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Finanzstatistik Kompakt. Finanzen des Landes Baden-Württemberg und seiner Gemeinden/Gemeindeverbände

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Academic year: 2022

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(1)

Finanzstatistik Kompakt

Finanzen des Landes Baden-Württemberg und seiner Gemeinden/Gemeindeverbände

2021

(2)

Impressum

Finanzstatistik Kompakt

Finanzen des Landes

Baden-Württemberg und seiner Gemeinden/Gemeindeverbände

Herausgeber und Vertrieb

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Artikel-Nr.

8062 21001 Fotonachweis

© Lupo/PIXELIO

© Statistisches Landesamt

Baden-Württemberg, Stuttgart, 2021

Sämtliche Veröffentlichungen sind Werke, Bearbeitungen oder Sammel- bzw. Daten- bankwerke im Sinne des Urheberrechts- gesetzes und somit urheberrechtlich ge- schützt. Der Erwerb einer Veröffentlichung gestattet neben deren Verwendung die Vervielfältigung und Verbreitung – auch auszugsweise – in elektronischer Form sowie in gedruckten Veröffentlichungen mit Quellenangabe. Die Weiterverbreitung von kostenpflichtigen Produkten – speziell von Verzeichnissen – bedarf der vorheri- gen Zustimmung. Die Genehmigung ist einzuholen unter vertrieb@stala.bwl.de.

(3)

Finanzstatistik Kompakt

Finanzen des Landes Baden-Württemberg und seiner Gemeinden/Gemeindeverbände

2021

(4)
(5)

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis ... 3

Vorwort ... 5

1.1 Kassenmäßige Steuereinnahmen des Landes ... 7

1.2 Ausgaben des Landes ... 9

1.3 Personalausgaben des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände je Einwohner/-in ... 11

1.4 Steuereinnahmen der Gemeinden je Einwohner/-in ... 13

1.5 Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden je Einwohner/-in ... 15

1.6 Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo der Gemeinden und Gemeindeverbände ... 17

2.1 Ausgaben der Hochschulen ... 19

2.2 Drittmitteleinnahmen der Hochschulen ... 21

3.1 Steuerkraftmesszahl der Gemeinden je Einwohner/-in ... 23

3.2 Steuerkraftsumme der Gemeinden je Einwohner/-in ... 25

3.3 Steuerkraftquote der Gemeinden ... 27

3.4 Berechnungsbeispiel zu 3.1 – 3.3 ... 31

4.1 Pro-Kopf-Verschuldung des Landes je Einwohner/-in ... 33

4.2 Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände ... 35

Erläuterungen ... 37

Abkürzungen ... 43

(6)

100 %

Die Finanzstatistik liefert wichtige Informationen zur Fi- nanzsituation des Landes und der Gemeinden. Sie ermög- licht ein genaues Bild von der Struktur und Entwicklung der öffentlichen Haushalte und trägt damit zur Transparenz in der Öffentlichkeit bei. Die Kenntnis relevanter Finanz- daten ist notwendige Voraus- setzung für eine sachliche Diskussion fast aller politi- schen Fragestellungen – auf Landes- oder auf kommu- naler Ebene. Einen Ausschnitt aus dem Datenangebot der Finanzstatistik finden Sie in der vorliegenden Broschüre, die jetzt in der 6. Auflage vorliegt.

(7)

Vorwort

Auf unserer Homepage unter www.statistik-bw.de finden Sie dazu Pressemitteilungen, sowie in der Rubrik Indikatoren aus- führliche Erläuterungen wich- tiger Kennzahlen.

Unter Landesdaten werden in zahlreichen Tabellen und Zeit- reihen detaillierte Fakten zu- sammengestellt.

Unter Regionaldaten können Sie interessante Eckdaten für einzel- ne Gemeinden, Stadt- und Land- kreise, Regierungsbezirke und Regionen „auf Knopfdruck“ ab- rufen. Zudem sind in der Rub- rik Analysen/Prognosen Fachbei- träge zum Thema eingestellt.

Sollten Sie Anregungen und Wünsche zu dieser Broschüre oder zu unserem Angebot im Internet haben, kommen Sie gern auf mich zu.

Dr. Anke Rigbers Präsidentin

des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg

(8)

Kassenmäßige Steuereinnahmen des Landes Baden-Württemberg im Jahr 2020

– Anteile an den Gesamtsteuereinnahmen in % –

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 267 21

Erbschaft- steuer

Grunderwerb- steuer Rennwett- und Lotteriesteuer Feuerschutz- steuer

Biersteuer Reine

Landes- steuern

0,2

3,0

0,7

6,0

0,1 Einfuhrumsatzsteuer

Gewerbe- steuerumlage

Körperschaftsteuer

Abgeltungssteuer auf Zins- und Veräußerungs- erträge

Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

Veranlagte Einkommen- steuer Umsatzsteuer Lohnsteuer

24,3

10,6

4,8 3,6 8,0 1,0

36,5

1,2

Datenquelle: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, eigene Berechnungen.

Insgesamt 37,6 Mrd.

EUR 10,0

(9)

Die dem Land Baden- Württemberg im Jahr 2020 nach der Verteilung der Steuern auf Bund, Länder und Gemein- den zustehenden kassenmäßi- gen Steuereinnahmen belie- fen sich auf 37,6 Mrd. Euro und waren somit um 3,3 Mrd. Euro oder 8 % niedriger als 2019.

Der Anteil der gemeinschaftlichen Steuern lag bei 90 %, dies waren 3,6 Mrd. Euro und 9,7 % weniger als 2019. Die gemeinschaftlichen Steuern setzen sich zusammen aus den Steuern vom Einkommen (21,3 Mrd. Euro), den Steuern vom Umsatz (12,2 Mrd. Euro) so- wie der Gewerbesteuerumlage (0,4 Mrd. Euro). An reinen Lan- dessteuern nahm der Fiskus

3,8 Mrd. Euro – 10,2 % mehr als 2019 – ein. Die größten Anteile davon entfielen mit 2,3 Mrd. Euro auf die Grunderwerbsteuer und mit 1,1 Mrd. Euro auf die Erb- schaftsteuer.

