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Da sich die Tagesordnung zur Ausbildungstagung aus den folgenden Themenbereichen ergibt, wird dieser Punkt an das Ende verschoben.

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Academic year: 2022

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Protokoll der 15. Telefonkonferenz des Arbeitskreises Ausbildung am 27.10.2020 ab 20.00 Uhr

Anwesenden Personen:

15 Teilnehmer

Tagesordnung:

• Tagesordnung unserer Ausbildungstagung.

• Dem Antrag zur C-Budel aus NRW zu bundesweitem Arbeitsmaterial, Prüfungsunter- lagen und Präsentationen für die Sportwarte bundesweit wurde von den Delegierten einstimmig zugestimmt.

• Von dem Landesverband Hessen wurde ein Antrag zur Ausbildung gestellt, über den wir in der Telefonkonferenz 13 TOP 7 am 27.4.2020 schon gesprochen haben. Eine Übergangsfrist wurde bestätigt und mit der Überarbeitung der (F)ARPO werden die Zusatzbestimmungen in die Prüfungsordnung einfließen.

• Antrag von NRW zur November-Budel

• Mail von Susanne Lesmeister an den AK Ausbildung

• Anfrage Vanessa Hennig

• Sachstand der Überarbeitung der (F)ARPO von Angela Voigt (Entwurf Inhaltsver- zeichnis der überarbeiteten (F)ARPO und eine Zusammenstellung der Fragen und Ideen)

• Weitere Themen aus dem AK

- Plastikkarten für die Rittführer, Gewerblich Fahren und evtl. Übungsleiter - Weitere Tagungen virtuell? Wer hat Erfahrung oder kein Internet?

Anlagen:

1. Protokoll Nr. 14 2. Protokoll Nr. 13

3. Anträge der Länder zur Budel 2020

4. Mail von Susanne Lesmeister an den AK Ausbildung

5. Anfrage Vanessa Hennig an den AK Ausbildung

6. Entwurf Inhaltsverzeichnis ARPO neu

7. (F)ARPO Fragen und Ideen zur Anpassung

8. Auszug aus dem Protokoll Präsidiumssitzung 130

1. Tagesordnung unserer Ausbildungstagung

Da sich die Tagesordnung zur Ausbildungstagung aus den folgenden Themenbereichen ergibt, wird dieser Punkt an das Ende verschoben.

2. Antrag aus NRW über Ausbildungsunterlagen für alle Ausbilder bundesweit

Diesem Antrag haben alle Delegierten in der C-Budel 2020 zugestimmt.

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2 Auch die Teilnehmer der Telefonkonferenz sind mit dieser längst

überfälligen Entscheidung in Gänze einverstanden. Neuen Übungsleitern fällt es schwer, mit der Ausbildung zu beginnen, weil sie keine ausgearbeiteten Unterrichtsmaterialien haben und die Erstellung viel Zeit in Anspruch nimmt.

Bisher gibt es nur Ausbildungsunterlagen von Kathrin Laske, die natürlich weiterhin genutzt werden können.

Es soll mit Pferdekunde I und II angefangen werden. Die Regelungen und die ersten Schritte werden in der

Ausbildungstagung geplant. Die Ergebnisse des Workshops Pferdekunde I und II der Ausbilder aus Niedersachsen können als Leitfaden dienen. Vanessa Hennig stellt ihre Unterlagen zur Verfügung, alle anderen Teilnehmer bringen ihre Unterlagen mit.

Alle Rechte an den fertigen Ausbildungsunterlagen obliegen der VFD und sollen allen Ausbildern kostenfrei als Download zur Verfügung stehen.

Pferdekunde I und II soll weitgehendst die Anerkennung der Veterinärämter für den Sachkundenachweis §11 ermöglichen.

Die vom Bundespräsidium zu Verfügung gestellten Gelder sollen gleichmäßig für die bereitgestellten Unterlagen und die

Umsetzung genutzt werden. Die Aufträge sollen VFD-intern vergeben werden.

Während der Diskussion wird festgestellt, dass Veränderungen in der Ausbildung nicht die Ausbilder oder die Sportwarte der Unter- oder Bezirksverbände erreichen. Dies wird durch die Newsletter- Funktion der neuen VFD-Webseite bedeutend einfacher werden.

