen ermittelt. Alle, zur Durch- führung von Immissionsmessungen erforderlichen Randbedingungen enthält das Kapitel 4.6 der TA Luft. Danach ist geregelt, dass vor Beginn der Messungen ein Mess- plan erstellt wird, der alle Angaben zu den vorgesehenen Messungen enthalten muss.

Der Messplan ist vor Beginn der Messungen mit der zuständigen Behörde abzustim- men. Die Messhöhe beträgt zwischen 1,5 und 4 m. Der Messzeitraum beträgt in der Regel ein Jahr. Ein kürzerer Messzeitraum ist möglich, wenn auf Grund der laufenden Messungen klar wird, dass die Kriterien für die Einstufung der Vorbelastung als gering (siehe Seite 4) eingehalten werden. Die Festlegung von Messsorten an sog. Beurteilungs- punkten ist eindeutig und undiskutierbar geregelt. Schließlich sollen gemäß TA Luft Messverfahren eingesetzt werden, die in Verordnungen und Verwaltungsvorschriften beschrieben sind. Messinstitute sind gemäß § 29 b des BImSchG bekanntgegeben und in der Regel gemäß DIN EN 17025 akkreditiert.

3. Vor- und Nachteile der Methodenwahl

Die in der TA Luft beschriebenen Randbedingungen für die Durchführung von Im- missionsprognosen und -messungen sind in Kapitel 2 beschrieben. Vordergründig wird ersichtlich, dass die Durchführung einer Immissionsprognose und die Prüfung der Zusatzbelastung auf Einhaltung der Irrelevanz den Vorteil aufweist, vergleichsweise schnell und kostengünstig zu sein. Dies ist der entscheidende Grund, dass die weit überwiegende Anzahl der Untersuchungen aus dem Beleg der Genehmigungsfähigkeit einer Anlage über die Einhaltung der Irrelevanz besteht. Darüber hinaus ist durch die qualitätssichernden Maßnahmen, z.B. mithilfe der Richtlinie VDI 3783 Blatt 13 [13], gewährleistet, dass Berichte mit Immissionsprognosen jederzeit transparent, nachvoll- ziehbar und prüfbar sind.

Der Nachteil der Immissionsprognose besteht darin, dass die Emissionsbestimmung über die Richtlinie VDI 3790 Blatt 3 und dem Ansatz von konservativen Gehalten an Inhaltsstoffen die vermutlich tatsächliche Situation z.T. drastisch überschätzt. Folge ist, dass, im Besonderen in den Beurteilungsgebieten, in denen sich Immissionsorte und Beurteilungspunkte vergleichsweise nah an der Anlage befinden, die Irrelevanzkriterien

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nicht immer eingehalten werden können. In der Praxis zeigt sich, dass der Antrag- steller daraufhin z.T. erhebliche Maßnahmen zur Staubemissionsminderung ergreifen muss, damit rechnerisch die entsprechenden Irrelevanzkriterien eingehalten werden können. Dies erhöht nicht nur den Aufwand zur Überwachung der Anlagen durch die zuständigen Behörden, sondern auch den finanziellen Aufwand im laufenden Betrieb der Anlage.

Darüber hinaus müssen bei der Durchführung von Immissionsprognosen Ansätze gewählt werden, die zum Teil über die Anwendungsgrenzen des TA Luft-Modells hinaus gehen – z.B. bei Berücksichtigung von komplexem Gelände. Folge ist, dass die Vorgehensweise zur Erstellung der Immissionsprognose angreifbarer und somit weniger rechtssicher ist.

Diese Unsicherheit besteht grundsätzlich bei der Durchführung von Immissionsmes- sungen nicht. Zwar weisen Messungen den Nachteil auf, mindestens sechs Monate zu dauern und – oberflächlich betrachtet – höhere Kosten nach sich zu ziehen. Das gesamte System basiert jedoch auf jahrzehntelangen Erfahrungen und Messverfahren, die überwiegend auf europäischen Normen beruhen. Die Vorgehensweise zur Planung, Durchführung, Analyse und Auswertung von Immissionsmessungen unterliegt einem strikten System, so dass Einwendungen in einem konkreten Genehmigungsverfahren wenig Bestand haben. Die Aussagen aus einer Immissionsmessung haben somit hohe Planungs- und Rechtssicherheit.

