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MIt Uns haben sie. gut LacHen! Kostenlos für alle DAK- Versicherten der REWE Group! DAK Fit & Smile. Exklusiver Zahnzusatzschutz

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Academic year: 2022

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MIt Uns haBen siE

gUt LacHen!

Kostenlos für alle DAK- Versicherten der REWE Group!

www.dak-rewegroup.de

DAK Fit & Smile

Exklusiver Zahnzusatzschutz

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Starker Zusatzschutz für Ihre Zähne.

Ob als Azubi oder mittendrin im Job: Die DAK-Gesund- heit begleitet REWE-Group-Mitarbeiter in jeder Lebens- phase mit über 5.000 Leistungen zum Gesundbleiben und Gesundwerden. Besonders für junge Leute sind wir als Top-Krankenkasse eine ausgezeichnete Wahl.

Ab sofort bieten wir, gemeinsam mit unserem Partner, der HanseMerkur, einzigartige Extras: DAK Fit & Smile ist ein exklusives Angebot nur für die REWE Group.

Wer ist die HanseMerkur?

Die HanseMerkur ist eine unabhängige Versicherungs- gruppe aus Hamburg. Als Experte für Krankenver- sicherungen ist sie seit 2004 Kooperationspartner der DAK-Gesundheit, mit der sie einen innovativen und attraktiven Zusatzschutz für DAK-Kunden anbietet.

Bereits über 1 Million Kunden der DAK-Gesundheit haben sich für einen Zusatzschutz der HanseMerkur entschieden.

Weitere Infos fi nden Sie auf www.hansemerkur.de/dak

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Grundvoraussetzung: Mitglied der DAK-Gesundheit

Unseren Mitgliedern garantieren wir diesen Tarif jeweils für drei Jahre

Wählbar immer zum Beginn des kommenden Monats

Keine Gesundheitsprüfung

Zahnstaffel nur in den ersten vier Jahren

Rückerstattung 30 % der Rechnungssumme für Zahnersatz (inkl. Inlays und Implantate)

DAK Fit & Smile auf einen Blick:

DAK Fit & Smile ist für Kunden der DAK-Gesundheit kostenlos!

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Mit DAK Fit & Smile erhalten Sie zusätzliche starke Leistungen.

Was bedeutet Selbstbehalttarif?

Bei dem Wahltarif Fit & Smile handelt es sich um einen Selbstbehalttarif, d. h., dass Sie sich nur bei stationären Vorsorge- und Rehamaßnahmen und den entspre- chenden Fahrtkosten über die DAK-Gesundheit an den Kosten beteiligen müssten; die Leistung wird also nicht ausgeschlossen.

In diesem Fall wäre Ihr Eigenanteil auf 180 Euro im Jahr begrenzt.

Dieses Risiko besteht für Beschäftigte aber nur theoretisch, weil für Rehabilitationsleistungen grundsätzlich immer der Rentenversi- cherungsträger zuständig ist!

Alles drin, was für einen zusätzlichen Zahnschutz wichtig ist!

Was sind die Voraussetzungen?

• Sie sind Mitglied der DAK-Gesundheit (nicht familienversichert)

• Sie sind zwischen 16 und 65 Jahre alt

• Sie bleiben die nächsten drei Jahre DAK-Mitglied

Kostenloser Zahnzusatzschutz!

360 Euro für Ihre Gesundheit.

Wir garantieren Ihnen jeweils für drei Jahre diesen Tarif! Wir übernehmen für Sie die jährliche Prämie von 120 Euro und überweisen diese an unseren Kooperationspartner HanseMerkur, d. h., für Sie entstehen keinerlei Kosten.

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Welche Leistungen erhalten Sie?

Diesen Tarif können exklusiv REWE-Group- Mitarbeiter ohne Gesundheitsprüfung abschließen und immer zum Beginn des nächsten Monats wählen.

Bei Zahnersatz (inkl. Inlays und Implantaten) erhalten Sie zusätzlich zu dem Erstattungsbetrag der DAK-Gesundheit 30 % der Gesamtrechnungssumme von der HanseMerkur (siehe Beispielrechnung). Für die ersten vier Jahre des Zahn- zusatzschutzes gilt eine sogenannte Zahnstaffel, d. h., Sie erhalten

im 1. Versicherungsjahr max. 180 Euro

im 1.– 2. Versicherungsjahr insgesamt bis max. 360 Euro

im 1.– 3. Versicherungsjahr insgesamt bis max. 540 Euro

im 1.– 4. Versicherungsjahr insgesamt bis max. 720 Euro

Ab dem 5. Versicherungsjahr sowie bei Unfällen entfallen diese Begrenzungen

Anstatt der üblichen 8 Monate beträgt die Wartezeit nur 6 Monate.

Jetzt abschließen! Unkompliziert unter www.dak-rewegroup.de

Beispielrechnung DAK Fit & Smile Zahnarztkosten

inkl. Material und Honorar*

1.740,68 €

Leistung der DAK-Gesundheit

bei 5-jähriger Prophylaxe

– 688,25 €

Ihr Eigenanteil 1.052,43 €

Leistung aus DAK Fit & Smile

30% des Rechnungsbetrages

– 522,20 €

Ihr verbleibender Eigenanteil 530,23 €

* Kosten für die Überkronung eines Backenzahns und die Versorgung eines fehlenden Backenzahns mit einer Brücke.

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Das rechnet sich in jedem Fall.

Jetzt den Antragsbogen ausfüllen und DAK Fit & Smile abschließen!

So profi tieren Sie von DAK Fit & Smile:

Rechnungen ganz einfach und schnell per App einreichen!

www.hansemerkur.de/rechnungsapp

Beispiel 1: Im 3. Versicherungsjahr muss ein Backenzahn überkront und ein fehlender Backenzahn mit einer Brücke ersetzt werden.

Zahnarztkosten

inkl. Material und Honorar

1.740,68 €

Leistung der DAK-Gesundheit

bei 5-jähriger Prophylaxe

– 688,25 €

Ihr Eigenanteil 1.052,43 €

Leistung aus DAK Fit & Smile

30 % des Rechnungsbetrages (im 3. Jahr max. 540 €)

– 522,20 € Ihr verbleibender Eigenanteil 530,23 €

Beispiel 2: Im 2. Versicherungsjahr erleidet der Versicherte einen Unfall, der umfangreichen Zahnersatz in Form einer Verblendkeramikbrücke im Unterkiefer zur Folge hat.