Eine Arbeitsgruppe soll sofort mit der Arbeit beginnen.

Kathrin Laske, Vanessa Hennig und Katrin Bachmann

2. Antrag aus Hessen zu der Gültigkeit der Zusatzbestimmungen

Der vorliegende Antrag aus Hessen zeigt wiederholt, wie schwierig die Kommunikation zwischen Landesverbänden, Sportwarten und den Delegierten ist. In den Vorständen fehlt oft die Zeit, sich intensiv mit der Ausbildung zu befassen und diese Themen den Delegierten so nahe zu bringen, dass sie qualifizierte Entscheidungen treffen können.

Der Ansprechpartner für diesen Antrag wäre der AK Ausbildung gewesen und im Protokoll 13. unter TOP 7 vom 27.4.2020 wurde dieses Thema ausgiebig erörtert. Mit der Überarbeitung der

(F)ARPO werden die Zusatzbestimmungen in das Werk einfließen und eine Übergangsfrist gibt es schon seit vielen Jahren.

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3. Antrag von NRW zur November-Budel

Dieser Antrag beläuft sich auf die Überarbeitung des

Anerkennungsverfahren Übungsleiter R, damit Gelände- und Wanderreiter ihr Wissen sich auch in die Ausbildung einbringen können. Susanne Lesmeister begründet diesen Antrag aus NRW mit der schwer umsetzbaren Wanderreiter- und Gelände-

/Wanderrittführerausbildung in der VFD. Die Ausbildung zum Wanderreiter sowie zum Wanderrittführer darf nur von einem Übungsleiter R Zweig W durchgeführt werden. Eine Vorleistung dafür ist der Übungsleiter B, der Aufbaukurs mit mindestens 60 Unterrichtseinheiten und die vorherige Ausbildung zum

Wanderrittführer. Dieser beinhaltet u.a. einen Nachweis von mindestens 20 Reittagen auf mehrtägigen Wanderritten, davon einen Ritt von min. sieben Tagen unter Verantwortung eines Wanderrittführers. Derartige Ritte sind sehr selten und nur mit langfristiger Planung und weiten Wegeleistungen möglich. Auch müssen Pferde weit transportiert werden oder es muss ein Leihpferd zur Verfügung stehen. Wanderreiter mit viel Erfahrung unterwerfen sich diesen Regelungen aus vielfältigen Gründen nicht und so fehlt der Nachwuchs, besonders beim Übungsleiter R Zweig W. Eine Anerkennung Ausbilder anderer Verbände ist nur zum Übungsleiter B möglich. Da es sich bei der Tätigkeit des Übungsleiter B und dem Übungsleiter R Zweig W um

unterschiedliche Aufgabenfelder handelt, stößt dieser Antrag aus NRW eine modulierende Ausbildung an.

Eine qualifizierte Ausbildung ist für diese verantwortungsvolle Ausbildertätigkeit größtmögliches zu gewährleisten, daher werden viele Möglichkeiten durchdiskutiert.

Da dieses Thema nicht in einer Telefonkonferenz abschließend zu erörtern ist, wird dies in der Ausbildungstagung weiter erarbeitet.

Die Fragen von dem Antrag aus NRW werden von einer Arbeitsgruppe weitgehend beantwortet.

Krista, Uli Steinmetz Gudrun Neuhaus

4. Mail von Susanne Lesmeister an den AK Ausbildung

Diese Mail greift das Thema des vorherigen

Tagesordnungspunktes auf und bezieht sich auf die

Wanderreiterausbildung. Unter den qualifizierten Ausbildern gibt

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4 es nur wenige Übungsleiter R Zweig W mit valider Lizenz die

bereit sind, Wanderreiter oder Wanderrittführer auszubilden.

Sie schlägt vor, Wanderreiter mit überragendem Wissen und Erfahrung anzuerkennen und den Übungsleiter R von dem Übungsleiter B abzukoppeln, da es sich, besonders beim Wanderreiten, um verschiedene Aufgabenbereiche handelt.

