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Erhebung über die Informations- und Kommunikationstechnologien in Unternehmen LEITFADEN ZUM AUSFÜLLEN 2020

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Academic year: 2022

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Erhebung über die Informations- und Kommunikationstechnologien in Unternehmen

LEITFADEN ZUM AUSFÜLLEN 2020

ICT oder IKT sind Informations - und Kommunikationstechnologien, d. h.

Technologien, die für die Verarbeitung und verarbeitung von Informationen oder für Kommunikationsfunktionen, einschließlich der Übertragung, des Empfangs und der Anzeige von Daten, eingesetzt werden.

ALLGEMEINE ANGABEN... 2

ABSCHNITT A - ALLGEMEINE INFORMATIONEN ... 3

ABSCHNITT B – INTERNETANSCHLUSS UND -NUTZUNG ... 5

ABSCHNITT C - VERKAUF ÜBER COMPUTERNETZE (WEB, APPS, ZWISCHENHÄNDLER, ANDERE AUTOMATISCHE AUSTAUSCHSYSTEME) ... 8

ABSCHNITT D - RECHNUNGSSTELLUNG DES UNTERNEHMENS (im Papierformat und elektronisch) ... 11

ABSCHNITT E – NUTZUNG VON CLOUD-COMPUTING-DIENSTLEISTUNGEN... 12

ABSCHNITT F - ANALYSE GROSSER DATENMENGEN ODER „BIG DATA“ ... 13

ABSCHNITT G - COMPUTERKENNTNISSE UND IKT-SPEZIALISTEN ... 15

ABSCHNITT H - INTERNET DER DINGE ... 16

ABSCHNITT I – VERWENDUNG VON 3D-DRUCK ... 18

ABSCHNITT L - VERWENDUNG DER ROBOTIK ... 18

(2)

ALLGEMEINE ANGABEN

VON DER ERHEBUNG BETROFFENE UNTERNEHMEN

Die Erhebung bezieht sich auf Unternehmen der Industrie und des Dienstleistungssektors. Dazu gehören insbesondere Unternehmen, die in folgenden Wirtschaftszweigen tätig sind: Verarbeitendes Gewerbe, Energieversorgung, Wasserversorgung, Abfallwirtschaft und Sanierung, Baugewerbe, Groß- und Einzelhandel, Transport und Lagerung, Beherbergung und Verpflegung, Informations- und Kommunikationsdienstleistungen, Immobilien, Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, Erbringung von Verwaltungs- und Unterstützungsdienstleistungen sowie Reisebüros. Als Unternehmen wird eine juridisch-wirtschaftliche Einheit bezeichnet, die verkaufsfähige Güter und Dienstleistungen produziert und die auf der Grundlage der geltenden Gesetze und der firmeneigenen Statuten über die Möglichkeit verfügt, die erzielten Gewinne an die jeweiligen privaten oder öffentlichen Eigentümer zu verteilen. Der Geschäftsführer wird durch eine oder mehrere natürliche Personen, einzeln oder in Partnerschaft, oder durch eine oder mehrere juristische Personen vertreten. Unternehmen sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Spezialkörperschaften in Gemeinden, Provinzen oder Regionen. Als Unternehmen gelten auch Selbständige, freie Berufe, assoziierte Studiengänge und Fachgesellschaften1.

WER AM AUSFÜLLEN DES FRAGEBOGENS BETEILIGT WERDEN SOLL

 Für den Teil, der sich auf die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bezieht, sollte der Fragebogen vom Verantwortlichen für das Computersystem oder vom Verantwortlichen für das Internet im Unternehmen oder von einer Person ausgefüllt werden, die mit den vom Unternehmen verwendeten Computersystemen vertraut ist.

 In den Abschnitten A und C werden administrative und buchhalterische Daten benötigt.

BEZUGSZEITRAUM DER ANGEFORDERTEN DATEN

Die angeforderten Informationen beziehen sich auf das Jahr 2020 (zum Zeitpunkt der Befragung). Bei den Fragen, bei denen es anders angegeben ist (A1, A2, B10, G2, G3, G4, G5 und die Abschnitte C, D, F und I) beziehen sich die angeforderten Informationen auf das Jahr 2019.

INFORMATIONEN ZUM AUSFÜLLEN DES FRAGEBOGENS

Währungseinheit - (Fragen A2, C2, C7).

Die im Fragebogen angeforderten Geldwerte müssen in Euro-Einheiten (gerundet ohne Cent) und bezogen auf das Jahr 2019 angegeben werden. Falls die angeforderten Daten noch nicht verfügbar sind, ist es möglich, eine Schätzung anzugeben.

Geschäftsjahr außerhalb des Kalenderjahres

Unternehmen, die ein anderes Geschäftsjahr als das Kalenderjahr verwenden, geben die Wirtschaftsdaten (Fragen A2, C2, C7) in Bezug auf das Betriebsergebnis für 12 Monate vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 an.

Wie Unternehmensänderungen mitzuteilen sind

Wenn das Unternehmen eine Umwandlung erfahren hat (Fusionen, Ausgliederungen, Liquidation oder außerordentliche Verwaltung usw.), müssen Sie einige Informationen durch Ausfüllen des Abschnitts MELDEDATEN auf der Website (der nach der Registrierung aufgerufen wird) mitteilen.

Befreiung von der Pflicht zum Ausfüllen des Fragebogens bei Inaktivität oder Einstellung der Tätigkeit Zum

Ausfüllen sind die Unternehmen verpflichtet, die zum 31/01/2020 AKTIV sind. Unternehmen, die zum 31/01/2020 als BEENDET (wegen endgültiger Schließung ihrer Produktionstätigkeit) oder INAKTIV (z. B. vorübergehende Einstellung ihrer Produktionstätigkeit wegen unvorhergesehener Ereignisse wie Feuer, Erdbeben, Umstrukturierung der Räumlichkeiten oder eventueller wirtschaftlicher Probleme) aufscheinen - in diesem Fall muss der Zustand der Inaktivität jedoch auch bis zum heutigen Datum andauern – müssen:

1) den Fragebogen schließen und direkt zum Abschnitt MELDEDATEN der Website (der nach der Registrierung aufgerufen wird) übergehen, um die Änderung des Status und das Datums des Ereignisses zu melden;

1 Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates vom 15. März 1993 über die statistischen Einheiten zur Beobachtung und Analyse des Produktionssystems in der Gemeinschaft.

(3)

2) Melden Sie diesen Antrag auf Befreiung über das Contact Center (gebührenfreie Nummer des statistischen Portals der Unternehmen 800.188.847 von Montag bis Freitag von 9:00-19:00 Uhr) oder über die E-Mail-Adresse portaleimprese@istat.it unter Angabe des Erhebungscodes IST-01175 und des Unternehmenscodes in der Betreffzeile.

Die folgenden Fälle stellen keine Beendigung der Tätigkeit dar, sondern nur Änderungen der personenbezogenen Daten: Umzug an einen anderen Firmensitz, Veränderung der Eigentümerstruktur des Unternehmens, Tod des Eigentümers mit erblicher Übertragung des Unternehmens, Verpachtung der Firma.

Falls das Unternehmen inaktiv ist oder nach dem 31/01/2020 beendet wurde, muss der Fragebogen beantwortet werden.

ABSCHNITT A - ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Frage A1

Die Mitarbeiter sind alle von der beobachteten Einheit beschäftigten Personen und entsprechen den unselbstständigen Beschäftigten und den selbstständigen Beschäftigten.

Unselbstständige Beschäftigte Selbstständig Beschäftigte sind alle Personen, die (in Voll- oder Teilzeit) in einem

Unterordnungsverhältnis im Auftrag eines Arbeitgebers im Rahmen eines expliziten oder impliziten Vertrags arbeiten, und die für die durchgeführte Arbeit eine Vergütung in Form von Lohn, Gehalt, Honorar, Bonus, Zahlung für Akkordarbeit oder Sachleistungen erhalten. Unter diese Kategorie fallen:

Manager, Führungskräfte, Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge, Gesellschafter (auch von Genossenschaften), für die die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.

sind Personen, die eine Arbeitstätigkeit in der Einheit ausüben, und die keine Vergütung in Form von Gehalt, Honorar, Bonus, Zahlung für Akkordarbeit oder Sachleistungen erhalten.

Schließen Sie die folgenden Kategorien ein: Schließen Sie die folgenden Kategorien ein:

Heimarbeiter,

Eigentümer, die eine vergütete Tätigkeit ausüben, sowie bezahlte mitarbeitende Familienmitglieder,

zeitweilig abwesende Personen (Mutterschutz, Krankheit, Streik, Lohnausgleichskasse usw.) für einen Zeitraum mit festgelegter Dauer,

Arbeiter mit befristetem Arbeitsvertrag,

Saisonarbeiter,

Angestellte auf der Grundlage eines Fortbildungs- oder

Berufseingliederungsvertrags, eines

Arbeitsplatzteilungsvertrags (Job Sharing), eines intermittierenden Arbeitsvertrags (Job on Call).