2001 2002 2003 35

30 25 20 15 10 5

Entwicklung der PM10-Jahresmittelwerte im Mittel über ausgewählte* Messstationen im jeweilige Belastungsregime, Zeitraum 2000 bis 2016

2000

ländlicher Hintergrund

städtischer Hintergrund 0

40

2005 2006 2007

2004 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 städtisch

verkehrsnah

* Ausgewählt wurden diejenigen Stationen, die über einen längeren Zeitraum hinweg gemessen haben.

Beispiel: Im städtisch verkehrsnahen Bereich muss eine Station in mindestens 11 Jahren PM10 gemessen haben, damit die Daten in die Berechnung einfließen.

Bild 1: Entwicklung der Schwebstaub (PM-10)-Jahresmittelwerte im Mittel über ausgewählte Messstationen im jeweiligen Belastungsregime im Jahr 2000 bis 2016

Quelle: Umweltbundesamt: Stickstoffdioxid weiter Schadstoff Nummer 1. Pressemitteilung des Umweltbundesamts. Dessau- Roßlau, 2017; https://www.umwelt-bundes amt.de /presse/pressemitteilungen/luftqualitaet-2016-stickstoffdioxid-weiter, zuletzt aufgerufen: 17.02.2017

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Der entscheidende Vorteil liegt jedoch in der Höhe der Messwerte. Bild 1 zeigt eine Aus- wahl von Jahresmittelwerten von Schweb staub (PM-10), die in den Ländermessnetzen [12] in den Jahren 2000 bis 2016 ermittelt wurden. Hierbei werden die sog. Belastungs- regimes ländlich, städtisch und städtisch verkehrsnah je nach Lage der Messstationen unterschieden.

Die Jahresmittelwerte von Schwebstaub (PM-10) zeigen im betrachteten Zeitraum einen stetigen Trend zu geringeren Belastungen. Während in den früheren 2000er Jahren PM- 10-Werte in den verschiedenen Regimes zwischen 22 und 36 µg/m³ gemessen wurden, betragen die Jahreswerte heute 14 bis 22 µg/m³. Die Belastung ist an städtisch verkehrs- nahen Stationen am höchsten und im ländlichen Hintergrund am geringsten.

Bild 2 zeigt den Anteil der Messstationen mit Überschreitungen des Immissionswertes für den Schwebstaub (PM-10)-Tagesmittelwert (Tabelle 1). In den frühen 2000er Jahren traten noch in allen Regimes Grenzwertüberschreitungen auf. Im ländlichen Hintergrund seit 2010 und im städtischen Hintergrund seit 2011 wird der Immissionswert für den Tageswert von Schwebstaub (PM-10) eingehalten. Nur noch an städtisch verkehrsnahen Stationen wurden bis zuletzt Grenzwertüberschreitungen ermittelt. Die Belastung nimmt in einem etwa 4-Jahreszyklus stetig ab. Es wird i.A. davon ausgegangen, dass bei einem Jahresmittelwert zwischen 28 und 30 µg/m³ der Immissionswert für den Tagesmittelwert eingehalten ist [1, 17].

2001 2002 2003 60

50 40 30 20 10

Prozentualer Anteil der Messstationen mit Überschreitung des Grenzwertes für das PM10-Tagesmittel im jeweiligen Belastungsregime, Zeitraum 2000 bis 2016

%

2000

ländlicher Hintergrund städtischer Hintergrund 5

70

2005 2006 2007

2004 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 städtisch verkehrsnah

Bild 2: Prozentualer Anteil der Messstationen mit Überschreitungen des Grenzwertes für den Tagesmittelwert von Schwebstaub (PM-10) im jeweiligen Belastungsregime in den Jahren 2000 bis 2016

Quelle: Umweltbundesamt: Stickstoffdioxid weiter Schadstoff Nummer 1. Pressemitteilung des Umweltbundesamts. Dessau-Roßlau, 2017; https://www.umwelt-bundes amt.de /presse/pressemitteilungen/luftqualitaet-2016-stickstoffdioxid-weiter, zuletzt aufgerufen:

17.02.2017

Für die Umgebung von Rostascheaufbereitungsanlagen kommen als Niveau für die Vorbelastung die Messwerte für den städtischen Hintergrund in Frage. Hier ergeben sich Jahresmittelwerte im Mittel von < 20 µg/m³.