Zahnarztkosten

inkl. Material und Honorar

2.000 €

Leistung der DAK-Gesundheit

bei 5-jähriger Prophylaxe

– 626,41 €

Ihr Eigenanteil 1.373,59 €

Leistung aus DAK Fit & Smile

Keine Leistungsstaffel aufgrund des Unfalls

– 600 € Ihr verbleibender Eigenanteil 773,59 €

Beispiel 3: Im 6. Versicherungsjahr möchte sich der Versicherte einen nicht mehr zu erhaltenden Zahn durch ein hochwertiges Implantat inkl. Verblend-Metall-Keramik-Krone ersetzen lassen.

Zahnarztkosten

inkl. Material und Honorar

3.762 €

Leistung der DAK-Gesundheit

bei 5-jähriger Prophylaxe

– 253,05 €

Ihr Eigenanteil 3.508,95 €

Leistung aus DAK Fit & Smile

Keine Begrenzungen ab dem 5. Jahr

– 1.128,60 €

Ihr verbleibender Eigenanteil 2.380,35 €

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  

MG 127 07.19 003224 -065 -001057 -000000000001 (e) GK

Ausfertigung für die DAK-Gesundheit

Ort 3. Unterschrift des Antragstellers/der zu versichernden Person

Gesonderte Verzichtserklärung:

Ich bin damit einverstanden, dass ich die Verbraucherinformation einschl. des Merkblattes zur Datenver- arbeitung, der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und weiterer Informationen gem. § 7 Versiche- rungsvertragsgesetz erst mit der Police erhalte, und verzichte damit auf die vorzeitige Überlassung dieser Unterlagen. Ich habe die Möglichkeit, bereits vorab alle dem Vertrag zugrunde liegenden Unterlagen über das Internet unter www.hansemerkur.de einzusehen oder auch schriftlich unter der rückseitig aufgeführten Anschrift anzufordern. Dieses Verfahren dient dazu, Kosten zu reduzieren.

2. Unterschrift des Antragstellers/der zu versichernden Person

Datum

Ich möchte den Tarif EZS bei der

HanseMerkur Krankenversicherung AG abschließen.

Teilnahmeerklärung

DAK Garantietarif Fit & Smile

Antragsteller/zu versichernde Person Wie Teilnehmer

DAK Garantietarif Fit & Smile

Versicherungsbeginn

WieDAK Garantietarif Fit & Smile

Hinweis zur Beitragszahlung:

Der Monatsbeitrag in Höhe von 10,00 Euro wird für die Dauer des Garantietarifs Fit & Smile aus der dem Antragsteller zustehenden Prämie aus dem Wahltarif von der DAK-Gesundheit direkt an die HanseMerkur Krankenversicherung gezahlt. Zu Beginn des Jahres, in dem der Antragsteller das 65. Lebensjahr vollendet, wird die Prämie aus dem Wahltarif von der DAK-Gesundheit direkt an den Antragsteller gezahlt, und dieser übernimmt die Beitragszahlung an die HanseMerkur. Zugleich steigt der Monatsbeitrag ab diesem Zeitpunkt auf den dann gültigen Neuzugangsbeitrag für das Eintrittsalter 66, aktuell 12,00 Euro.

Scheidet der Antragsteller aus dem Wahltarif der DAK-Gesundheit aus, läuft der Versicherungsschutz nach Tarif EZS bei der HanseMerkur Krankenversicherung AG weiter und der Antragsteller verpflichtet sich zur Zahlung des dann gültigen Beitrags.

Für die interne Bearbeitung:

VE

309

AD-Nr.

1967389

MG 127 07.19 003224-065-001057

Durch die anbei zur Verfügung gestellten Unterlagen, ggf. ergänzt durch Informationen aus einem Telefonat mit der HanseMerkur, fühle ich mich ausreichend beraten und entscheide mich für den Abschluss des hiermit beantragten Versicherungsschutzes.

Vermittelt durch die DAK-Gesundheit

Für die interne Bearbeitung der DAK-Gesundheit:

Anspruch Kein Anspruch Abweichendes Beginndatum:

Bitte senden an: DAK-Gesundheit, 22788 Hamburg

Bevor Sie diesen Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte die Schlusserklärungen des Antragstellers und der zu versichernden Personen auf der Seite 2 dieses Antrags.

Sie machen mit Ihrer Unterschrift die Schlusserklärungen zum Inhalt dieses Antrags. Sie bestätigen auch, die darin enthaltenen Einwilligungen zur Kenntnis genommen zu haben und ihnen zuzustimmen:

• Einwilligung für die Datenübermittlung an die DAK-Gesundheit,

• Einwilligung zur Verwendung von Daten, die dem Schutz des § 203 StGB (Strafgesetzbuch) unterliegen.

Des Weiteren bestätigen Sie, auch die Datenschutzhinweise auf Seite 3 zur Kenntnis genommen zu haben und ihnen zuzustimmen.

Name, Vorname Geburtsdatum Krankenversichertennummer (10-stellig)

Straße Hausnummer Ort

Ort 1. Unterschrift des Antragstellers/der zu versichernden Person

Datum

Postleitzahl Zusatz zur Adresse

Telefon (Angabe ist freiwillig) E-Mail (Angabe ist freiwillig)

Staatsangehörigkeit

Ja, ich möchte am DAK Garantietarif Fit & Smile teilnehmen und wähle für den Zeitraum von drei Jahren den Selbstbehalttarif gemäß der Anlage zu § 28 der Satzung der DAK-Gesundheit (Tarif-Katalog)

ab 01. _ _ . 20 _ _ (frühestens 1. des Folgemonats).

Für die Wahl dieses Tarifes bestehen keine Altersgrenze und keine monatliche Einkommensgrenze. Die maximale Höhe des Selbst- behaltes beträgt jährlich 180 Euro im Falle einer stationären Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahme inklusive Fahrtkosten, die maximale Prämie entspricht jährlich 120 Euro.

• Ich bin ausführlich von der DAK-Gesundheit beraten worden. Die Informationen im Merkblatt habe ich aufmerksam gelesen.

• Ich bin damit einverstanden, dass die DAK-Gesundheit alle ihre vorliegenden Abrechnungsdaten für medizinische Leistungen zur Berechnung meines Selbstbehaltes, für Beratungszwecke und erforderliche Auswertungen verwenden darf.