Eigentümer und mitarbeitenden Familienmitglieder, die eine nicht vergütete Arbeitstätigkeit ausüben, für

die das Unternehmen keine

Sozialversicherungsbeiträge zahlt, vorausgesetzt, dass sie tatsächlich in der Gesellschaft arbeiten,

Gesellschafter von Personen- oder Kapitalgesellschaften, auch von Kooperativen, für

die das Unternehmen keine

Sozialversicherungsbeiträge zahlt, und unter der Voraussetzung, dass sie tatsächlich in der Gesellschaft arbeiten.

Schließen Sie die folgenden Kategorien aus: Schließen Sie die folgenden Kategorien aus:

Arbeitnehmer, die von Zeitarbeitsfirmen beschäftigt werden (z. B. Leiharbeiter, Arbeitnehmer mit Liefervertrag.); diese Arbeitnehmer sollten nur von den Zeitarbeit-Agenturen als Angestellte einbezogen werden, Personen mit Beurlaubung von unbestimmter Dauer (langanhaltende Krankheit, Militär- oder Zivildienst), Personen, die für das Unternehmen arbeiten, aber in anderen Unternehmen abhängig sind,

das Personal mit Vertrag für Projektmitarbeit und geregelter und fortwährender Zusammenarbeit.

das Personal mit Vertrag für Projektmitarbeit und geregelter und fortwährender Zusammenarbeit.

Berechnung des Jahresdurchschnitts der Mitarbeiterzahl

Der Jahresdurchschnitt der Mitarbeiter muss durch die Addition der Beschäftigten am Ende eines jeden Monats und dann durch Teilung dieser Summe durch 12 ermittelt werden (das Ergebnis muss ohne Dezimalstelle auf eine ganze Zahl gerundet

(4)

Antrag auf Befreiung vom Ausfüllen des Fragebogens für die durchschnittliche jährliche Mitarbeiterzahl im Jahr 2019 von weniger als 9,5.

Wenn die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (Unselbstständige + Selbstständige) für das Jahr 2019 weniger als 9,5 beträgt, stellen Sie sicher, dass Sie alle in der obigen Definition genannten Themen berücksichtigt und die Berechnungen wie oben angegeben durchgeführt haben, und bei bestätigten Werten von weniger als 9,5 senden Sie bitte eine E-Mail mit der Anzahl der Mitarbeiter (Durchschnitt 2019 unter 9,5) als Grund für die Anfrage an die E-Mail-Adresse portaleimprese@istat.it und geben im Betreff den Erhebungsschlüssel IST-01175 sowie den Betriebsschlüssel an. Es ist auch möglich, die neue gebührenfreie Nummer des Statistikportals der Unternehmen 800.188.847 von Montag bis Freitag von 9:00-19:00 Uhr anzurufen.

Frage A2

Umsatz (ohne Mehrwertsteuer): Der Umsatz umfasst den Gesamtbetrag der von der Erhebungseinheit während des Bezugszeitraums in Rechnung gestellten Beträge und entspricht dem Wert der Marktverkäufe von Waren oder Dienstleistungen an Dritte. Der Umsatz umfasst alle Steuern auf die von der Einheit in Rechnung gestellten Waren oder Dienstleistungen, jedoch ohne Mehrwertsteuer (MwSt.)

Schließen Sie die folgenden Kategorien ein:

Verkauf von hergestellten Produkten,

Verkauf von Waren, die für den Wiederverkauf erworben wurden, ohne weitere Verarbeitung,

Erbringung von Dienstleistungen,

fakturierte Raten (aus Ratenzahlungen),

alle dem Kunden in Rechnung gestellte Nebenkosten (Transport, Verpackung usw.), auch wenn sie auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sind,

die an die Staatskasse zum Zeitpunkt des Verkaufs zu zahlenden Verbrauchsteuern (zum Zeitpunkt des Verkaufs oder im Produktionsprozess an die Staatskasse zu zahlende Verbrauchsteuern, die noch nicht in den Einkaufskosten enthalten sind und an Lieferanten gezahlt wurden).

Schließen Sie die folgenden Kategorien aus:

Mehrwertsteuer und andere ähnliche Steuern, die sich direkt auf den Umsatz beziehen, und alle Steuern auf die von der Einheit in Rechnung gestellten Waren oder Dienstleistungen,

Rabatte und Preisnachlässe für Kunden und den Wert der zurückgesandten Verpackungen, Waren, die für den Eigenverbrauch oder zu Investitionszwecken hergestellt werden, Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen innerhalb der beobachteten Einheit, Einnahmen aus Einrichtungen für das Personal (z. B. Betriebskantine),

Betriebskostenzuschüsse des Staates oder der Institutionen der Europäischen Union.

Ausgeschlossen sind folgende Elemente, es sei denn, sie beziehen sich auf die Haupttätigkeit des Unternehmens:

Kommissionen, Mieten,

Mieten fürProduktionsanlagen und Maschinen, die von Dritten genutzt werden, Vermietung von Wohneigentum der Gesellschaft,

Lizenzgebühren,

Verkauf von Grundstücken und Sachanlagen, Verkauf oder Vermietung von eigenen Immobilien, Verkauf von Aktien,

Zinsen und Dividenden,

Erträge, die als sonstige betriebliche Erträge, Finanzerträge und außerordentliche Erträge im Jahresabschluss nach der 4. Rechnungslegungsrichtlinie klassifiziert sind,

Erträge aus der Nutzung der Aktivitäten des Unternehmens zur Produktion von Zinsen, Lizenzgebühren und Dividenden sowie sonstige Erträge nach IAS/IFRS durch Dritte,

sonstige außerordentliche Einnahmen.

(5)

ABSCHNITT B – INTERNETANSCHLUSS UND -NUTZUNG

Frage B1

Für das Jahr 2020 geben Sie bitte die Anzahl von Mitarbeitern an, die mindestens ein Gerät unter, Personal Computer, Laptop, Handheld, Tablet, iPad, Smartphones und anderen tragbaren Geräten verwenden, die mit dem Internet verbunden sind, um ihre Arbeit auszuführen.

Hinweis zum Ausfüllen

Die Verwendung von Computern ist unabhängig von deren Eigentum, so können die Computer beispielsweise dem Unternehmen gehören oder gemietet oder mit einer anderen Organisation geteilt werden.

Der Internetzugang ist unabhängig vom Eigentum (z.B. kann der Anschlussvertrag Eigentum eines Unternehmens der Gruppe sein, zu der das Unternehmen gehört), von den Anschlusszwecken und von dem für den Anschluss verwendeten Tool (fest oder mobil).

FESTNETZ-BREITBANDANSCHLUSS FÜR GESCHÄFTLICHE/ARBEITSZWECKE

Frage B2

Die Frage bezieht sich nur auf den festen Breitbandanschluss.

Festnetz-Breitbandanschlüsse: Dazu zählen die festen Anschlussarten vom Typ DSL (xDSL, ADSL, SDSL, VDSL, usw.), Kabelanschluss, Glasfaseranschluss (FTTP), feste drahtlose Verbindungen (WLAN, auch öffentlich, WiMax).

- DSL (Digital Subscriber Line): Technologien zur Erhöhung der Bandbreite durch den Einsatz von KupferTelefonleitungen; dazu gehören die Technologien HDSL, SDSL, ADSL, RADSL und VDSL.

- Glasfaseranschluss: die Breitbandverbindung über Glasfaser (FTTx-Architekturen) bezeichnet ein Übertragungsmittel, welches das traditionelle lokale Zugangsnetz (über normale Kupferkabel) ganz oder teilweise ersetzt; es führt bis zur äußeren Grenze des einzelnen Gebäudes (FTTB), der Abstandskontrolleinheit (FTTC) oder der Wohnungen und Büros (FTTH); abhängig von der Entfernung zwischen dem Glasfaseranschluss und dem Endanwender garantiert es die maximale Übertragungsgeschwindigkeit bis zum Endanwender. Unter FTTP -Fiberto- the premises (ein Oberbegriff, der in verschiedenen Kontexten anstelle von FTTH oder FTTB verwendet wird) versteht man eine Glasfaserverbindung, die sowohl Wohnungen als auch Büros erreicht.

- Kabelanschluss: eine Technologie, die ein Gerät (Modem) verwendet, mit dem der PC an eine Leitung angeschlossen werden kann, die eine Verbindung zum Internet herstellt.

- Drahtlose Festverbindungen: Technologie, die Hochfrequenz, Infrarot, Mikrowelle oder andere Arten von elektromagnetischen oder akustischen Wellen anstelle von Drähten, Kabeln oder optischen Fasern verwendet, um Signale oder Daten (mit Internetzugang) zwischen (festen) Standorten zu übertragen. Umfasst zum Beispiel eine Satelliten-Internetverbindung (drahtlose Übertragung mit großer Reichweite) oder WLAN (drahtlose Übertragung mit mittlerer Reichweite).

- WLAN: Art der Verbindung, die auf Funkfrequenzsignalen von 2,4 GHz basiert und theoretisch für eine Geschwindigkeit von mehr als 54 Mbit/s geeignet ist; ermöglicht die Verbindung zum Internet in der Nähe von Hotspots. Die Frage bezieht sich auf die vom Unternehmen über die Hotspots genutzte Internetverbindung und nicht auf eventuelle WLAN-Verbindungen innerhalb des Unternehmens.

