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E-Books in Bibliotheken – oder die Tücke des digitalen Objekts

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NACHRICHTENBEITRÄGE Koch

17 (2014) Nr. 2 www.b-i-t-online.de

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��Immer mehr Bibliothekare kennen dieses ungute Ge- fühl, wenn sie von ihren Besuchern gefragt werden, wa- rum ein bestimmter Bestseller nicht als E-Book ausleih- bar ist. Sie könnten dann über die Schwierigkeiten des Urheberrechts in dieser Frage referieren. Doch die we- nigsten Bibliotheksbesucher dürften ausreichend Ge- duld mitbringen. Dabei hakt es an genau diesem Punkt.

Die derzeitigen Regelungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) passen nicht zur digitalen Welt. Die Bibliotheken laufen Gefahr, künftig ihren ureigensten Auftrag nicht mehr erfüllen zu können: die flächendeckende Informa- tionsversorgung der Bevölkerung.

Vor diesem Hintergrund wurde am 22. April 2014 in der Berliner Zentral- und Landesbibliothek (ZLB) die euro- päische Kampagne „E-Medien in der Bibliothek – mein gutes Recht!“ vorgestellt. Auf Englisch trägt sie den Titel

„The Right to E-read“ und wird in den kommenden Mo- naten an den leuchtend gelb-orangenen Plakaten und Postkarten, die ein aufgereckter Daumen ziert, erkenn- bar sein. Bibliotheksnutzer, Politiker und Öffentlichkeit sollen so auf die Problematik aufmerksam werden. Ge- startet wurde die Kampagne anlässlich des „Welttags des Buches“ und des „Welttags des Urheberrechts“, die beide auf den 23. April fielen. Schon in der kurzen Begrüßung durch Volker Heller, den Vorstand und Ma-

nagementdirektor der Stiftung Zentral- und Landesbib- liothek Berlin, wurde klar: Bibliothekare müssen derzeit einen mächtigen Spagat bewältigen. „Wir haben eine enorm wachsende Nachfrage nach E-Books“, sagte Hel- ler. „Aus lizenzrechtlichen Gründen können wir diese je- doch nicht decken.“

Ursache dafür ist die derzeitige Verfasstheit des Urhe- berrechtsgesetzes. „Die Grundintention des Gesetzes ist es, dass Autoren und Urheber geschützt werden sollen, aber auch, dass ihre Werke der Öffentlichkeit zu klaren Konditionen zugänglich werden“, sagte Dr. Frank Simon-Ritz, der Vorsitzende des Deutschen Bibliotheks- verbands e.V. (dbv). Die Bestimmungen für die Ausleihe gedruckter Bücher und anderer Medienträger im Urhe- berrecht seien derzeit nicht auf digitale Angebote wie E-Books übertragbar. Verlage seien nicht verpflichtet, den Bibliotheken eine Lizenz zu gewähren, mit der diese das elektronische Buch dann ihren Kunden zur Verfü- gung stellen können. Sie könnten beim Verhandeln der Lizenzen ihre Marktmacht nutzen, um Preise und Ausleihbedingungen mitzubestimmen. Sie haben sogar die Möglichkeit, bestimmte Titel für eine elektronische Ausleihe nicht zur Verfügung zu stellen, was einige auch tun. „Das ist für uns ein Zustand, der nicht akzeptabel ist, weil er die Informationsversorgung der Bürger ge- fährdet“, sagte Simon-Ritz.

Die Forderung des dbv lautet deshalb: Die Ausleihe von E-Books muss der von gedruckten Büchern urhe- berrechtlich gleichgestellt werden. „Wir wollen E-Books nicht geschenkt bekommen“, sagte Simon-Ritz, „und wir wollen die Autoren auch nicht enteignen.“ Beides werde Bibliotheken gern unterstellt. Doch gehe es aus- schließlich darum, eine verlässliche und faire Vergütung zwischen den Bibliotheken, den Verlagen und Autoren zu schaffen. Eine Möglichkeit dazu könnte sein, die Bi- bliothekstantieme, die Bund und Länder für gedruckte Medien an Autoren zahlen, entsprechend auf E-Books auszuweiten.

E-Books in Bibliotheken – oder die Tücke des digitalen Objekts

Roland Koch Koch

Am 23. April 2014 begann eine europaweite Kampagne, die darüber aufklären soll, warum nicht jeder Bestseller in den öffentlichen Bibliotheken auch als E-Book entliehen werden kann. In Deutschland trägt sie den Titel

„E-Medien in der Bibliothek – mein gutes Recht!“ und wurde der Öffentlichkeit in der Berliner Zentral- und Landesbibliothek vorgestellt.

Daumen hoch für E-Medien in Biblio- theken: Klaus-Peter Böttger, Volker Heller, Mathias Gatza, Barba- ra Lison und Dr. Frank Simon-Ritz (von links nach rechts)

©dbv / Katrin Neuhauser 2014

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Dass dieses Vorhaben ein gesamteuropäisches Projekt ist, machte Klaus-Peter Böttger deutlich. Er ist der Prä- sident des European Bureau of Library, Information and Documentation Associations (EBLIDA), das die Kampa- gne ins Leben gerufen hat. „Wir bewegen uns in Europa rechtlich in einem völlig unsicheren Rahmen“, sagte Böttger. Die Gesetzgebung hinke in vielen Staaten der digitalen Welt hinterher. „Deshalb brauchen wir mittel- fristig zunächst einmal auf nationaler Ebene eine Stan- dardlizenz für die Ausleihe von E-Books in Bibliotheken.“

Anschließend müssten europaweit einheitliche rechtli- che Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Barbara Lison, Vorstandsmitglied der internationalen Vereinigung IFLA (International Federation of Library Associations), spricht von der Tücke des digitalen Ob- jekts. „Alles, was für physische Medien geregelt ist, gilt nicht für E-Books“, sagte sie. „Denn sie sind keine tangible objects.“ Weltweit gebe es Regelungsbedarf.

„Die Situation in den USA zum Beispiel ist mit der in Deutschland vergleichbar“, sagt Lison. Restriktionen der Verlage bei der Ausleihe von E-Books in öffentli- chen Bibliotheken seien weltweit gang und gäbe. Ma- thias Gatza, Gründer (mit Ingo Niermann) der Autoren- gruppe Fiktion e.V., sprach sich dafür aus, die Chancen

des Medienwandels zu sehen, etwa die neuen Verbrei- tungswege. „In der digitalen Welt sind wir Autoren nicht Objekt-Produzenten“, sagte er. „Wir sind Geistesprodu- zenten.“ Dafür müsse allerdings eine noch viel stärkere gesellschaftliche Akzeptanz geschaffen werden.

Zehn Millionen Menschen sind in Deutschland in öffent- lichen Bibliotheken angemeldet. Bereits 500.000 von ihnen haben dort im vergangenen Jahr elektronische Medien ausgeliehen. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden es in den kommenden Jahren deutlich mehr werden. Bibliotheken, Autoren, Buchhandel und Verlage müssen dafür eine Lösung finden. Die neue Kampagne könnte ein Anstoß sein.

Weitere Infos zur Kampagne: www.bibliotheksverband.

de/dbv/kampagnen/e-medien-in-der-bibliothek.html.

Seit dem 23.4.2014 kann auf der Website: www.eblida.

org/e-read eine Petition unterschrieben werden. �

Roland Koch

Freier Journalist Swinemünder Straße 6 10435 Berlin

koch.job@googlemail.com

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