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DEUTSCHE NORM. Technische Zeichnungen Allgemeine Grundlagen der Darstellung Teil 25: Linien in Schiffbauzeichnungen (ISO :1999)

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Academic year: 2022

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ISO 128-25

ICS 01.100.01

Technical drawings – General principles of presentation – Part 25: Lines on shipbuilding drawings

(ISO 128-25:1999)

Dessins techniques – Principles généraux de représentation – Partie 25: Traits utilisés pour les dessins de construction navale (ISO 128-25:1999)

Die Internationale Norm ISO 128-25:1999 „Technical drawings – General principles of presentation – Part 25: Lines on shipbuilding drawings“, ist unverändert in diese Deutsche Norm übernommen worden.

Nationales Vorwort

Diese Norm wurde im ISO/TC 10 „Technische Zeichnungen, Erzeugnisbeschreibung und dazugehörende Dokumentation“, Unterkomitee SC 1 „Allgemeine Grundlagen“, unter wesentlicher Beteiligung deutscher Fachleute ausgearbeitet.

Zusammenhang der im Text genannten ISO-Normen mit DIN-Normen:

Änderungen

Gegenüber DIN 15-3:1986-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

a) ISO 128-25 unverändert in die vorliegende Norm übernommen.

b) Bezeichnung der Linienarten geändert.

c) Englische Übersetzung gestrichen.

d) Abhängigkeit von Linienbreite und Maßstab gestrichen.

Frühere Ausgaben DIN 15-3: 1986-05

ISO-Normen DIN-Normen

ISO 128-20 DIN ISO 128-20

ISO 2553 DIN EN 22553

ISO 5261 DIN ISO 5261

ISO 6428 DIN ISO 6428

Fortsetzung Seite 2 bis 10

Normenausschuss Technische Grundlagen (NATG) – Technische Produktdokumentation – im DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT) im DIN Technische Zeichnungen

Allgemeine Grundlagen der Darstellung

Teil 25: Linien in Schiffbauzeichnungen (ISO 128-25:1999)

Ersatz für DIN 15-3:1986-05

(2)

Literaturhinweise

DIN EN 22553, Schweiß- und Lötnähte – Symbolische Darstellung in Zeichnungen (ISO 2553:1992); Deutsche Fassung EN 22553:1994.

DIN ISO 128-20, Technische Zeichnungen – Allgemeine Grundlagen der Darstellung – Teil 20: Linien, Grundregeln (ISO 128-20:1996).

DIN ISO 5261, Technische Zeichnungen – Vereinfachte Angabe von Stäben und Profilen (ISO 5261:1995).

DIN ISO 6428, Technische Zeichnungen – Anforderungen für die Mikroverfilmung (ISO 6428:1982).

(3)

Deutsche Übersetzung

Technische Zeichnungen

Allgemeine Grundlagen der Darstellung

Teil 25: Linien in Schiffbauzeichnungen

Vorwort

Die ISO (Internationale Organisation für Normung) ist die weltweite Vereinigung nationaler Normungsinstitute (ISO-Mitglieds- körperschaften). Die Erarbeitung Internationaler Normen obliegt den Technischen Komitees der ISO. Jede Mitgliedskörper- schaft, die sich für ein Thema interessiert, für das ein Technisches Komitee eingesetzt wurde, ist berechtigt, in diesem Komitee mitzuarbeiten. Internationale (staatliche und nichtstaatliche) Organisationen, die mit der ISO in Verbindung stehen, sind an den Arbeiten ebenfalls beteiligt. Die ISO arbeitet bei allen Angelegenheiten der elektrotechnischen Normung eng mit der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) zusammen.

Die von den Technischen Komitees verabschiedeten internationalen Norm-Entwürfe werden den Mitgliedskörperschaften zur Abstimmung vorgelegt. Die Veröffentlichung als Internationale Norm erfordert Zustimmung von mindestens 75 % der abstimmenden Mitgliedskörperschaften.

Die Internationale Norm ISO 128-25 wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 10 „Technische Zeichnungen, Erzeugnis- beschreibung und dazugehörende Dokumentation“, Unterkomitee SC 1 „Allgemeine Grundlagen“ erarbeitet.

ISO 128 besteht aus den folgenden Teilen unter dem Haupttitel „Technische Zeichnungen – Allgemeine Grundlagen der Darstellung“:

– Teil 20: Linien, Grundregeln

– Teil 21: Ausführung von Linien mit CAD-Systemen

– Teil 22: Grund- und Anwendungsregeln für Hinweis- und Bezugslinien – Teil 23: Linien in Zeichnungen des Bauwesens

– Teil 24: Linien in Zeichnungen der mechanischen Technik – Teil 25: Linien in Schiffbauzeichnungen

– Teil 30: Grundregeln für Ansichten – Teil 40: Grundregeln für Schnitte

– Teil 41: Schnitte in Zeichnungen der mechanischen Technik

– Teil 50: Grundregeln für die Graphische Kennzeichnung von Schnittflächen – Teil 60: Zusätzliche Festlegungen für Ansichten und Schnitte

Anhang A zu diesem Teil der ISO 128 dient lediglich der Information.