- WiMAX: Technologie und technischer Übertragungsstandard, der den drahtlosen Zugang zu BreitbandTelekommunikationsnetzen auch in geografisch komplexen und mit traditioneller Infrastruktur schwer erreichbaren Gebieten ermöglicht; arbeitet mit Funkwellenübertragung in einer exklusiven Frequenz.

Sprung beim Ausfüllen

Unternehmen ohne festen Breitband-Internetanschluss müssen direkt zur Frage B5 des Fragebogens übergehen.

Frage B3

(6)

Maximale Download-Geschwindigkeit: ist die im Vertrag des Internet-Providers festgelegte theoretische Höchstgeschwindigkeit, mit der die Daten heruntergeladen werden können. Die fünf angebotenen Optionen werden in Mbit/s oder Gbit/s, das heißt, Megabit pro Sekunde und Gigabit pro Sekunde gemessen und sind ein Maß für die Bandbreite (den Informationsfluss zu einem bestimmten Zeitpunkt) über ein Telekommunikationsmedium. Die Bandbreite und die tatsächliche Geschwindigkeit hängen von einer Kombination von Faktoren wie Geräte, verwendeter Software und Internetverkehr sowie Zielserver ab und können daher von der Download-Geschwindigkeit im Vertrag abweichen.

Frage B4

Der Zweck der Frage besteht darin, zu "zählen“, wie viele Unternehmen glauben, dass ihre Internetverbindungsgeschwindigkeit ihren Anforderungen entspricht. Die Anforderung der Unternehmen an eine angemessene Internetverbindung zur Unterstützung ihrer Tätigkeiten steht im Mittelpunkt der Politik der Kommission in Bezug auf die Investitionen, die zur Verbesserung der Infrastruktur erforderlich sind, um Breitbandverbindungen mit Hochgeschwindigkeit zur Verfügung stellen zu können.

MOBILE INTERNETVERBINDUNG FÜR GESCHÄFTLICHE/ARBEITSZWECKE

Frage B5

Mobiler Internetanschluss: darunter versteht man eine Internetverbindung über das Mobilfunknetz (also ohne die Verbindungen, die ausschließlich über Wireless-Netzwerke und öffentliche WLAN-Hotspots arbeiten, sowie mobile Verbindungen durch Internet-Sticks an nicht tragbaren festen Geräten). Berücksichtigen Sie die Fälle, in denen das Unternehmen seinen Mitarbeitern (bitte auch den Firmeninhaber berücksichtigen) diese tragbaren Geräte zur Verfügung stellt und die mobile Internetverbindung zu Arbeitszwecken bezahlt, wobei es die Kosten für das Abonnement und die Nutzung von Internet gänzlich oder bis zu einer gewissen Grenze übernimmt.

Die mobile Verbindung kann über Breitband oder nicht über Breitband erfolgen:

- Mobile Breitbandverbindung: Dazu gehört die Verbindung mit mindestens 3G über Handhelds oder Laptops oder über Smartphones (UMTS, CDMA2000, 1xEVDO, HSPA, LTE-Verbindungen).

3G (dritte Generation): Hochgeschwindigkeits-(Breitband-)Verbindung mit drahtloser Fernübertragung über CDMA- Mobilfunktechnologie (Code Division Multiple Access) wie UMTS (Universal Mobile Telephone System - Wideband - W"-CDMA); CDMA2000x; CDMA 2000 1x EV-DO; CDMA 2000 1x EV-DV) oder anderer leistungsfähiger mobiler Technologien auf Basis von GPRS, EDGE (Enhanced Data Rate for Global Evolution - EGPRS), usw.

4G (vierte Generation): Verbindung der vierten Mobilfunkgeneration, d. h. mit Technologien und Standards der vierten Generation nach denen der dritten Generation (3G), wodurch fortschrittliche Multimedia-Anwendungen und Datenverbindungen mit hoher Bandbreite ermöglicht werden (LTETechnologien - Long TermEvolution).

- Nicht-Breitband-Mobilfunkverbindung: Dazu gehört die Verbindung mit Technologien unter 3G über analoge Mobiltelefone, GSM, SPRS, GPRS, EDGE; sie unterscheidet sich von 3G-Verbindungen hinsichtlich der Verbindungsgeschwindigkeit, obwohl sie die gleichen Technologien verwenden kann.

Mit tragbaren Geräten, die eine mobile Internetverbindung ermöglichen, sind Laptops und andere tragbare Geräte wie Smartphones, Tabletts, iPads gemeint.

Hinweise zum Ausfüllen

Antworten Sie auch in den folgenden Fällen auf die Frage C5 mit „Nein”: 1) Das zur Verfügung gestellte Gerät erlaubt einen Internetzugang NUR über drahtlose Netzwerke wie zum Beispiel lokale oder öffentliche Wireless-Netzwerke und NICHT durch eine Mobilfunk-Verbindung; 2) Ein mobiler Internet-Stick wird verwendet, jedoch NUR auf feststehenden nicht tragbaren Geräten; 3) mobile Geräte werden ausschließlich für Sprachkommunikation und SMS/MMS eingesetzt.

4) Die M2M-Kommunikationen (Machine-to-Machine) sollte im Zusammenhang mit der mobilen Internetnutzung nicht berücksichtigt werden.

Sprung beim Ausfüllen

Unternehmen, die auf Frage B5 mit „Nein“ antworten, müssen direkt zu Frage B7 übergehen.

Frage B6

Die Frage bezieht sich sowohl auf breitbandige Mobilfunkverbindungen als auch auf nicht-breitbandige Mobilfunkverbindungen. Die Frage muss von Unternehmen beantwortet werden, die ihren Mitarbeitern tragbare Geräte

(7)

(die innerhalb und außerhalb des Betriebs benutzt werden) zur Verfügung stellen (dauerhaft oder vorübergehend), die eine mobile Internetverbindung (jeglicher Art - Breitband oder nicht) für betriebliche oder geschäftliche Zwecke ermöglichen und die alle Kosten (oder eine bestimmte Summe) für das Abo und die Nutzung des Internets tragen.

Hinweis zum Ausfüllen

Der in B6 angegebene Wert darf den in B1 angegebenen Wert nicht überschreiten. Wenn das Unternehmen in Frage B5, Ja“

geantwortet hat, sollte in Frage B6 die Anzahl der Mitarbeiter angegeben werden, die den mobilen Breitbandanschluss nutzen, einschließlich, falls zutreffend, auch derer, die einen nicht-breitbandigen Mobilfunkanschluss nutzen.

WEBSITE DES UNTERNEHMENS IM INTERNET Frage B7

Die Frage bezieht sich nicht ausschließlich auf die eigene oder in ihrem Eigentum befindliche Website des Unternehmens, sondern auf die Nutzung einer Website zur Präsentation des Unternehmens. Sie umfasst daher nicht nur die Existenz einer Website der Gesellschaft, sondern auch die Websites Dritter (z. B. die Website der Unternehmensgruppe, zu der die befragte Gesellschaft gehört, die Website einer Holding oder eines Tochterunternehmens) oder die Präsenz eines Unternehmensprofils in einem sozialen Netzwerk. Unternehmen, die auf E-Marktplätzen präsent sind, wo sie die Möglichkeit haben, sich selbst und ihre Preise vorzustellen, sind keine Unternehmen, von denen angenommen wird, dass sie eine Website haben.

 Einschließen: die eigene Webseite des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe, zu der es gehört oder einer Holding- oder Tochtergesellschaft mit einer oder mehreren Internetsein, die dem befragten Unternehmen gewidmet sind.

Ausschließen: die sozialen Profile (Unternehmen, die nur ein Konto in bestimmten sozialen Medien wie Facebook haben, dürfen nicht einbezogen werden), Websites von Dritten (Intermediäre), auf denen Unternehmen ihre Produkte bewerben, die eine Schnittstelle zwischen Nachfrage und Angebot herstellen (E-Marktplätze wie Amazon, Booking, Expedia, Groupon, usw.), Websites von Dritten, in denen nur der Name, die Adresse, die Kontaktinformationen des befragten Unternehmens aufscheinen (z. B. Gelbe Seiten). Diese E-Commerce-Tools sollten als in Abschnitt C des Fragebogens enthalten betrachtet werden.

Hinweis zum Ausfüllen

Es sollte auch beachtet werden, dass E-Commerce-Märkte sich von E-Commerce-Plattformen dadurch unterscheiden, dass sie selbst erstellte Online-Lösungen für Unternehmen bereitstellen, die ihre eigene E-Commerce-Webseite erstellen möchten. In Anbetracht dessen fällt ein Unternehmen, das die eigene E-Commerce-Webseite unter Verwendung einer beliebigen E- Commerce-Plattform (z.B. Shopify, WooCommerce, Magento, Bigcommerce, usw.) erstellt, in den Bereich der Unternehmen, die eine Webseite besitzen.

Sprung beim Ausfüllen

Unternehmen, die keine Website oder Homepage oder eine oder mehrere Seiten im Internet haben, müssen direkt zur Frage B9 des Fragebogens übergehen.