1.1 Kassenmäßige

Steuereinnahmen des Landes

(10)

Ausgaben des Landes Baden-Württemberg im Jahr 2020

– Anteile an den bereinigten Ausgaben (Absolutwerte in Mrd. EUR) –

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 268 21

Insgesamt 58,4 Mrd.

EUR

Dienstbezüge 19,6 %

Laufender Sachaufwand 5,7 %

Sonstige Personal- ausgaben 2,8 % Versorgungs- bezüge 9,7 %

Zinsausgaben 2,0 % Zuweisungen und Zuschüsse an

Gemeinden/Gv. 31,0 % Zuweisungen und Zuschüsse an andere Bereiche 20,0 %

Sonstige laufende Zuwei- sungen und Zuschüsse, Schuldendiensthilfen 0,5 % Sachinvestitionen

(u. a. Baumaßnahmen) 1,9 %

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Vermögens- übertragungen 6,5 %

Darlehen, Erwerb von Beteiligungen, Tilgungsausgaben an öffentlichen Bereich 0,3 %

(11,5)

(5,7)

(1,6) (3,3) (1,2) (18,1)

(11,7) (0,3)

(1,1) (3,8) (0,2)

Datenquelle: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, eigene Berechnungen.

(11)

Die bereinigten Ausga- ben des Landes Baden-Württem- berg (also ohne haushaltstech- nische Verrechnungen und be- sondere Finanzierungsvorgänge) betrugen im Jahr 2020 58,4 Mrd.

Euro. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Steigerung um 13,2 %.

Die Ausgaben der laufenden Rechnung beliefen sich auf 53,3 Mrd. Euro (+ 13,5 %). Der Hauptanteil dieser Ausgaben entfiel auf die Personalausgaben mit 18,7 Mrd. Euro (+ 3,1 %). Ihr Anteil an den bereinigten Aus- gaben liegt damit bei 32,1 %. An Zinsausgaben musste das Land 1,2 Mrd. Euro aufwenden; 4,9 % weniger als 2019. Die Gemein- den und Gemeindeverbände er-

hielten 18,1 Mrd. Euro laufende Zuweisungen und Zuschüsse, das waren 21,9 % mehr als im Vorjahr.

Die Ausgaben der Kapitalrech- nung schlugen mit 5,1 Mrd. Euro (+ 10,1 %) zu Buche. An Sach- investitionen wurden vom Land selbst 1,1 Mrd. Euro verausgabt (+ 6,7 %).

Die Gesamtausgaben des Landes erreichten 71,5 Mrd. Euro und setzen sich aus den Ausgaben der laufenden Rechnung, der Kapi- talrechnung sowie den beson- deren Finanzierungsausgaben – hauptsächlich Zuführungen an Rücklagen (12,9 Mrd. Euro) und den haushaltstechnischen Ver- rechnungen (0,2 Mrd.

Euro) zusammen.

1.2 Ausgaben des Landes

(12)

Personalausgaben*) des Landes und der Gemeinden/Gemeinde- verbände in Baden-Württemberg seit 1990

– in Euro je Einwohner/-in –

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 269 21

*) Einschließlich Versorgungsausgaben.

Datenquellen: Haushaltsrechnung des Landes Baden-Württemberg, vierteljährliche kommunale Kassenstatistik.

EUR/EW

Land

Gemeinden/Gv.

1993: Ausgliederungen aus kommunalen Haushalten

2005: Verwaltungs- strukturreform

20 15

10 05

2000 95

19900 200 400 600 800 1 000 1 200 1 400 1 600 1 800

(13)

Die Personalausgaben je Einwohner/-in sind sowohl beim Land als auch bei den Gemein- den bzw. Gemeindeverbänden (Gv.) in den letzten 30 Jahren an- gestiegen. Ab dem Jahr 1992 war bei den Gemeinden/Gv. aller- dings ein verringerter Anstieg zu verzeichnen. Da ab 1992 ver- stärkt Ausgliederungen aus den kommunalen Haushalten erfolg- ten, war der Zuwachs der Perso- nalausgaben etwas niedriger als es die tarifliche Entwicklung er- warten ließ.

Der „Abwärts-Knick“ beim Land und der zeitgleiche „Aufwärts- Knick“ bei den Gemeinden/Gv.

im Jahr 2005 sind Auswirkungen der Verwaltungsstrukturreform.

Der Rückgang bei den Personal- ausgaben des Landes 2003, 2007 und 2015 beruht auf der Ausglie- derung von Universitäten.

Die Bezüge des aktiven Personals sowie die Aufwendungen für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger nehmen im Land einen höheren Anteil an den Ge- samtausgaben ein als bei den Gemeinden/Gv.: Beim Land wa- ren es 2020 rund 32 %, bei den Gemeinden/Gv. knapp 25 % (An- teile jeweils an den be-

reinigten Aus- gaben).

1.3 Personalausgaben des

Landes, der Gemeinden und der

Gemeindeverbände je Einwohner/-in

(14)

Steuereinnahmen*) der Gemeinden in Baden-Württemberg 2020 nach Größenklassen

– in Euro je Einwohner/-in –

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 270 21

*) Netto, das heißt nach Abzug der Gewerbesteuerumlage. Bevölkerungsstand: 30.06.2020.

Datenquelle: Vierteljährliche kommunale Kassenstatistik.

Von ... bis unter

... Einwohner/-innen Stadtkreise

Kreisangehörige Gemeinden 50 000 – 100 000

100 000 – 200 000 200 000 – 500 000 500 000 und mehr

unter 1 000 1 000 – 3 000 3 000 – 5 000 5 000 – 10 000 10 000 – 20 000 20 000 – 50 000 50 000 – 100 000 100 000 und mehr

1 711 1 553

1 748 1 804

1 108 1 108

1 199 1 235

1 313 1 481

1 532 1 235

(15)

Die Steuereinnahmen der Gemeinden lagen im Jahr 2020 nach Abzug der Gewerbe- steuerumlage bei 15,7 Mrd. Euro.

Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Rückgang von 6,7 %. In die- sem Rückgang spiegeln sich die Auswirkungen der Corona- Pandemie wider. Von den Steuer- einnahmen entfielen 2020 auf die Gewerbesteuer brutto 6,5 Mrd.

Euro. Als Gewerbesteuer netto – also nach Abzug der Gewerbe- steuerumlage – verblieben den Gemeinden 5,9 Mrd. Euro.

Die Einnahmen aus dem Ge- meindeanteil an der Einkommen- steuer betrugen 6,4 Mrd. Euro, der Gemeindeanteil an der Um- satzsteuer lag bei 1,2 Mrd. Euro.

Die Einnahmen aus der Grund- steuer lagen bei 1,8 Mrd. Euro.

Die kreisangehörigen Gemein- den erreichten Steuereinnahmen (netto) von insgesamt 12,1 Mrd.

Euro, das sind 1340 Euro je Einwohner/-in. In der Tendenz nehmen die Pro-Kopf-Steuer- einnahmen mit der Gemeinde- größe zu. Die Stadtkreise erzielten Steuereinnahmen (netto) von knapp 3,6 Mrd. Euro, was um- gerechnet einer Pro-Kopf-Ein- nahme von 1713 Euro entspricht.

1.4 Steuereinnahmen der

Gemeinden je Einwohner/-in

(16)

Gewerbesteuereinnahmen*) der Gemeinden in Baden-Württemberg 2020 nach Größenklassen

– in Euro je Einwohner/-in –

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 271 21

*) Netto, das heißt nach Abzug der Gewerbesteuerumlage. Bevölkerungsstand: 30.06.2020.

Datenquelle: Vierteljährliche kommunale Kassenstatistik.

Von ... bis unter

... Einwohner/-innen Stadtkreise

Kreisangehörige Gemeinden 50 000 – 100 000

100 000 – 200 000 200 000 – 500 000 500 000 und mehr

unter 1 000 1 000 – 3 000 3 000 – 5 000 5 000 – 10 000 10 000 – 20 000 20 000 – 50 000 50 000 – 100 000 100 000 und mehr

646 652

799 705

353 327

401 414

461 575

598 363

(17)

1.5 Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden je Einwohner/-in

Die Einnahmen der Ge- meinden durch die Gewerbe- steuer (netto), das heißt nach Abzug der Gewerbesteuerumla- ge, beliefen sich im Jahr 2020 auf knapp 5,9 Mrd. Euro, gegenüber dem Jahr 2019 ein Rückgang von 11,1 % bzw. 0,7 Mrd. Euro.

Damit trug die Gewerbesteuer 2020 zu 37 % zu den gesamten Steuereinnahmen der Kommu- nen bei. Je Einwohner/-in wur- den 527 Euro eingenommen. Bei

den kreisangehörigen Gemein- den beliefen sich die Gewer- besteuereinnahmen auf rund 4,3 Mrd. Euro bzw. auf 481 Euro je Einwohner/-in, wobei mit zu- nehmender Gemeindegröße in der Tendenz höhere Einnah- men zu verzeichnen waren. Die Stadtkreise konnten 2020 ins- gesamt 1,5 Mrd. Euro an Ge- werbesteuereinnahmen (netto) verbuchen, je Einwohner/-in waren dies 728 Euro.

Definition/

Berechnung

Gewerbesteuerumlage

Die Gewerbesteuerumlage berechnet sich, indem das Istauf- kommen der Gewerbesteuer einer Gemeinde durch den für das Erhebungsjahr festgesetzten Hebesatz geteilt wird und dieser Betrag mit dem Vervielfältiger (Umlagesatz) multipli- ziert wird.

(18)

Finanzierungssalden der kommunalen Haushalte in Baden-Württemberg seit 2009

– in Mill. Euro –

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 272 21

Mill. EUR

2020 2018 2019 2017

2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2 500

– 2 500 – 2 000 – 1 500 – 1 000 – 500 0 500 1 000 1 500 2 000

Datenquelle: Vierteljährliche kommunale Kassenstatistik.

(19)

Die bereinigten Ausgaben der Kernhaushalte der Gemeinden und Gv. sind im Jahr 2020 im Ver- gleich zu 2019 um 2,9 Mrd. Euro oder um 7,0 % auf 44,4 Mrd. Euro angestiegen. Darunter entfielen 10,9 Mrd. Euro auf die Personal- ausgaben und 8,0 Mrd. Euro auf den laufenden Sachaufwand.

Die Ausgaben der Kapitalrech- nung erhöhten sich um 17,5 % auf 8,2 Mrd. Euro. Mit einem Anteil von 53,8 % entfielen deutlich mehr als die Hälfte dieser Ausgaben auf die Baumaßnahmen. Weitere 8,2 % entfielen auf Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen.

Die bereinigten Einnahmen der Kernhaushalte der Gemeinden

und Gv. lagen 2020 bei 44,7 Mrd.

Euro und nahmen damit gegen- über 2019 um 5,7 % zu. Die Ein- nahmen der laufenden Rechnung lagen mit 41,5 Mrd. Euro um 4,8 % über dem Niveau von 2019.

Darin enthalten sind die Steuern und steuerähnlichen Abgaben, die nach Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage um 6,7 % auf 15,7 Mrd. Euro zurückgegan- gen sind.

Der kassenmäßige Finanzierungs- überschuss (bereinigte Einnah- men abzüglich der bereinigten Ausgaben) betrug rund 0,3 Mrd.

Euro. 2019 hatte der entspre- chende Finanzierungs- überschuss 0,8 Mrd.

Euro betragen.

1.6 Ausgaben, Einnahmen und

Finanzierungssaldo der Gemeinden

und Gemeindeverbände

(20)

Ausgaben der Hochschulen*) in Baden-Württemberg 2019

– in 1 000 EUR –

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 273 21

*) Ohne Hochschulkliniken. – 1) Inklusive andere laufende Sachausgaben. – 2) Inklusive Mieten und Pachten sowie Energiekosten.