1 Anwendungsbereich

Dieser Teil von ISO 128 legt die Grund- und Anwendungsregeln für die Linienarten in Schiffbauzeichnungen fest.

2 Normative Verweisungen

Die folgenden normativen Dokumente enthalten Festlegungen, die durch Verweisung in diesem Text Bestandteil der vorliegenden Internationalen Norm sind. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Internationalen Norm waren die angegebenen Ausgaben gültig. Alle normativen Dokumente unterliegen der Überarbeitung. Vertragspartner, deren Verein- barungen auf dieser Internationalen Norm basieren, werden gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, ob die jeweils neuesten Ausgaben der im Folgenden genannten Normen angewendet werden können. Die Mitglieder von IEC und ISO führen Verzeichnisse der gegenwärtig gültigen Internationalen Normen.

ISO 128-20:1996, Technical drawings – Lines – Part 20: General application.

ISO 6428:1982, Technical drawings – Requirements for microcopying.

3 Allgemeines

Die Grundarten der Linien, ihre Bezeichnungen und Maße sowie die allgemeinen Regeln für das Zeichnen von Linien sind in ISO 128-20 festgelegt. Die Anforderungen für die Mikroverfilmung enthält ISO 6428.

4 Linienarten und deren Anwendung

Die verschiedenen Linienarten und ihre Anwendung sind in Tabelle 1 beschrieben. Der erste Teil der Nummern der Linien in Tabelle 1 ist die Kennzahl für die Grundart der Linie nach ISO 128-20.

(4)

Anwendungsbeispiele enthält Anhang A.

Tabelle 1 Linie

Anwendung Beispiele

siehe Bild

Nr Benennung

Darstellung

01.1 Volllinie, schmal .1 sichtbare Kanten A.2

.2 Nähte und Stöße A.18, A.20

.3 Sichtbare Profile A.1, A.6

Freihandlinie, schmal .4 Vorzugsweise manuell gezeichnete Begrenzung von Teil- oder unterbrochenen Ansichten und Schnitten, wenn die Begrenzung keine Symmetrie- oder Mittellinie ista

A.1

Zickzacklinie, schmal .5 Vorzugsweise rechnerunterstützt gezeichnete Begrenzung von Teil- oder unterbrochenen Ansichten und Schnitten, wenn die Begrenzung keine Symmetrie- oder Mittellinie ista

A.2

01.2 Volllinie, breit Schnitte von Bauteilen, z. B.:

.1 Außenhaut A.2, A.19, A.20

.2 Decks A.6

.3 Innenböden A.19

.4 Schotte und Wände A.20

.5 Bodenträger und Bodenwrangen A.19

.6 Quer- und Längsträger A.4

.7 Stringer –

.8 Rahmenspanten A.2

.9 Kniebleche A.6

.10 Profile A.19

02.1 Strichlinie, schmal .1 Verdeckte Kanten A.2

.2 Verdeckte Profile A.1, A.2, A.6,

A.18, A.20 02.2 Strichlinie, breit Verdeckte Platten, z. B.:

.1 Decks A.18

.2 Innenböden A.18

.3 Schotte und Wändeb A.18, A.20

.4 Bodenträger A.18

.5 Bodenwrangen A.18

.6 Kniebleche A.6

04.1 Strich-Punktlinie (langer Strich), schmal

.1 Montageöffnungen A.18, A.20

.2 Einlauf von Krümmungen, Knicke, Mittellinien A.16, A.17 04.2 Strich-Punktlinie

(langer Strich), breit

Verdeckte Stege, z. B.:

.1 Decksunterzüge A.20

.2 Rahmenspanten A.2, A.18

.3 Rahmenbalken, Stringer A.20

05.1 Strich-Zweipunktlinie (langer Strich), schmal

.1 Umrisse angrenzender Teile A.18

.2 Teile vor oder hinter der Schnittebene –

01+

03

Eisenbahnlinie .1 Verdeckte Platten wie dichte Wände oder Schotteb A.20

a Es wird empfohlen, nur eine dieser Linienarten in einer Zeichnung anzuwenden.

b Die Anwendung der Linienart 02.2.3 oder 01+03 nach Wahl der Werft.

(5)

5 Linienbreiten und Liniengruppen

In Schiffbauzeichnungen werden in der Regel zwei Linienbreiten angewendet. Das Verhältnis zwischen den Linienbreiten sollte nicht kleiner als 1 : 2 sein. Ein Verhältnis von 1 : 3 ist auch zulässig. Die Liniengruppen enthält Tabelle 2.

Die Linienbreiten und -gruppen sollen nach Art, Größe und Maßstab der Zeichnung sowie nach den Anforderungen der Mikroverfilmung bzw. der Reproduktionsverfahren ausgewählt werden.