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Das bedeutet im konkreten Genehmigungsverfahren: geht man davon aus, dass die Im- missionswerte von Schwebstaub (PM-10) als Jahres- und Tagesmittel bei einem Jahres- mittelwert von 28 µg/m³ eingehalten sind und beträgt die Vorbelastung 20 µg/m³, dann verbleiben für die anlagenbezogene Zusatzbelastung noch 8 µg/m³ (Bild 3, linker Balken).

0 5 10 15 20 25 30

Gesamtbelastung Irrelevanz Schwebstaub (PM-10)

Beurteilungsverfahren Vorbelastung Zusatzbelastung µg/m3

Bild 3:

Höhe des Wertes der Zusatz- belastung zum Nachweis der Genehmigungsfähigkeit unter Berücksichtigung der Vorbe- lastung und zur Einhaltung der Irrelevanz

Soll die Genehmigungsfähigkeit der Anlage über die Irrelevanz gezeigt werden und ist die Vorbelastung nicht bekannt, darf die Zusatzbelastung den Wert von 1,2 µg/m³ (entspricht 3 Prozent des Immissionswerts, vgl. rechter Balken in Bild 3) nicht überschreiten. Bei Kenntnis der Vorbelastung darf die gleiche Rostascheaufbereitungsanlage demnach eine mehr als Faktor 6 höhere Zusatzbelastung hervorrufen. Somit darf die Anlage prognos- tisch Faktor 6 höhere Emissionen aufweisen. Es müssen somit im weitaus geringerem Maße Staubreduzierungsmaßnahmen umgesetzt werden, als wenn die Anlage die Irre- levanz einhalten sollen muss.

Die Genehmigungsvoraussetzungen sind demnach bei Kenntnis der Vorbelastung durch eine ortsbezogene Messung erheblich einfacher zu erfüllen. Hinzu kommt die deutlich höhere Methoden- und Rechtssicherheit. Die zwanghafte Einhaltung der Irrelevanz wird somit je nach zusätzlicher Staubminderungsmaßnahme höhere Kosten hervorrufen als die einmalige Durchführung von Vorbelastungsmessungen.

4. Änderungen aufgrund der neuen TA Luft

Die Überarbeitung der TA Luft ist im Besonderen aufgrund des fortgeschrittenen Standes der Technik – Umsetzung der Schlussfolgerungen der besten verfügbaren Techniken (BVT) – und wegen weiterer Regelungen der EU erforderlich. In diesem Zusammenhang sind darüber hinaus neben den Änderungen im Kapitel 5 der TA Luft, in dem der Vorsorgeaspekt des BImSchG geregelt wird, auch Änderungen bei den Schutzpflichten zu erwarten (Kapitel 4 der TA Luft).

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Der TA Luft-Entwurf baut methodisch auf das System der TA Luft 2002 auf. Im Bereich der Ermittlung von Immissionen werden daher Details mit mehr oder weniger großen Auswirkungen geändert.

Änderungen gibt es bei der Bagatellregelung der Nr. 4.6.1.1. Hier scheint es eine Erhö- hung des Aufwandes zu geben, da die Bagatellregelungen für jeden Anlagenbetreiber nur einmal angewendet werden kann und nur, wenn bereits eine Immissionsprognose vorliegt.

Die angepasste TA Luft sieht vor, Immissionswerte für Partikel (PM2.5), für Geruch und für die Deposition von Chrom, Benzo(a)pyren und Dioxine neu aufzunehmen. Die Immissionswerte für die Deposition von Blei und Cadmium werden verschärft. Hinzu kommen Anhänge zur Regelung der Beurteilung von Bioaerosolen und von Einträgen in Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung. Die Aufnahme neuer Stoffe/Stoffgruppen wird den Aufwand im Genehmigungsverfahren erhöhen. Es ist eine Erhöhung des Aufwandes in den Bezirken zu erwarten, in denen die Geruchsimmissions-Richtlinie bisher nicht angewendet worden ist. Inwieweit sie neue Genehmigungshürden dar- stellen, hängt vom Standort ab.

