Fachdienst 53 Gesundheitsamt
Jahresgesundheitsbericht 2019
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Gesundheitsbericht 2019 gibt einen umfassenden Überblick über die vielfältigen Tätigkeiten unseres Gesundheitsamtes. Kernpunkte unserer Bemühungen im Öffentlichen Gesundheits- dienst sind neben dem Gesundheits- und Infektionsschutz die gesundheitliche und soziale Unterstützung von Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankungen in Not geraten sind. Nicht zuletzt verfolgt das Gesundheitsamt viele Projekte und Initiativen zum Aufbau gesundheits- fördernder Strukturen und Präventionsangebote vor Ort. Aufgrund des demographischen Wandels sind diese von immer größerer Bedeutung.
Zudem ist eine unserer wichtigsten Aufgaben die schulärztliche und schulzahnärztliche Betreuung der Kinder im Regionalverband. Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst führt die Untersuchungen der Einschulungskinder sowohl in den Schulen als auch in den Standorten des Gesundheitsamtes durch. Zusätzlich werden intensive Beratungen von Eltern, Schulen und Kindertageseinrichtungen angeboten sowie der Infektionsschutz im Bereich der Kinder- und Ju- gendmedizin sichergestellt. Der Jugendzahnärztliche Dienst führte 2019 seine wichtige Präven- tionsarbeit durch großangelegte Untersuchungen in den Schulen fort. Aufgrund der aktuellen sozialen Entwicklung gewinnt diese mit jedem Jahr mehr an Bedeutung für die
Kindergesundheit.
Der Amtsärztliche Dienst erbringt neben den gutachterlichen Aufträgen für Behörden, Schulen und Universitäten auch eine breite Palette von Beratungsleistungen für die Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel in der Reisemedizin oder auch der Durchführung von Gelbfieberimpfungen.
Zusammen mit dem Jugendärztlichen Dienst stellen die Ärztinnen und Ärzte der Amts ärzt lichen Abteilung die medizinische und diagnostische Expertise für alle übrigen Abteilungen des Gesundheitsamtes sicher.
Die Abteilung Gesundheitsschutz ist verantwortlich für eine Vielzahl der Aufgaben des Öffent- lichen Gesundheitsdienstes, so zum Beispiel für die Hygienekontrollen in Krankenhäusern, Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen, aber auch in der Überwachung und Bekämpfung von meldepflichtigen Infektionserkrankungen. Eine überaus wichtige Aufgabe stellt in diesem Spektrum auch die Überwachung und der Schutz unserer wichtigsten Ressource, dem Trink- wasser, dar.
Vorwort
Jahresgesundheitsbericht
2015
Jahresgesundheitsbericht 2019
Die Abteilung Sozialpsychiatrischer Dienst und Seniorenberatung ist wichtiger Ansprechpartner für Menschen, die unter psychischen Erkrankungen leiden, Suchtprobleme haben oder aus akuten Krisensituationen keinen Ausweg finden. Für die Betroffenen und deren Angehörige stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Abteilung jederzeit offen und unbürokra- tisch als Ansprechpartner zur Verfügung. Ebenso steht die Seniorenberatung als verlässlicher Partner hinsichtlich der Herausforderungen des demographischen Wandels mit Rat und Tat zur Seite.
Die Betreuungsbehörde hilft Bürgerinnen und Bürgern, die aufgrund einer Erkrankung oder Be- hinderung nicht in der Lage sind, ihre Rechtsgeschäfte wahrzunehmen. Eine zentrale Aufgabe ist dabei, den Schutz des Selbstbestimmungsrechtes im Betreuungsverfahren sicherzustellen.
Hierbei berät die Betreuungsbehörde nicht nur die Bevölkerung, sondern ist ebenso beraten- der und koordinierender Partner für die Betreuerinnen und Betreuer sowie die Bevollmächtig- ten.
Seit 2017 ist unser Gesundheitsamt saarlandweit für die Umsetzung des Prostituiertenschutz- gesetzes verantwortlich. Dazu gehört neben der Überwachung der Betriebsstätten auch die gesundheitliche und rechtliche Beratung sowie das Meldewesen für die Sexarbeiterinnen und -arbeiter.
Weitere Informationen, auch zu aktuellen Gesundheitsthemen, erhalten Sie online unter www.regionalverband.de/gesundheit.
Ihr
Peter Gillo
Regionalverbandsdirektor
Seite
Inhaltsverzeichnis 1 - 3
Verwaltung 1. Aufgaben 4, 5
Abteilung 53.1 2. Organisationsplan 6
3. Personal und Altersstruktur 7, 8
4.
4.1 4.2
Berufe des Gesundheitswesens, Ambulante Pflegedienste
Heilpraktiker
Ambulante Pflegedienste
8 8 8 5. Projektförderungen
Angebote zur Unterstützung im Alltag
9 - 11 12 6. Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes
(Anmelde- und Erlaubnisverfahren)
13 - 16
Amtsärztlicher Dienst 1. Gutachten und Sonstiges 16
Abteilung 53.2 2. Untersuchungen für das Jobcenter des Regionalverbandes Saarbrücken
16
Gesundheitsberatung und Prävention
1. Sozialpsychiatrischer Dienst und Seniorenberatung
17 - 24
Abteilung 53.3 1.1 Behinderte Menschen 18, 19
1.2 Psychisch kranke Menschen bzw. sonstige Personen und Institutionen
19
1.3 Suchtkranke Menschen 20
1.4 Verschiedenes 20
1.5 Arbeitskreise/Gremien, Präventionsprojekte 21 1.6 Bedarfsfeststellung „Hilfe zur Pflege SGB XII“ 22, 23
1.7 Sozialpsychiatrische Sprechstunde 23
1.8 Schwangerschaftskonfliktberatung 24
2. Beratungsstelle für Aids und sexuelle Gesundheit 24 - 33
2.1 Aufgabengebiete 24, 25
2.2 Erläuterungen zu den Aufgabengebieten 25 2.2.1 Beratung und Test zu sexuell übertragbaren
Infektionen (STI)
25 - 28 2.2.2 Zielgruppenspezifische Prävention u. Beratung 28 - 32
2.2.3 Öffentlichkeitsarbeit 33
2.2.4 Mitarbeit in Arbeitskreisen 33
3. Suchtberatung und Suchtprävention 33 - 39 3.1 Wesentliche Tätigkeiten der Suchtberatung 34, 35
3.2 Suchtprävention 35
3.3 Suchtkranke Menschen 36
3.4 Verschiedenes 37
3.5 Arbeitskreise/Gremien, Präventionsprojekte 37, 38
3.6 RUMA-Testungen 39
4.