Tabelle 2

Maße in Millimeter

Liniengruppe

Linienbreiten für die Linien Nr

01.2 – 02.2 – 04.2 01.1 – 02.1 – 04.1 – 05.1 01 + 03

0,5 0,5 0,25

1,0

0,7 0,7 0,35

1,0 1,0 0,50

(6)

Anhang A (informativ)

Anwendungsbeispiele

Dieser Anhang enthält Beispiele für die Anwendung der unterschiedlichen Linienarten, die mit der Kennzahl nach Tabelle 1 gekennzeichnet sind.

Tabelle A.1 – Anwendungsbeispiele

Bild Darstellung Erklärung, Bemerkung

A.1 Profile auf Plattenpaneelen, allgemein Darstellung von Wänden, Decks usw.

Dazu darf die tatsächliche Form des verwendeten Profils dargestellt werden.

Profilkennzeichnung muß nach ISO 5261 erfolgen.

A.2 Mit Trägern kreuzende, durchlaufende Profile

A.3 Geschweißte Profilenden Geschweißte Profilenden sind an den Stoßstellen mit Pfeilen zu versehen.

Bei Darstellungen in Draufsicht und Ansicht darf auf die Pfeile in einer der Darstellungen verzichtet werden.

Für die Kennung der angewendeten Linienarten siehe Bild A.2.

A.4 Freigeschnittene Profile Freigeschnittene Profile werden in der Draufsicht/Ansicht mit einem begrenzenden senkrechten Strich dargestellt.

Ein Freischnitt von 30° oder 45° ist mit einem zusätz- lichen Schrägstrich gekennzeichnet.

Bei Darstellungen in Draufsicht/Ansicht und Schnitt darf auf die Anwendung der Schrägstriche in einer der Darstellungen verzichtet werden.

Für die Kennung der angewendeten Linienarten siehe Bild A.2.

(7)

Tabelle A.1 (fortgesetzt)

Bild Darstellung Erklärung, Bemerkung

A.5 Übergang zwischen Profilen unterschiedlicher Größe Wird der Übergang im Schnitt dargestellt, entfallen die Pfeile.

Für die Kennung der angewendeten Linienarten siehe Bild A.2.

A.6 Mit überlappten Knieblechen angeschlossene Profile

A.7 Mit eingesetzten Knieblechen angeschlossene Profile Für die Kennung der angewendeten Linienarten siehe Bild A.6.

A.8 Sektionsstoß Das dargestellte Zeichen ist in Zeichnungen ohne

Schweißangaben nach ISO 2553 anzuwenden.

Dieses Zeichen gibt den Stoß benachbarter Sektionen an. Es wird in die Drauf- oder Seitenansicht einge- tragen. Bei den Schnittdarstellungen wird das Zeichen mit einer Linie 01.1 nach außen gezogen.

A.9 Stoß von Platten und/oder Profilen Das dargestellte Zeichen ist in Zeichnungen ohne Schweißangaben nach ISO 2553 anzuwenden.

(8)

Tabelle A.1 (fortgesetzt)

Bild Darstellung Erklärung, Bemerkung

A.10 Spantwechsel Darstellung mit Linie 01.2.

A.11 Maßangabe auf Mallkante Zur Festlegung der Mallkante wird die Schlagrichtung von z. B. Platten und Profilen durch einen Strich neben der Maßhilfslinie gekennzeichnet.

A.12 Maßangabe auf Mitte einer Platte Angabe von Maßen ab Mitte der Platte, z. B. eines Mittelträgers oder eines anderen dickeren, strukturellen Bauteiles.

A.13 Durchlaufende Teile an Verbindungen Die Pfeile geben an, daß das gebrochen dargestellte Teil durchlaufend ist.

A.14 Nicht durchlaufende Teile an Verbindungen Die Pfeile geben an, daß die gebrochen dargestellten Teile an das durchlaufende Bauteil anstoßen.

A.15 Sicke, zugewandt Innerhalb der gesickten Wand genügt es, wenn die

Darstellung nur einmal angewendet wird.

Die Abstände der Sicken sind maßstäblich darzustellen.

A.16 Sicke, abgewandt

(9)

Tabelle A.1 (fortgesetzt)

Bild Darstellung Erklärung, Bemerkung

A.17 Faltschotte Näher liegende Falten werden als schmale Volllinien,

ferner liegende als schmale Strich-Punktlinien gezeichnet.

A.18 Verschiedene Linienarten am Beispiel einer Außenhaut-Abwicklung

A.19 Anwendung von breiten Volllinien am Beispiel eines Längsträger-Ausschnittes einer Bodenkonstruktion

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Literaturhinweise

[1] ISO 2553:1992, Welded, brazed and soldered joints – Symbolic representation on drawings.

[2] ISO 5261:1995, Technical drawings – Simplified representation of bars and profile sections.

Tabelle A.1 (fortgesetzt)

Bild Darstellung Erklärung, Bemerkung

A.20 Unterschiedliche Linienarten und Symbole am Beispiel eines Decks-Ausschnittes

Referenzen

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