Keine Änderungen gibt es bei der Methode Immissionsmessung. Das System zur Ermittlung der Vorbelastung ist bereits so rechts- und methodensicher, dass keine Änderungen in der angepassten TA Luft erforderlich sind.

Für die Methode Immissionsprognose wird das bewährte Verfahren beibehalten. Das Heranführen an den Stand der Wissenschaft führt z.T. zur Erhöhung des Aufwandes bei der Erstellung und bei der Prüfung von Immissionsprognosen. Chancen zur Verwaltungsvereinfachung werden leider nicht genutzt. Hinzu kommen Öffnungen zu Verfahren, die weder genormt sind, noch eine Referenz, z.B. im Rahmen der VDI-Richtliniengebung haben. Dies führt im hohen Maße zu Rechtsunsicherheiten.

Die Aufnahme von Regelungen zur Beurteilung von Einträgen in Gebiete mit gemein- schaftlicher Bedeutung ist zur Schaffung von Rechts- und Planungssicherheit durch die Festlegung eindeutiger Abschneidekriterien erforderlich und sinnvoll. Zur Ermitt- lung von Kenngrößen mithilfe der Immissionsprognose sind alle technischen Details grundsätzlich vorhanden [10] und in der Praxis erprobt. Eine Möglichkeit für den Antragsteller, eine geeignete Vorbelastung messtechnisch zu bestimmen, entfällt jedoch wegen fehlender Messverfahren und -vorschriften. Insofern gibt es diesbezüglich einen Bruch zur Systematik der Vorgängerversionen der TA Luft, bei denen die Beurteilung immer auf Basis von messtechnischen Nachweisen (Emission, Immission) möglich war.

Insgesamt führt die neue TA Luft das bewährte Konzept zur Ermittlung und Bewer- tung von Immissionen der TA Luft (2002) in weiten Teilen fort. Es sind im Text und in den Details zu den Verfahren neben den bewährten Vorgehensweisen Änderungen vorgesehen, die in der Genehmigungspraxis zu Verschärfungen, zu Mehraufwand und zu einer Erhöhung der Methoden- und Rechtsunsicherheit des Verfahrens führen, ohne dass das regulatorische Ziel transparent wird. Für weitere Details zur Beschrei- bung der vermuteten Änderungen des Immissionsteils darf auf die Ausführung in [9]

verwiesen werden.

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5. Quellen

[1] BMBU: Entwurf der angepassten TA Luft vom 09. September 2016: www.bmub.bund.de [2] Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl.

I S. 1274), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist.

[3] Bundesministerium des Innern (Hrsg.): Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bun- desimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 30.07.2002. Gem. Ministerialblatt, 53. Jahrgang ISSN 0939-4729 Nr. 25. Berlin: 30. Juli 2002 [4] Europäisches Parlament: Richtlinie 97/68/EG Maßnahmen zur Bekämpfung der Emissionen

gasförmiger Schadstoffe und luftverunreinigenden Partikel aus Verbrennungsmotoren für mo- bile Maschinen und Geräte

[5] Graff, A.: The new German Regulatory Model – a Lagrangian Particle Dispersion Model. Pro- ceedings of the 8th International Conerence on Harmonisation within Atmospheric Dispersion Modelling for Regulatory Purposes. Sofia, 2002, S. 153-158

[6] Grünbein, M.; Wegkamp, D.; Rüßmann, D.: Steigerung der Wertstoffseparation von Rostaschen aus der Nassentschlackung durch Optimierung konventioneller Technik. In: Thomé-Kozmi- ensky, K. J. (Hrsg.): Mineralische Nebenprodukte und Abfälle – Aschen, Schlacken, Stäube und Baurestmassen, Band 2. Neuruppin: TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky, 2015, S. 149-165 [7] Hansmann, K.: Die Sonderfallprüfung nach der TA Luft 2002. Immissionsschutz, Heft Nr. 3.

Berlin: Erich-Schmidt-Verlag, 2003, S. 88-99

[8] Hartmann, U.; Borcherding, N.: Ausbreitungsrechnungen diffuser Emissionen im Nahbereich.