Frage B8

Dienstleistungen, die von der Website angeboten werden:

a. Beschreibung der angebotenen Güter und Dienstleistungen, Informationen zu Preisen

:

Umfasst die Bereitstellung von Produkt- oder Serviceverzeichnissen, die das Unternehmen seinen Kunden anbietet und beinhaltet teilweise auch die Eigenschaften dieser Produkte und deren Preise. Die Liste der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen muss nicht vollständig auf der Webseite veröffentlicht sein; sie können auch teilweise präsentiert werden.

b. Möglichkeit, Bestellungen oder Buchungen online zu tätigen (z. B. Online-Einkaufswagen): Service, der es ermöglicht, Bestellungen oder Buchungen online ohne zusätzliche Offline-Kontakte oder per E-Mail aufzugeben; beinhaltet z. B.

Links zu Websites, die es ermöglichen, Hotelzimmer oder Flüge zu buchen; „Warenkorb“ bedeutet einen Service, der auf vielen Websites vorhanden ist und mit einem einfachen Klick (in den Warenkorb legen) die Erstellung einer Liste von Einkäufen erlaubt, die zum Zeitpunkt der Zahlung bestätigt werden müssen; beinhaltet nicht die Webseiten mit Verbindung zu anderen externen Buchungsseiten (z.B. Booking.com); umfasst nicht die Fälle, in denen die Website mit einem Link den Benutzer zu einer E-Mail-Anwendung führt, die ihn dazu auffordert, die Bestellung per E-Mail zu senden. Die Zahlung kann in die Auftragsstruktur aufgenommen werden oder nicht, z. B. kann die Zahlung nach Erhalt der Ware auch durch andere elektronische Zahlungsmittel erfolgen;

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c. Online-Tracking der Bestellung: nützlicher Service für den Kunden, um sich über den Fortschritt des Bestellvorgangs.

Eintreffen oder Versand der bestellten Ware, ihren Standort, Datum, Uhrzeit und Status, zu informieren; diese Option beinhaltet nicht die Rückverfolgung der Bestellungen, die per E-Mail-Austausch oder Offline-Kontakt getätigt wurden.

d. Möglichkeit, den Inhalt der Website für regelmäßige Besucher anzupassen: zeigt die Fähigkeit der Website, den Benutzer von früheren Besuchen zu erkennen (durch Login/Passwort-Authentifizierung) und den Seiteninhalt entsprechend anzupassen; diese Funktion bezieht sich nicht auf die Verwendung von Cookies.

e. Möglichkeit für die Besucher der Internetseite, Produkte zu personalisieren oder zu entwerfen: zeigt die Existenz einer interaktiven Oberfläche an, auf der die Benutzer zwischen verschiedenen möglichen Produkteigenschaften (Farbe, Modell usw.) oder Dienstleistungen online wählen können und auf der Website selbst den Einfluss der ausgewählten Operationen beispielsweise auf den Preis und das Aussehen des Produkts sehen können; f. Links oder Verweise auf Unternehmensprofile in sozialen Medien: Mit Ja müssen Unternehmen antworten, die einen Account oder ein Profil in einem bestimmten sozialen Medium haben.

f. Links oder Verweise auf Unternehmensprofile in sozialen Medien: Mit Ja müssen Unternehmen antworten, die einen Account oder ein Profil in einem bestimmten sozialen Medium haben.

Frage B9

Die Frage B9 soll Aufschluss darüber geben, ob das Unternehmen für Kundenkontakte Tools verwendet, um Gespräche (Chat, Chatbot, intelligente Chatbots) über das Internet mit Nutzern zu führen.

Hinweise zum Ausfüllen

Chatbots sind "sprechende“ Roboter, die menschliche Unterhaltung durch Sprach-, Textbefehle oder beides simulieren. Ein Chatbot kann im Chat-Service verwendet werden, der in Websites, Apps oder sozialen Medien integriert ist.

Sequentielle Chatbots basieren ausschließlich auf vorbestimmte und ausdrückliche Anweisungen, die so programmiert sind, dass sie eine bestimmte Antwort auf eine bestimmte Frage geben. Daher kann ein sequentieller Chatbot nicht auf einen Befehl/eine Frage antworten, die nicht vorbestimmt wurden.

Intelligente Chatbots verfügen über künstliche Intelligenz. Diese Chatbots können ohne Schulung ein neues Antwortmodell auf ähnliche Probleme oder auf geringfügig andere als die vorbestimmten Fragen anwenden.

Frage B10

Zweck der Frage B10 ist es, alle Hindernisse zu ermitteln, auf die ein Unternehmen im Laufe des Jahres 2019 bei der Erbringung einer der aufgeführten Arten von Dienstleistungen oder Verfahren stößt. Es ist möglich, das Fehlen festgestellter Hindernisse und den Einsatz von Vermittlern bei der Durchführung einzelner Tätigkeiten anzuzeigen.

Hinweis zum Ausfüllen

In Übereinstimmung mit jeder Tätigkeit oder jeder Dienstleistung der öff. Verw., hebt die Auswahl der letzten Spalte "nicht ausgeführte Tätigkeit“ (das Unternehmen nutzt den Dienst nicht oder bedient sich eines Vermittlers) alle in den anderen Spalten getroffenen Entscheidungen auf. Bei jeder Tätigkeit oder Dienstleistung der Ö.V. hebt die Option „Kein Problem“ alle in den anderen Spalten getroffenen Entscheidungen auf.

ABSCHNITT C - VERKAUF ÜBER COMPUTERNETZE (WEB, APPS,

ZWISCHENHÄNDLER, ANDERE AUTOMATISCHE AUSTAUSCHSYSTEME)

Der Verkauf über Informatiknetze erfolgt über Computernetze mit speziell für den Eingang von Bestellungen/Buchungen konzipierten Methoden (zwischen dem Kunden und dem Lieferanten, wie Muttergesellschaft und Autohändler, Reisebüros und Fluggesellschaften, zwischen dem Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung, zwischen dem Unternehmen und dem Endverbraucher, wie Hotels, Handel, sonstige Dienstleistungen); berücksichtigen Sie auch spezifische Systeme für bestimmte Märkte, wie die Strombörse, der virtuelle Austauschpunkt des Gasmarktes usw.). Die Waren oder Dienstleistungen werden nach diesen Methoden bestellt, aber die endgültige Bezahlung und Lieferung der Waren oder Dienstleistungen kann auch offline erfolgen. E-CommerceTransaktionen schließen Bestellungen über manuell eingegebene elektronische Post aus, die nicht für die automatische Verarbeitung und Telefonate geeignet sind. Die Art der elektronischen Transaktion wird auf der Grundlage der für die Auftragserteilung verwendeten Methode definiert, unabhängig davon, wie der Zugang zum Netz erfolgt (Computer, Laptop, Mobiltelefon, Smartphone usw.), insbesondere werden unterschiedene Aufträge erteilt:

Über Website oder Webanwendungen: Die Bestellung erfolgt über Online-Bestellformulare, die auf der Website des Unternehmens, im Extranet oder über einen zwischengeschalteten Online-Shop (Webshop), die Website eines anderen zwischengeschalteten Unternehmens, Web-Anwendungen (Apps) zur Verfügung stehen (wobei das gefragte Unternehmen eine Bestellung per EDI-Nachricht erhalten kann);

(9)

Durch elektronischen Datenaustausch in einem bestimmten Format: Die Bestellung erfolgt mittels EDINachrichten (Electronic Data Interchange); EDI ist das Senden oder Empfangen von Unternehmensinformationen in einem bestimmten Format, das eine automatische Verarbeitung ermöglicht (z. B. EDIFACT, UBL-Universal Business Language, XML, usw.).

Beim ELEKTRONISCHEN Verkauf werden die Informationen getrennt für die beiden Arten von Verkäufen angefordert:

OnlineVerkauf, d. h. Verkauf über das Internet oder Web-Anwendungen (Apps) (Fragen C1 bis C5) und Verkauf über elektronischen Datenaustausch, d. h. EDI (Fragen C6 und C7).

Hinweis zum Ausfüllen

Dieser Abschnitt bezieht sich auf den elektronischen Verkauf im Jahr 2019.

Frage C1

Internetverkäufe sind Verkäufe über Online-Bestellformulare, die auf der Website des Unternehmens oder den WebAnwendungen (Apps) des Unternehmens, Websites und Apps anderer Unternehmen der Gruppe, zu der das Unternehmen gehört, und dem Extranet, einer anderen Website oder App eines Online-Vermittlers (Web-Shop, E- Commerce-Marktplatz, digitale Plattformen) wie eBay, Amazon, Booking, Trip Advisor, Zalando, Groupon, Expedia, eDreams, Trivago, ItalianModa, EPrice, Deliveroo, Just Eat, Glovo, ProntoPro, Alibaba, Rakuten, Spreadshirt, Etsy, e- Bookers, Hotels.com, Amazon Business, TimoCom, andere Online-Einkaufs-/Reservierungsplattformen zur Verfügung stehen; elektronischer Markt der Öffentlichen Verwaltung, unabhängig davon, wie auf das Web zugegriffen wird (Computer, Laptop, Mobiltelefon, Smartphone, usw.).