W987-3126_07.2019

Mit Ihrer Unterschrift stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aus dieser Teilnahmeerklärung erfolgt zur Mitwirkung am Wahltarif und damit zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben nach § 284 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 3 SGB V in Verbindung mit § 53 SGB V und § 28 Satzung der DAK-Gesundheit. Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen, entweder durch ein formloses Schreiben (an: DAK-Gesundheit, Postzentrum, 22788 Hamburg), eine E-Mail (dsgvo@dak.de) oder einen Anruf (Tel: 040 325 325 770).

Stimmen Sie der Datenverarbeitung nicht zu, können Sie leider nicht am Wahltarif teilnehmen. Empfänger Ihrer Daten können im Rahmen gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse von uns beauftragte Dienstleister oder sonstige Dritte sein. Weitere Informationen zum Datenschutz insbesondere zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie unter www.dak.de/dsgvo. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die DAK- Gesundheit, Postzentrum, 22788 Hamburg oder service@dak.de. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@dak.de

Seite 1 von 3 Hinweis:

Ich bin mit der Vereinbarung „Die Leistungspflicht entfällt für den Ersatz der am Tag der Antragstellung (TTMMJJJJ) fehlenden, noch nicht ersetzten Zähne einschl. der Zähne, die in diesem Zusammenhang überkront werden sowie für eine zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnene und/oder angeratene Zahnersatzmaß nahme.“ einverstanden.

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A. Wichtige Erläuterungen

1. Die Aufgabe einer bestehenden Versicherung zum Zwecke des Abschlusses einer Ver- sicherung bei einem anderen Unternehmen der Privaten Krankenversicherung ist im Allgemeinen unerwünscht und für den Versicherungsnehmer unzweckmäßig.

2. Für die Versicherung gelten die Versicherungsbedingungen sowie die jeweiligen Tech- nischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers.

3. Der Versicherungsvertrag wird für zwei Versicherungsjahre geschlossen. Das erste Versi- cherungsjahr beginnt für den einzelnen Tarif, die einzelne Tarifklasse oder -stufe jeweils an dem Tag, der auf dem Versicherungsschein unter „Beginn“ angegeben ist. Es endet am 31.12. des dort angegebenen Jahres. Alle weiteren Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr gleich.

Das Versicherungsverhältnis verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht vom Versicherungsnehmer und mit Kenntnis der betroffenen versicherten Person(en) zum Ablauf der Vertragszeit fristgemäß gekündigt wird.

4. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahmeerklärung, nicht jedoch vor dem Versicherungsbeginn und nicht vor Ablauf von Wartezeiten.

5.

6. Erläuterung zu prädiktiven Gentests

Nach § 18 des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) darf der Versicherer den Vertragsab- schluss nicht von der Durchführung eines prädiktiven Gentests abhängig machen. Auch bereits vorliegende Befunde aus prädiktiven Gentests müssen nicht offengelegt werden.

Unter einem „prädiktiven“ Gentest wird dabei die Untersuchung des Erbmaterials eines Gesunden auf die Veranlagung einer bestimmten Krankheit verstanden.

B. Hinweise

Zuständiger Ombudsmann bzw. Aufsichtsbehörde Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bereich Versicherungen, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, www.bafin.de

C. Erklärungen

1. Mir ist bekannt, dass der Versicherungsvertrag erst zustande kommt, wenn der Versiche- rungsschein oder eine schriftliche Annahmebestätigung zugegangen ist.

2. Ich bin damit einverstanden, dass der Versicherungsschutz zum vorgenannten Beginn, ggf. schon vor dem Ende der Widerrufsfrist, besteht.

D. Einwilligung für die Datenübermittlung an die DAK-Gesundheit Ich willige ein, dass die HanseMerkur der DAK-Gesundheit im Rahmen des Kooperations- vertrags zusätzlich die allgemeinen Vertragsdaten meines Versicherungsvertrags (Vor- name, Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer, Versicherungsbeginn, Ver- sicherungsende, abgeschlossener Tarif) übermittelt. Die DAK-Gesundheit ermächtige ich, diese Daten zu speichern und zu nutzen, um mir keine weiteren Angebote zu Zusatzver- sicherungen zu machen, die ich ggf. bereits abgeschlossen habe. Diese Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerrufbar.

E. Einwilligung zur Verwendung von Daten, die dem Schutz des § 203 StGB unterliegen

Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften (insb. EU-DSGVO) enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Grün- den in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informations- pflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr beginnt sie jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312i Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbin- dung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

HanseMerkur Krankenversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, E-Mail: kv-bestand@hansemerkur.de, Fax: (0 40) 41 19-32 57.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, der sich zeitanteilig vom Beginn des Vertrags bis zum Zugang des Widerrufs errechnet. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Wider- rufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzu- gewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach § 8 des Versicherungsvertragsgesetzes wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängen- den Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

Versicherungen. Um Ihre Gesundheitsdaten für diesen Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigt die HanseMerkur Krankenversicherung AG – nachfolgend HanseMer- kur genannt – daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Darüber hinaus be- nötigt die HanseMerkur Ihre Schweigepflichtentbindung, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) geschützte Daten bei schweigepflichtigen Stellen weiterleiten zu dürfen.

Es steht Ihnen frei, die Einwilligung/Schweigepflichtentbindung nicht abzugeben oder jederzeit später mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ohne Verarbeitung von Gesundheitsdaten der Abschluss und die Durchführung des Versicherungsvertrags in der Regel nicht möglich sein wird.

Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstigen nach

§ 203 StGB geschützten Daten - durch die HanseMerkur selbst (unter 1.),

- im Zusammenhang mit der Abfrage bei Dritten (unter 2.), - bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der HanseMerkur (unter 3.).

Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können.

1. Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten Gesundheitsdaten durch die HanseMerkur

Ich willige ein, dass die HanseMerkur die von mir künftig mitgeteilten Gesundheits- daten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Durchführung dieses Versiche- rungsvertrags erforderlich ist.

2. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten

2.1. Abfrage von Gesundheitsdaten zur Prüfung der Leistungspflicht

Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es erforderlich sein, dass die HanseMerkur die Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen muss, die Sie zur Begrün- dung von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. B. Rechnungen, Verordnungen, Gutachten) oder Mitteilungen (z. B. eines Arztes oder sonstiger Angehöriger eines Heilberufs) ergeben.