4.1 4.2 4.3
Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (Gesundheitliche Beratung)
Zielgruppe per gesetzl. Definition Zahlen und Fakten
Aufgaben/Tätigkeiten der gesundheitl. Beratung
40 - 43 40 40 41 - 43
5. Ehrenamtsbörse 43
5.1 Aufgaben 43
Seite
Gesundheitsschutz 1. Aufgabenschwerpunkt Infektionskrankheiten 44
Abteilung 53.4 1.1 Fallbearbeitungen Tuberkulose 44
2. Hygienekontrollen, fachliche Stellungnahmen und Beratungen in öffentlichen Einrichtungen
45 3. Überwachung und Qualitätssicherung von
Trink- und Badebeckenwasser
45 4. Beratungen, Schulungen, Belehrungen etc. 45
5. Laborleistungen 45, 46
6. Bestattungs- und Leichenwesen 46, 47
Jugendärztlicher Dienst
Jugendärztlicher Dienst 48 - 61
Jugendzahnärztlicher 1. Beschreibung der Aufgaben und Arbeits- schritte
48 Dienst 1.1 „Vorgezogene Einschulungsuntersuchung“ 49
1.2 Organisation, Dokumentation, Beratungen und Netzwerkarbeit
49, 50 Abteilungen
53.5 / 53.5.1
2. Maßnahmen n. d. Infektionsschutzgesetz 50 3. Tätigkeitsbericht „Frühe Hilfen“ 2019 51 -61
3.1 Einleitung 51
3.2 Arbeitsbereiche 51 - 61
3.2.1 Meldungen über versäumte Vorsorgeuntersuch. 51 - 53 3.2.2 Durchführung von subsidiären Vorsorgeunter-
suchungen im Gesundheitsamt
53 - 54 3.2.3 Aufsuchende Betreuung von belasteten Familien
mit Kleinkindern durch SMAs und Ärzten/-innen des JÄD
54 - 57
3.2.4 Elternberatung in den Stadtteilen 57 3.2.5 Koordinierung, Dokumentation und Fortbildung 58 - 60
3.2.6 Netzwerkarbeit 60 - 61
3.3 Resümee und Ausblick 61
Jugendzahnärztlicher Dienst 62 - 65
1. Gesetzliche Grundlage 62
2. Tätigkeitsbereiche 62
3. Untersuchungsdaten und Ergebnisse 63 - 65
4. Bewertung der Ergebnisse 65
5. Ausblick 65
Seite
Inhaltsverzeichnis
Betreuungsbehörde 1. Einleitung 66, 67
Abteilung 53.6 2. Aufgaben der Betreuungsbehörde im RV Sbr. 67 - 74
3. Statistischer Bericht 74 - 80
4. Mitteilungspflicht § 10 VBVG 80
5. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit 81, 82 6. Planung und Durchführung von
Betreuungsarbeitsgemeinschaften
83 7. Förderung von Betreuungsvereinen 83, 84 8. Erfassen von Beschlüssen gem. § 288 FamFG 84
Koordinierungsstelle
„Demografischer Wandel und Gesundheitsförde- rung“
1.
2.
„Netzwerk Demenz“ Regionalverband Sbr.
„Demenz – Einander offen begegnen.“
Präventionskampagne
„Das Saarland – der Regionalverband Sbr.- - lebt gesund.“
85, 86 86, 87
Verwaltung
1. Aufgaben
Die Verwaltung des Gesundheitsamtes bildet eine Schnittstelle für alle Abteilungen des Fach- dienstes.
Alle fachabteilungsübergreifende Prozesse und Verwaltungstätigkeiten werden dort gebündelt und für den gesamten Fachdienst erledigt.
Kernaufgaben der Verwaltung sind Personal und Finanzen sowie die Organisation des Dienstbetriebes im Hinblick auf das Zusammenwirken der einzelnen Abteilungen.
Dies beinhaltet u. a.
• Auskünfte für die Bürger
• Termine für Gesundheitszeugnisse
• zentrale Beratung, über Zuständigkeiten, bis Beschaffung Allerdings auch Administratives und Elementares an Tätigkeiten
• zentraler Reservierungsservice für Räume, Technik und Fuhrpark
• Urlaubsplanung
• Hausverwaltung für das Gebäude Stengelstraße 10 und 12
• Controlling
• Erstellung des Gesundheitsberichtes
• Datenschutz, EDV und Dokumentation
• Projektförderung
• Betreuung der Pflegestützpunkte, personell und finanziell
• Ausstellung der Ehrenamtskarte
• Durchführung des Anmelde- und Erlaubnisverfahrens nach dem Prostituierten- schutzgesetz
Im Rahmen des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens wird der jährliche Haus- halt für insgesamt 10 Produkte erstellt.
Das Tagesgeschäft erstreckt sich von der Bearbeitung der Post-, Fax- und E-Mail-Eingänge bis zur Gebührenberechnung.
Ferner sichert die vorhandene Zahlstelle durch den direkten Gebühreneinzug die Erhebung der Verwaltungsgebühren.
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass durch sofortigen Gebühreneinzug über die hiesige Zahl- stelle eine Sicherstellung der vielen kleineren Zahlungsvorgänge besser gewährleistet ist, als über Rechnungsstellung (insbesondere bei hoher Anzahl von privaten Zahlungen).
Ebenfalls in der Verwaltung angesiedelt ist die Organisation (Terminierung, Ausstellung der Teilnahme-Bescheinigung etc.) der von der Abteilung „Gesundheitsschutz“ durchgeführten Be- lehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (siehe auch Abt. „Gesundheitsschutz“, Punkt 4: Beratungen, Schulungen, Belehrungen etc., Seite 52).
Des Weiteren ist neben den allgemeinen klassischen Verwaltungsaufgaben in den letzten Jahren die Bedeutung des Gesundheitsamtes als Fachverwaltung in den Vordergrund getre- ten.
Einerseits sind das Aufgaben die aus dem Gesundheitsdienstgesetz (ÖGDG) des Saarlandes heraus resultieren, wie z. B. die Überwachung der Heil- und Hilfsberufe im Gesundheitswe- sen, anderseits ist es die Heilpraktiker-Überprüfung. Speziell diese sind aufgrund eines öffent- lich-rechtlichen Vertrages zweimal jährlich, mit jeweils einem schriftlichen und einem mündli- chen Prüfungsteil, durch das Gesundheitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken für das ganze Saarland durchzuführen.
Neben den noch weiteren fachspezifischen Aufgaben wie
• allgemeines Leichenwesen
• Schnittstelle zum Krebsregister
• Kontrollaufgaben zu ambulanten Pflegediensten,
die aus entsprechenden einzelnen Gesetzen des Saarlandes als Aufgaben des Gesundheits- amtes definiert sind, kamen vor einigen Jahren durch Aufgabenverlagerung von Seiten des Fachdienstes 50 (Beratung und Pflege) immer mehr Aufgaben auf die Verwaltung zu.
Ein großer Teil stellt derzeit die Projektförderung für unterschiedliche Bereiche von der Sucht- beratung bis zu Aldona, Förderung der Betreuungsvereine sowie die Betreuung von Pflege- stützpunkten (Geschäftsführung z. Z. bei den Krankenkassen; personalwirtschaftliche, haus- haltswirtschaftliche und kooperationsvertragliche Abwicklung obliegt dem Gesundheitsamt) dar.
Im Rahmen der Projektförderung wurden im Jahr 2019 ca. 810.000 € als Fördermittel zur Ver- fügung gestellt. Zusätzlich erfolgt die Abwicklung der Fördermittel für Maßnahmen der gesell- schaftlichen Teilhabe von Seniorinnen und Senioren über die Verwaltung. Dies beinhaltet selbstverständlich auch die Prüfung der Verwendungsnachweise.
Ferner sind im Rahmen des SGB XI die Anerkennungen und Förderungen der Angebote zur Unterstützung im Alltag (früher: Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote) beim Gesundheitsamt angesiedelt. Hier stehen Haushaltsmittel in Höhe von 140.000 € zur Verfügung; die Antrags- und Verwendungsnachweisprüfung muss ebenfalls durchgeführt wer- den.
Ende 2017 wurde der Verwaltung die Durchführung der Aufgaben nach dem Prostituierten- schutzgesetz übertragen. Dies beinhaltet sowohl eine Information der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter im Rahmen eines Informations- und Beratungsgespräches, die Durchführung des Anmeldeverfahrens als auch die Erlaubniserteilung von Prostitutionsgewerben nach dem Prostituiertenschutzgesetz (s. S. 13 ff).
