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Academic year: 2022

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Geltungsbereich

Dieses Dokument gilt für: weltweit

Dokumenteninformation

Dokument-ID ESC_ETC_AGB_Intern_Rev000_de-de.docx Vertraulichkeit ÖFFENTLICH

Datum Sprache DCC Werk/Abteilung

2021-08-26 de DC Service Deutschland GmbH/Global Training

Ergänzende Angaben

Angaben zum Original Angaben zur Übersetzung

Erstellt/Datum: Maike Freimuth/2021-08-09 Übersetzt/Datum: ---/--- Geprüft/Datum: Meike Folkerts/2021-08-10 Geprüft/Datum: ---/--- Freigegeben/Datum: Martin Brendjes/2021-08-26 Freigegeben/Datum: ---/---

Revision: 000 Revision: ---

Revisionstabelle

Revision Datum Kapitel Änderung

000 2021-08-26 - Erstellung des Dokuments

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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1.1 Geltung

Die nachfolgenden AGB gelten für die einzelnen Lehrgänge, welche derzeit vom ESC Training Department für interne Mitarbeiter angeboten werden.

Schulungen werden grundsätzlich von ENERCON-zertifizierten Ausbildern durchgeführt, die über eine Ausbildung zum ENERCON-zertifizierten Ausbilder verfügen und diese nachweisen können.

Ausnahmen gelten für Ausbildungen und Schulungen, die durch Vorgesetzte oder externe Firmen durchgeführt werden sowie für Kurse der Serie "E to E“ - ENERCON-Mitarbeiter schulen ENERCON-Mitarbeiter. Diese Kurse werden von Mitarbeitern aus ESC-Fachbereichen für Mitar- beiter anderer Fachbereiche angeboten.

Die Auswahl der Schulungen bzw. der Schulungsmodule obliegt grundsätzlich der Verantwortung des jeweiligen Vorgesetzten. Jeder Vorgesetzte hat die Verantwortung, dass sein Mitarbeiter die Schulungen und Unterweisungen bekommt, welche er für die sichere Durchführung seiner Arbeit benötigt sowie die Einhaltung der Frequenz bei Wiederholungsschulungen. Ebenfalls ist der Vor- gesetzte derjenige, der durch entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen die Mitarbeiterkompe- tenz weiterentwickelt und hierdurch auch den Erfolg des Unternehmens garantiert.

1.2 Kursvoraussetzungen

Die Kursvoraussetzungen sind in den jeweiligen Kursbeschreibungen aufgeführt und bedürfen einer Einhaltung.

Sollte der Vorgesetzte während der Zuweisung von Schulungen, Prüfung der Voraussetzungen oder der Lehrziele feststellen, dass ein Mitarbeiter aufgrund von langjähriger Berufserfahrung (länger als 3 Jahre im Fachbereich) bereits über die geforderten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten verfügt, so obliegt es ihm dies an den Geschäftsführer oder Managing Director bzw.

Disziplinarvorgesetzten zu melden. Dies gilt auch für den Fall, dass Qualifikationen nicht durch Zertifikate oder Ähnliches nachgewiesen werden können. Dann kann dieser durch seine Unter- schrift auf einem Bestätigungsdokument „Erfüllung Kursvoraussetzung“ dafür bürgen, dass der Mitarbeiter die Kursvoraussetzungen für die angebotene Schulung bereits erfüllt, da er diese Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten besitzt und hiermit bescheinigt bekommt. Die Kopie des Dokuments muss im Vorfeld an das jeweilige Training Center geschickt und in dem Sicherheits- pass hinterlegt werden.

Die Einhaltung der Schulungsfrequenzen für Wiederholungsschulungen liegt in der Verantwor- tung des jeweiligen Arbeitgebers. Wird festgestellt, dass die Gültigkeit einer Wiederholungsschu- lung abgelaufen ist, erfüllt der Teilnehmer grundsätzlich die Rahmenbedingungen für diese Wie- derholungsschulung nicht. Nach Aussage der Berufsgenossenschaft darf nach §12 des ArbSchG für die Anmeldung zu einer sicherheitsrelevanten Wiederholungsschulung eine maximale Frist von 4 Wochen nach Ablauf der Gültigkeit nicht überschritten werden. Danach muss der Mitarbei- ter wieder zu einem Grundkurs angemeldet werden. Eine Überschreitung dieser Frist ist im Ein- zelfall nur durch die nachweisliche Abwesenheit des Mitarbeiters zulässig.