Datenquelle: Hochschulfinanzstatistik.

Personalausgaben Bewirtschaftung und Unterhaltung von Gebäuden und Grundstücken2)

Übrige

laufende Ausgaben1) Investionsausgaben

2 899 048 638 966

481 114

255 060

(21)

Die Ausgaben der Hoch- schulen in Baden-Württemberg beliefen sich im Jahr 2019 auf insgesamt rund 4,5 Mrd. Euro.

Gegenüber dem Vorjahr sind dies fast 244 Mill. Euro bzw. knapp 6 % mehr an Ausgaben. Dabei tätigten die neun Universitäten des Landes mit einem Anteil von rund 2,9 Mill. Euro bzw. knapp 65 % den Großteil der Ausgaben aller Hochschulen.

Den größten Ausgabenposten aller Hochschulen bildeten im Jahr 2019 wieder die Personal- ausgaben mit 2,9 Mrd. Euro. Dies sind knapp 4 % mehr als noch im Vorjahr (2,8 Mrd.). Die Investi- tionsausgaben der Hochschulen lagen mit insgesamt rund 481 Mill.

Euro um knapp 18 % über dem Vorjahreswert. Dabei gaben die Hochschulen 2019 knapp 11 % ihrer Gesamtausgaben für Inves- titionen aus. Die Ausgaben für die Bewirtschaftung und Unter- haltung von Grundstücken und Gebäuden beliefen sich im Jahr 2019 auf rund 255 Mill. Euro, dies entspricht einer Steigerung um rund 14 % im Vergleich zum Vorjahr.

2.1 Ausgaben der Hochschulen

(22)

Drittmitteleinnahmen der Hochschulen in Baden-Württemberg 2018 und 2019*)

– in Mill. EUR –

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 275 21

*) Die Abweichungen 2015 bis 2014 bei den Drittmitteln von Hochschulfördergesellschaften, Stiftungen, sonstigen öffent- lichen Bereichen und Ländern kommen (zum Teil) durch die korrigierte Mittelzuordnung zustande. – 1) Einschließlich Bun- desagentur für Arbeit. – 2) Einschließlich sonstiger nicht-öffentlicher Bereiche.

Datenquelle: Hochschulfinanzstatistik.

Länder und Gemein-

den/Gv.

Hochschul- fördergesell-

schaften Stiftungenund EU und

inter- nationale

Organi- sationen Gewerbliche

Wirtschaft2) Bund1)

Deutsche Forschungs-

gemein- schaft

Sonstige2) 2018

2019 354 366

281 311

133 130

87 98 95

125

6 8 6 5

(23)

Die Hochschulen des Lan- des Baden-Württemberg war- ben im Jahr 2019 insgesamt gut 1038 Mill. Euro an Drittmittel ein. Dies entspricht einer Steige- rung von rund 47 Mill. oder 8 % im Vergleich zum Vorjahr.

Die neun Universitäten des Lan- des konnten im Jahr 2019 ein Plus an Drittmitteleinnahmen verbu- chen. Bei den Universitäten belief sich eben dieses auf rund 55 Mill.

Euro (+7 %). Zudem entfielen auch 2019, mit einem Anteil von knapp 85 % aller Hochschulen im Land, mit Abstand die meisten Dritt- mittel auf die Universitäten. Die übrigen staatlichen Hochschulen nahmen insgesamt Drittmittel in Höhe von gut 158 Mill. Euro ein.

Die Deutsche Forschungsgemein- schaft (DFG) bleibt 2018 weiter- hin der wichtigste Drittmittelge- ber der Hochschulen im Land.

Sie erhöhte ihre Mittelvergabe im Vergleich zum Vorjahr um knapp 9 Mill. Euro auf insgesamt rund 366 Mill. Euro (+3 %). Der Bund als zweitwichtigster Drittmittelge- ber vergab mit rund 311 Mill. Euro knapp 30 Mill. Euro mehr als noch 1 Jahr zuvor (+10 %). Auf dem dritten Platz der Drittmittelgeber bleibt die Gewerbliche Wirtschaft auch 2019. Diese überwies Dritt- mittel in Höhe von insgesamt rund 130 Mill. Euro an Hochschulen in Baden-Württemberg.

2.2 Drittmitteleinnahmen

der Hochschulen

(24)

Steuerkraftmesszahl der Gemeinden in Baden-Württemberg 2021 nach Gemeindegrößenklassen*)

– in Euro je Einwohner/-in –

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 276 21

*) Stand: Zweite Teilzahlung 2021 zum 12.05.2021. Einwohnerzahl nach § 30 Abs. 1 FAG. Stand: 30.06.2020.

Datenquelle: Kommunaler Finanzausgleich Baden-Württemberg.

Von ... bis unter

... Einwohner/-innen Stadtkreise

Kreisangehörige Gemeinden 50 000 – 100 000

100 000 – 200 000 200 000 – 500 000 500 000 und mehr Stadtkreise zusammen

unter 1 000 1 000 – 2 000 2 000 – 3 000 3 000 – 5 000 5 000 – 10 000

20 000 – 50 000 10 000 – 20 000

50 000 – 100 000 100 000 und mehr Ka.-Gemeinden zus.

Baden-Württemberg

1 504 1 372 1 265

1 351

1 376

1 072 1 065 1 077

1 141 1 157

1 266 1 315 1 298 1 122

1 233

1 259

(25)

Die Steuerkraftmesszahlen je Einwohner/-in der Gemeinden in Baden-Württemberg streuen im Jahr 2021 von 625 bis zu 14 990 Euro je Einwohner/-in. Von den 1 101 Ge- meinden haben rund 40 % (444 Ge- meinden) eine Steuerkraftmess- zahl von bis zu 1 000Euro je Ein- wohner/-in, 622 Gemeinden ha-

ben eine Steuerkraftmesszahl zwischen 1 000 und 2 000 Euro je Einwohner/-in und nur 35 Gemein- den weisen eine Steuerkraftmess- zahl von über 2 000 Euro je Ein- wohner /-in aus. Den Durchschnitt aller Gemeinden von 1 259 Euro je Einwohner/-in überschreiten fast 22%.