Jahresgesundheitsbericht 2019 Fachdienst 53
Organisationsplan Dezernat 3
Fachdienst 53 -Gesundheitsamt Stand: 31.12 2019
Abteilung 53.1 Verwaltung
Leitung:
Hans Jürgen Kiefer RV-Beschäftigter
Vertretung:
Tobias Job RV-Amtmann
Abteilung 53.2 Amtsärztlicher Dienst
Leitung:
Alexander Birk Medizinalrat
Vertretung:
Dr. Christiane Grieger Betriebsärztin Ärztin für Öffentl. Ge- sundheitswesen
Abteilung 53.3 Gesundheitsberatung und Prävention
Leitung:
Heidi Dreckmann Dipl. Sozialarbeiterin
Vertretung:
Margit Meiser Sozialamtfrau
Abteilung 53.4 Gesundheitsschutz
Leitung:
Alexander Birk Medizinalrat
Vertretung:
Alexander Birk Medizinalrat
Teamkoordinator Michael Ruppenthal, Hygieneinspekteur
Abteilung 53.5
Jugendärztlicher Dienst
Leitung:
Dr. Ulrike Schiedermaier Kinder- und Jugendärztin Vertretung:
Dr. Annerose Quinten Kinder- und Jugendärztin
Abteilung 53.5.1
Jugendzahnärztlicher Dienst Leitung:
Dr. Annette Szliska Zahnärztin
Abteilung 53.6 Betreuungsbehörde
Leitung:
Rainer Horn Sozialamtsrat
Vertretung Ursula Holz
Dipl.-Sozialpädagogin
Stabstellen
Koordinierungsstelle:
Demografischer Wandel und Gesundheitsförderung
• Grundsatzangelegenheiten Datenschutz, Controlling, Gesundheitsbericht- erstattung
• Organisation der Beleh- rungen nach § 43 IfSG
• Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Kosten- und Leistungsrechnung
• EDV Dokumentation
• Berufe des Gesundheits- wesens
- Organisation und Durch- führung der Heilprakti- ker-Überprüfung
• Projektförderung
• Prostituiertenschutz
• Pflegestützpunkt
• Hausverwaltung
• Ehrenamtskarte
• Gesundheitsplanung
• Amtsärztliche Gutachten und Zeugnisse
• Heilpraktiker- überprüfung
• Reisemedizin Gelbfieber-Impfstelle Beratungsservice
• Gemeindenahe Suchtprävention
• Sozialpsychiatrischer Dienst und Senioren- beratung
• Suchtberatung und Suchtprävention
• Beratungsstelle für Aids und sexuelle Gesund- heit
• Schwangerschafts- konfliktberatung
• Ehrenamtsbörse
• Prostituiertenschutz
• Hygiene Seuchenhygiene Krankenhaushygiene Umwelthygiene Ortshygiene Trinkwasser Badewasser
Einrichtungen des Ge- sundheitswesens Lebensmittelhygiene Bestattungswesen
• Umweltmedizin Toxikologie Katastrophenschutz
• Tuberkulose-Beratungs- stelle, Überwachung, Beratung, Diagnostik
• Belehrungen nach
§ 43 IfSG
• Labor
• Epidemiologie
• Untersuchung von Kindern/Jugendlichen - in Kindertageseinrichtungen
- in Förder- und weiterführenden Schulen - von Kindern mit Migrationshintergrund Beratung von Eltern/Gemeinschaftsein- richtungen bei chron. Erkrankungen und sonderpädagog. Förderbedarf
Gutachten für Schulen u. a. Behörden Inklusionsberatung
Infektionsschutz
• „Frühe Hilfen“ (Fr. Dr. Thünenkötter) - Kinderärztl. Koordination zus. mit JA - Intensivbetreuung von Familien mit Kindern von 0-3 J.
- Medizin./psychosozialen Risikokonstellationen
- Elternberatungen u. Untersuchungen in Gemeinwesenprojekten
• Netzwerkarbeit
- Gremienarbeit, Koordination von JÄD und „Frühe Hilfen“ Landkreis- u. Landesebene - Gesundheitsförderung
- Gesundheitsberichterstattung Jugendzahnärztlicher Dienst Untersuchungen in Schulen Gruppenprophylaxe und Gutachten
• Betreuungsgerichtshilfe
• Gewinnung, Beratung und Unterstützung von Be- treuern
• Förderung der Betreuungsvereine
• Information und Beratung zur Vorsorgevollmacht
• Öffentliche Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügun- gen
• Demografischer Wandel Entwicklung von Demogra- fiestrategien im RV:
Bestandsermittlung, Festlegung von Handlungs- feldern, Maßnahmen- empfehlungen an die Kom- munen, Datenrecherche auf Bundes-, Landes- und Landkreisebene, Förderprogramme
• Gesundheitsförderung
• Gremienarbeit
• Betreuung der Vereine und Projekte in Absprache mit Abt. 53.1
• Öffentlichkeitsdarstellung/
-arbeit, Broschüren Dezernatsleitung Spoo-Ludwig Petra
Fachdienstleiter und Amtsarzt Birk Alexander, Medizinalrat Stellvertreterin Dr. Grieger Christiane
3. Personal und Altersstruktur
Das Gesundheitsamt des Regionalverbandes beschäftigt insgesamt 128 hauptamtlich tätige Mitarbeiter/-innen, die in der nachfolgenden Tabelle nach Berufsgruppen dargestellt werden.
Der prozentuale Anteil der Teilzeitbeschäftigten beträgt 43,75 %.
Der Anteil der männlichen Bediensteten ist mit 17,19 % wesentlich niedriger als der Anteil der weiblichen mit 82,81 %.
Stand: 31.12.2019
Beruf Insgesamt männlich weiblich
darunter Teilzeit männlich
darunter Teilzeit weiblich Ärztinnen / Ärzte:
* Hauptamtlich, mit Amtsarztprüfung 3 2 1
* Hauptamtlich, ohne Amtsarztprüf. 1 0 1
* Nicht hauptamtlich (Honorarverträge) 4 4
* Weitere Fachärzte/-innen 8 0 8 5
* Zahnärztin: Hauptamtlich 1 1
Hygieneinspekteure/-innen 7 4 3 1 3
Dipl.-Soziologin 1 1
MTA’s 2 2 2
Sozialarbeiter/-innen / Soziologin
Sozialpädagoge/-innen (mit PSP) 32 5 27 16
Pflegefachkräfte 4 1 3 1
Sozialmedizin. Assistentinnen 21 21 11
Hebammen 4 4 4
Zahnarzthelferinnen 2 2 2
Verwaltungspersonal 13 4 9 5
Schreibkräfte
(mit PSP) 11 11 4
Betreuungsbehörde 11 5 6 2
Auszubildende 3 1 3
Altersstruktur der Bediensteten im Fachdienst 53
Aus der Tabelle „Altersstruktur“ geht hervor, dass der Anteil der Bediensteten
> 51 Jahre = 51,6 % des gesamten Personals des Gesundheitsamtes ausmacht;
davon sind 22,7 % über 61 Jahre alt und werden in den nächsten Jahren das Rentenalter erreicht haben.
Alter Anzahl % 20 - 30 12 9,4 31 - 40 17 13,3
41 - 50 33 25,8
51 - 60 51 39,8
über 61 Jahre 15 11,7 128 100,0
4. Heilpraktiker, Berufe des Gesundheitswesens und Ambulante Pflegedienste
4.1 Heilpraktiker
Wegen der Umstellung der EDV (Aesculab und R23) war eine statistische Erhebung für das Jahr 2019 nicht möglich.