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1.3 Anmeldung und Bestätigung, Vertragsabschluss

Die angebotenen Kurse können verbindlich über das Lernmanagementsystem (ETC – ENERCON Teaching Center) gebucht werden.

Eine Anmeldung zu Kursen ist bis 7 Tage vor Beginn möglich. Nach Ablauf der Anmeldefrist kann aus dringenden Gründen einer Nachmeldung im Einzelfall durch die Schulungsorganisation zu- gestimmt werden. Entsprechende Anfragen sind an das jeweilige Training Center zu richten. Aus- genommen von diesem Buchungsprozess sind einstellungsbedingte Pflichtschulungen.

1.4 Beginn, Dauer und Ort von Veranstaltungen des Trainingsangebotes

Beginn, Dauer und Ort der Schulungen, sowie mitzubringende Arbeitsmittel sind den Einladungs- schreiben, die 7 Tage vor der Schulung per E-Mail verschickt werden, zu entnehmen. Die Schu- lungsteilnehmer sind verpflichtet, den am Schulungsort geltenden Ordnungs- und Sicherheitsbe- stimmungen Folge zu leisten. Bei webbasierten Seminaren (WbS) ist im Vorfeld der Schulung die Technik zu prüfen, um eventuelle Probleme noch vor Schulungsbeginn beheben zu können.

1.5 Leistungen

Das Training Center erbringt seine Dienstleistungen im Rahmen der Schulungen des aktuellen Schulungsprogrammes selbst, durch Dozenten oder externe Firmen. Form, Umfang, Inhalte so- wie Ziel der Schulungen werden im aktuellen Schulungsprogramm festgelegt und dem Bedarf der Teilnehmer sowie dem Stand der Technik angepasst.

Nach Besuch des jeweiligen Kurses sollen die Teilnehmer die Inhalte verstanden, die gesetzten Ziele erreicht haben und in der Lage sein, die jeweils vorgesehenen praktischen Tätigkeiten durchzuführen.

Umfang und Niveau der Kurse sind im Rahmen der Lehrpläne oder anderweitig vorgegebenen Rahmenbedingungen, soweit möglich und erforderlich, an die Bedürfnisse eines jeden Teilneh- mers durch die Dozenten anzupassen.

1.6 Preise

Die im Schulungskatalog angegebenen Preise gelten pro Person. Im Schulungspreis sind die Kosten für die Dozenten und Arbeitsunterlagen sowie die Kosten für die Verpflegung enthalten.

Kosten für Unterkunft sind im Schulungspreis nicht enthalten. Die Preise sind unter Vorbehalt angegeben. Bei sich ändernden Rahmenbedingungen werden die Schulungspreise kurzfristig an- gepasst.

1.7 Stornierungskosten

Die Höhe der Stornierungskosten entspricht den gebuchten Leistungen.

Auch bei einstellungsabhängigen Schulungen können Stornierungskosten anfallen.

1.8 Zahlung

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1.9 Absage, Ausfall, Rücktritt, Umbuchung, Verlegung und Änderung von Trai- nings

Eine kostenfreie Abmeldung/Stornierung von der Schulung kann bis spätestens 30 Tage vor Schulungsbeginn vorgenommen werden. Sollte die Frist überschritten werden, so ist der volle Auftragswert zu zahlen. Stornierungskosten werden ebenfalls berechnet, sollte der Teilnehmer aufgrund von technischen Problemen nicht am WbS teilnehmen können.

Im Falle von Krankheit des Teilnehmers werden keine Stornierungskosten berechnet, sofern eine Abmeldung vor Schulungsbeginn vorgenommen wurde. Bei einer Abmeldung eines Mitarbeiters, aufgrund von Unternehmensaustritt etc. muss die Schulungsorganisation unverzüglich darüber informiert werden.

