• Keine Ergebnisse gefunden

Inhalt. Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen Beschäftigte. Befristete wissenschaftliche Tätigkeit an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Inhalt. Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen Beschäftigte. Befristete wissenschaftliche Tätigkeit an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen"

Copied!
6
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

VBL spezial

Ladies and Gentlemen,

The Tarifvertrag Altersversorgung (Collective Labour Agreement on Pensions – ATV) takes the interests of people employed in short-term positions in science and research into account by providing a special arrangement from which both employers and employees can benefi t.

People working in scientifi c positions are typically employed only for short periods of time. As a result, they often fi nd that they are unable to accumulate the 60 months of premium payments (qualifying period) which are a prerequisite for acquiring a vested entitlement to a retirement pension in the compulsory insurance scheme.

These employees can therefore be exempted from VBL compulsory insurance. In such cases, their employer has to provide supplementary pension coverage through VBLextra. The benefi t: They acquire a pension entitlement without having to meet the qualifying period requirement.

In this VBLspezial you will fi nd an overview about the special arrangement provided in Section 2 (2) of the ATV.

In particular, it tells you

about the prerequisites for obtaining exemption from VBL compulsory insurance,

what contributions your employer will have to pay into the VBLextra scheme instead and

what aspects need to be taken into account if your employment status changes later on.

Our advisers are on hand to answer any questions you may have about occupational pensions. Just give us a call – we will be happy to assist you in making your decision!

Yours sincerely Claus-Jürgen Rissling

Head of Customer Management

For employees with a short-term scientifi c position in academia or research

Contents

1 Exemption from compulsory insurance 2 Applying for voluntary insurance 3 Contributions for VBLextra

4 Compulsory insurance for continued or extended short-term positions 5 Tax subsidies

6 Procedure

7 Supplementary retirement pension with individual contributions

8 Contact

Editorial Details

VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Anstalt des öffentlichen Rechts

Hans-Thoma-Straße 19, 76133 Karlsruhe.

Telephone 0721 155-0, Telefax 0721 155-666 info@vbl.de, www.vbl.de

Responsible for content:

Full-time Executive Board Members of the VBL Editor: Martin Gantner (KM10)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten nach dem Ta- rifvertrag Altersversorgung (ATV) eine betriebliche Altersver- sorgung. Der Arbeitgeber versichert seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deshalb in der Pflichtversicherung bei der VBL (VBLklassik). Für Beschäftigte in Wissenschaft und Forschung gibt es aber eine Sonderregelung. Sie werden typischerweise nur für kurze Zeiträume eingestellt und ha- ben häufig keine Möglichkeit, die in der VBLklassik für einen Rentenanspruch erforderliche Wartezeit von 60 Monaten zu erfüllen.

Darum können sich die Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen von der VBLklassik befreien lassen.

In diesen Fällen haben die Arbeitgeber stattdessen eine zusätzliche Altersvorsorge in der VBLextra zu begründen.

Vorteil: Aus dieser Versicherung können Rentenleistungen auch ohne Erfüllung einer Wartezeit in Anspruch genom- men werden.

Unsere VBLspezial stellt für Sie die wichtigsten Informati- onen zu der Sonderregelung nach § 2 Abs. 2 ATV zusam- men. Hier erfahren Sie insbesondere,

unter welchen Voraussetzungen eine Wahlmöglichkeit zwischen der VBLklassik und der VBLextra besteht, welche Unterschiede zwischen diesen Versicherungen

für Ihre Entscheidung relevant sind und

welche Besonderheiten bei einer späteren Änderung im Beschäftigungsverhältnis beachtet werden sollten.

Unser Beratungsteam steht Ihnen bei Fragen rund um das Thema betriebliche Altersversorgung zur Verfügung. Rufen Sie uns an – wir sind Ihnen bei anstehenden Entscheidun- gen gerne behilflich!