Sprung beim Ausfüllen

Unternehmen, die 2019 nicht über das Internet verkauft haben (Antwort „Nein“ auf C1a und C1b), müssen direkt zur Frage C6 des Fragebogens übergehen.

Frage C2

Geben Sie die Höhe der Einnahmen aus dem Verkauf über das Internet von Dienstleistungen oder Produkten an, die von der Firma durch die Website oder Anwendungen (Apps) des Unternehmens, eine andere Website oder eine App eines Vermittlers (Web-Shop, E-Commerce-Marktplatz, digitale Plattformen, usw.) während des Jahres 2019 getätigt wurden (ohne MwSt.):

Hinweise zum Ausfüllen

Auf ganze Zahl ohne Dezimalstellen runden.

Liegen die erforderlichen Daten nicht vor, kann eine Schätzung angegeben werden. Der in Frage C2 genannte Betrag darf den in Frage A2 genannten Betrag (Gesamtwert Umsatz oder das Volumen der Einnahmen aus dem Verkauf von Produkten und/oder Dienstleistungen ohne Mehrwertsteuer, die das Unternehmen im Jahr 2019 getätigt hat) nicht überschreiten.

Frage C3 (nur für Unternehmen, die die Frage C1b mit ´Ja´ beantwortet haben)

Unternehmen, die Webseiten oder Apps von Zwischenhändlern verwenden (bzw. die Frage C1b mit ´Ja´ beantwortet haben) werden gebeten anzugeben, wie viele Webseiten oder Apps von Zwischenhändlern im Laufe des Jahres 2019 für den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen des Unternehmens über das Internet verwendet wurden.

Sprung beim Ausfüllen

Sprung beim Ausfüllen Unternehmen, die sowohl Websites oder Apps des Unternehmens als auch Websites von Vermittlern nutzen (d. h. die sowohl auf C1a als auch auf C1b mit „Ja“ geantwortet haben), müssen auch die Frage C4 beantworten; alle anderen müssen direkt zu Frage C5 übergehen.

Frage C4

(10)

Unternehmen, die sowohl Websites oder Apps des Unternehmens als auch Websites von Vermittlern nutzen (d. h. die sowohl auf C1a als auch auf C1b mit „Ja“ geantwortet haben), sind verpflichtet, eine prozentuale Aufschlüsselung der Einnahmen aus Web-Verkäufen auf der Grundlage der Art der verwendeten Website oder App bereitzustellen.

Hinweise zum Ausfüllen

Auf ganze Zahl ohne Dezimalstellen runden. Die Gesamtsumme muss gleich 100% sein. Bei Werten von unter 0,5 % auf 1 % aufrunden Liegen die erforderlichen Daten nicht vor, kann eine Schätzung angegeben werden.

Die Summe, die den C4a+C4b Fragen entspricht, muss immer 100 betragen.

Frage C5

Unternehmen, die Verkäufe über das Internet getätigt haben, werden um eine prozentuale Aufschlüsselung des Umsatzes nach Kundenart gebeten. Die beiden wichtigsten Arten des E-Commerce sind der Endverbrauchermarkt (Business-to-Consumer B2C) und der Verkauf an andere Unternehmen (Business-to-Business B2B) Der Markt für den Verkauf an öffentliche Verwaltungen (Business-to-Government B2G) wird zusammen mit B2B in C5b betrachtet.

Hinweise zum Ausfüllen

Auf ganze Zahl ohne Dezimalstellen runden. Die Gesamtsumme muss gleich 100% sein. Bei Werten von unter 0,5 % auf 1 % aufrunden Liegen die erforderlichen Daten nicht vor, kann eine Schätzung angegeben werden.

Die Summe, die den C5a+C5b Fragen entspricht, muss immer 100 betragen.

Frage C6

Dabei handelt es sich um Verkäufe durch Bestellungen/Reservierungen, die durch elektronischen Datenaustausch oder den Empfang von Informationen in einem etablierten Format (z.B. EDI-Typ) getätigt werden, das deren automatische Verarbeitung ermöglicht (z. B. EDIFACT, UBL-Universal Business Language, XML, Rosettanet, Eurythmie, Filconad, Ediel, Farmaclick, usw.).

Hinweis zum Ausfüllen

Einschließlich: Nachrichten vom Typ EDI, die vom Geschäftssystem des Kunden erzeugt wurden; Bestellungen, die über den EDI-Dienstleister eingehen, direkt vom ERP-System erhaltene Bestellungen, vom IT-System des Kunden automatisch erstellte Bestellungen.

Sprung beim Ausfüllen

Unternehmen, die im Jahr 2019 keine elektronischen Verkäufe über elektronischen Datenaustausch getätigt haben, müssen direkt zu Abschnitt D des Fragebogens übergehen.

Frage C7

Die Höhe der Einnahmen aus Verkäufen über elektronischen Datenaustausch im Jahr 2019 (ohne Mehrwertsteuer) ist anzugeben.

Hinweis zum Ausfüllen

Auf ganze Zahl ohne Dezimalstellen runden. Liegen die erforderlichen Daten nicht vor, kann eine Schätzung angegeben werden. Der in Frage C7 genannte Betrag darf den in Frage A2 genannten Betrag (Gesamtwert Umsatz oder das Volumen der Einnahmen aus dem Verkauf von Produkten und/oder Dienstleistungen ohne Mehrwertsteuer, die das Unternehmen im Jahr 2019 getätigt hat) nicht überschreiten.

Frage C2+C7

Hinweis zum Ausfüllen

Die Summe der in Frage C2 und C7 genannten Beträge darf den in Frage A2 genannten Betrag (Gesamtwert Umsatz oder das Volumen der Einnahmen aus dem Verkauf von Produkten und/oder Dienstleistungen ohne Mehrwertsteuer, die das Unternehmen im Jahr 2019 getätigt hat) nicht überschreiten.

(11)

ABSCHNITT D - RECHNUNGSSTELLUNG DES UNTERNEHMENS (im Papierformat und elektronisch)

Die Rechnung kann elektronisch und/oder papierbasiert sein (in den papierbasierten Versand sind die Fälle eines händischen Versands und/oder Aushändigung der Rechnungen von Hand einzubeziehen Elektronische Rechnungen lassen sich in zwei Arten unterteilen: Elektronische Rechnungen mit Standardstruktur (XML, EDI, UBL, InvoicePA) bzw. für die automatische Verarbeitung geeignet. Diese Rechnungen können direkt zwischen Lieferanten und Kunden oder über einen Vermittler von Unternehmensdienstleistungen oder ein elektronisches Banking-System ausgetauscht werden; Rechnungen in einem elektronischen Format, das nicht für die automatische Verarbeitung geeignet ist (z. B. E-Mail oder EMail-Anhänge in PDF, TIF, JPEG oder einem anderen Format).

Frage D1

Zweck der Frage D1 ist es, die Art der Rechnungen zu ermitteln, die das Unternehmen an andere Unternehmen, private oder öffentliche Verwaltungen, geschickt bzw. geliefert hat, gegliedert nach ihrer Eignung für die automatische Verarbeitung.

a. Elektronische Rechnungsstellung an andere Unternehmen oder Privatpersonen (z. B. im XML-, EDI-, UBLFormat).

b. Elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung (XML; FatturaPA).

In den beiden Punkten a) und b) liegen die Rechnungen in elektronischer Form in einer für die automatisierte Verarbeitung geeigneten Standardstruktur vor. Der Prozess der Rechnungserfassung und -annahme erfordert keine Dateneingabe - die Rechnungsinformationen werden direkt vom Lieferanten an das Backoffice-System des Bestellers weitergeleitet, ohne dass der Besteller manuell eingreifen muss. Der Käufer erhält Rechnungen von seinen Lieferanten in vereinbarten Formaten im Voraus. Die Rechnungen können Mechanismen wie digitale Signaturen und EDI enthalten, um deren Authentizität und Integrität zu gewährleisten. Sie erreichen den Käufer in einem Format, das in sein ERP-System integriert und für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum archiviert werden kann, ohne in irgendeiner Weise verändert zu werden. Voraussetzung für die automatisierte Verarbeitung ist, dass die elektronische Rechnung in einem einheitlichen oder zumindest vereinbarten Format versendet wird. Dies kann EDI (elektronischer Datenaustausch) oder die modernste UBL (Universal Business Language) sein.