3.1 Steuerkraftmesszahl der Gemeinden je Einwohner/-in

Steuerkraftmesszahl in Euro/Einwohnerzahl

Die Steuerkraftmesszahl einer Gemeinde (§6 FAG) zeigt die Steuerkraft einer Gemeinde im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an. Sie stellt die Summe aus dem Grund- steuer- und Gewerbesteuernettoaufkommen, den Gemeindeanteilen an der Einkommen- steuer und der Umsatzsteuer und den Zuweisungen im Rahmen des Familienleistungsaus- gleichs, jeweils im zweiten vorangegangenen Jahr dar. Es wird jedoch nicht das Ist-Aufkom- men der Grund- und Gewerbesteuer zugrunde gelegt, sondern ein auf einen einheitlichen Hebesatz (Anrechnungshebesatz) umgerechnetes fiktives Aufkommen.

Die Steuerkraftmesszahl ist nur ein Indikator dafür inwiefern eine Gemeinde in der Lage ist ihren Finanzbedarf, also die notwendigen Ausgaben zur Erfüllung ihrer Pflichtaufga- ben, abzudecken.

Definition/

Berechnung

(26)

Steuerkraftsumme der Gemeinden in Baden-Württemberg 2021 nach Gemeindegrößenklassen*)

– in Euro je Einwohner/-in –

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 290 21

*) Stand: Zweite Teilzahlung 2021 zum 12.05.2021. Einwohnerzahl nach § 30 FAG Abs. 1 FAG. Stand: 30.06.2020.

Datenquelle: Kommunaler Finanzausgleich Baden-Württemberg.

Von ... bis unter

... Einwohner/-in Stadtkreise

Kreisangehörige Gemeinden 50 000 – 100 000

100 000 – 200 000 200 000 – 500 000 500 000 und mehr Stadtkreise zusammen

unter 1 000 1 000 – 2 000 2 000 – 3 000 3 000 – 5 000 5 000 – 10 000

20 000 – 50 000 10 000 – 20 000

50 000 – 100 000 100 000 und mehr Ka.-Gemeinden zus.

Baden-Württemberg

2 396 1 641

1 945 2 147

2 157

1 421 1 419 1 401 1 442

1 476 1 636

1 692 1 696 1 739 1 591

1 697

(27)

Die Steuerkraftsummen der 1101 Gemeinden in Baden- Württemberg belaufen sich in 2021 von 900 Euro je Einwohner/

-in bis zu rund 14990 Euro je Einwohner/-in. Bei rund 96 % der Gemeinden kann eine Steuer- kraftsumme pro Einwohner/-in von zwischen 1000 Euro und 2 000 Euro für das Jahr 2021 ermittelt werden, während

es bei der Steuerkraftmesszahl bei gut 56 % der Gemeinden der Fall ist. Dies ist auch vor allem auf die Ausgleichswirkungen (vgl. Schlüsselzuweisungen §5 FAG) des kommunalen Finanz- ausgleichs zurückzuführen. Nur gut 9 % der Gemeinden wei- sen eine überdurchschnittliche Steuerkraftsumme von mehr als 1 697 Euro je Einwohner/-in auf.

3.2 Steuerkraftsumme der Gemeinden je Einwohner/-in

Steuerkraftsumme in Euro/Einwohnerzahl

Die Steuerkraftsumme der Gemeinden stellt die Bemessungsgrund- lage für die Finanzausgleichs-, Kreis- und Regionalverbandsumlagen dar. Sie setzt sich zusammen aus der Steuerkraftmesszahl (vgl.

Kapitel 3.1) zuzüglich der Schlüsselzuweisungen nach der man- gelnden Steuerkraft für das zweite vorangegangene Jahr (§ 5 FAG).

Definition/

Berechnung

(28)

Steuerkraftquote in den Gemeinden Baden-Württembergs 2021*)

– Anteil der Gemeinden in % –

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 277 21

Steuerkraftquote von ... bis unter ... %

100 und mehr

80 – 100

60 – 80

unter 60

*) Stand: Zweite Teilzahlung 2021 zum 12.05.2021.

Datenquelle: Kommunaler Finanzausgleich Baden-Württemberg.

23,8

52,6 15,9

7,7

(29)

Die Steuerkraftquoten der 1 101 Gemeinden in Baden- Württemberg streuen 2021 von rund 43 % bis zu rund 913 %.

85 Gemeinden weisen eine Steu- erkraftquote von über 100 % aus und sind damit abundant und erhalten somit keine Schlüssel- zuweisungen nach der mangeln-

den Steuerkraft im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (§ 5 FAG). 262 Gemeinden ha- ben eine Steuerkraftquote von weniger als 60 % und erhalten als sogenannte Sockelgarantie- gemeinden ergänzende Schlüs- selzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs.

3.3 Steuerkraftquote der Gemeinden

Steuerkraftmesszahl (vgl. 3.1)/

Bedarfsmesszahl in Prozent

Die Steuerkraftquote zeigt die Steuerkraft der Gemeinde (Steuerkraftmesszahl/

Bedarfsmesszahl in %) im Verhältnis zum Finanzbedarf, die eine Gemeinde aufzu- bringen hat um den Grundbedarf der Gemeindeverwaltung abzudecken.

Die Bedarfsmesszahl der Gemeinde (§7 FAG) wird nicht aus der konkreten Auf- gabenbelastung der Gemeinde ermittelt, weil es kein einigermaßen verlässliches Verfahren der objektiven Bedarfsmessung gibt.

Ab dem Finanzausgleichsjahr 2021 wird bei der Ermittlung der Bedarfsmesszahl, neben der bisher berücksichtigten Einwohnerzahl und deren Hinzurech-

nungen (Bedarfsmesszahl A), zusätzlich die Fläche einer Gemein- de im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl (Bedarfsmesszahl B) berücksichtigt.