Mit besten Grüßen

Claus-Jürgen Rissling

Befristete wissenschaftliche Tätigkeit an Hochschulen oder Forschungsein- richtungen im Tarifgebiet West

Inhalt

1 Wahlmöglichkeit innerhalb der Zusatzversorgung

2 Entscheidung für die VBLklassik 3 Entscheidung für die VBLextra 4 Entscheidungshilfe/Tarifgebiet West 5 Änderungen im Beschäftigungsverhältnis 6 Zusätzliche Altersvorsorge durch

Eigenbeiträge

7 Hinweise zum Rentenbezug 8 Kontakt

Impressum

VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Hans-Thoma-Straße 19, 76133 Karlsruhe.

Telefon 0721 155-0, Telefax 0721 155-666 info@vbl.de, www.vbl.de

Verantwortlich für den Inhalt: Hauptamtlicher Vorstand der VBL Redaktion: Frank Fürniß (KM120)

Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen

Beschäftigte

(2)

VBLspezial

Wartezeit von 60 Monaten wird erfüllt.

Keine früheren Versicherungszeiten bei der VBL oder einer anderen Zusatzversorgungskasse

Vorhandene frühere Versicherungs- zeiten bei der VBL oder einer anderen Zusatzversorgungskasse

1 Wahlmöglichkeit innerhalb der Zusatzversorgung

Sie haben einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag als Beschäftigte/-r mit einer wissenschaftlichen Tätigkeit an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung un- terzeichnet. Sofern aufgrund der befristeten Beschäfti- gung die erforderliche Wartezeit für eine Betriebsrente aus der VBL-Pflichtversicherung (VBLklassik) nicht erfüllt wird, erhalten Sie hieraus später ggf. keine Ren- tenzahlungen. Aus diesem Grunde kann es sinnvoll sein, sich anstelle der VBLklassik für eine Versiche- rung in der VBLextra zu entscheiden. Hier ist keine Wartezeiterfüllung für den Rentenbezug erforderlich.

Ihr Antrag auf Befreiung von der VBLklassik ist inner- halb von zwei Monaten nach Beginn des Arbeitsver- hältnisses bei Ihrem Arbeitgeber zu stellen. Sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, werden Sie

von Ihrem Arbeitgeber in der VBLextra angemeldet und erhalten später aus dieser Versicherung Ihre be- triebliche Altersversorgung.

Bei einer Entscheidung zwischen der VBLextra und der VBLklassik sind also zwei unterschiedliche Punk- te zu prüfen:

(1) Zunächst müssen die Voraussetzungen für die Wahlmöglichkeit überhaupt vorliegen. Hierzu ver- gleichen Sie bitte die nachfolgende Übersicht.

(2) Sodann ist von Ihnen anhand der Unterschiede zwischen der VBLextra und der VBLklassik zu ent- scheiden, welche Versicherung für Sie in Betracht kommt. Die wesentlichen Kriterien hierfür haben wir Ihnen unter Ziff. 4 der Broschüre zusammen- gefasst.

Wissenschaftlich Beschäftigte/-r

Unbefristetes Arbeitsverhältnis

Eine Wahlmöglichkeit zwischen VBLklassik und VBLextra besteht nur, sofern die grün markierten Voraussetzungen gegeben sind:

1 1

2 2

3 3

Wartezeit von 60 Monaten wird nicht erfüllt.

Zu den Kriterien für die Wahl zwischen der VBLextra und der VBLklassik finden Sie auf Seite 4 dieser Broschüre eine Entschei- dungshilfe.

Wahlmöglichkeit Keine Wahlmöglichkeit

Befristetes Arbeitsverhältnis

(3)

3 Entscheidung für die VBLextra

Sofern Sie sich für die Befreiung von der VBLklassik entscheiden, wird Ihr Arbeitgeber Sie zur Versiche- rung VBLextra anmelden. Die VBLextra tritt somit an die Stelle der VBLklassik. Wie in der VBLklassik sind neben der Altersrente zusätzlich auch Leistungen im Falle der Erwerbsminderung und für Hinterbliebene vorgesehen.

Anders als bei der VBLklassik müssen in der VBLextra jedoch keine 60 Umlage- bzw. Beitragsmonate zurück- gelegt werden, um hieraus eine Betriebsrente beziehen zu können. Das bedeutet: Befristet wissenschaftlich Beschäftigte erwerben in der VBLextra mit der ersten Beitragszahlung einen Anspruch auf Leistung.