Im Falle von UBL werden die Nachrichten in XML kodiert (erweiterbare Markup-Sprache). Es gibt auch XML- Implementierungen für EDI. EDI-Rechnungen werden häufig über Dienstleister verschickt.

c. Rechnungen, die in elektronischer Form verschickt werden, aber nicht für die automatisierte Verarbeitung geeignet sind, sind z. B. E-Mails, E-Mail-Anhänge wie PDF, TIF, JPEG oder andere Formate. Die Ausstellung einer PDF-Rechnung per E- Mail vermeidet die Verwendung von Papier im Prozess, kann aber neue Probleme verursachen. Die AP-Abteilung des Kunden muss jedoch die Daten aus dem PDF übernehmen, was nur durch OCR-Software (Optical Character Recognition) (manchmal durch Druck der PDF-Rechnung) oder durch direkte Eingabe der Daten aus dem PDF-Bild möglich ist. PDF-Rechnungen können der erste Schritt zu einer echten elektronischen Rechnungsstellung sein. Das Scannen von Papierrechnungen gilt nicht als E-Invoicing, obwohl es für viele Unternehmen der erste Schritt ist. Mit OCR-Software können Daten von einem Papierformat in ein digitales Format übertragen werden, das in das AP-System eingegeben werden kann. OCR ist trotz Zeit- und Kostenersparnis keine fehlerfreie Lösung, und Lesbarkeitsprobleme mit der Originalrechnung erfordern eine manuelle Eingabe von Daten zur Lösung von eventuellen Problemen. In den meisten Fällen ist eine manuelle Datenerfassung erforderlich. Häufig wird die elektronische Rechnungsstellung mit der elektronischen Rechnung verwechselt. Das Scannen und die optische Zeichenerkennung (OCR) von Papierrechnungen ermöglicht deren Digitalisierung, die Erfassung kann jedoch nicht als elektronische Rechnung katalogisiert werden. Die Erfassung von PDF-Rechnungen per E-Mail ist eine Form der Automatisierung, bietet aber keine vollständige Integration und sollte daher auch nicht als elektronische Rechnung betrachtet werden.

d. Papierrechnungen: Ein Unternehmen kann eine Rechnung per Fax oder Post versenden oder per Hand zustellen, wobei die Rechnung als Papierrechnung vorgelegt werden muss.

Hinweise zum Ausfüllen

Die in diesem Abschnitt angeforderten Informationen beziehen sich auf das Jahr 2019.

Bei der Zusendung in Papierform sind auch die Fälle von Versand und/oder eigenhändige Übergabe von Rechnungen zu erfassen, die den Kunden nicht in irgendeinem Format elektronisch gesendet wurden.

Elektronische Rechnungen, die über Zwischenhändler versendet wurden, z.B. Steuerberater, elektronische Rechnungen, Dienstleister usw. fallen unter den Bereich dieser Frage.

(12)

ABSCHNITT E – NUTZUNG VON CLOUD-COMPUTING-DIENSTLEISTUNGEN

Frage E1

Unter Cloud-Computing versteht man eine Reihe von Computerdiensten (oder IKT-Diensten), die über das Internet genutzt werden können und die Zugang zu Software, Rechenleistung, Speicherkapazität usw. bieten, einschließlich der VPNVerbindungen (Virtual Private Networks). Die angebotenen Dienstleistungen haben alle die folgenden Eigenschaften:

• Es sind Dienste, die von den Servern des Dienstanbieters bereitgestellt werden;

• Sie können je nach Bedarf des Unternehmens erweitert oder reduziert werden (Skalierbarkeit des Dienstes, Berücksichtigung von Schwankungen in der Anzahl der Benutzer, Speicherkapazität usw.);

• Sie können auf Wunsch des Benutzers nach einer Erstkonfiguration (ohne menschliche Interaktion mit dem Dienstanbieter) verwendet werden;

• Sie sind für jeden Benutzer kostenpflichtig, basierend auf dem verbrauchten Speicherplatz oder mit Bezahlung im Voraus.

VPN (Virtual Private Network): Eine VPN-Verbindung ist ein sicheres (verschlüsseltes) privates Netzwerk für die sichere Kommunikation, einschließlich der Nutzung von Cloud-Computing-Diensten zur gemeinsamen Nutzung von Dateien oder Netzwerkressourcen.

Hinweis zum Ausfüllen

Die Nutzung kostenloser Cloud-Dienste ist von den Befragungszwecken ausgeschlossen. Nach der obigen Definition müssen Unternehmen, die Cloud-Computing-Dienste anbieten und solche, die ihre eigene Cloud nutzen oder kostenlose Cloud- Computing-Dienste einer Gesellschaft der Unternehmensgruppe oder ohne Bezug von Diensten Dritter nutzen, die Frage E1 mit „Nein“ beantworten.

Sprung beim Ausfüllen

Unternehmen, die keine im Internet genutzten Cloud-Computing-Dienste kaufen, müssen direkt zu Frage F1 des Fragebogens übergehen.

Frage E2

Die Frage E2 befasst sich damit, welche Cloud-Computing-Dienste das Unternehmen im Internet kauft.

a. E-Mail-Dienste: Firmenspezifische E-Mail-Dienste, Zugang von den Servern der Dienstanbieter, Bereitstellung von EMail-Konten (Adressen) und Festlegung der Speicherkapazität des Dienstes. Der Preis richtet sich nach der Anzahl der bereitgestellten Konten und der vereinbarten Speicherkapazität; zum Beispiel Gmail Enterprise, Microsoft Exchange Online/Office 365, usw;

b. Office-Software: Schreibprogramme, Tabellenkalkulationen, Präsentationsprogramme usw. Die Dokumente werden mit online verfügbarer Software erstellt, zum Beispiel Microsoft Office Cloud, usw;

c. Hosting von Firmendatenbanken: Firmendatenbanken werden auf Servern des Dienstleisters gespeichert. Das Management und alle Operationen (Abfragen, Änderungen, Wartung, usw.) werden online durchgeführt; Zum Beispiel Enterprise DB, Elastra, usw. Diese Antwort enthält auch die entsprechenden Datenbankfunktionen zum Archivieren, Suchen, Abrufen von Informationen usw;

d. Dateiarchivierung: Es ist möglich, jede Art von Datei (Dokumente, Bilder, Musikdateien, Präsentationen, Videos usw.) zu speichern und zu archivieren; die Dateien werden auf den Servern des Dienstanbieters gespeichert. Diese Art von Dienst umfasst den Dienst der Sicherung der Dateien und deren Wiederherstellung im Bedarfsfall (Desaster Recovery); zum Beispiel Dropbox, Amazon S3, EMC Mozy, Acronis Online, Diino, usw; Wenn das berichterstattende Unternehmen ein Datenbankverwaltungssystem nur lokal verwendet und die Cloud für die Datensicherung relevanter Datenbankdateien verwendet, sollte E2d mit "Ja“ und E2c mit "Nein“ beantwortet werden. Wenn das berichterstattende Unternehmen ein DBMS in der Cloud verwendet, sollte sowohl E2d als auch E2c mit "Ja“ beantwortet werden.

e. Einsatz von Finanz- und Rechnungswesen-Software: Buchhaltungssoftware, die im Internet alle Transaktionen verarbeitet, die durch die Prozesse von Verkauf, Einkauf, Lager und Produktion erzeugt werden, und zur Erfassung der Buchhaltungstransaktionen beiträgt; zum Beispiel Hubwoo, SAP Business ByDesign, Twinfield, Concur, Netsuite, usw;

f. CRM-Softwareanwendungen (Customer Relationship Management): ein computergestütztes Set von Organisationsabläufen, Tools, Archiven, Daten und Verhaltensmodellen, die in einem Unternehmen zur Verwaltung von Kundenbeziehungen erstellt wurden und deren Hauptziel die Verbesserung der Kunden-Lieferanten-Beziehungen ist. Berücksichtigen Sie CRM-Software, die in der Cloud verwendet wird; zum Beispiel salesforce.com, Oracle CRM On Demand, usw;

(13)

g. Berechnung der Leistung für den Betrieb der Unternehmenssoftware: Dienst, der es Benutzern ermöglicht, virtuelle Maschinen für die Ausführung von Anwendungen zu mieten. Bis zu einem gewissen Grad kann sich diese Antwort mit einigen der vorherigen überschneiden, deckt jedoch einen breiteren Bereich ab. Zum Beispiel Amazon, Microsoft Azure, EC2, Flexiscale, Joyent, usw.

Hinweise zum Ausfüllen

Die Dienstleistungen (a), (b) und in einem gewissen Ausmaß (d) weisen auf eine geringe Abhängigkeit von Cloud-Computing- Diensten hin. Die Dienstleistung (c) weist auf eine mittlere / hohe Abhängigkeit hin. Die Dienstleistungen (e), (f) und (g) weisen auf einen hohen Grad an Abhängigkeit von der Cloud hin.

ABSCHNITT F - ANALYSE GROSSER DATENMENGEN ODER „BIG DATA“

„Big Data“ oder große Datenmengen beziehen sich auf Daten, die durch elektronische Aktivitäten zwischen informatischen Geräten ohne menschlichen Eingriff erzeugt werden (z. B. Daten aus Aktivitäten in den sozialen Medien, Produktionsprozessen, Geolokalisierungen, usw.).

Big Data sind gekennzeichnet durch:

•ein signifikantes Volumen (große Datenmengen, die im Laufe der Zeit erzeugt werden);

•eine Vielfalt von Formaten (strukturiert oder nicht, wie z.B. Text, Video, Bild, Sprache, Dokument, Sensordaten, Aktivitätsprotokolle- oder Register, Webseitenklicks, Geolokalisierungsdaten usw.);

•die Geschwindigkeit, mit der Daten erzeugt werden, verfügbar werden und sich mit der Zeit ändern.

•der durch die Verwendung von Big Data durch Unternehmen erzeugter Wert, um Informationsentscheidungen zu treffen.

•Wahrhaftigkeit bzw. Zuverlässigkeit der Daten in Bezug auf Qualität, Authentizität und Genauigkeit.