Diese Prüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Die HanseMerkur benötigt hierfür Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für sich sowie für diese Stellen, falls im Rahmen dieser Abfragen Gesundheitsdaten oder weitere nach

§ 203 StGB geschützte Informationen weitergegeben werden müssen.

Ich wünsche, dass mich die HanseMerkur in jedem Einzelfall informiert, von welchen Personen oder Einrichtungen zu welchem Zweck eine Auskunft benötigt wird. Ich werde dann jeweils entscheiden, ob ich

• in die Verwendung meiner Gesundheitsdaten durch die HanseMerkur einwillige, die genannten Personen oder Einrichtungen sowie deren Mitarbeiter von ihrer Schweigepflicht entbinde und in die Übermittlung meiner Gesundheitsdaten an die HanseMerkur einwillige

• die erforderlichen Unterlagen selbst beibringe.oder

Mir ist bekannt, dass dies zu einer Verzögerung der Prüfung der Leistungspflicht führen kann.

2.2. Erklärungen für den Fall Ihres Todes

Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es auch nach Ihrem Tod erforderlich sein, gesundheitliche Angaben zu prüfen. Eine Prüfung kann auch erforderlich sein, wenn sich bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss für die HanseMerkur konkrete Anhalts- punkte dafür ergeben, dass bei der Antragstellung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden und damit die Risikobeurteilung beeinflusst wurde. Auch dafür bedürfen wir einer Einwilligung und Schweigepflichtentbindung.

Soweit zur Prüfung der Leistungspflicht nach meinem Tod Gesundheitsdaten erhoben werden müssen, geht die Entscheidungsbefugnis über Einwilligungen und Schweigepflichtentbindungserklärungen auf meine Erben oder – wenn diese abweichend bestimmt sind – auf die Begünstigten des Vertrags über.

3. Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb der HanseMerkur

Die HanseMerkur verpflichtet die jeweiligen Dienstleister vertraglich zur Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit.

3.1. Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung

Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Die HanseMerkur benötigt Ihre Einwilligung und Schweigepflichtent- bindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach

§ 203 StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet.

Ich willige ein, dass die HanseMerkur meine Gesundheitsdaten an medizinische Gutachter übermittelt, soweit dies zum Zwecke der Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist, und meine Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend verwendet und die Ergebnisse an die HanseMerkur zurückübermittelt werden. Im Hinblick auf meine Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten ent- binde ich die für die HanseMerkur tätigen Personen und die Gutachter von ihrer Schweigepflicht.

3.2. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen und Personen) Die HanseMerkur führt bestimmte Aufgaben, wie z. B. die telefonische Kundenbe- treuung, bei denen es zu einer Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergege- ben, benötigt die HanseMerkur Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und, soweit erforderlich, für die anderen Stellen.

Die HanseMerkur führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für die HanseMerkur erheben, verarbeiten oder nutzen, unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die derzeitige Liste kann im Internet unter www.hansemerkur.de/service/datenschutz eingesehen oder bei der Hauptverwaltung angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesund- heitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die HanseMerkur Ihre Einwilligung.

Ich willige ein, dass die HanseMerkur meine Gesundheitsdaten an die in der er- wähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die HanseMerkur dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der HanseMerkur Unternehmensgruppe und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.

Schlusserklärungen des Antragstellers und der zu versichernden Personen zum Tarif EZS der HanseMerkur Krankenversicherung AG

MG 127 07.19

HanseMerkur Krankenversicherung AG

Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg Vorstand: Eberhard Sautter (Vors.), Aufsichtsrat:

Sitz: Hamburg • HRB: Hamburg 101967 Eric Bussert, Holger Ehses, Johannes Ganser, Raik Mildner Dr. Andreas Gent

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  

MG 127 07.19 003224 -065 -001057 -000000000001 (e) GK

Ausfertigung für den Antragsteller

Ort 3. Unterschrift des Antragstellers/der zu versichernden Person

Gesonderte Verzichtserklärung:

Ich bin damit einverstanden, dass ich die Verbraucherinformation einschl. des Merkblattes zur Datenver- arbeitung, der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und weiterer Informationen gem. § 7 Versiche- rungsvertragsgesetz erst mit der Police erhalte, und verzichte damit auf die vorzeitige Überlassung dieser Unterlagen. Ich habe die Möglichkeit, bereits vorab alle dem Vertrag zugrunde liegenden Unterlagen über das Internet unter www.hansemerkur.de einzusehen oder auch schriftlich unter der rückseitig aufgeführten Anschrift anzufordern. Dieses Verfahren dient dazu, Kosten zu reduzieren.

2. Unterschrift des Antragstellers/der zu versichernden Person

Datum

Ich möchte den Tarif EZS bei der

HanseMerkur Krankenversicherung AG abschließen.

Teilnahmeerklärung

DAK Garantietarif Fit & Smile

Antragsteller/zu versichernde Person Wie Teilnehmer

DAK Garantietarif Fit & Smile

Versicherungsbeginn

WieDAK Garantietarif Fit & Smile

Hinweis zur Beitragszahlung:

Der Monatsbeitrag in Höhe von 10,00 Euro wird für die Dauer des Garantietarifs Fit & Smile aus der dem Antragsteller zustehenden Prämie aus dem Wahltarif von der DAK-Gesundheit direkt an die HanseMerkur Krankenversicherung gezahlt. Zu Beginn des Jahres, in dem der Antragsteller das 65. Lebensjahr vollendet, wird die Prämie aus dem Wahltarif von der DAK-Gesundheit direkt an den Antragsteller gezahlt, und dieser übernimmt die Beitragszahlung an die HanseMerkur. Zugleich steigt der Monatsbeitrag ab diesem Zeitpunkt auf den dann gültigen Neuzugangsbeitrag für das Eintrittsalter 66, aktuell 12,00 Euro.

Scheidet der Antragsteller aus dem Wahltarif der DAK-Gesundheit aus, läuft der Versicherungsschutz nach Tarif EZS bei der HanseMerkur Krankenversicherung AG weiter und der Antragsteller verpflichtet sich zur Zahlung des dann gültigen Beitrags.

Für die interne Bearbeitung:

VE

309

AD-Nr.