4.2 Ambulante Pflegedienste
Im Jahr 2019 wurden insgesamt 67 Ambulante Pflegedienste, freiberuflich Tätige im kranken- und altenpflegerischen Bereich, Seniorenbetreuungen und Tagespflege gemeldet und bearbei- tet.
0 10 20 30 40 50 60 70
20 - 30 31 - 40 41 - 50 51 - 60 über 61 Jahre 12
17 33
51
15
Altersstruktur des FD 53
5. Projektförderungen und niedrigschwellige Angebote beim Fachdienst 53 Der Regionalverband Saarbrücken fördert jährlich mehrere Projekte mit präventivem und beratendem Charakter sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß der §§ 45 b, c SGB XI.
Im Jahr 2016 kamen unter anderem sechs Seniorenprojekte der quartiersbezogenen All- tagshilfe im Rahmen der Gesundheitsförderung hinzu, die auch in den Folgejahren weiter- gefördert und durch weitere Projekte ergänzt wurden. Darüber hinaus wurde das Projekt
„Lebensmittelmarkt“ in Friedrichsthal-Bildstock weitergeführt. In 2018 kamen noch Projekte auf der Saarbrücken-Irgenhöhe, in Völklingen und Brebach hinzu.
Träger Projekt Kooperations-
partner
Beschlossene Förderungen
2019
Laufzeit
Aids-Hilfe Saar e. V.
Beratungs- und Inter- ventionsstelle für
Stricher “BISS“
Land, Stadt Sbr.
und RVS 15.500,00 €
"Aldona e. V."
(früher = "Huren- Selbsthilfe")
Beratungsstelle für Prostituierte
Land, Stadt Sbr.
und RVS 26.872,18 €
Caritasverband für Saarbrücken und Um-
gebung e. V.
Psychosoziale Bera- tungs- und Behand- lungsstelle Völklingen
Land und RVS 39.845,27 €
Psychosoziale Bera- tungs- und Behand-
lungsstelle Sbr..
Land, Stadt Sbr.
und RVS 20.452,00 €
Drogenhilfe Saarbrücken gGmbH
(DHS)
Drogenhilfezentrum Sbr.-Brauerstraße
Land, Stadt Sbr.
und RVS 335.853,70 €
Psychosoziale Beratungsstelle
Saarbrücken
Land, Stadt Sbr.
und RVS 167.000,40 €
Psychosoziale Beratungsstelle
Völklingen
Land, Stadt Vkl.
und RVS 39.270,65 €
"Notrufgruppe e. V.
Saarbrücken"
Beratungsstelle “Frau- ennotruf Saarland“
Land, Stadt Sbr.
und RVS 26.018,33 € Unbefristet
Träger Projekt Kooperations- partner
Beschlossene Förderungen
2019
Laufzeit
"Betreuungsverein Saarbrücken und
Saar e. V." im Diakonischen Werk
an der Saar
"Betreuungsverein Saarbrücken und Saar e. V." im Diakonischen
Werk an der Saar
Land und RVS 34.070,00 €
"Fördergemeinschaft Kath. Betreuungs- vereine im RV Sbr.
e. V."
"Fördergemeinschaft Kath. Betreuungsver-
eine im RV Sbr.
e. V."
Land und RVS 43.282,40 €
"proMensch Betreuungsverein
Saarland e. V."
"proMensch Betreuungsverein Saar-
land e. V."
Land und RVS 22.650,00 €
„Landesarbeitsge- meinschaft Pro Eh-
renamt e. V."
"Mehrgenerationen- haus II"
Bund, Stadt Sbr.
und RVS 5.000,00 € bis 2020
Diakonisches Werk an der Saar
"Mehrgenerationen- haus II"
Bund, Stadt VK.
und RVS 5.000,00 € bis 2020 Stadt Püttlingen "Mehrgenerationen-
haus II"
Bund, Stadt Püttlingen und
RVS
5.000,00 € bis 2020 Saarländischer Tur-
nerbund e. V.
"Fit und vital
älter werden" RVS 5.113,00 € Unbefristet Saarland
Heilstätten GmbH
Arbeitstrainingsplätze
(ATP) 175.192,50 € bis 2019
Diverse Träger 52 Altenbegegnungs-
stätten RVS 68.898,46 € Gemäß
Richtlinien
Städte und Gemein- den des RVS
Maßnahmen der Alten-
hilfe gem. § 71 SGB XII RVS 115.465,00 € Gemäß Richtlinien
Seniorenbeiräte / Se- niorenbeauftragte / Städte und Gemein-
den des RVS
Maßnahmen der gesell- schaftlichen Teilhabe
für SeniorInnen
RVS 78.832,80 € Gemäß
Richtlinien
Träger Projekt Kooperations- partner
Beschlossene Förderungen
2019
Laufzeit
Paritätische Gesell- schaft für Gemeinwe-
senarbeit gGmbH
Seniorenarbeit in
Alt-Saarbrücken RVS 36.300,00 €
2019 – Weiter- führung ange-
dacht
„NEUE ARBEIT SAAR gGmbH“
Alltagsunterstützung für Senioren in Klein-
blittersdorf
RVS 33.000,00 €
2019 – Weiter- führung ange-
dacht
Erwerbslosen Selbst- hilfe Püttlingen e. V.
Seniorenbesuchs- und Betreuungsdienst in
Püttlingen
RVS 33.726,00 €
2019 – Weiter- führung ange-
dacht
Stadt Püttlingen Hol- und Bringdienst RVS 5.000,00 €
2019 – Weiter- führung ange-
dacht Parität. Gesellschaft
für Gemeinwesen- arbeit gGmbH -Zukunftsarbeit
Molschd-
SeniorenArbeit
Saarbrücken-Malstatt RVS 37.175,00 €
2019 – Weiter- führung ange-
dacht
Pädagogisch-Soziale Aktionsgemeinschaft
e. V.
Arbeit mit Senioren/-innen auf dem Wackenberg, Sbr.
RVS 38.800,00 €
2019 – Weiter- führung ange-
dacht
Stadt Sulzbach Alltagsunterstützung
für SeniorInnen RVS 28.545,14 €
2019 – Weiter- führung ange-
dacht
AWO Landesver- band Saarland e. V.
Quartiersbüro Völkl.-
Wehrden RVS 6.000,00 €
2019 – Weiter- führung ange-
dacht
Lebensmittelmarkt Bildstock
„NEUE ARBEIT SAAR
gGmbH“ RVS, Jobcenter 40.000,00 € 2019 – Weiter- führung ange-
dacht
Lebensmittelmarkt Saarbr.-Irgenhöhe
„NEUE ARBEIT SAAR
gGmbH“ RVS, Jobcenter 40.000,00 €
2019 – Weiter- führung ange-
dacht
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Träger Projekt Kooperations-
partner
Beschlossene Förderungen
2019
Laufzeit
Deutsches Rotes Kreuz,
LV Saarland
Niedrigschwelliges Betreu- ungsangebot
"Café Vergissmeinnicht" Pflegekassen, Bundesver- sicherungsamt
7.875,00 € (Anteil RVS) Förderung gesamt:
15.750,00 €
Antragsverfahren jährlich Niedrigschwelliges
Betreuungsangebot
"Häusliche Pflege"
Malteser Hilfsdienst e. V.