Zum 1. Januar 2012 wurden die Rechnungsgrundla- gen in der VBLextra geändert. Daher sind die garan- tierten Leistungen in der VBLextra zwar geringer als in der VBLklassik. Die tatsächlichen Rentenleis- tungen können sich aber durch die Verteilung von Überschüssen weiter erhöhen.

Hinweis: Die seit 2012 geltenden Versicherungsbedingungen (AVB- extra 03), die Verbraucherinforma- tion und die Produktbroschüre zur VBLextra stehen Ihnen auf unserer Internetseite www.vbl.de, dort in der Rubrik Service/Downloadcenter/

Produkte/VBLextra zur Verfügung.

Mit der VBLextra erhalten Sie eine kapitalgedeckte betriebliche Alterversorgung, bei der alleine Ihr Arbeit- geber die Aufwendungen in Höhe von 4 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zur VBL zahlt.

Ein Arbeitnehmeranteil ist nicht zu entrichten.

Gesamt Arbeitgeber-

anteil Arbeitnehmer- anteil

Beiträge 4,00 % 4,00 %

Diese Aufwendungen zur VBLextra sind in der Regel steuer- und auch sozialversicherungsfrei.

2 Entscheidung für die VBLklassik

Auch wenn bei Ihnen eine Befreiung von der VBLklassik möglich wäre (zu den Voraussetzungen siehe Ziff. 1), müssen Sie nicht in jedem Fall von die- ser Möglichkeit Gebrauch machen. Aus verschiede- nen Gründen kann es im Einzelfall sinnvoll sein, sich für die VBLklassik zu entscheiden. Einige wesentliche Argumente haben wir Ihnen in unserer Entschei- dungshilfe unter Ziff. 4 zusammengefasst. Bei allen Fragen hierzu beraten Sie auch unsere Spezialisten im Kundenservice gerne persönlich.

Sofern Sie sich also für die Durchführung der VBLklassik entscheiden möchten, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen. Ihr Arbeitgeber wird Sie nach Beginn des Arbeitsverhältnisses bei uns zur Versicherung anmelden. Rentenleistungen aus der VBLklassik erhalten Sie später allerdings nur dann, wenn Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls die Warte- zeit von insgesamt 60 Umlage-/Beitragsmonaten er- füllt haben. Im Unterschied zur VBLextra können sich die Rentenanwartschaften hier durch soziale Kompo- nenten (zum Beispiel zusätzliche Versorgungspunkte im Fall von Elternzeiten bzw. bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten) erhöhen.

Alle Details zu der Versicherung VBLklassik finden Sie ausführlich in unserer Produktbroschüre be- schrieben. Diese können Sie jeder- zeit auf unserer Internetseite unter www.vbl.de nachlesen, dort in der Rubrik Service/Download-

center/Produkte/VBLklassik.

Die Aufwendungen zur VBLklassik (Umlagen) belau- fen sich derzeit auf 7,86 Prozent des zusatzversor- gungspflichtigen Entgelts. Diese sind zum einen von Ihrem Arbeitgeber in Höhe von 6,45 Prozent und zum anderen von Ihnen selbst in Höhe von 1,41 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zu tragen.

Gesamt Arbeitgeber-

anteil Arbeitnehmer- anteil

Umlagen 7,86 % 6,45 % 1,41 %

Hinweis: Der Arbeitgeberanteil an der Umlage ist für Sie – zumindest zum Teil – steuer- und sozialversiche- rungspflichtig.

(4)

VBLspezial

mein Arbeitsverhältnis wahrscheinlich nicht über fünf Jahre hinaus verlängert wird und ich es auch nicht für wahrscheinlich halte, später nochmals im öffentlichen Dienst zu arbeiten.