1967389

MG 127 07.19 003224-065-001057

Durch die anbei zur Verfügung gestellten Unterlagen, ggf. ergänzt durch Informationen aus einem Telefonat mit der HanseMerkur, fühle ich mich ausreichend beraten und entscheide mich für den Abschluss des hiermit beantragten Versicherungsschutzes.

Vermittelt durch die DAK-Gesundheit

Für die interne Bearbeitung der DAK-Gesundheit:

Anspruch Kein Anspruch Abweichendes Beginndatum:

Bitte senden an: DAK-Gesundheit, 22788 Hamburg

Bevor Sie diesen Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte die Schlusserklärungen des Antragstellers und der zu versichernden Personen auf der Seite 2 dieses Antrags.

Sie machen mit Ihrer Unterschrift die Schlusserklärungen zum Inhalt dieses Antrags. Sie bestätigen auch, die darin enthaltenen Einwilligungen zur Kenntnis genommen zu haben und ihnen zuzustimmen:

• Einwilligung für die Datenübermittlung an die DAK-Gesundheit,

• Einwilligung zur Verwendung von Daten, die dem Schutz des § 203 StGB (Strafgesetzbuch) unterliegen.

Des Weiteren bestätigen Sie, auch die Datenschutzhinweise auf Seite 3 zur Kenntnis genommen zu haben und ihnen zuzustimmen.

Name, Vorname Geburtsdatum Krankenversichertennummer (10-stellig)

Straße Hausnummer Ort

Ort 1. Unterschrift des Antragstellers/der zu versichernden Person

Datum

Postleitzahl Zusatz zur Adresse

Telefon (Angabe ist freiwillig) E-Mail (Angabe ist freiwillig)

Staatsangehörigkeit

Ja, ich möchte am DAK Garantietarif Fit & Smile teilnehmen und wähle für den Zeitraum von drei Jahren den Selbstbehalttarif gemäß der Anlage zu § 28 der Satzung der DAK-Gesundheit (Tarif-Katalog)

ab 01. _ _ . 20 _ _ (frühestens 1. des Folgemonats).

Für die Wahl dieses Tarifes bestehen keine Altersgrenze und keine monatliche Einkommensgrenze. Die maximale Höhe des Selbst- behaltes beträgt jährlich 180 Euro im Falle einer stationären Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahme inklusive Fahrtkosten, die maximale Prämie entspricht jährlich 120 Euro.

• Ich bin ausführlich von der DAK-Gesundheit beraten worden. Die Informationen im Merkblatt habe ich aufmerksam gelesen.

• Ich bin damit einverstanden, dass die DAK-Gesundheit alle ihre vorliegenden Abrechnungsdaten für medizinische Leistungen zur Berechnung meines Selbstbehaltes, für Beratungszwecke und erforderliche Auswertungen verwenden darf.

W987-3126_07.2019

Mit Ihrer Unterschrift stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aus dieser Teilnahmeerklärung erfolgt zur Mitwirkung am Wahltarif und damit zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben nach § 284 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 3 SGB V in Verbindung mit § 53 SGB V und § 28 Satzung der DAK-Gesundheit. Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen, entweder durch ein formloses Schreiben (an: DAK-Gesundheit, Postzentrum, 22788 Hamburg), eine E-Mail (dsgvo@dak.de) oder einen Anruf (Tel: 040 325 325 770).

Stimmen Sie der Datenverarbeitung nicht zu, können Sie leider nicht am Wahltarif teilnehmen. Empfänger Ihrer Daten können im Rahmen gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse von uns beauftragte Dienstleister oder sonstige Dritte sein. Weitere Informationen zum Datenschutz insbesondere zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie unter www.dak.de/dsgvo. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die DAK- Gesundheit, Postzentrum, 22788 Hamburg oder service@dak.de. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@dak.de

Seite 1 von 3 Hinweis:

Ich bin mit der Vereinbarung „Die Leistungspflicht entfällt für den Ersatz der am Tag der Antragstellung (TTMMJJJJ) fehlenden, noch nicht ersetzten Zähne einschl. der Zähne, die in diesem Zusammenhang überkront werden sowie für eine zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnene und/oder angeratene Zahnersatzmaß nahme.“ einverstanden.

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A. Wichtige Erläuterungen

1. Die Aufgabe einer bestehenden Versicherung zum Zwecke des Abschlusses einer Ver- sicherung bei einem anderen Unternehmen der Privaten Krankenversicherung ist im Allgemeinen unerwünscht und für den Versicherungsnehmer unzweckmäßig.

2. Für die Versicherung gelten die Versicherungsbedingungen sowie die jeweiligen Tech- nischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers.

3. Der Versicherungsvertrag wird für zwei Versicherungsjahre geschlossen. Das erste Versi- cherungsjahr beginnt für den einzelnen Tarif, die einzelne Tarifklasse oder -stufe jeweils an dem Tag, der auf dem Versicherungsschein unter „Beginn“ angegeben ist. Es endet am 31.12. des dort angegebenen Jahres. Alle weiteren Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr gleich.

Das Versicherungsverhältnis verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht vom Versicherungsnehmer und mit Kenntnis der betroffenen versicherten Person(en) zum Ablauf der Vertragszeit fristgemäß gekündigt wird.

4. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahmeerklärung, nicht jedoch vor dem Versicherungsbeginn und nicht vor Ablauf von Wartezeiten.

5.

6. Erläuterung zu prädiktiven Gentests

Nach § 18 des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) darf der Versicherer den Vertragsab- schluss nicht von der Durchführung eines prädiktiven Gentests abhängig machen. Auch bereits vorliegende Befunde aus prädiktiven Gentests müssen nicht offengelegt werden.

Unter einem „prädiktiven“ Gentest wird dabei die Untersuchung des Erbmaterials eines Gesunden auf die Veranlagung einer bestimmten Krankheit verstanden.

B. Hinweise

Zuständiger Ombudsmann bzw. Aufsichtsbehörde Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bereich Versicherungen, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, www.bafin.de

C. Erklärungen

1. Mir ist bekannt, dass der Versicherungsvertrag erst zustande kommt, wenn der Versiche- rungsschein oder eine schriftliche Annahmebestätigung zugegangen ist.

2. Ich bin damit einverstanden, dass der Versicherungsschutz zum vorgenannten Beginn, ggf. schon vor dem Ende der Widerrufsfrist, besteht.

