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DIE RHEINLAND-PFÄLZISCHE LITERATUR SAMMELN UND BEWAHREN

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Academic year: 2022

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DIE RHEINLAND-PFÄLZISCHE LITERATUR SAMMELN

UND BEWAHREN

Im Norden:

LBZ / Rheinische Landesbibliothek Bahnhofplatz 14

56068 Koblenz

Telefon: 0261 91500-452 Telefax: 0261 91500-900 pl.rlb@lbz-rlp.de

Im Süden:

LBZ / Pfälzische Landesbibliothek Otto-Mayer-Str. 9

67346 Speyer

Telefon: 06232 9006-218 Telefax: 06231 9006-200 pl.plb@lbz-rlp.de

Elektronische Literatur:

Telefon: 0261 91500-453 epflicht@lbz-rlp.de www.lbz.rlp.de

DIE GESETZLICHE GRUNDLAGE

Die Pflichtexemplarbibliotheken haben den Auftrag, Medien aller Art, die im Land erschienen sind, zu sammeln. Verleger und private

Herausgeber sind gesetzlich verpflichtet, uns je ein Exemplar ihrer Publikationen unmittelbar nach Erscheinen unentgeltlich abzuliefern.

Gesetzliche Grundlage ist unter anderem das Landesbibliotheksgesetz (GVBl. 18/2014, S. 246 f.) Eine Übersicht finden Sie unter:

http://tiny.cc/pflichtex

BEISPIELE FÜR

PFLICHTEXEMPLARE

§ Druckwerke: Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Karten, Kalender, Noten

§ Elektronische Medien: CD-ROMs, DVD-ROMs

§ Bildträger: DVDs, Filme, Videokassetten

§ Tonträger: CDs, Schallplatten, Musikkassetten

§ Sonstige Materialien: Spiele, Sammelkarten u. a.

§ Elektronische Publikationen: Dokumente und Websites

Stand: September 2019

Eine kurze Einführung

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PFLICHTEXEMPLARE ALS KULTURELLES ERBE

Seit Jahrhunderten werden Bibliotheken vom Staat beauftragt, das im Land erscheinende Schriftgut in Form von „Pflichtexemplaren“ zu sammeln und dauerhaft aufzubewahren.

Unsere Sammlung verfolgt den Zweck, das kulturelle Erbe zu dokumentieren und dauerhaft zu sichern.

In Rheinland-Pfalz teilen sich mehrere Institutionen diese Aufgabe:

§ Im Norden das Landesbibliothekszentrum in Koblenz

§ In der Pfalz das Landesbibliothekszentrum in Speyer

§ In Rheinhessen die Stadtbibliothek Mainz

§ Im Westen die Stadtbibliothek Trier

WER MUSS EIN PFLICHT- EXEMPLAR ABLIEFERN?

Jeder, der in Rheinland-Pfalz etwas veröffentlicht – gleichgültig, ob es sich um die Publikation eines Verlages handelt oder um die Schrift eines Vereins oder einer Privatperson. Alle Medien- arten werden berücksichtigt: es können

herkömmliche Druckwerke oder auch Bild- und Tonträger sein, daneben Netzpublikationen, d. h.

elektronische Dokumente und Websites.

Nur mit Ihrer Hilfe kann die Sammlung

vervollständigt werden. Jede Veröffentlichung ist wichtig – egal wie umfangreich sie ist und welches Thema sie behandelt.

WAS PASSIERT MIT DEN PFLICHTEXEMPLAREN?

§ Das LBZ nimmt die eingereichten Pflicht- exemplare in seinen Katalog auf, so dass diese via Internet weltweit recherchierbar sind.

§ Sind die Werke von landeskundlichem Inhalt, werden sie in der Rheinland-

Pfälzischen Bibliographie (www.rpb-rlp.de) verzeichnet.

§ Biogramme von bedeutenden Rheinland- Pfälzern lassen sich in der Rheinland- Pfälzischen Personendatenbank (www.rppd-rlp.de) recherchieren.

§ Für Netzpublikationen haben wir den

Archivserver edoweb (www.edoweb-rlp.de).

Diese Werke werden zentral im LBZ gesammelt.

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