Niedrigschwelliges Betreu- ungsangebot
"Café Malta"
Pflegekassen, Bundesver- sicherungsamt
7.175,00 € (Anteil RVS) Förderung gesamt:
14.350,00 €
Antragsverfahren jährlich
Lebenshilfe Saarbrücken
Niedrigschwelliges Betreu- ungsangebot
"Café Lebenshilfe"
Pflegekassen, Bundesver- sicherungsamt
2.250,00 € (Anteil RVS) Förderung gesamt:
4.500,00 €
Antragsverfahren jährlich
Demenzverein Köllertal e. V.
Niedrigschwelliges Betreuungsangebot
"Häusliche Betreuung"
Pflegekassen, Bundesver- sicherungsamt
11.112,50 € (Anteil RVS) För-
derung gesamt:
22.225,00 €
Antragsverfahren jährlich
Diakonisches Werk an der Saar gGmbH
Niedrigschwelliges Betreuungsangebot
Modellprojekt
„Integrative Altenhilfe in Saarbrücken-Brebach“
Pflegekassen, Bundesver- sicherungsamt
59.495,00 € (Anteil RVS) Förderung gesamt:
118.990,00 €
2019-2021
6. Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) (Anmelde - und Erlaubnisverfahren)
Zum 01.07.2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten. Das Ge- setz regelt diverse Erscheinungsformen der Prostitution. Zum erlaubnispflichtigen Prostituti- onsgewerbe zählen:
- Prostitutionsstätten - Prostitutionsfahrzeuge
- Prostitutionsveranstaltungen und - Prostitutionsvermittlung
Die/der Einzelprostituierte muss sich vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich anmelden.
Am 24. Oktober 2017 hat der Landtag des Saarlandes das Ausführungsgesetz zum Prostitu- iertenschutzgesetz (ProstSchG) verabschiedet. Demnach ist im Saarland der Regionalver- band Saarbrücken zentrale Stelle für alle durch das Prostituiertenschutzgesetz normierten Aufgaben.
Anmeldeverfahren der Prostitutionsstätigkeit
Die Ausübung der Prostitution ist nicht erlaubnispflichtig, muss jedoch vor Aufnahme der Tä- tigkeit persönlich bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll, angemeldet werden.
Seit Dezember 2017 werden im Regionalverband Saarbrücken die gesetzlich vorgegebenen gesundheitlichen Beratungen, die Informations- und Beratungsgespräche sowie die Anmel- dungen für die Prostituierten durchgeführt.
Hinsichtlich der gesundheitlichen Beratung wird auf den Bericht der Abteilung „Gesundheits- beratung und Prävention“ verwiesen.
Neben der gesundheitlichen Beratung muss verpflichtend ein Informations- und Beratungs- gespräch nach § 7 ProstSchG wahrgenommen werden, um eine Anmeldebescheinigung zu erhalten. Ohne diese Anmeldebescheinigung darf der Dienstleistung „Prostitution“ nicht nachgegangen werden.
Die Inhalte des Informations- und Beratungsgespräches sind in § 7 Abs. 2 ProstSchG vorge- geben.
Es muss mindestens folgende Beratungsaspekte umfassen:
1. Grundinformationen zur Rechtslage nach dem ProstSchG, nach dem Prostitutionsgesetz sowie zu weiteren zur Ausübung der Prostitution relevanten Vorschriften, die im räumli- chen Zuständigkeitsbereich der Behörde für die Prostitutionsausübung gelten,
2. Grundinformationen zur Absicherung im Krankheitsfall und zur sozialen Absicherung im Falle einer Beschäftigung,
3. Informationen zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten einschließlich Be- ratungsangeboten zur Schwangerschaft,
4. Informationen zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen und
5. Informationen über die bestehende Steuerpflicht der aufgenommenen Tätigkeit und die in diesem Zusammenhang zu erfüllenden umsatz- und ertragssteuerrechtlichen Pflich- ten.
Nach Absatz 3 müssen die Informationen den antragstellenden Personen in einer Sprache zur Verfügung gestellt werden, die diese verstehen. Aus diesem Grund erfolgt das Informa- tions- und Beratungsgespräch bei Bedarf mittels Dolmetscher oder Video-Dolmetschung.
Ergeben sich tatsächliche Anhaltspunkte, dass bei einer oder einem Prostituierten Bera- tungsbedarf hinsichtlich der gesundheitlichen oder sozialen Situation besteht, wird auf die Angebote entsprechender Beratungsstellen hingewiesen und nach Möglichkeit ein Kontakt vermittelt.
Sollten Anhaltspunkte bestehen, dass Personen durch Ausnutzen einer Zwangslage oder weiterer Gründe zur Aufnahme oder Fortführung der Prostitution gebracht werden, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet, die zur Auflösung dieser Lage beitragen sollen.
Liegen keine solchen Anhaltspunkte vor und sind die persönlichen Voraussetzungen (z. B.
Volljährigkeit) erfüllt, kann die antragstellende Person eine Anmeldebescheinigung erhalten.
Je nach Alter der Person wird eine Anmeldebescheinigung für ein oder zwei Jahre erteilt. Auf Wunsch wird der anmeldepflichtigen Person zusätzlich eine pseudonymisierte Anmeldebe- scheinigung (Aliasbescheinigung) ausgestellt.
Für die Durchführung des Informations- und Beratungsgesprächs sowie für die Anmeldung fallen Verwaltungsgebühren an. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem besonderen Ge- bührenverzeichnis für die zuständige Behörde zur Durchführung von Aufgaben nach dem saarländischen Ausführungsgesetz.
Für die Anmeldung und die Teilnahme am Informations- und Beratungsgespräch ist eine Ge- bühr von 20,00 € zu entrichten. Die Ausstellung der Anmeldebescheinigung ist mit weiteren 10,00 € gebührenpflichtig. Hinzu kommen 5,00 € für die Erteilung einer Aliasbescheinigung.
Diese Anmelde- oder Aliasbescheinigung sind bei der Ausübung der Tätigkeit mitzuführen.
Ansonsten liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.
Anzahl der erteilten Anmeldebescheinigungen 425 Anzahl der erteilten Aliasbescheinigungen 279
Anzahl der Vorsprachen 684
Gewerbliches Erlaubnisverfahren
Der Regionalverband Saarbrücken ist nach § 2 Abs. 1 des Saarländischen Ausführungsge- setzes zum Prostituiertenschutzgesetz zuständige Behörde im Saarland für Anträge auf Er- teilung von Erlaubnissen nach dem Prostituiertenschutzgesetz.
Das Prostituiertenschutzgesetz stellt hohe Anforderungen an die Erlaubnisfähigkeit von Prostitutionsstätten. Es müssen sowohl in der Person des Betreibers liegende Voraussetzun- gen erfüllt sein als auch Anforderungen an die Beschaffenheit und Ausstattung der Betriebs- stätten.
Beispielsweise muss dem Erlaubnisantrag ein Betriebskonzept beigefügt werden, in dem de- tailliert die Abläufe in dem Betrieb und die Umsetzung diverser Schutzvorschriften beschrie- ben werden müssen. Dieses Konzept wird Bestandteil der ggf. zu erteilenden Erlaubnis.
Im Betrieb ist in den einzelnen Verrichtungszimmern auf die Kondompflicht hinzuweisen. Zu- dem bedarf es der Installation eines Notrufsystems. Der Betreiber muss einen Pausen-Auf- enthaltsraum für die Prostituierten zur Verfügung stellen. Zudem bedarf es einer Trennung zwischen Schlaf- und Arbeitsraum und die Verrichtungszimmer dürfen von außen nicht ein- sehbar sein.
Eine Erlaubnis kann bei Bedarf mit Nebenbestimmungen versehen werden, wenn dies zur Durchsetzung des Schutzzweckes des Gesetzes erforderlich und angemessen ist.