Bei der Analyse der Big Data werden Techniken, Technologien und Softwaretools (wie Data Mining oder Text Mining, Machine Learning, usw.) verwendet, die auf große Informationsmengen angewendet werden, die aus eigenen Datenquellen oder anderen Quellen stammen.

Hinweis zum Ausfüllen

Die in diesem Abschnitt geforderten Informationen beziehen sich auf das Jahr 2019.

Frage F1

Die Frage F1 bezieht sich auf die Fälle, in denen die Angestellten des Unternehmens (einschließlich diejenigen, die in Mutter- oder Tochtergesellschaften beschäftigt sind) die Analyse der Big Data durchführen. Die durch externe Dienstleister durchgeführte Analyse der Big Data, wie andere Unternehmen oder Organisationen, fällt nicht unter den Bereich dieser Frage und wird später in Frage F3 gestellt. Die Frage F1 bezieht sich auf die Analyse der Big Data aus einer beliebigen Quelle, unabhängig von der Tatsache, dass die Daten innerhalb des Unternehmens generiert oder außerhalb des Unternehmens erfasst wurden.

a. Große Datenmengen von intelligenten Geräten oder Sensoren (z. B. Maschine-zu-Maschine- oder M2M- Kommunikation, digitale Sensoren, RFID-Funketiketten usw.): Daten, die durch die Interaktion zwischen den intelligenten Geräten des Unternehmens, d. h. elektronischen Geräten, die mit anderen Geräten oder Netzwerken verbunden sind, die interaktiv und unabhängig arbeiten können (zum Beispiel wikipedia.org/wiki/Smart_device), von intelligenten Stromzählern, Autosensoren und elektrischen Geräten erzeugt werden. Der Einsatz von M2M- Technologien oder -Kommunikation erzeugt große Datenmengen. Diese Daten zeichnen sich durch hohes Volumen, hohe Erzeugungsgeschwindigkeit und Typenvielfalt aus.

b. Große Datenmengen (Big Data) von Geolokalisierungsdaten, die sich aus der Nutzung tragbarer Geräte (z.

B. tragbare Geräte über Mobilfunknetze, drahtlose oder GPS-Verbindungen) ergeben: Daten von tragbaren Geräten wie Laptops, Smartphones oder Navigationsgeräten über GPS, Mobilfunknetze oder drahtlose Verbindungen.

c. Große Datenmengen, die durch soziale Medien erzeugt werden (z. B. Soziale Netzwerke, Blogs, Media Content Sharing Sites usw.): umfasst Daten, die aus der externen Interaktion des Unternehmens und damit mit Geschäftspartnern, Kunden und anderen Organisationen resultieren, sowie Daten, die aus der Kommunikation und Zusammenarbeit innerhalb des Unternehmens resultieren. Daten, die auf der Website des Unternehmens gesammelt werden, sind ausgeschlossen.

d. Andere Quellen großer Datenmengen (Big Data), die oben nicht aufgeführt sind: Zu dieser Kategorie gehören Daten aus den Finanzmärkten (Währungen, Anleihen, Aktien usw.), Daten der Unternehmensperformance, Börsenindizes, Rohstoffpreise, Daten von Internet-Suchmaschinen (z. B. Suchbegriffe im Internet, Google Trends, um das Verhalten der Internetnutzer zu kennen, usw.).

(14)

Hinweis zum Ausfüllen

Beachten Sie in Frage F1 die Definition großer Datenmengen (Big Data). Berücksichtigen Sie auch die Analyse großer Datenmengen im Auftrag des Unternehmens durch einen externen Dienstleister. Die Kategorie F1c enthält keine Daten, die auf den Websites des befragten Unternehmens erhoben werden.

Sprung beim Ausfüllen

Die Unternehmen, die im Laufe des Jahres 2019 groβe Datenmengen (Big Data) nicht analysiert haben, müssen direkt zu Frage F3 des Fragebogens übergehen.

Frage F2

Die Frage F2 bezieht sich auf die spezifischen Methoden, die für die Analyse der Big Data verwendet werden, um sicherzustellen, dass das befragte Unternehmen richtig verstanden hat, dass sich der Abschnitt mit der Analyse von Big Data und nicht mit der Analyse aller Daten von großer Menge befasst.

Zu den Methoden (Technologien, Techniken und Software-Tools), die für die Analyse von Big Data verwendet werden können, gehören: Data Mining: Verwendung fortschrittlicher Techniken zur automatischen Erkennung von Modellen und Korrelationen in großen Datenmengen; Textextraktion: Verwendung fortschrittlicher Techniken zur automatischen Erkennung von Mustern in großen Textmengen; Neuronale Netze: Sie sind Werkzeuge zur Modellierung nichtlinearer statistischer Daten oder Entscheidungshilfen, mit denen komplexe Beziehungen zwischen Ein- und Ausgängen modelliert oder Modelle in den Daten gefunden werden können; maschinelles Lernen: beinhaltet das "Training" eines Modells, um eine automatisierte Aktivität besser ausführen zu können, z.B. Erkennung. des Modells. Verwenden Sie statistische Algorithmen und Modelle, um eine bestimmte Aufgabe effektiv auszuführen, ohne explizite Anweisungen zu verwenden, und stützen Sie sich stattdessen auf Schemata und Schlussfolgerungen;

Deep Learning: (auch als Deep Structured Learning oder hierarchisches Lernen bezeichnet): Es handelt sich um eine Teilmenge von Methoden des maschinellen Lernens, die auf Darstellungen von Lerndaten basieren, im Gegensatz zu aktivitätsspezifischen Algorithmen. Verarbeitung natürlicher Sprache: Ein Teilgebiet der Informatik, Informationstechnik und künstlichen Intelligenz in Bezug auf die Interaktionen zwischen Computern und menschlichen (natürlichen) Sprachen, insbesondere die Programmierung von Computern zur Verarbeitung und Analyse großer Mengen von Sprachdaten natürlich;

Erzeugung natürlicher Sprache: Dies ist eine der Aufgaben der Verarbeitung natürlicher Sprache, die sich auf die Erzeugung natürlicher Sprache aus strukturierten Daten konzentriert. Spracherkennung: (auch bekannt als automatische Spracherkennung (ASR), Computer-Spracherkennung oder Spracherkennung (STT)): Dies ist ein Teilbereich der Computerlinguistik, der Methoden und Technologien entwickelt, die die Erkennung und Übersetzung der gesprochenen Sprache in Text ermöglichen Computer.

Einige der für die Big-Data-Analyse verwendeten Methoden beziehen sich auf künstliche Intelligenz und umfassen maschinelles Lernen, Verarbeitung natürlicher Sprache, Erzeugung natürlicher Sprache oder Spracherkennung.

Insbesondere betreffen die Methoden zur Beantwortung der Frage F2:

a. Das maschinelle Lernen (Machine Learning z.B. Deep Learning) beinhaltet "das Trainieren“ eines Computers, um eine automatisierte Tätigkeit besser auszuführen, indem aus einem Datensatz gelernt wird, um z.B. zu lernen, Muster zu erkennen. Das maschinelle Lernen verwendet Algorithmen, deren Leistungen sich verbessern, da sie mit

Laufe der Zeit mehr Daten ausgesetzt sind. Das Deep Learning ist eine Untergruppe des maschinellen (künstliche neuronale Netze (ANN) oder Verbindungssysteme) sind Verarbeitungssysteme, die von biologischen

neuronalen Netzen inspiriert sind. Das neuronale Netzwerk selbst ist kein Algorithmus, sondern eher ein Framework für viele verschiedene Algorithmen für maschinelles Lernen, um zusammenzuarbeiten und komplexe Dateneingaben zu verarbeiten. Diese Systeme "lernen" Aufgaben unter Berücksichtigung von Beispielen auszuführen, im Allgemeinen ohne mit bestimmten Regeln programmiert zu sein. Obwohl neuronale Netze in dieser Antwortoption nicht ausdrücklich erwähnt werden, sind sie in dieser Methode aufzunehmen;

b. Verarbeitung natürlicher Sprache (Natural Language Processing), Erzeugung natürlicher Sprache (Natural Language Generation), Spracherkennung (Speech Recognition) betreffen die Fähigkeit eines Computerprogramms, die gesprochene menschliche Sprache zu verstehen, Daten automatisch in natürliche Sprache umzuwandeln oder Wörter oder Sätze in der gesprochenen Sprache zu identifizieren und sie in ein lesbares Format umzuwandeln.

Kann verwendet werden, um lange Dokumente zu erstellen, die den Inhalt von Computerdatenbanken zusammenfassen oder erläutern, z.B. indem technische Handbücher, Produktbeschreibungen für eine große E- Commerce-Webseite erstellt, Nachrichten geschrieben (automatisierter Journalismus) oder Patientenakten zusammengefasst werden. Kann auch verwendet werden, um kurze Textunschärfen in interaktiven Unterhaltungen (intelligenter Chatbot) zu erzeugen, die auch von einem Sprachsynthesesystem (künstliche Erzeugung der menschlichen Sprache) vorgelesen werden können;

(15)

c. Weitere Methoden zur Analyse von Big Data.

