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Empfehlung zu den Finanzstatistiken 1/2020

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Statistisches Landesamt Halle, den 22.04.2020 Sachsen-Anhalt, Dezernat 22

Empfehlung zu den Finanzstatistiken 1/2020

Zuordnung von Haushaltsmitteln im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

1. Buchung von Erträgen und Aufwendungen bzw. Einzahlungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie

a) Grundsätzlich sind die Erträge und Aufwendungen bzw. Einzahlungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie unter Verwendung der ein- schlägigen Konten bei den verschiedenen Aufgabenbereichen (z. B. Produktgruppe 122

"Ordnungsangelegenheiten" oder 414 "Maßnahmen der Gesundheitspflege") zu buchen.

Die Verwendung der Produktgruppe 128 (Katastrophenschutz) ist nur möglich, wenn von der Katastrophenschutzbehörde der Katastrophenfall ausgerufen wurde.

b) Gem. § 2 Abs. 3 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) können die unmittelbar im Zu- sammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie anfallenden Erträge und Aufwen- dungen als außerhalb der gewöhnlichen Tätigkeit der Kommune angefallen gelten und von wesentlicher Bedeutung für die Abbildung der wirtschaftlichen Situation der Kommune sein.

Ob die Geschäftsvorfälle außerhalb der gewöhnlichen Tätigkeit der Kommune anfallen und ob der Vorgang von wesentlicher Bedeutung für die Kommune ist, bedarf einer gesonderten Beurteilung im Einzelfall. Maßstab könnte hierbei der Umfang der Aufwendungen und Aus- zahlungen zur Bekämpfung der Pandemie sein. Kommt die Kommune zu dem Ergebnis, die Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit der Pandemie als "außerordentlich" einzustufen, werden die Erträge im Konto 4911 "Außerordentliche Erträge" und die Aufwendungen im Konto 5911 "Außerordentliche Aufwendungen" gebucht.

Für die Buchung der Auszahlungen sind je nach Geschäftsvorfall die entsprechenden Aus- zahlungskonten zu verwenden.

z. B. Kontenbereich 70 Personalauszahlungen

Konto 7261 Besondere zahlungswirksame Aufwendungen für Beschäftigte (z. B. Schutzanzüge für eigene Beschäftigte)

Konto 7271 Besondere Verwaltungs- und Betriebsauszahlungen (z. B.

Schutzausrüstungen für Altenheime, Krankenhäuser, Rettungs- dienst)

Kontengruppe 783 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen oder immateri- ellen Vermögensgegenständen (z. B. medizinische Geräte)

Für die Buchung der Einzahlungen sind je nach Geschäftsvorfall die entsprechenden Ein- zahlungskonten zu verwenden.

z. B. Konto 6481 Einzahlungen aus Kostenerstattungen vom Land

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2. Buchung von Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 Infektionsschutzge- setz (IfSG) wegen behördlicher Anordnung

Betroffene eines Tätigkeitsverbotes nach § 31 IfSG sowie Betroffene, die abgesondert wer- den nach § 30 IfSG (Quarantäne) sind Anspruchsberechtigte. Die Arbeitnehmer erhalten dann gem. § 56 Abs. 2 IfSG für die ersten 6 Wochen von ihrem Arbeitgeber den vollen Ver- dienstausfall. Bei Arbeitnehmern besteht die Pflicht des Arbeitgebers, die Entschädigungs- zahlung des Staates voraus zu finanzieren. Durch die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers ist sichergestellt, dass die Betroffenen erst einmal trotz des Tätigkeitsverbots bzw. der Qua- rantäne ihr Geld weiter erhalten. Zwischen dem Arbeitgeber als Antragsteller auf Verdienst- ausfallentschädigung und dem Landesverwaltungsamt wird später geklärt, ob die Zahlung an den Arbeitnehmer als Verdienstausfallentschädigung zurückerstattet wird oder als Ent- geltfortzahlung im Krankheitsfall sowieso Pflicht des Arbeitgebers war. Betroffenen Kommu- nen werden auf Antrag die ausgezahlten Beträge durch das Landesverwaltungsamt erstat- tet, bei Bedarf auch die Gewährung eines Vorschusses.

a) Buchung der Erstattungsleistungen vom Landesverwaltungsamt bei den Kommunen, die Arbeitgeber sind

Produktgruppe je nach Beschäftigungsgebiet

Konten 4481/6481 Einzahlungen aus Kostenerstattungen vom Land

b) Buchung der Verdienstausfallentschädigung/Lohnfortzahlung bei den Kommunen, die Arbeitgeber sind

Produktgruppe je nach Beschäftigungsgebiet Kontenbereich 50/70 Personalauszahlungen

3. Buchung der Erstattungsleistungen für nicht erhobene oder zurückgezahlte Beiträge nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Kinderförderungsgesetz an die Kommunen

Produktgruppe 365 Tageseinrichtungen für Kinder

Konten 4481/6481 Einzahlungen aus Kostenerstattungen vom Land

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