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens wird stets eine Zuverlässigkeitsprüfung des Antragstel- lers vorgenommen, welche die Einsichtnahme in das Führungszeugnis sowie Gewerbezent- ralregisterauszug beinhaltet. Es muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzam- tes vorgelegt werden. Zudem wird eine Stellungnahme der zuständigen Behörde der Lan- despolizei eingeholt.
Sollte die Person beispielsweise in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt worden sein, wegen eines Verbrechens, Erpressung, Geldwäsche, Verschleierung, eines Vergehens gegen das Aufenthaltsgesetz u. v. m. ist eine Zuverlässigkeit in der Regel nicht zu bejahen.
Sollten neben der antragstellenden Person weitere Personen in die Betriebsorganisation o- der zur Umsetzung des Hausrechtes eingesetzt werden, muss auch für diese Person eine Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt werden.
Den Betreiber eines Prostitutionsgewerbes treffen Aufzeichnungs-, und Aufbewahrungs- pflichten. Die Aufzeichnungen gemäß § 28 ProstSchG über die im Betrieb tätigen Prostitu- ierten sind für jeden Tätigkeitstag vor Arbeitsaufnahme der Prostituierten zu fertigen. Die Aufzeichnungspflichten des Betreibers dienen der Sicherung der Schutzzwecke des Pros- tituiertenschutzgesetzes. Insbesondere sollen kriminelle Handlungsweisen beispielsweise in Form von Schwarzarbeit, Menschenhandel oder Vermögensdelikten unterbunden wer- den. Um Manipulationen vorzubeugen ist es unerlässlich, dass die Aufzeichnungen täglich vor der Aufnahme der Tätigkeit durch die Prostituierte erfolgen.
Auch das Erlaubnisverfahren unterliegt einer Gebührenpflicht nach dem besonderen Gebüh- renverzeichnis. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand der An- tragsbearbeitung.
Eingegangene Anträge auf Erlaubnis eines Gewerbes
nach dem ProstSchG seit Übernahme der Zuständigkeit 80 bewilligte Anträge bis Ende des Jahres 23 versagte Anträge bis Ende des Jahres 20
Bei der Prüfung der Erlaubnisfähigkeit eines Antrages bleiben Erlaubnis- und Anzeigepflich- ten nach anderen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften des Gaststätten-, Ge- werbe-, Bau-, Wasser- oder Immissionsschutzrechts, unberührt.
Kontrollfunktion
Die Überwachung des Prostitutionsgewerbes obliegt neben der Polizei ebenfalls dem Regio- nalverband Saarbrücken. Hier erfolgen regelmäßige Kontrollen. Verstöße gegen das Prost- SchG werden entsprechend geahndet.
Amtsärztlicher Dienst
1. Gutachten und Sonstiges
Aus Gründen der EDV-Umstellung (Installierung von R23) konnte keine Auswertung der Daten erfolgen.
2. Untersuchungen für das Jobcenter des Regionalverbandes Saarbrücken Die Zusammenarbeit des Gesundheitsamtes mit dem Jobcenter des Regionalverbandes wurde zur Mitte des Jahres 2019 beendet.
Diese soll jedoch im nächsten Jahr wieder neu strukturiert aufgenommen werden.
Gesundheitsberatung und Prävention
1. Sozialpsychiatrischer Dienst und Seniorenberatung
Das Beratungs- und Betreuungsangebot stellt eine unverzichtbare Ergänzung für alle Klien- ten dar, die nicht von den vorhandenen Beratungsstellen erreicht werden oder ihrerseits nicht in der Lage sind, Hilfe anzufordern oder diese anzunehmen.
Das Beratungsangebot besteht ebenfalls für die Angehörigen im sozialen Umfeld. Zuständig- keiten und Hilfsmöglichkeiten sind oftmals nicht bekannt bzw. es besteht eine Scheu, diese in Anspruch zu nehmen.
Hier wird auch die Abgrenzung zu anderen bestehenden Beratungsstellen und die Bedeu- tung unseres Dienstes deutlich.
Der „Sozialpsychiatrische Dienst und Seniorenberatung“ erfüllt eine Auffangfunktion, da die vorhandenen Beratungsstellen fast ausschließlich mit motivierten Klienten und nach dem Prinzip der Komm-Struktur arbeiten. Unser Dienst ist verpflichtet, aufsuchende Hilfe zu leis- ten, sobald Krisen- und Notsituationen bekannt sind, und ggf. die Klinikzuführung einzuleiten.
Die Mitarbeiterin erfüllt hier auch eine Doppelfunktion für den Klienten, einerseits ist sie Ver- trauensperson und andererseits greift sie durch hoheitliche Maßnahmen ein.
Wie und welche Hilfen der „Sozialpsychiatrische Dienst und Seniorenberatung“ hier anbietet, ob und an welche Institutionen weitervermittelt wird, hängt von der individuellen Situation und dem Wollen und Können des Betroffenen ab.
Ressourcen und Selbsthilfekräfte der Betroffenen werden hier berücksichtigt. Gerade die äl- teren Bürgerinnen und Bürger im Regionalverband erhalten hier Hilfe und Unterstützung da- mit der angestrebte Verbleib in der gewöhnten häuslichen Umgebung lange möglich ist.
Der „Sozialpsychiatrische Dienst und Seniorenberatung“ ist grundsätzlich Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger im Regionalverband Saarbrücken.
Er berät, betreut und unterstützt Menschen, die
• unter Ängsten, Depressionen oder einer psychischen Störung leiden,
• akut und chronisch psychisch erkrankt sind (Krankheitsbilder aus dem schizophrenen Formenkreis, Suizidgefährdete)
• von einer körperlichen oder geistigen Behinderung bedroht sind,
• unter Suchtproblemen leiden,
• aus einer Krisen- oder Notsituation keinen Ausweg finden,
• aufgrund ihres Alters eine veränderte Lebenssituation vorfinden,
• pflegebedürftig sind,
• demenziell erkrankt sind.
Die Beratung richtet sich auch an Angehörige und das weitere soziale Umfeld. Die aufsu- chende Arbeit gewinnt hier eine immer größere Bedeutung.
In der täglichen Arbeit ist auch festzustellen, dass der Klientel im Bereich der Suchtkranken und psychisch Erkrankten vielfach jünger wird, die Krankheitsbilder sich intensiver darstellen und viele Problemlagen zusammentreffen.
Durch diese Vielfältigkeit der Problematik wurde die Arbeit mit den Klienten schwieriger und arbeitsaufwendiger.
Um die Hilfen optimal anbieten zu können, wird die Kooperation mit Netzwerkpartnern vor Ort intensiv genutzt. So bestehen mit dem Jobcenter Saarbrücken Kooperationsvereinbarun- gen was die Psychosoziale Betreuung und die Suchtberatung gemäß § 16a SGB II Nr. 3 und 4 anbelangt. Mit der SHG Saarbrücken besteht eine Vereinbarung zur Nutzung des Arbeits- trainingsprojektes für psychisch Erkrankte, was zu 100 % von Seiten des Regionalverbandes finanziert wird.
Die statistische Erfassung erfolgte in 2019 nicht durchgängig nach den bisherigen Vorgaben.
Seitens des Ministeriums als Fachaufsicht, wurde eine saarlandweit einheitliche Erfassung der Daten innerhalb des Sozialpsychiatrischen Dienstes bei den Gesundheitsämtern einge- führt; zur Verfügung stehen nach der neuen Vorgabe die Daten von April bis Dezember 2019.