In: Diffuse Emissionen, VDI Berichte 2140. Düsseldorf: VDI-Verlag, 2011, S. 45-53

[9] Hartmann, U.; Borcherding, N.: Die angepasste TA Luft in der Praxis – Änderungen bei der Schornsteinhöhenberechnung und bei der Immissionsermittlung durch Messung und Ausbrei- tungsrechnungen. Immissionsschutz, Heft 4. Berlin: ESV-Verlag, 2016, S. 177-182

[10] Hartmann. U., Brünger, H.; Heesen, R.; Hasel, M.; Hebbinghaus, H.; Janicke, U.; Lorentz, H.;

Straub, W.: Ermittlung der Deposition mithilfe von Ausbreitungsrechnungen im Rahmen der Prüfung der FFH-Verträglichkeit. Sachstandbericht des Vereins Deutscher Ingenieure e. V.

Düsseldorf, 2014; https://www.vdi.de/technik/fach-themen/reinhaltung-der-luft/fachbereiche/

umwelt meteorologie/ffh-vertraeglichkeits-pruefung-sachstandbericht-erschienen/ (zuletzt aufgerufen am 19.09.2016)

[11] LANUV NRW: Abfallanalysendatenbank – ABANDA. 2017; https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/

abfall/abfallbewertung/abfallanalysendatenbank-abanda/, zuletzt aufgerufen: 16.02.2017 [12] Umweltbundesamt: Stickstoffdioxid weiter Schadstoff Nummer 1. Pressemitteilung des Um-

weltbundesamts. Dessau-Roßlau, 2017; https://www.umwelt-bundes amt.de /presse/pressemit- teilungen/luftqualitaet-2016-stickstoffdioxid-weiter, zuletzt aufgerufen: 17.02.2017

[13] VDI 3783 Blatt 13: Umweltmeteorologie – Qualitätssicherung in der Immissionsprognose – an- lagenbezogener Immissionsschutz, Ausbreitungsrechnung gemäß TA Luft. Kommission Rein- haltung der Luft im VDI und DIN. Düsseldorf, Berlin: Beuth-Verlag, Januar 2010, S. 51 [14] VDI 3790 Blatt 3: Umweltmeteorologie – Emissionen von Gasen, Gerüchen und Stäuben aus

diffusen Quellen: Lagerung, Umschlag und Transport von Schüttgütern. Kommission Reinhal- tung der Luft, Band 1b, Düsseldorf, Berlin: Beuth-Verlag, Januar 2010

[15] VDI 3790 Blatt 4: Umweltmeteorologie – Emissionen von Gasen, Gerüchen und Stäuben aus diffusen Quellen – Fahrzeugbewegungen auf gewerblich-industriellem Betriebsgelände. Kom- mission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN. Düsseldorf, Berlin: Beuth-Verlag

[16] VDI 3945 Blatt 3: Umweltmeteorologie – Atmosphärische Ausbreitungsmodelle: Partikelmodell.

Kommission Reinhaltung der Luft, Band 1b. Düsseldorf, Berlin: Beuth-Verlag

[17] Wiegand, G.; Diegmann, V.: PM10-Anzahl Überschreitungen Tagesmittel-Grenzwert versus Jahresmittelwert. Teilbericht zum F&E-Vorhaben Strategien zur Verminderung der Feinstaub- belastung – Parest. IVU Umwelt GmbH, Freiburg im Auftrag des Umweltbundesamts Dessau- Roßlau, 2013, UBA-Texte 69/2013

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Dorfstraße 51

D-16816 Nietwerder-Neuruppin

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TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky

Wir widmen uns aktuellen verfahrens- und anlagentechnischen sowie politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Themen, soweit sie die Abfall- und Kreislaufwirtschaft und die Energie- und Rohstoffwirtschaft betreffen. Unsere Aufgabe sehen wir in der Kommunikation zwischen Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Technik und Wissenschaft.

Zu wichtigen Themen veranstalten wir Konferenzen und Congresse – dazu geben wir Bücher heraus.

Stets sind wir auf der Suche nach interessanten Referenten, aktuellen Themen und spannenden Projekten um unser Angebot weiterzuentwickeln. Gern lassen wir uns von neuen Ideen inspirieren und diskutieren deren Realisierbarkeit.