Wichtige Merkmale der VBLextra:

Betriebsrente (Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente) mit 1,75 Prozent Garantiezins plus Überschussbeteiligung Keine Wartezeiterfüllung für Rentenanspruch

erforderlich

Fortführung der VBLextra nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich

Der Kapitalwert der Betriebsrente kann zu anderen Altersversorgungseinrichtungen mit- genommen werden; es sind aber gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen

Einmal- oder Teilkapitalauszahlung bei Rentenbeginn möglich

Abschläge bzw. Zuschläge von 0,4 Prozent pro Monat vor bzw. nach Vollendung des 65. Lebensjahres

4 Entscheidungshilfe für Beschäftigte im Tarifgebiet West

Liegen bei Ihnen die Voraussetzungen für die Befreiung von der VBLklassik vor, so kann ein entsprechender An- trag nur innerhalb von zwei Monaten nach Beschäfti- gungsbeginn bei Ihrem Arbeitgeber gestellt werden.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick zu den wesentlichen Argumenten, die Sie bei Ihrer Entschei-

dung für die VBLklassik bzw. VBLextra berücksichti- gen sollten.

Beachten Sie bitte, dass unsere „Entscheidungshilfe“

nicht alle Besonderheiten des Einzelfalls abdecken kann. Daher empfehlen wir Ihnen, bei Rückfragen aller Art mit unseren Kundenberatern Kontakt aufzunehmen.

Wichtige Merkmale der VBLklassik:

Betriebsrente (Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente) mit einer Verzin- sung von 3,25 Prozent in der Anspar- und 5,25 Prozent in der Rentenphase plus Ren- tendynamisierung von 1 Prozent

Erhöhung der Betriebsrente durch soziale Kom- ponente bei Elternzeit und Erwerbsminderung Erfüllung einer Wartezeit von 60 Umlage-/Bei- tragsmonaten für Rentenanspruch erforderlich Eigenanteil der Beschäftigten an der Finanzie-

rung der VBLklassik in Höhe von 1,41 Prozent des Entgelts; Rückerstattung bei nicht erfüllter Wartezeit möglich

Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn von 0,3 Prozent pro Monat; maximal 10,8 Prozent mein Arbeitsverhältnis möglicherweise über fünf Jahre hinaus verlängert wird oder es mir wahrscheinlich erscheint, später nochmals im öffentlichen Dienst zu arbeiten.

Ich wähle die VBLklassik, weil ...

Ich wähle die VBLextra, weil ...

Entscheidungshilfe/Tarifgebiet West:

(5)

Sie haben sich bei Beginn Ihres befristeten Ar- beitsverhältnisses für die VBLextra entschieden.

Folgende Besonderheiten sind zu beachten bei:

Tipp: Weiterführende Informationen über mögliche

„Änderungen im Beschäftigungs- verhältnis“ mit Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung haben wir in einer gesonderten Broschüre zusammengestellt.

Sie finden diese VBLspezial auf unserer Internetseite unter www.vbl.de, dort im Download- center/VBLspezial.

* Wichtig: Die Fortsetzung der VBLextra kann spä- testens bis zum Ablauf der Ausschlussfrist von drei Monaten nach der Beendigung des Arbeitsverhält- nisses bei der VBL beantragt werden. Bitte nutzen

Sie hierzu einfach das dieser Broschüre beigefügte Antragsformular oder setzen Sie sich rechtzeitig mit unserem Kundenservice in Verbindung.

5 Änderungen im Beschäftigungsverhältnis

Sie haben sich bei Beginn Ihres befristeten Ar- beitsverhältnisses für die VBLklassik entschieden.

Folgende Besonderheiten sind zu beachten bei:

Ende des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Befristung

Mit Ende des Arbeitsverhältnisses werden Sie aus der VBLklassik abgemeldet. Es entsteht eine beitragsfreie Versicherung. Ein besonde- rer Antrag muss hierfür nicht gestellt werden.

Ihre bis dahin erworbenen Anwartschaften bleiben Ihnen erhalten.

Eine Fortführung der VBLklassik durch eigene Beiträge nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses ist nicht möglich. Sofern Sie aber noch während Ihrer Beschäftigung im öffentlichen Dienst bei uns eine zusätzli- che freiwillige Versicherung begründet haben, können Sie diese nach Ende Ihres Arbeitsver- hältnisses fortführen*.

Verlängerung oder Fortsetzung des Arbeits- verhältnisses

In diesem Fall ergeben sich bei Verlängerung oder Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses keine Besonderheiten. Ihre bereits beste- hende VBLklassik wird von Ihrem Arbeitge- ber einfach fortgeführt, ohne dass Sie hierzu gesondert etwas veranlassen müssen.