Definition/

Berechnung

(30)

Die Bedarfsmesszahl A einer Gemeinde wird dadurch ermittelt, dass ihre Einwohner- zahl mit einem Hundertsatz des sogenannten Grundkopfbetrages vervielfacht wird.

Der Hundertsatz des Kopfbetrages beträgt bei Gemeinden mit

1. 3000 oder weniger Einwohnerinnen und Einwohnern 100 vom Hundert 2. 10000 Einwohnerinnen und Einwohnern 110 vom Hundert

3. 20000 Einwohnerinnen und Einwohnern 117 vom Hundert 4. 50000 Einwohnerinnen und Einwohnern 125 vom Hundert 5. 100000 Einwohnerinnen und Einwohnern 135 vom Hundert 6. 200000 Einwohnerinnen und Einwohnern 155 vom Hundert 7. 500000 Einwohnerinnen und Einwohnern 179 vom Hundert

8. 600000 oder mehr Einwohnerinnen und Einwohnern 186 vom Hundert.

Bei der Bedarfsmesszahl B wird die Einwohnerzahl mit einem Hundertsatz ei- nes Kopfbetrages (2,5% des Grundkopfbetrages vgl. §7 Abs. 4 FAG) vervielfacht.

Der zugrunde gelegte Hundertsatz ist umso höher je größer die Gemeindefläche je Einwohnerin bzw. Einwohner ist.

Er beträgt bei Gemeinden mit einer Fläche von

1. 4000m² oder weniger je Einwohnerin und Einwohner 100 vom Hundert 2. 10000m² je Einwohnerin und Einwohner 110 vom Hundert

3. 15000m² je Einwohnerin und Einwohner 120 vom Hundert 4. 20000m² je Einwohnerin und Einwohner 140 vom Hundert 5. 25000m² je Einwohnerin und Einwohner 160 vom Hundert

6. mehr als 30000m² je Einwohnerin und Einwohner 180 vom Hundert.

(31)

Der Grundkopfbetrag wird jeweils durch gemeinsame Rechtsverordnung des Finanz- ministeriums und des Innenministeriums so festgesetzt, dass dem Finanzbedarf der Gemeinden angemessen Rechnung getragen wird. Für die Gemeinden mit dazwischen- liegenden Einwohnerzahlen gelten die entsprechenden dazwischenliegenden Beträge.

Der (Grund-) Kopfbetrag für die Bedarfsmesszahl A wurde bei den Gemeinden für 2021 mit 1411Euro festgelegt. Dementsprechend ergibt sich ein Kopfbetrag für die Bedarfsmesszahl B in Höhe von 35,3Euro.

(Stand: 2. Teilzahlung 2021).

(32)

Berechnungsbeispiel für 2021 einer Mustergemeinde mit 3 000 Einwohner/-innen

Beträge

in EUR landeseinheitl.

Hebesatz1) Hebesatz2) Anrechnungs- beträge in EUR Grundsteuer A, Aufkommen 2019 14 000 x 195 / 350 = 7 800 Grundsteuer B, Aufkommen 2019 55 000 x 185 / 425 = 23 941 Gewerbesteuer, Aufkommen 2019 900 000 x 290 / 350 = 745 714 Gewerbesteuer-Umlage, 2019 900 000 x 64,0 / 350 = – 164 571

Gemeindeanteil Einkommensteuer, 2019 1 500 000

Zuweisung nach § 29a FAG, 2019 200 000

Gemeindeanteil Umsatzsteuer 2019 35 000

Steuerkraftmesszahl 2021 2 347 884

Schlüsselzuweisungen § 5 Abs. 2 FAG, 2019 700 000

Mehrzuweisungen § 5 Abs. 3 FAG, 2019 80 000

Steuerkraftsumme 2021 3 127 884

Berechnung der Steuerkraftquote

Bedarfsmesszahl A § 7 Abs. 3 FAG 4 239 350

Teil 1: Kopfbetrag x Einwohnerzahl § 30 FAG 1 411 x 3 000 4 233 000 Teil 2: (Kopfbetrag x Hinzurechnung

§ 7 Abs. 6 FAG x 15 %) 1 411 x 30 x 15 % 6 350

Bedarfsmesszahl B § 7 Abs. 4 FAG 105 900

Fläche/Einwohner/-in in m² 12 000 000 / 3 000 4 000

Kopfbetrag B x Einwohner/-in § 30 FAG 35,3 x 3 000 105 900

Bedarfsmesszahl A + B 4 345 250

Steuerkraftquote

(Steuerkraftmesszahl/Bedarfsmesszahl x 100) 2 347 884 / 4 345 250 x 100 54,03 %

1) Gemäß Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (FAG). – 2) Der Mustergemeinde.

(33)

In diesem dritten Kapitel wurden die Begriffe Steuerkraft- messzahl, Steuerkraftsumme und Steuerkraftquote erläutert (alle

Angaben Stand Juni 2021). Die Relevanz dieser Begriffe und ihr Zusammenhang verdeutlicht das nebenstehende Beispiel.

3.4 Berechnungsbeispiel

zu 3.1 – 3.3

(34)

Pro-Kopf-Verschuldung des Landes Baden-Württemberg 2000 bis 2020*)

– in Euro je Einwohner/-in –

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 278 21

*) Bis 2009 Schulden des Kernhaushalts am Kreditmarkt. Ab 2010 Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich inklusive der Extrahaushalte.

Datenquelle: Schuldenstatistik.

0 500 1 000 1 500 2 000 2 500 3 000 3 500 4 000 4 500 5 000 5 500 6 000 6 500 EUR/EW

Schulden der Extrahaushalte Schulden des Landes

2000 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

(35)

Die Schulden des Lan- des im Kernhaushalt beim nicht- öffentlichen Bereich beliefen sich 2020 auf 38,9 Mrd. Euro. Wäh- rend im Jahr 2000 die Pro-Kopf- Verschuldung bei 2 811 Euro lag, entfallen aktuell auf jede Baden- Württembergerin bzw. jeden Ba- den-Württemberger 3 503 Euro allein an Schulden aus dem Kern- haushalt des Landes.