Es besteht außerdem die Möglichkeit nach Ablauf der Frist in Höhe der angemeldeten Teilneh- meranzahl, einen Austausch vorzunehmen und Ersatz zu schicken. Die benannten Ersatzteilneh- mer können firmenintern oder firmenübergreifend sein. Ein entsprechender Hinweis ist im Frei- textfeld des stornierten Teilnehmers im ETC einzutragen. Es ist nicht möglich für einen zunächst abgemeldeten Teilnehmer zu einem späteren Zeitpunkt noch Ersatz zu melden. Bei Abmeldung muss der mögliche Ersatzteilnehmer direkt angegeben werden.

Bei Nichterreichung der Mindestteilnehmer behält sich das Training Center vor, einen Kurs abzu- sagen oder zu verschieben. Sollte dieser Fall eintreten, wird das Training Center rechtzeitig eine Mitteilung in schriftlicher Form an die Teilnehmer senden.

Sonderschulungen oder Unterschreitungen der Mindestteilnehmerzahlen sind nach Absprache möglich, jedoch werden dem Auftraggeber die vollen Schulungskosten berechnet. Ausgenom- men hiervon sind einstellungsabhängige Pflichtschulungen.

Sollte eine Schulung kurzfristig durch das Training Center abgesagt werden, können die bis dahin entstandenen Kosten erstattet werden. Diese Kosten beinhalten die Aufwendungen für An- und Abreise. Dazu zählen Kosten für Mietwagen, Treibstoff, Flug und Hotel. Die Erstattung der Kosten kann nur bei Vorliegen der Belege gewährleistet werden.

Die Ausfallzeit des Mitarbeiters am jeweiligen Arbeitsplatz, die durch die Absage entstanden ist, kann mit einem intern festgelegten Stundensatz vergütet werden. Bereits geschulte Inhalte wer- den bei Nachholung der Schulung anerkannt, so dass sich die Vergütung der Ausfallzeit nur auf die An- und Abreise beschränkt. Aus Gründen der Vereinfachung wird die zu erstattende Ausfall- zeit für An- und Abreise national/europaweit auf einen Tag und außerhalb Europas/Übersee auf zwei Tage festgelegt.

Die Verrechnung der Kosten muss zwischen den kaufmännischen Mitarbeitern/der kaufmänni- schen Abteilung der jeweiligen Firma und dem kaufmännischen Angestellten Schulungscontrol- ling des ESC Training Department abgestimmt werden.

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1.10 Haftung

Bei Diebstahl oder Verlust von eingebrachten Gegenständen einzelner Teilnehmer wird nicht ge- haftet.

Bei Unfällen haftet das Training Center nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Die zur Verfügung gestellten Schulungsdokumente wurden nach bestem Wissen und Kenntnis- stand erstellt. Eine Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit, Aktualität und Qualität der Inhalte, sowie das richtige Verständnis der Schulungsinhalte wird nicht übernommen. Der Auftraggeber haftet im Falle von schuldhafter Beschädigung der Schulungsstätte oder -materia- lien des von ihm angemeldeten Teilnehmers.

1.11 Copyright

Die Schulungsunterlagen beinhalten urheberrechtlich geschützte Informationen und dürfen nur für den Zweck der Durchführung der Schulung genutzt werden.

Eine Vervielfältigung sowie Übersetzung oder Weitergabe der Schulungsunterlagen bleibt dem ESC Training Department vorbehalten.

1.12 Datenschutz/Datenspeicherung

Im Rahmen der Durchführung von Schulungen oder eventuell auch eines damit zusammenhän- genden Verwaltungsverfahrens erheben und verarbeiten wir im erforderlichen Umfang personen- bezogene Daten. Aufgrund der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, über die in Art. 13 DSGVO genannten Angaben zur Datenerhebung zu informieren.

Unser Datenschutzhinweis ist unterwww.enercon.de/Datenschutz aufgeführt.

1.13 Schlussbestimmung

Von dem Vertrag abweichende Vereinbarungen und Nebenabsprachen sind nur dann wirksam, wenn sie in schriftlicher Form vereinbart wurden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Training Center, vor und während der Schu- lung über Vorkommnisse und Veränderungen zu informieren, welche die Schulung direkt oder indirekt beeinflussen könnten.

Referenzen

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