D. Einwilligung für die Datenübermittlung an die DAK-Gesundheit Ich willige ein, dass die HanseMerkur der DAK-Gesundheit im Rahmen des Kooperations- vertrags zusätzlich die allgemeinen Vertragsdaten meines Versicherungsvertrags (Vor- name, Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer, Versicherungsbeginn, Ver- sicherungsende, abgeschlossener Tarif) übermittelt. Die DAK-Gesundheit ermächtige ich, diese Daten zu speichern und zu nutzen, um mir keine weiteren Angebote zu Zusatzver- sicherungen zu machen, die ich ggf. bereits abgeschlossen habe. Diese Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerrufbar.

E. Einwilligung zur Verwendung von Daten, die dem Schutz des § 203 StGB unterliegen

Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften (insb. EU-DSGVO) enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Grün- den in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informations- pflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr beginnt sie jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312i Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbin- dung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

HanseMerkur Krankenversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, E-Mail: kv-bestand@hansemerkur.de, Fax: (0 40) 41 19-32 57.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, der sich zeitanteilig vom Beginn des Vertrags bis zum Zugang des Widerrufs errechnet. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Wider- rufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzu- gewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach § 8 des Versicherungsvertragsgesetzes wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängen- den Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

Versicherungen. Um Ihre Gesundheitsdaten für diesen Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigt die HanseMerkur Krankenversicherung AG – nachfolgend HanseMer- kur genannt – daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Darüber hinaus be- nötigt die HanseMerkur Ihre Schweigepflichtentbindung, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) geschützte Daten bei schweigepflichtigen Stellen weiterleiten zu dürfen.

Es steht Ihnen frei, die Einwilligung/Schweigepflichtentbindung nicht abzugeben oder jederzeit später mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ohne Verarbeitung von Gesundheitsdaten der Abschluss und die Durchführung des Versicherungsvertrags in der Regel nicht möglich sein wird.

Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstigen nach

§ 203 StGB geschützten Daten - durch die HanseMerkur selbst (unter 1.),

- im Zusammenhang mit der Abfrage bei Dritten (unter 2.), - bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der HanseMerkur (unter 3.).

Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können.

1. Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten Gesundheitsdaten durch die HanseMerkur

Ich willige ein, dass die HanseMerkur die von mir künftig mitgeteilten Gesundheits- daten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Durchführung dieses Versiche- rungsvertrags erforderlich ist.

2. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten

2.1. Abfrage von Gesundheitsdaten zur Prüfung der Leistungspflicht

Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es erforderlich sein, dass die HanseMerkur die Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen muss, die Sie zur Begrün- dung von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. B. Rechnungen, Verordnungen, Gutachten) oder Mitteilungen (z. B. eines Arztes oder sonstiger Angehöriger eines Heilberufs) ergeben.

Diese Prüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Die HanseMerkur benötigt hierfür Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für sich sowie für diese Stellen, falls im Rahmen dieser Abfragen Gesundheitsdaten oder weitere nach

§ 203 StGB geschützte Informationen weitergegeben werden müssen.

Ich wünsche, dass mich die HanseMerkur in jedem Einzelfall informiert, von welchen Personen oder Einrichtungen zu welchem Zweck eine Auskunft benötigt wird. Ich werde dann jeweils entscheiden, ob ich

• in die Verwendung meiner Gesundheitsdaten durch die HanseMerkur einwillige, die genannten Personen oder Einrichtungen sowie deren Mitarbeiter von ihrer Schweigepflicht entbinde und in die Übermittlung meiner Gesundheitsdaten an die HanseMerkur einwillige

• die erforderlichen Unterlagen selbst beibringe.oder

Mir ist bekannt, dass dies zu einer Verzögerung der Prüfung der Leistungspflicht führen kann.

2.2. Erklärungen für den Fall Ihres Todes

Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es auch nach Ihrem Tod erforderlich sein, gesundheitliche Angaben zu prüfen. Eine Prüfung kann auch erforderlich sein, wenn sich bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss für die HanseMerkur konkrete Anhalts- punkte dafür ergeben, dass bei der Antragstellung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden und damit die Risikobeurteilung beeinflusst wurde. Auch dafür bedürfen wir einer Einwilligung und Schweigepflichtentbindung.

Soweit zur Prüfung der Leistungspflicht nach meinem Tod Gesundheitsdaten erhoben werden müssen, geht die Entscheidungsbefugnis über Einwilligungen und Schweigepflichtentbindungserklärungen auf meine Erben oder – wenn diese abweichend bestimmt sind – auf die Begünstigten des Vertrags über.

3. Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb der HanseMerkur

Die HanseMerkur verpflichtet die jeweiligen Dienstleister vertraglich zur Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit.

3.1. Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung

Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Die HanseMerkur benötigt Ihre Einwilligung und Schweigepflichtent- bindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach

§ 203 StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet.

Ich willige ein, dass die HanseMerkur meine Gesundheitsdaten an medizinische Gutachter übermittelt, soweit dies zum Zwecke der Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist, und meine Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend verwendet und die Ergebnisse an die HanseMerkur zurückübermittelt werden. Im Hinblick auf meine Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten ent- binde ich die für die HanseMerkur tätigen Personen und die Gutachter von ihrer Schweigepflicht.

3.2. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen und Personen) Die HanseMerkur führt bestimmte Aufgaben, wie z. B. die telefonische Kundenbe- treuung, bei denen es zu einer Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergege- ben, benötigt die HanseMerkur Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und, soweit erforderlich, für die anderen Stellen.

Die HanseMerkur führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für die HanseMerkur erheben, verarbeiten oder nutzen, unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die derzeitige Liste kann im Internet unter www.hansemerkur.de/service/datenschutz eingesehen oder bei der Hauptverwaltung angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesund- heitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die HanseMerkur Ihre Einwilligung.

Ich willige ein, dass die HanseMerkur meine Gesundheitsdaten an die in der er- wähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die HanseMerkur dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der HanseMerkur Unternehmensgruppe und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.