Zusätzlich zur Verschuldung des Kernhaushaltes werden seit 2010 die Schulden aller Extrahaushalte des Landes beim nicht-öffentli- chen Bereich erfasst. Von 2010 auf 2020 ging die Verschuldung der Extrahaushalte des Landes um fast 3,7 Mrd. Euro auf 12,2 Mrd.

Euro zurück, was einer Pro-Kopf-

Verschuldung von 1 100 Euro ent- spricht. Fasst man Kernhaushalt und die Extrahaushalte des Lan- des zusammen, ergibt sich ins- gesamt eine Verschuldung von 51 Mrd. Euro oder 4 603 je Ein- wohner/-in.

Die Verschuldung des Landes gibt Hinweise auf den Konsolidierungs- bedarf des Landeshaushaltes. Er zeigt an, wie stark die gegenwärtige und zukünftige Generation durch die Verschuldung belastet werden, indem Zinszahlungen und Til- gungen finanzielle Mittel binden.

4.1 Pro-Kopf-Verschuldung des Landes

*

) je Einwohner/-in

*) Bis einschließlich des Jahres 2009 sind die Schulden des Landes am Kre- ditmarkt abgebildet, ab dem Jahr 2010 hingegen die Schulden des Kernhaus- haltes beim nicht-öffentlichen Bereich.

Die Daten ab dem Jahr 2010 sind daher nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

(36)

4 381

Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinden/Gemeindeverbände*) in Baden-Württemberg am 31.12.2020 nach Größenklassen

– in Euro je Einwohner/-in –

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 279 21

Von ... bis unter

... Einwohner/-innen Stadtkreise

Kreisangehörige Gemeinden 50 000 – 100 000

100 000 – 200 000 200 000 – 500 000 500 000 und mehr

unter 1 000 1 000 – 3 000 3 000 – 5 000 5 000 – 10 000

20 000 – 50 000 10 000 – 20 000

50 000 – 100 000 100 000 und mehr

*) Verschuldung der Kernhaushalte, Eigenbetriebe und Eigengesellschaften beim nicht-öffentlichen Bereich.

Stand: 31.12.2020.

Datenquelle: Schuldenstatistik.

4 083 3 689

1 622

530 717 669

775 1 018

1 438 1 821

2 773

(37)

Die Gemeinden/Gv. im Land einschließlich ihrer Eigen- betriebe und Eigengesellschaften waren am 31. Dezember 2020 in ihren Kernhaushalten mit rund 19,0 Mrd. Euro beim nicht-öffent- lichen Bereich verschuldet. Dabei entfallen 6,3 Mrd. Euro Schulden auf die Kernhaushalte der Ge- meinden/Gv., 7,1 Mrd. Euro auf die kommunalen Eigenbetriebe und weitere 5,5 Mrd. Euro auf die Eigengesellschaften. Gegenüber dem Vorjahr stieg der „kommunale Schuldenberg“ damit um knapp 1,4 Mrd. Euro, die Pro-Kopf-Ver- schuldung hat sich um 122 Euro je Einwohner/-in auf 1 708 Euro erhöht. Die Kernhaushalte der Landkreise einschließlich ihrer Ei- genbetriebe und Eigengesellschaf-

ten waren 2020 mit gut 1,7 Mrd.

Euro verschuldet, dies bedeutet einen Rückgang von 125 Mill.

Euro zum Vorjahr. Bei den kreisangehör-igen Gemeinden steigt die Pro-Kopf-Verschuldung um 50 Euro je Einwohner/-in.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Pro-Kopf-Verschuldung in Relation zum Stand der Auf- gabenerfüllung, der örtlichen Steuerkraft etc. zu setzen ist. Ins- besondere ist auch zu berück- sichtigen, inwieweit die Gemein- den Aufgaben (und somit ggf.

Schulden) auf rechtlich selbstständige kommunale Unternehmen übertragen haben.

4.2 Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinden und

Gemeindeverbände

(38)
(39)

Erläuterungen

Personalausgaben (1.3) Zu Personalausgaben zählen alle Bezüge, Vergütungen, Löh- ne und sonstige personalbezo- gene Ausgaben sowie vermö- genswirksame Leistungen an Personen, die in einem Dienst- verhältnis zum Land bzw. einer Kommune stehen sowie Versor- gungsbezüge.

Steuereinahmen netto (1.4)

Die Steuereinnahmen (netto) umfassen die Grundsteuer A und B, die Gewerbesteuer, den Gemeindeanteil an der Einkom- mensteuer, den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, Sonstige Steuern (wie zum Beispiel Hun- desteuer), Steuerähnliche Ein-

nahmen (zum Beispiel Abgaben von Spielbanken) abzüglich der Gewerbesteuerumlage.

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Seit 1970 steht den Gemeinden ein Anteil an der Einkommen- steuer zu. Er beträgt 15 % des Aufkommens im Land an Lohn- und Einkommensteuer sowie 12 % des Aufkommens an Zins- abschlag.

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Für die ab 1. Januar 1998 weg- gefallene Gewerbekapitalsteuer erhalten die Gemeinden, als Er- satz für die dadurch entstehen- den Einnahmeausfälle, einen An-

(40)

teil am Umsatzsteueraufkom- men. Bezogen auf das Gesamt- aufkommen der Umsatzsteuer im Jahr 2019 ergibt sich ein bun- desweiter Gemeindeanteil von 3,39 %. Wie auch der Gemeinde- anteil an der Einkommensteuer ist der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer eine im Grundge- setz verankerte Beteiligung der Gemeinden an einer Gemein- schaftsteuer von Bund und Land.

Gewerbesteuer netto (1.5) Die Gewerbesteuer (netto) = Ge- werbesteuer (brutto) abzüglich der Gewerbesteuerumlage.