1.1 Behinderte Menschen
Behinderte Menschen (Erfassung von 04 – 12/2019) Körperlich behindert
männlich weiblich
Personen Beratungen Personen Beratungen
373 1.304 528 1.723
Geistig behindert
männlich weiblich
Personen Beratungen Personen Beratungen
34 122 55 262
1.2 Psychisch kranke Menschen bzw. sonstige Personen oder Institutionen
Psychisch kranke Menschen (Erfassung von 04 – 12/2019)
männlich weiblich
Personen Beratungen Personen Beratungen
190 587 250 818
Sonstige Personen oder Institutionen (Erfassung von 04 – 12/2019)
männlich weiblich
Personen Beratungen Personen Beratungen
19 255 40 679
0 250 500 750 1000 1250 1500 1750
männlich weiblich
373
528
1304 1723
Körperlich behinderte Menschen 04 - 12/2019
Personen Beratungen
0 50 100 150 200 250 300
männlich weiblich
34 55
122
262 Geistigbehinderte Menschen
04 - 12/2019
Personen Beratungen
1.3 Suchtkranke Menschen
Suchtkranke Menschen (Erfassung von 04 – 12/2019) insgesamt
männlich weiblich
Personen Beratungen Personen Beratungen
435 431 268 165
davon
männlich weiblich
Personen Beratungen Personen Beratungen
Alkohol 108 227 40 64
Cannabis 165 95 76 42
Sonstige „Harte Drogen“ 108 227 40 64
Polytoxikomane (auch Konsumenten mit Beigebrauch)
71 50 55 23
Nikotin 16 6 14 6
Ess-Störungen 0 6 13 3
Verhaltensbezogene Ab- hängige
(Glücksspiel-, Kauf-, Ar- beits-, Internetsucht)
108 227 40 64
Medikamente 4 0 8 0
Sonstige 18 6 31 4
1.4 Verschiedenes
Unter Beteiligung des Gesundheitsamtes wurden insgesamt 7 Unterbringungen nach dem Saarländischen Unterbringungsgesetz durchgeführt.
1.5 Arbeitskreise/Gremien und Präventionsprojekte
Arbeitskreise / Gremien Anzahl
AK „Soziale Stadt“ Völklingen 5
Netzwerktreffen „Frühe Hilfen“ 2
AWO „Stadtteilprojekt Vkl.-Wehrden“ 1
Treffen „Sbr.-Bruchwiese“ 1
„Senioren-Netzwerk“ 1
Netzwerktreffen „Sbr.-Eschberg“ 1
AK „Hilfen für Wohnungslose“ 2
AK Soziale Arbeit“ Völklingen 1
AK „Versorgung“ 1
AK Koordinatoren „Sucht“ LK / RV 9
Landes AK „Kinder aus suchtbelasteten Familien“ 1 AK „UA Drogen“ der Saarl. Landesstelle für Suchtfragen 2
BetreuungsAG 1
„Bündnis gegen Depression“ 2
AK „Schwangeren-Beratungsstellen“ 1
Netzwerktreffen „Frühe Hilfen“ 4
„Frühe Hilfen“, „Schwangerenberaterinnen“ 2
AG „Seniorennetzwerk“ 3
Präventionsprojekte Anzahl
HTW – Vorstellung FD 53.3 2
Vorstellung – FD 53.3 beim „Gemeinwesen Alt-Sbr.“ 1 Cannabis-Prävention in der Sbr.-Marienschule (10er Kl.) 6
„Gesundheitstag“ im VHS-Zentrum Am Schloss 1
„Krisen-Interventionsteam“ BBZ Völklingen 2 Info-Veranstaltung AWO und Moscheenverein Völklingen 2
Seniorenmesse in Völklingen 1
Besuch der 10.Klasse SBBZ Sbr. in unserer Dienststelle 1
Schultheater „Philotis“ 2
1.6 Bedarfsfeststellung „Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII“
Die Mitarbeiterinnen des „Sozialpsychiatrischen Dienstes und Seniorenberatung“ überneh- men im Gesundheitsamt die Bedarfsfeststellung „Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII“.
Im Gegensatz zur Pflegeversicherung gilt für Hilfen nach §§ 61ff. SGB XII das Bedarfsde- ckungsprinzip. Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus oder besteht noch kein Anspruch darauf, füllt das SGB XII diese Lücke. Erforderlich ist das Vorliegen der finan- ziellen und medizinischen Anspruchsvoraussetzungen.
Aufgrund von demographischem Wandel, veränderten Familienstrukturen, fehlendem Versi- cherungsschutz und nicht ausreichender finanzieller Mittel benötigen immer mehr Menschen Hilfen im pflegerischen und hauswirtschaftlichen Bereich, die nicht durch die Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt sind.
Die Feststellung der Bedarfe und auch die Abrechnung erfolgt entsprechend der notwendi- gen Pflegeverrichtungen, die in sogenannten Leistungskomplexen zusammengefasst sind.
Aufgrund der hohen Falleingänge reicht die Personalisierung durch die drei Pflegefachkräfte nicht aus. Dipl.-Sozialarbeiterinnen sind hier weiterhin in der regionalen Aufteilung mit tätig.
Die Bedarfsfeststellung „Hilfe zur Pflege“ nach den §§ 61ff. SGB XII umfasst:
• Hausbesuche und Beratungsgespräche zur Klärung der häuslichen Pflegesituation und des tatsächlichen Hilfebedarfs
• im Einzelfall Aufnahme des SGB XII Antrages und ggf. Einholen der erforderlichen Unter- lagen
• Beschaffung und Auswertung von Pflegegutachten des MDK (bindend für das Sozialamt)
• evtl. Veranlassung von Erstbeantragung oder Höherstufungsanträgen nach dem SGB XI
• Kontaktaufnahme mit Pflegediensten, Einholen von Kostenvoranschlägen des Pflege- dienstes und Abgleich mit dem Pflegegutachten
• Errechnen der Sachleistungen anhand der im Saarland geltenden Leistungskomplexe und der mit den Pflegekassen ausgehandelten Punktwert
• Ausführlicher Bericht an den Fachdienst 50 „Soziales Dienstleistungszentrum“
• Ermittlung anderer Hilfe-Bedarfe z. B. Hilfsmittel, Haushaltshilfe, Wohnumfeldverbesse- rung und deren Initiierung (Einholen von ärztlichen Attesten, Kostenvoranschlägen, Be- richt an Fachdienst 50)
• Dokumentation sämtlicher Arbeitsschritte
Die Bedarfsfeststellung für Leistungsempfänger aus dem Rechtskreis des SGB II für Jobcen- ter bei Anträgen auf Bewilligung einer Haushaltshilfe, erfolgen ebenfalls durch die Mitarbei- ter/-innen.
Anzahl der gutachterlichen Stellungnahmen 1.157 für
Soziales Dienstleistungszentrum Am Schloss
(FD 50) 1.036
Jobcenter im RV Saarbrücken 21
andere Institutionen 100
1.7 Sozialpsychiatrische Sprechstunde
Um dem Auftrag des § 59 SGB XII und des § 9 ÖGDG zu entsprechen, erfolgt die Durchfüh- rung von regelmäßigen Sozialpsychiatrischen Sprechstunden.
Leitung, Steuerung, Planung, und Koordination wird durch eine Mitarbeiterin als Zusatzauf- gabe geleistet.
Sie stellt den reibungslosen Ablauf der Sprechstunde sicher, ist Bindeglied zwischen den Ab- teilungen des Gesundheitsamtes und den Fachärztinnen.