Der TK Verlag gibt seit dreißig Jahren Fachbücher zu zahlreichen Themen des technischen Umweltschutzes heraus:

Unsere Konferenzen im Überblick:

• Berliner Abfallwirtschafts- und Energiekonferenz

• Berliner Recycling- und Rohstoffkonferenz

• Berliner Konferenz

Mineralische Nebenprodukte und Abfälle

• IRRC – Waste-to-Energy

• Thermische Abfallbehandlung & energetische Verwertung

• Dokumentation von Abfallverbrennungsanlagen

• MBA & Ersatzbrennstoffe

• Recycling & Rohstoffe

• Mineralische Nebenprodukte & Abfälle

• Strategie & Umweltrecht

• Immissionsschutz

• Biologische Abfallbehandlung...

Insgesamt sind bislang bei uns etwa zweitausend Fachbeiträ- ge erschienen, die in ihrer Gesamtheit einen guten Überblick über technische, wirtschaftliche, rechtliche und politische Entwicklungen geben. Seit Kurzem stellen wir Ihnen einen großen Teil der Fachbeiträge kostenlos auf unserer Internet- seite zur Verfügung.

Band 1 aus

Thomé-Kozmiensky + Goldmann Recycling und Rohstoffe Band 7

Thomé-Kozmiensky und Beckmann Energie aus Abfall 11 Thomé-Kozmiensky und Beckmann Energie aus Abfall 11

Thomé-Kozmiensky + Goldmann Recycling und Rohstoffe Band 5 Karl J. Thomé-Kozmiensky und Andrea Versteyl • Planung und Umweltrecht 6Karl J. Thomé-Kozmiensky und Andrea Versteyl • Planung und UmweltVersteyl • Planung und UmweltVrecht 6

IMMISSIONSSCHUTZ 2

Thomé-Kozmiensky Dombert,

Versteyl, Rota

rd, Appel

4K. J. Thomé-Kozmiensky & S. Thiel WASTE MANAGEMENT 4

K. J. Thomé-Kozmiensky & S. Thiel WASTE MANAGEMENT Karl J. Thomé-Kozmiensky Strategie Planung Umweltr echt 8

Besuchen Sie uns unter

Thomé-Kozmiensky + Goldmann Recycling und Rohstoffe Band 4

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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar

Karl J. Thomé-Kozmiensky, Stephanie Thiel, Elisabeth Thomé-Kozmiensky, Bernd Friedrich, Thomas Pretz, Peter Quicker, Dieter Georg Senk, Hermann Wotruba (Hrsg.):

Mineralische Nebenprodukte und Abfälle 4 – Aschen, Schlacken, Stäube und Baurestmassen – ISBN 978-3-944310-35-0 TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky

Copyright: Elisabeth Thomé-Kozmiensky, M.Sc., Dr.-Ing. Stephanie Thiel Alle Rechte vorbehalten

Verlag: TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky • Neuruppin 2017

Redaktion und Lektorat: Dr.-Ing. Stephanie Thiel, Elisabeth Thomé-Kozmiensky, M.Sc.

Erfassung und Layout: Sandra Peters, Janin Burbott-Seidel, Claudia Naumann-Deppe, Anne Kuhlo, Gabi Spiegel, Cordula Müller, Ginette Teske

Druck: Universal Medien GmbH, München

Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 9. September 1965 in der jeweils geltenden Fassung zulässig.

Sie ist grundsätzlich vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmun- gen des Urheberrechtsgesetzes.

Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Sollte in diesem Werk direkt oder indirekt auf Gesetze, Vorschriften oder Richtlinien, z.B. DIN, VDI, VDE, VGB Bezug genommen oder aus ihnen zitiert worden sein, so kann der Verlag keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernehmen. Es empfiehlt sich, gegebenenfalls für die eigenen Arbeiten die vollständigen Vorschriften oder Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung hinzuzuziehen.

Abbildung

Tabelle 1:   Immissionswerte der für Rostascheaufbereitungsanlagen relevanten Stoffe/Stoffgruppen Mittelungs-  Immissions-  zulässige Überschreitung
Tabelle 2:   Bagatellmassenströme der TA Luft  Nr. 4.6.1.1 Stoff/Stoffgruppen  Bagatellmassenstrom   kg/h Staub 0,1 Arsen 0,00025 Blei   0,0025 Cadmium 0,00025 Nickel 0,0025 Quecksilber 0,00025 Thallium 0,00025

Referenzen

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