VBLklassik.

Ende des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Befristung

Die VBLextra wird mit der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses von Ihrem Arbeitgeber beitragsfrei gestellt. Die Anwartschaft, die bis zur Beitragsfreistellung in der VBLextra erworben wurde, bleibt erhalten. Sie erhöht sich gegebenenfalls im Rahmen der Über- schussverteilung durch die Zuteilung von Bonuspunkten.

Die von Ihrem Arbeitgeber beitragsfrei gestellte VBLextra können Sie nach Ende Ihres Arbeitsverhältnisses mit eigenen Beiträ- gen fortführen*.

VBLextra.

Verlängerung oder Fortsetzung des Arbeits- verhältnisses

Ihr Arbeitgeber meldet Sie zum Ersten des Monats, in dem die Verlängerung oder Fortset- zung des Arbeitsverhältnisses auf über fünf Jahre hinaus vereinbart wurde, zur VBLklassik an. Eine rückwirkende Versicherung in der VBLklassik von Beginn des Arbeitsverhältnis- ses an ist dabei nicht möglich. Mit Anmeldung zur VBLklassik wird Ihr Arbeitgeber die bishe- rigen Zahlungen zur VBLextra einstellen und stattdessen die für die VBLklassik erforderli- chen Umlagen an uns entrichten (siehe Ziffer 2).

Die VBLextra wird mit Ablauf des Monats, der dem Beginn der Versicherung VBLklassik vorangeht, von Ihrem Arbeitgeber beitragsfrei gestellt. Die Anwartschaft, die bis zur Beitrags- freistellung in der VBLextra erworben wurde, bleibt erhalten. Sie erhöht sich gegebenenfalls im Rahmen der Überschussverteilung durch die Zuteilung von Bonuspunkten.

Die von Ihrem Arbeitgeber beitragsfrei gestellte VBLextra können Sie mit eigenen Beiträgen fortführen*.

Sehr geehrte Damen und Herren, Beschäftigung im öffentlichen Dienst ist häufig nicht mehr von einer durchgängigen Erwerbsbiografie über mehrere Jahrzehnte geprägt. Die moderne Verwaltung nutzt zunehmend vorhandene Instrumente zur Flexibili- sierung der Arbeitsprozesse.

Befristung von Arbeitsverträgen, Übergänge von Anstel- lungs- in Beamtenverhältnisse oder Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft beschäftigen verstärkt das Personalmanagement. Anforderungen an familiengerechte Arbeitsteilung wird über Elternzeiten oder Zeiträume unbezahlten Urlaubs nachgekommen.

Solche oder ähnliche Entscheidungen zum Beschäf- tigungsverhältnis lassen dabei häufig kaum Zeit, sich über deren Auswirkung auf die Zusatzversorgung klar zu werden. Welche Folgen ergeben sich bei der VBL? Sind Fristen zur Sicherung der Altersversorgung zu beachten?

Wo sind weitere Informationen erhältlich?

Mit der vorliegenden VBLspezial bieten wir Ihnen einen ersten Leitfaden zu möglichen Änderungen eines Be- schäftigungsverhältnisses und deren Auswirkung auf die Zusatzversorgung bei der VBL.

Unsere Hinweise und Tipps können jedoch wegen der Vielzahl denkbarer Besonderheiten im Einzelfall nicht vollständig sein. Insbesondere soll damit eine persönliche Beratung durch die VBL nicht ersetzt werden.

Sprechen Sie uns daher bei allen Fragen zu Ihrer betrieb- lichen Altersversorgung rechtzeitig an. Wir nehmen uns Zeit für Sie und beraten Sie zu Ihrer individuellen Situation ausführlich.

Mit besten Grüßen

Claus-Jürgen Rissling Abteilungsleiter Kundenmanagement Änderungen im Beschäftigungsverhältnis Inhalt I Änderungen während der Beschäftigung 1 Mutterschutz- und Elternzeit 2 Beurlaubung 3 Krankheit 4 Verbeamtung 5 Versorgungsausgleich 6 Altersteilzeit II Beendigung der Beschäftigung 1 Folgen für die betriebliche Altersversorgung 2 Arbeitgeberwechsel 3 Beitragserstattung 4 Adressänderung 5 Rentenbezug III Sonstiges 1 Weiterführende Informationen 2 Kontakt zur VBL

Impressum VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Hans-Thoma-Straße 19, 76133 Karlsruhe.