Derzeit sind hier 2 Fachärztinnen für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie konsilia- risch tätig. Eine Ärztin ist als Landesärztin für Psychiatrie benannt.
Im Auftrag (z. B. Amtsärztlicher Dienst) werden fachärztliche Untersuchungen durchgeführt und es wird zu den spezifischen Fragen Stellung genommen.
Gleichzeitig können die Mitarbeiterinnen des „Sozialpsychiatrischen Dienstes und Senioren- beratung“ im Rahmen der Sprechstunde Klienten vorstellen, die nicht in ärztlicher/fachärztli- cher Behandlung sind, um die geeigneten (psychiatrischen) Hilfsmaßnahmen zu erschließen.
Es handelt sich vor allem um Klienten, die aus dem sozialen Netz herausgefallen sind, über keine Krankenversicherung verfügen oder aufgrund ihrer Erkrankung keine anderen medizi- nischen Hilfen annehmen können.
In Eilfällen und bei Krisensituationen können in Absprache gemeinsame Hausbesuche durchgeführt werden.
Anzahl der sozialpsychiatrischen Sprechstunden 128
Untersuchungen Insgesamt 66
davon
Hausbesuche im Rahmen der Sprechstunde 7
Untersuchungen für Jobcenter 10
1.8 Schwangerschaftskonfliktberatung
Mit Erlass des Ministers für Familie, Gesundheit und Sozialordnung vom 28. Juli 1976 sind die Saarländischen Gesundheitsämter anerkannte Beratungsstellen im Sinne des
§ 218 b Abs. 2, Nr. 1 StGB. Zurzeit sind 6 Kolleginnen namentlich benannt und sachgebiets- übergreifend tätig.
Die Schwangerschaftskonfliktberatung erfolgt nach den Grundsätzen des Familienhilfeände- rungsgesetzes mit Aushändigung des Beratungsscheines nach § 219 StGB.
Im Jahr 2019 wurden insgesamt 23 Beratungen gemäß SchKG (Schwangerschaftskonflikt- gesetz (Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten)) durchge- führt.
Das Beratungsangebot beinhaltet:
• Schwangerschaftskonfliktberatung
• Beratung über Methoden der Schwangerschaftsverhütung
• Sozialberatung
2. Beratungsstelle für Aids und sexuelle Gesundheit
Mit der Einführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) 2001 kam es in den Aidsberatungs- stellen der Gesundheitsämter in Deutschland zu einer inhaltlichen Ausweitung bezüglich an- derer sexuell übertragbarer Infektionen (STI). Im § 19 des Gesetzes wurde den Gesundheits- ämtern die Beratung und Untersuchung auf sexuell übertragbare Krankheiten übertragen.
Seit einigen Jahren sind auch in der Allgemeinbevölkerung zunehmend andere sexuell über- tragbare Infektionen (z. B. Chlamydien) ins Bewusstsein gerückt und werden im Rahmen der Testberatung aktiv angefragt. In den meisten Beratungsstellen der Gesundheitsämter ist da- her die Information über HIV und Aids mittlerweile immer auch verbunden mit einer Informa- tion über andere sexuell übertragbare Infektionen.
Im Gesundheitsamt Saarbrücken fand unmittelbar mit Einführung des Infektionsschutzgeset- zes zusätzlich zur HIV/Aids-Beratung eine inhaltliche Ausrichtung auf andere STI statt.
Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über Aufgabengebiete und Angebote der „Bera- tungsstelle für Aids und sexuelle Gesundheit“ im Jahr 2019. Dabei wird die Beratung zu HIV/Aids, Hepatitis, Syphilis, Chlamydien, Gonorrhoe u. a. unter dem Begriff der STI Bera- tung zusammengefasst.
2.1 Aufgabengebiete
Grundlegende Aufgabe der „Beratungsstelle für Aids und sexuelle Gesundheit“ ist die Ver- hinderung einer Weiterverbreitung sexuell übertragbarer Infektionen. Prävention durch Auf- klärung und Beratung stehen dabei im Vordergrund (§ 3, § 19 Infektionsschutzgesetz – IfSG).
Diese grundlegende Aufgabe zeigt sich sowohl in Angeboten an die Allgemeinbevölkerung, trägt aber auch dem Übertragungsrisiko spezieller Bevölkerungsgruppen Rechnung.
Daraus ergeben sich folgende Aufgabengebiete, die im Jahr 2019 von drei Mitarbeiterinnen (Teilzeit) abgedeckt wurden:
1. Beratung und Test zu sexuell übertragbaren Infektionen 2. STI-Prävention für Jugendliche
3. Aufsuchende Hepatitis -/STI Beratung und Testung im Drogenhilfezentrum Saarbrücken
4. Prostitution
• Beratung im „Trottoir“ (einem Projekt des Drogenhilfezentrums für Beschaffungs- prostituierte)
• Aufsuchende Arbeit an Orten der Prostitution 5. Öffentlichkeitsarbeit
6. Fachlicher Austausch in Arbeitskreisen
2.2 Erläuterung zu den Aufgabengebieten
2.2.1 Beratung und Test zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI) Angebot
Die Beratungsstelle für Aids und sexuelle Gesundheit bietet Beratung zu HIV /Aids, Hepatitis und sonstigen sexuell übertragbaren Infektionen (STI - Sexually transmitted infektions), Tes- tung auf HIV, Hepatitis B und C, Syphilis, Gonokokken, Chlamydien und Trichomonaden an.
Die Beratungen und Testungen sind kostenlos, anonym und vertraulich. Beratungen werden telefonisch oder im persönlichen Gespräch durchgeführt. Testungen erfolgen nach einem persönlichen Gespräch in den Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes während der Sprech- zeiten oder nach Terminvereinbarung:
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
(Abstrich-Untersuchungen für Frauen auf Gonorrhoe und Chlamydien) Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 15.00 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.30 Uhr
Die genannten Sprechzeiten wurden von allen Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle abge- deckt, um eine kontinuierliche Erreichbarkeit und größtmögliche Verlässlichkeit zu garantie- ren. Dabei ist die zeitgleiche Anwesenheit von zwei Mitarbeiterinnen sinnvoll, um eventuelle Beratungsengpässe zu vermeiden.
Untersuchungen *
Untersuchungen
Testungen davon positiv
männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt
HIV-AK 784 425 1.209 2 0 2
HBV-AK 501 212 713 254 110 364
HCV-AK 557 194 751 14 4 18
Lues 671 189 860 129 4 133
Chlamydien 724 138 862 37 11 48
Gonorrhoe 613 113 726 23 1 24
* Beinhalten Testzahlen aus dem Drogenhilfezentrum und dem Projekt „Gudd druff“
Differenzierung der positiven Testungen
Differenzierung infektiös immun: Ausheilungsphase / Impfung
Positive
Testungen männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt
HBV-AK 1 1 2 253 109 362
HCV-AK 7 1 8 7 3 10
Seronarbe
Lues 11 1 12 118 3 121
Psychosoziale Beratung und Begleitung
männlich weiblich gesamt
Aids-Beratung 675 518 1.193
Hepatitis-Beratung 671 511 1.182
STD-Beratung *2 732 565 1.297
Befundmitteilung 622 412 1.034
Telefonauskünfte 554 443 997
Telefonberatung 118 108 226
Email-Kontakte 27 15 42
Aids Phobie 6 7 13
Verhütungsberatung 51 53 104
2 Beinhalten die Testzahlen aus dem Drogenhilfezentrum und vom Projekt „Gudd druff“
3 Männer, die Sex mit Männern haben
*2 Sexually Transmitted Disease: Sexuell übertragbare Erkrankung