Hinweis zum Ausfüllen

Die Verwendung von Google Analytics fällt nicht unter den Bereich dieser Frage.

Frage F3

Die Unternehmen können versuchen, die Daten, auf die sie Zugriff haben, zu nutzen und sie sogar mit Daten aus anderen Quellen zu kombinieren, indem sie einen Analysedienst für Big Data erwerben, anstatt in Infrastrukturen und Software zu investieren oder komplexe Algorithmen zu erstellen.

Die Frage F3 befasst sich mit Unternehmen, die die Analyse der Big Data an einen externen Dienstleister übergeben - ein anderes Unternehmen oder eine andere Organisation, z.B. Universitäten, Institute; sie bezieht sich auf die Analyse der Big Data aus beliebigen Quellen, unabhängig davon, ob die Daten innerhalb des Unternehmens durch den Kauf des Datenanalysesystems generiert wurden oder ob sie außerhalb des Unternehmens erfasst wurden.

Sprung beim Ausfüllen

Unternehmen, die die Fragen F1 oder F3 nicht mit mindestens einem “Ja” beantwortet haben, müssen direkt zur Frage G1 des Fragebogens übergehen.

Hinweis zum Ausfüllen

Die Verwendung von Google Analytics fällt nicht unter den Bereich dieser Frage.

Fragen F4, F5

Die Fragen F4 und F5 geben einen Hinweis darauf, inwieweit die Unternehmen Big Data austauschen, bzw. offenbart, ob die Unternehmen ihre Big Data (einschließlich der Gewährung des Zugriffs) austauschen und ob die Unternehmen, Daten aus externen Quellen verwendet haben. Die zwischen Unternehmen ausgetauschten Big Data können roh (Daten, die nicht aufgearbeitet oder von Sensoren generiert wurden) oder aggregiert sein (Daten, die aufgearbeitet, angereichert, aggregiert wurden). Die Unternehmen können Big Data austauschen ohne Analysen von Big Data alleine oder im Outsourcing (Analyse durch Dritte) durchzuführen. Die Fragen F4 und F5 richten sich nur an die Unternehmen, die die Analyse der Big Data alleine durchgeführt haben oder ein anderes Unternehmen oder eine andere Organisation damit beauftragt haben.

Hinweis zum Ausfüllen

In Frage F4 wird der Verkauf (oder der Zugriff) der eigenen Daten durch das Unternehmen vermerkt, der Verkauf von öffentlich zugänglichen Big Data und Big Data anderer Unternehmen ist auszuschließen.

ABSCHNITT G - COMPUTERKENNTNISSE UND IKT-SPEZIALISTEN

Fragen G1, G2, G3 e G4

Die Fragen G1 bis G4 beziehen sich auf die Mitarbeiter des antwortenden Unternehmens und schließen daher Zeitarbeiter, Projektmitarbeiter, Berater, Mitarbeiter anderer Unternehmen der Gruppe, zu der das befragte Unternehmen eventuell gehört, aus.

Frage G1

Die Frage G1 zielt darauf ab, den Anteil von Computerspezialisten an den Mitarbeitern im Unternehmen zu erfassen.

Ein IKT/IT-Spezialist oder Computerspezialist ist ein Arbeitnehmer, für den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) die Hauptaufgabe sind. Es handelt sich um eine Figur mit fortgeschrittenen Computerkenntnissen, wie z. B. der Fähigkeit, Informationstechnologie (Hardware und Software) und Unternehmensinformationssysteme zu definieren, zu entwerfen, zu entwickeln, zu installieren, zu betreiben, zu unterstützen, zu warten, zu verwalten und zu analysieren. IKT sind Informations- und Kommunikationstechnologien, d. h. Technologien, die für die Verarbeitung und Verarbeitung von Informationen oder für Kommunikationsfunktionen, einschließlich der Übertragung, des Empfangs und der Anzeige von Daten, eingesetzt werden.

Frage G2

Die Frage G2 zielt darauf ab, die Unternehmen zu identifizieren, die ihren Mitarbeitern direkt oder über externe Unternehmen Schulungen in Informatik anbieten, wobei zu beachten ist, ob diese Kurse sich an Mitarbeiter mit IKTKenntnissen und/oder an Mitarbeiter ohne IKT-Fachkenntnisse richten.

(16)

Hinweis zum Ausfüllen

Wenn das Unternehmen im Lauf des Jahres 2019 keine IKT/IT-Spezialisten unter seinen Mitarbeitern hatte, beantworten Sie die Frage G2a mit „Nein“. Die in den Fragen G2, G3, G4, G5 angeforderten Informationen beziehen sich auf das Jahr 2019.

Frage G3

Sprung beim Ausfüllen

Unternehmen, die im Jahr 2019 keine Mitarbeiter mit IKT-Kenntnissen eingestellt haben oder zu rekrutieren versuchten, müssen direkt zu Frage G5 des Fragebogens übergehen.

Frage G4

Die Frage G4 zielt darauf ab, herauszufinden, ob es auf dem Arbeitsmarkt einen Mangel an IKT-Fachkräften gibt oder ob diejenigen, die dort sind, keine ausreichenden Anforderungen haben oder ein zu hohes Gehalt verlangen.

Frage G5

Die Frage G5 zielt darauf ab, herauszufinden, wer hauptsächlich an den wichtigsten IKT-bezogenen Tätigkeiten beteiligt ist und betrifft auch die Beschäftigung von anderen Fachkräften als Mitarbeitern des eigenen Unternehmens.

Im Einzelnen muss unterschieden werden zwischen:

a. Mitarbeitern des befragten Unternehmens oder anderer Unternehmen der Gruppe, zu der das befragte Unternehmen eventuell gehört;

b. externem Personal, d. h. Mitarbeiter anderer Unternehmen, die nicht zur Gruppe der befragten Unternehmen gehören.

Es werden sieben Arten von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Informationstechnologie aufgeführt:

- Wartung von IKT-Infrastrukturen: Dazu gehören die Wartung und Aktualisierung der für den Betrieb der Hardware-Infrastrukturen erforderlichen Software, die Behebung etwaiger damit zusammenhängender Fehler;

Hardware-Infrastrukturen werden als Server, Computer, Drucker und andere Peripheriegeräte, Netzwerke usw.

definiert;

- Unterstützung für Office-Software: Textverarbeitungssoftware, Tabellenkalkulationen, usw.;

- Entwicklung von betriebswirtschaftlichen Systemen und Software: z. B. Enterprise Resource Planning (ERP)- Software, d. h. Software, verwendet zur Verwaltung von Ressourcen durch automatischen und elektronischen Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Funktionsbereichen des Unternehmens (Buchhaltung, Produktion, Marketing usw.), Customer Relationship Management (CRM-Software), d. h. Software zur Verwaltung von Informationen in elektronischer Form über Kunden, HR-Software (Human Resource) oder Software zur Verwaltung von Humanressourcen, Datenbanken, Datenbanken usw.; Im Rahmen der Entwicklung werden alle Arten der Softwarewartung aufgrund der Geschäftsentwicklung einbezogen - z. B. Fehlerbehebung, Aktualisierung und Erweiterung der Softwarefunktionen, Anpassung und Anpassung. Dies bezieht sich auf eine Entwicklung für den internen Gebrauch und nicht zum Verkauf;

- Unterstützung für Enterprise Management Software und Systeme: z.B. ERP-Software, CRM, HR, Datenbanken bzw. Databases, usw.; Der Support sollte sich auf die Bereitstellung von Tipps zur Fehlerbehebung beziehen, um die Effektivität der Verwendung von Lösungen, Schulungen, usw.;

- Web-Entwicklung: Entwicklung und Betrieb der Website des Unternehmens, Web-Anwendungen oder Apps, Entwicklung von E-Commerce-Funktionen, usw.;

- Unterstützung für die Webentwicklung: Unterstützung für die Entwicklung der Webseite, von Webanwendungen oder Apps, die Entwicklung von E-Commerce-Seiten, usw.; das Hosting der Webseite des Unternehmens (bzw. die Bereitstellung von Servern, Computern oder IT-Speicherplatz und Software-Tools) oder die Bereitstellung von Infrastrukturen über ein E-Commerce-Plattform ist auszuschließen.

- IT-Sicherheitsmanagement und Datenschutz: (Sicherheitsschulungen und -tests, Lösung von ITSicherheitsvorfällen usw.). Schließen Sie Updates vorkonfigurierter Software aus.

Hinweis zum Ausfüllen

Wenn das Unternehmen die IKT-Funktionen 2019 nicht erfüllt hat, muss es auf beide Reaktionsarten mit "Nein" reagieren.

Darüber hinaus können Sie in beiden Modi mit "Ja" antworten, wenn die ICT-Funktionen sowohl von Ihren Mitarbeitern als auch von externen Mitarbeitern ausgeführt werden.

ABSCHNITT H - INTERNET DER DINGE

Fragen H1 und H2

"Internet der Dinge“ oder IoT (Abkürzung für das englische Internet of Things) bezieht sich auf miteinander verbundene Geräte oder Systeme, die häufig "intelligente“ Geräte oder Systeme genannt werden. Sie sammeln und

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