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Entwicklungsgarantie bedeutet, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in die Lage versetzt werden muss, sich geänderten technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen, wenn sein Auftrag dies erfordert

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Academic year: 2022

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Thomas.Kollande@gruene-bremen.de Mittwoch, 5. Juli 2017 12:21

stellungnahme.telemedienangebot maike.schaefer@gruene-bremen.de

Online-Konsultation zum „Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der Bremischen Bürgerschaft nimmt zum Referentenentwurf zur Änderung des rundfunkrechtlichen Staatsvertrags wie folgt Stellung.

Mit freundlic en Grüßen Dr. Maike Schaefer Fraktionsvorsitzende

Ziel der gegenwärtigen Diskussion um die Änderungen des Rundfunkrechts muss es sein, den Bestand und die Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern. Er ist nach 1945 - wie der Schutz der

Grundrechte und gemeinsame europäische Institutionen - als Konsequenz aus Diktatur und Krieg als wesentliche Säule parlamentarischer Demokratie geschaffen worden. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Funktion in einer Reihe von Entscheidungen besc rieben und konkretisiert und dabei eine „Bestands- und Entwicklungsgarantie' beschrieben.

Entwicklungsgarantie bedeutet, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in die Lage versetzt werden muss, sich geänderten technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen, wenn sein Auftrag dies erfordert. Dieser Auftrag ist, eine unabhängige, zuverlässige und der ganzen Gesellschaft verpflichtete Quelle von Information, Bildung

und Unterhaltung zu sein. Diese Quelle muss aber in die Lage versetzt werden, grundsätzlich alle Teile der Gesellschaft auch erreichen zu können.

Dazu muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk heute neben Hörfunk und Fernsehen auch den Verbreitungsweg der Telemedien nutzen können, da ein relevanter Teil der Bürgerinnen und Bürger - vor allem der jüngeren Generation - sich seine Informationen (Nachrichten, Unterhaltung, Sport) über Telemedien besorgt. Und gerade hier bedarf es heute einer prüfenden und einordnenden Organisation, die der Herstellung und Wahrung der Meinungsvielfalt, der Verständigung und des Zusammenhalts der Gesellschaft verpflichtet ist: den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Um diese zeitgemäße Präzisierung des Auftrags und der dazu notwendigen Verbreitungswege vorzunehmen, ist es richtig, das Rundfunkrecht zu ändern. Der im gegenwärtigen § 11 g in Bezug auf das Jugendangebot eingeschlagene Weg sollte daher konsequent und soweit wie möglich weiter beschritten werden. Die im Referentenentwurf

vorgeschlagenen Änderungen sind ein richtiger Schritt in diese Richtung. Die nähere Zukunft wird zeigen, ob er auf Dauer ausreicht.

Besonders positiv sind die Änderung in § 2 Abs. 2 (20) hervorzuheben, indem jetzt auf die Ähnlichkeit mit gedrucktenZeitmgen abgehoben wird. Denn die Zeitungen werden selbst in ihren Ohline-Auftritten immer

„femsehähnlicher , und es wäre unsinnig, dies zum Maßstab dessen zu machen, was das öffentlich-rechtliche Fernsehen dann nicht mehr darf.

Im § 11d Abs. 2 befürworten wir im Sinne der europäischen Kulturpolitik für die Aufnahme der Nummer 2.

Wesentlich ist, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in die Lage versetzt werden muss, eine eigene gemeinsame Plattform für alle Verbreitungswege zu entwickeln; und dass auch die Verbreitung der Inhalte auf den Plattformen Dritter möglich ist, wenn dies zur Wahrnehmung des Auftrags als notwendig begründet wird.

Zusätzlich aufgenommen werden sollte die Möglichkeit, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf dieser Grundlage Kooperationen mit anderen gemeinwohlorientierten Einrichtungen (Museen u.a.) aufbaut, um verfügbares Wissen zu ordnen und für alle auffindbar zu machen.

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Thomas Kollande-Emigholz - FraktionsgeschäftsfOhrer -

Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der Bremischen Bürgerschaft Altenwall 25

28195 Bremen Tel.: 0421/3011-150 Fax: 0421/3011-250 mobil: 0160/94 68 48 23

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