Schlusserklärungen des Antragstellers und der zu versichernden Personen zum Tarif EZS der HanseMerkur Krankenversicherung AG

MG 127 07.19

HanseMerkur Krankenversicherung AG

Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg Vorstand: Eberhard Sautter (Vors.), Aufsichtsrat:

Sitz: Hamburg • HRB: Hamburg 101967 Eric Bussert, Holger Ehses, Johannes Ganser, Raik Mildner Dr. Andreas Gent

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HanseMerkur Krankenversicherung AG

Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg Vorstand: Eberhard Sautter (Vors.), Aufsichtsrat:

Sitz: Hamburg • HRB: Hamburg 101967 Eric Bussert, Holger Ehses, Johannes Ganser, Raik Mildner Dr. Andreas Gent

Seite 3 von 3 Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen

Daten durch die HanseMerkur Krankenversicherung AG (HanseMerkur) und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung HanseMerkur Krankenversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1

20354 Hamburg Telefon: 040 4119-1100 Fax: 040 4119-3257

E-Mail-Adresse: info@hansemerkur.de

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der o. g. Adresse oder per E-Mail unter: datenschutz@hansemerkur.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Daten- schutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der da- tenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungs- wirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter www.hansemerkur.de/datenschutz abrufen.

Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrags und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rech- nungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist.

Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrags ist ohne die Verarbei- tung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich.

Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versi- cherungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer HanseMerkur-Gesellschaft bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung, -ergänzung oder für umfassende Auskunftserteilungen.

Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertrag- liche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) EU-DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Krankenversicherungsvertrags) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 EU-DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenka- tegorien, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) EU-DSGVO i. V. m. § 27 BDSG.

Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) EU-DSGVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein:

- zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,

- zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte der Unternehmen der HanseMerkur-Gruppe und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungsumfragen,

- zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Datenanaly- sen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können.

Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m.

Art. 6 Abs. 1 c) EU-DSGVO.

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Vermittler:

Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrags benötig- ten Antrags- und Vertragsdaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen.

Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe:

Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen be- stimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Gruppe verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungs- bearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet werden. In unserer Dienstleisterliste finden Sie die Unternehmen, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen.

Externe Dienstleister:

Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister.

Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie unserer Internetseite unter www.hansemerkur.de/datenschutz entnehmen.

Weitere Empfänger:

Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger über- mitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozial- versicherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden).

Dauer der Datenspeicherung

Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend ge- macht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu 30 Jahren). Zu- dem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahren.

Betroffenenrechte

Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.

Beschwerderecht

Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Daten- schutzbeauftragten oder an die Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.

Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer

Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrags (z. B. Übertragungswert) bzw.

Ihre Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls prüfen und bei Bedarf ergänzen zu kön- nen, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen.

Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen.

Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Ver- arbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen.

Datenschutzhinweise 07.19

Datenschutzhinweise

(12)

Vermittelt durch die

Merkblatt zum DAK Garantietarif Fit & Smile

(Bitte sorgfältig lesen)

In diesem Merkblatt finden Sie die wichtigsten Informationen zu unserem Tarifmodell DAK Garantietarif Fit &

Smile mit dem Zusatzschutz-Paket der HanseMerkur Krankenversicherung AG.

Wie funktioniert der Tarif?

Der DAK Garantietarif Fit & Smile ist ein Selbstbehalttarif. Die jährliche Prämie in Höhe von 120 Euro finanziert den Jahresbeitrag des Zusatzschutz-Pakets (Tarif EZS) der HanseMerkur. Lediglich im Falle von

stationären Vorsorgemaßnahmen nach § 23 Abs. 4 SGB V und stationären Rehabilitationsmaßnahmen nach § 40 Abs. 2 SGB V und Fahrkosten nach § 60 SGB V zu stationären Vorsorgemaßnahmen nach § 23 Abs. 4 SGB V und stationären Rehabilitationsmaßnahmen nach § 40 Abs. 2 SGB V fällt ein Selbstbehalt an, der auf 180 Euro begrenzt ist. Übersteigen die anrechenbaren Kosten den Selbstbehalt, tragen wir alle weiteren Kosten für Sie.

Wer kann teilnehmen?

Am DAK Garantietarif Fit & Smile können alle DAK-Mitglieder teilnehmen, die selbst Krankenversicherungs- beiträge zahlen. Die Kombination mit anderen Selbstbehalt- oder Prämientarifen sowie die Wahl der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V ist ausgeschlossen.

Wie lange gilt der Tarif?

Der DAK Garantietarif Fit & Smile beginnt am 1. des Folgemonats nach Antragseingang – frühestens mit Beginn der Mitgliedschaft bei der DAK-Gesundheit. Sie sind drei Jahre an Ihre Tarifwahl gebunden. Der Tarif verlängert sich nach der Mindestlaufzeit um jeweils ein weiteres Tarifjahr, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wurde. Die Teilnahme endet vorzeitig bei Eintritt von Beitragsfreiheit, Beitragsrückstand, oder wenn der Leistungsanspruch gesetzlich ruht oder ausgeschlossen ist. Möchten Sie Ihre DAK-Mitgliedschaft kündigen, ist dies erst zum Ende der Tariflaufzeit möglich.

Wann erfolgt die Abrechnung?

Die Prämie von 120 Euro für das Zusatzschutz-Paket der HanseMerkur wird von der DAK-Gesundheit bis zum 65. Lebensjahr jeweils für das laufende Tarifjahr vorschüssig an die HanseMerkur für Sie gezahlt. Danach zahlt Ihnen die DAK-Gesundheit die Prämie direkt aus.

Die DAK-Gesundheit ermittelt spätestens bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres, ob Sie eine stationäre Vorsorgemaßnahme oder stationäre Rehabilitationsmaßnahme inkl. Fahrtkosten genutzt haben, für die ein Selbstbehalt fällig wird. Wenn Sie also im Jahr 2019 eine entsprechende Leistung in Anspruch genommen haben, informieren wir Sie spätestens Ende 2020 über den fälligen Eigenanteil.

Steuerpflicht

Geldprämien sind eventuell steuerpflichtig. Die DAK-Gesundheit ist verpflichtet, diese dem zuständigen

Finanzamt zu melden. Weiterführende Informationen gibt das Finanzamt oder ein Steuerberater.

(13)

Vermittelt durch die

Merkblatt zum Zusatzschutz-Paket EZS der HanseMerkur

(Bitte sorgfältig lesen)

Beratung und Abschluss

1. Sie möchten die Leistungen der DAK-Gesundheit ergänzen?

2. Sie wünschen die Finanzierung einer Zusatzversicherung durch einen Wahltarif der DAK-Gesundheit?

3. Sie möchten von diesen Zusatzleistungen profitieren:

•••• Aufstockung der Zahnersatzleistung für die Regelversorgung auf bis zu 90%

•••• 30%ige Leistungen für Zahnersatz auf privatzahnärztlichem Niveau 4. Sie haben diese Leistungen bisher nicht abgesichert?