Telefon 0721 155-0, Telefax 0721 155-666 info@vbl.de, www.vbl.de Verantwortlich für den Inhalt: Hauptamtlicher Vorstand der VBL Redaktion: Martin Gantner (KM10) Stand: Februar 2012

VBLspezial

Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen Beschäftigte

In der Kategorie über eine Milliarde Euro Kapitalanlagen.

In der Kategorie mit mehr als 500 Millionen Euro Kapitalanlagen.

In der Kategorie über eine Milliarde Euro Kapitalanlagen.

Beste Altersvorsorgeeinrichtung

(6)

VBLspezial

Druck: www.ebdruck.de · August 2012

6 Zusätzliche Altersvorsorge durch Eigenbeiträge

Aufgrund des Tarifvertrags Altersversorgung hat Ihr Arbeitgeber für Sie als wissenschaftlich Beschäftigte/-r eine betriebliche Altersversorgung bei der VBL zu begründen: Nach der von Ihnen getroffenen Entschei- dung (siehe Ziff. 4) sind Sie daher über Ihren Arbeit- geber entweder in der VBLklassik oder aber in der VBLextra anzumelden.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, auch selbst eine freiwillige Altersvorsorge bei der VBL aufzubauen. Un- sere Empfehlung: Lassen Sie sich die staatliche För- derung (Entgeltumwandlung/Riester-Förderung) nicht entgehen, um bereits frühzeitig auch mit geringen Bei- trägen zusätzlich für Ihren Ruhestand vorzusorgen.

Hinweis: Eine zusätzliche freiwillige Versicherung zur Sicherung der staatlichen Förderung können Sie nur begründen, solange Ihr Arbeitsverhältnis bei dem bei uns beteiligten Arbeitgeber noch

besteht. Nach Beendigung Ihres befristeten Arbeitsverhältnisses kann eine bereits bestehende Versicherung fortgeführt werden.

Nähere Informationen zu den Möglichkeiten der freiwilligen Versicherung bei der VBL finden Sie in unseren Broschüren zur VBLextra und – zu unserem weiteren Produkt – VBLdynamik, die wir Ihnen ebenfalls gerne zu- senden. Unser Kundenservice hilft Ihnen bei allen Fragen zur rechtzeitigen Sicherung der staat- lichen Förderung. Rufen Sie uns einfach an.

7 Hinweise zum Rentenbezug

Auf Ihren Antrag hin erhalten Sie von uns mit Eintritt des Versicherungsfalls die Betriebsrente als Erwerbs- minderungs- oder Altersrente. Auch Ihre Hinterblie- benen sind nach Maßgabe der Satzung beziehungs- weise der Allgemeinen Versicherungsbedingungen abgesichert.

Hinweis: Alle Besonderheiten zum Bezug der Betriebsrente aus der VBLklassik

oder der VBLextra haben wir in einer gesonderten Informations- schrift „Hinweise zur Betriebs- rente“ zusammengestellt. Sie finden diese VBLspezial auf unserer Internetseite unter www.vbl.de, dort im Download- center/VBLspezial.

8 Kontakt

Bei Fragen zur Versicherung als wissenschaftlich Beschäftigte/-r oder bei sonstigen Anliegen zu Ihrer betrieblichen Altersversorgung ist Ihnen das Service- Team der VBL gerne behilflich.

Versicherten-Service

Unsere Versicherten erreichen uns unter Telefon 0721 93 98 93 1

E-Mail kundenservice@vbl.de oder schriftlich an:

VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder 76128 Karlsruhe

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.vbl.de

Sehr geehrte Damen und Herren, in der vorliegenden VBLspezial finden Sie alle wesent- lichen Informationen zum Erhalt Ihrer Betriebsrente. Ins- besondere haben wir Ihnen Tipps zur Beantragung der Betriebsrente zusammengestellt, die Ihnen den reibungs- losen Übergang in den Ruhestand ermöglichen sollen.