Gewerbesteuerumlage Die Gewerbesteuerumlage be- rechnet sich, indem das Ist-Auf-

kommen der Gewerbesteuer einer Gemeinde durch den für das Erhebungsjahr festgesetzten Hebesatz geteilt wird und dieser Betrag mit dem Vervielfältiger (Umlagesatz) multipliziert wird.

Mit dieser Vorgehensweise wird erreicht, dass die Höhe der Umla- ge unabhängig vom Hebesatz ist und somit einerseits Gemeinden, die einen höheren Hebesatz ver- langen und damit höhere Steuer- einnahmen erzielen, dafür nicht durch die Umlage „bestraft“ wer- den. Andererseits aber wird so auch verhindert, dass zwischen den Gemeinden durch einen be- sonders niedrigen Hebesatz ein ruinöser Wettbewerb um Fir- menansiedlungen mit der Folge extrem niedriger Gewerbesteu-

(41)

ererträge entsteht. Der Umlage- satz lag 2019 bei 64 %.

Drittmittel (2.2)

Unter Drittmitteln werden im Rahmen der Hochschul- finanzstatistik Mittel, die zur Förderung von Forschung und Entwicklung sowie des wis- senschaftlichen Nachwuchses und der Lehre zusätzlich zum regulären Hochschulhaushalt (Grundausstattung) von öffent- lichen oder privaten Stellen ein- geworben werden.

Einwohnerzahl im kommunalen Finanz‑

ausgleich (3.1 – 3.4)

Als Bezugsgröße für die Ein- wohnerzahl wird bei Berech-

nungen im kommunalen Fi- nanzausgleich grundsätzlich die in der amtlichen Bevölkerungs- statistik ermittelte Einwohner- zahl zum 30. Juni des Vorjahres verwendet.

Steuerkraftmesszahl (3.1)

Berechnung: Steuerkraftmesszahl in Euro / Einwohnerzahl

Die Steuerkraftmesszahl einer Gemeinde (§ 6 FAG) zeigt die Steuerkraft einer Gemeinde im Rahmen des kommunalen Fi- nanzausgleichs an. Sie stellt die Summe aus dem Grundsteuer- und Gewerbesteuernettoauf- kommen, den Gemeindeantei- len an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer und den Zuweisungen im Rahmen des

(42)

Familienleistungsausgleichs, jeweils im zweiten vorange- gangenen Jahr dar. Es wird je- doch nicht das Ist-Aufkom men der Grund- und Gewerbesteuer zugrunde gelegt, sondern ein auf einen einheitlichen Hebe- satz (Anrechnungshebesatz) umgerechnetes fiktives Auf- kommen.

Steuerkraftsumme (3.2)

Berechnung: Steuerkraftsumme in Euro / Einwohnerzahl

Die Steuerkraftsumme der Ge- meinden stellt die Bemessungs- grundlage für die Finanzaus- gleichs-, Kreis- und Regional- verbandsumlagen dar. Sie setzt sich zusammen aus der Steuer- kraftmesszahl (vgl. 3.1) zuzüglich

der Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft für das zweite vorangegangene Jahr (§ 5 FAG).

Steuerkraftquote (3.3)

Berechnung: Steuerkraftmesszahl (vgl. 3.1) / Bedarfsmesszahl in %.

Die Steuerkraftquote zeigt die Steuerkraft der Gemeinde (Steuerkraftmesszahl/Bedarfs- messzahl in %) im Verhältnis zum Finanzbedarf, die eine Gemeinde aufzubringen hat um den Grundbedarf der Ge- meindeverwaltung abzudecken.

Die Bedarfsmesszahl der Ge- meinde (§ 7 FAG) wird nicht aus der konkreten Aufgabenbe- lastung der Gemeinde ermittelt,

(43)

weil es kein einigermaßen ver- lässliches Verfahren der objek- tiven Bedarfsmessung gibt.

Ab dem Finanzausgleichsjahr 2021 wird bei der Ermittlung der Bedarfsmesszahl, neben der bisher berücksichtigten Einwoh- nerzahl und deren Hinzurech- nungen (Bedarfsmesszahl A), zusätzlich die Fläche einer Ge- meinde im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl (Bedarfsmess- zahl B) berücksichtigt.

Die Bedarfsmesszahl A einer Gemeinde wird dadurch ermit- telt, dass ihre Einwohnerzahl mit einem Hundertsatz des so- genannten Grundkopfbetrages vervielfacht wird.

Bei der Bedarfsmesszahl B wird die Einwohnerzahl mit einem Hundertsatz eines Kopfbetrages (FAG 2021: 2,5 % des Grundkopf- betrages, vgl. § 7 Abs. 4 FAG) vervielfacht. Der zugrunde ge- legte Hundertsatz ist umso hö- her je größer die Gemeinde- fläche je Einwohner/-in ist.

Der Grundkopfbetrag wird je- weils durch gemeinsame Rechts- verordnung des Finanzministeri- ums und des Innenministeriums so festgesetzt, dass dem Finanz- bedarf der Gemeinden angemes- sen Rechnung getragen wird.

Extrahaushalte (4.1)

Unter die Extrahaushalte fallen alle öffentlichen Einrichtungen,

(44)

Fonds und Unternehmen (FEU), die nach der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamt- rechnung (VGR) zum Sektor Staat zählen.

Schulden beim nicht‑

öffentlichen Bereich (4.2) Die Schulden beim nicht-öffent- lichen Bereich umfassen Wert-

papierschulden sowie Kredite und Kassenkredite bei Kredit- instituten und beim sonstigen in- und ausländischen Bereich.

(45)

Abkürzungen

M illionen M ill.

M illia rden M rd.

Prozent % Eu ro EU R Einwoh ner /-in EW G emeindeverbä nde G v.

(46)

www.statistik-bw.de/FinSteuern/

Staat und Gesellschaft Finanzen und Steuern

(47)

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Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Böblinger Straße 68 70199 Stuttgart

Telefon 0711/ 641- 0 Zentrale Telefax 0711/ 641- 24 40 poststelle@stala.bwl.de www.statistik-bwl.de Zentraler Auskunftsdienst

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(48)

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