Wenn Sie diese Fragen mit „Ja“ beantworten, empfehlen wir Ihnen den Abschluss des Zusatzschutz-Pakets EZS.

Hinweis zur Beitragszahlung

Der Beitrag von monatlich 10 Euro wird für Sie bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem Sie das

64. Lebensjahr vollenden, von der DAK-Gesundheit direkt an die HanseMerkur überwiesen. Der Beitrag finanziert sich aus Ihrer Teilnahme am Selbstbehalttarif „Garantietarif Fit & Smile“ der DAK-Gesundheit.

Zum 01.01. des Jahres, in dem Sie das 65. Lebensjahr vollenden, steigt der Monatsbeitrag von 10 Euro auf 12,00 Euro (aktueller Stand). Ab diesem Zeitpunkt werden Sie Beitragszahler, parallel überweist die

DAK-Gesundheit Ihre Prämie aus dem Selbstbehalttarif auf Ihr Konto. Rechtzeitig vor der Umstellung erhalten Sie ein Informationsschreiben inklusive auszufüllendem SEPA-Lastschrift-Mandat von der HanseMerkur zugeschickt. Auch bei Beendigung des Selbstbehalttarifs geht die Pflicht zur Beitragszahlung des Zusatzschutz- Pakets EZS auf Sie über.

Die Kündigung des Zusatzschutz-Pakets EZS ist zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich. Es besteht eine Mindestvertragsdauer von 2 Versicherungsjahren.

Erstattungshöhe

1. Versicherungsjahr Erstattung insgesamt bis max. 180 Euro 1. - 2. Versicherungsjahr Erstattung insgesamt bis max. 360 Euro 1. - 3. Versicherungsjahr Erstattung insgesamt bis max. 540 Euro 1. - 4. Versicherungsjahr Erstattung insgesamt bis max. 720 Euro

Ab dem 5. Versicherungsjahr sowie bei Unfällen entfallen diese Begrenzungen.

Wartezeit

Die Wartezeit beträgt 6 Monate.

Voraussetzungen

Versicherungsfähig sind ausschließlich Personen, die Mitarbeiter der REWE Group oder einer Ihrer Tochtergesellschaften sind.

Die Erstinformation nach § 15 VersVermV finden Sie auf der Folgeseite.

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Erstinformation nach § 15 VersVermV

DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27–31, 20097 Hamburg

Registriert bei der Industrie- und Handelskammer Hamburg als Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 7 GewO mit der Vermittlerregisternummer: D-B67P-NEYSQ-95

Die Eintragung kann bei der Registerstelle überprüft werden:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V., Breite Straße 29, 10178 Berlin

Telefon: 0180 6 005850 (Festnetz 0,20 Euro/Anruf,

Mobilfunkpreise maximal 0,60 Euro/Anruf), Fax: 030 20308-1000, Internet: www.vermittlerregister.info

Die DAK-Gesundheit hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an der DAK-Gesundheit.

Bei Streitigkeiten kann folgende Institution angerufen werden:

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin

Telefon: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen), Fax: 030 20458931, Internet: www.pkv-ombudsmann.de

Wir bieten Ihnen im Rahmen unserer Vermittlungstätigkeit eine Beratung an. Für unsere Tätigkeit erhalten wir ausschließlich

eine Aufwandsentschädigung, die in der Versicherungsprämie enthalten ist.

(15)

Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Die DAK-Gesundheit beteiligt sich einmal im Jahr an den Kosten für eine professionelle Zahnreinigung in Höhe von 60 Euro.

DAK CareDental

Hat Ihr Zahnarzt festgestellt, dass Sie einen Zahnersatz benöti- gen? Der Online-Preisvergleich DAK CareDental zeigt Ihnen, wie Sie bei gleicher Qualität weniger Geld für Kronen, Brücken und Co.

ausgeben können.

DAK dent-net

Ob professionelle Zahnreinigung, Implantat oder Krone – mit DAK dent-net sparen Sie an vielen Zuzahlungen, nicht jedoch an der Qualität.

Zahnprophylaxe für werdende Eltern

Die DAK-Gesundheit zahlt werdenden Eltern ab sofort zwei Prophylaxe-Termine. Einfach die Rechnung mit dem Nachweis der Schwangerschaft bei der DAK einreichen und Sie bekommen die Rechnungssumme erstattet.

100% Zahnersatz für Azubis

Azubis zahlen bei der DAK-Gesundheit keinen Eigenanteil bei Zahnersatz, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Noch mehr gesunde Leistungen!

Ihre Gesundheit hat viel mehr verdient: Die DAK-Gesundheit bietet Ihnen als Mitglied über 5.000 Leistungen und Services, die zu Ihrem Leben passen, wie z. B.:

7

(16)

D987-3126/07.19 MG 122/07.19 SZ

Nachträglich kann es z. B. durch Gesetzesänderungen zu abweichenden Regelungen kommen. Aktuelle Auskünfte erhalten Sie in Ihrem Servicezentrum der DAK-Gesundheit.

Sie haben noch Fragen?

Alles über Leistungen, Beiträge und Mitgliedschaft:

DAK Service-Hotline 040 325 325 555

zum Ortstarif

Allgemeine medizinische Fragen oder Fragen aus den Bereichen Kinder- und Sportmedizin:

DAK Medizin-Hotline 040 325 325 800

zum Ortstarif

Ein Krankheitsfall im Urlaub oder im Ausland eine medizinische Frage auf dem Herzen:

DAK Auslands-Hotline +49 40 325 325 900 Einfach, bequem und sicher: der DAK-Onlineservice für unsere Kunden – mit persönlichem Postfach. Gleich registrieren und Aktivierungscode zuschicken lassen:

www.dak.de/meinedak

Persönliche Beratung online: der DAK Beraterchat auf www.dak.de/chat

DAK-Gesundheit

Gesetzliche Krankenversicherung Nagelsweg 27–31, 20097 Hamburg www.dak.de

Wir sind immer für Sie da,

rund um die Uhr an 365 Tagen.

Referenzen

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