Bitte beachten Sie, dass unsere Hinweise schon wegen der Vielzahl von Besonderheiten im Einzelfall nicht ab- schließend sein können. Maßgeblich sind letztlich die Regelungen der Satzung und der Allgemeinen Versi- cherungsbedingungen der VBL in der jeweils geltenden Fassung.

Wir empfehlen Ihnen daher, bei allen Fragen rund um die betriebliche Altersversorgung rechtzeitig auf uns zuzu- kommen. Wir nehmen uns Zeit für Sie und beraten Sie zu Ihrer individuellen Situation ausführlich.

Für Ihren wohlverdienten Ruhestand wünsche ich Ihnen bei dieser Gelegenheit alles Gute und verbleibe mit herzlichen Grüßen

Claus-Jürgen Rissling Abteilungsleiter Kundenmanagement Hinweise zur Betriebsrente

Inhalt I Versicherungsschutz durch Betriebsrente 1 VBLklassik. Die Pflichtversicherung 2 Freiwillige Versicherung 3 Besonderheiten II Voraussetzungen für den Rentenbezug 1 Eintritt des Versicherungsfalls 2 Erfüllung der Wartezeit 3 Antrag auf Betriebsrente 4 Mitteilung über die Betriebsrente III Berechenbare Vorsorge 1 VBLklassik. Die Pflichtversicherung 2 Freiwillige Versicherung 3 Besonderheiten zur Rentenhöhe IV Änderung der Betriebsrente 1 Erhöhung 2 Neuberechnung 3 Nichtzahlung/Ruhen 4 Erlöschen des Anspruchs V Sonstige Hinweise 1 Auszahlung 2 Anzeigepflichten Kontakt zur VBL Checkliste zur Betriebsrente Impressum VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Hans-Thoma-Straße 19, 76133 Karlsruhe.

Telefon 0721 155-0, Telefax 0721 155-666 info@vbl.de, www.vbl.de Verantwortlich für den Inhalt: Hauptamtlicher Vorstand der VBL Redaktion: Martin Gantner (KM10) Stand: Februar 2012

VBLspezial

Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner

Neue Versicherungs- bedingungen 2012 VBLdynamik. Mehr Chancen.

Für eine Altersvorsorge mit besten Perspektiven.

In der Kategorie über eine Milliarde Euro Kapitalanlagen.

In der Kategorie mit mehr als 500 Millionen Euro Kapitalanlagen.

In der Kategorie über eine Milliarde Euro Kapitalanlagen.

Best

2010 e Altersvorsorgeeinrichtung Beste Altersvorsorgeeinrichtung

Beste Altersvorsorgeeinrichtung

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Wird das Arbeitsverhältnis beendet, können steuerfreie Beiträge an Pensionskassen, Pensions- fonds oder Direktversicherung geleistet werden, und zwar bis zu vier Prozent der

Betriebliche Zusatzrente sowie Bezuschussung bei Vermögenswirksamen Leistungen für tariflich Beschäftigte.. Wir

 Ab 2021 gilt für pflichtversicherte Versorgungsempfänger ein monatlicher Freibetrag von 164,50 Euro. Erst Betriebsrenten, die über der Freibetragsgrenze liegen,

Betriebliche Ruhegehaltsansprüche können grundsätzlich als Zusage einer bestimmten Leistung oder lediglich als Verpflichtung zur regelmäßigen Zahlung von Beiträgen ausge-

Dies ist abhängig von der Versicherung, wenn eine Aufstockung des Vertrages möglich ist, dann muss der Vertrag aufgestockt werden; je- doch wird dies bei Bestandsverträge nicht so

Ausnahmsweise kann hier also der Arbeitgeberzuschuss auch in die Alttarife AVBextra 01 bis 03 entrichtet werden, da durch die Anrechnung im Ergebnis keine Erhöhung

Frau Riskant vereinbart mit ihrem Arbeitgeber auf 220 Euro ihres Gehaltes in Höhe von 5.500 Euro für eine PK zu verzichten; zusätzlich zahlt Frau Riskant noch 100 Euro in eine

Bei den beiden beitragsorientierten Systemen hingegen ist die zugesagte Leistung das Ergebnis aus der Um- wandlung von Beiträgen aufgrund eines