In der Diskussion werden Vorschläge gemacht, wie besonders jungen Leuten mehr Anreize geboten werden können, sich bei uns ausbilden zu lassen. Hier einige Denkanstöße:

• Gute Wanderreiter reiten nicht auf dem Platz.

• Frankreich ist das Land der Wanderreiter und dort reitet niemand in der Reithalle. Dort werden die Pferde im Gelände gymnastiziert.

• Grundsatzfrage: „Wem tun wir damit weh und was hat die VFD davon?“

• Die ARPO ist unser Regelwerk und begründete Ausnahmen/Sondergenehmigungen bedürfen bis Aufbaustufe der Zustimmung Landessportwartes.

• Eine gute Vernetzung der Landessportwarte zur gemeinsamen Planung von Geländereiter- und

Geländerittführerkursen vereinfacht die Umsetzung und die Finanzierung.

• Finanzielle Unterstützung der Ausbildung- und Prüfungs- gebühren durch die Landesverbände.

• Anreize schaffen heißt nicht, die ARPO zu vereinfachen

• Für VFD-Veranstaltungen mit Pferd (Ritte) bedarf es immer eines Rittführers

• Für die theoretische Ausbildung kann ein Online-Angebot genutzt werden.

• Ein Rittführer kann Teile der praktischen Ausbildung unter Leitung eines Übungsleiter R übernehmen.

• Die Verantwortung eines Ausbilders, besonders im Gelände, ist sehr groß und nur eine nachweisliche Ausbildung schützt im Schadensfall vor strafrechtlicher Verfolgung.

• Der pädagogische Anteil einer Ausbildung zum Übungsleiter ist elementar zur Wissensvermittlung.

• Eine „Vereinfachung“ der Ausbildung muss nicht dazu führen, dass wesentlich mehr Leute Ausbilder werden.

• Klarstellung der Ausbildung ÜL B und ÜL R notwendig

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5 5. Anfrage Vanessa Hennig an den AK Ausbildung

Vanessa Hennig stellt ihr Konzept vor.

Ihre Onlinekurse umfassen die geforderten Ausbildungsinhalte, die nach jedem Themenbereich in Form von Quizfragen abgefragt werden. Die Gesamtstundenzahl bleibt gleich, die Themen

werden unterschiedlich lange behandelt. Abschließend wird eine gesamte schriftliche Wissensüberprüfung aller Themen

durchgeführt.

Neben Vanessa Hennig bietet auch Sabrina Ostfalk den theoretischen Teil unserer Ausbildung in Form von Live- Seminaren an. Zur Erweiterung dieser modernen Art der Wissensvermittlung sind einheitliche Ausbildungsunterlagen Voraussetzung. Für den Praxisteil können die zertifizierten Teilnehmer an einem Kurs ihrer Wahl teilnehmen.

Die Unterrichtseinheiten eines Online-Kurses sind nicht exakt mit denen eines präsenten Vorbereitungslehrgang vergleichbar, daher einigen sich die Teilnehmer dieser Telefonkonferenz auf den Vorschlag:

„Die geforderten Unterrichtseinheiten stehen gegenüber der nachweislichen Wissensvermittlung der vorgegebenen Themen zurück.“

Für die einzelnen Themenbereiche bekommen die TN nach bestandener Quizprüfung eine Teilnahmebescheinigung, die auch der Übungsleiter als Nachweis aufheben muss.

Die Durchführbarkeit wird erstmal für ein Jahr als Pilotprojekt getestet.

Einzelheiten werden in einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet.

Vanessa Hennig, Kathrin Laske, Gudrun Neuhaus, Wibke Marquardt, Michaela Kondr, Hajo Seifert 6. Sachstand der Überarbeitung der (F)ARPO von Angela Voigt

In der Kürze der Zeit wird der Entwurf für das Inhaltsverzeichnis und die Angleichung zwischen FARPO und ARPO sowie der Ausbildungsstufen dargestellt. In Fragen und Ideen zur

Anpassung werden die Neuordnung der Prüfungen, die TO-DO- Liste und notwendige Änderungen und Ideen aufgelistet. In diese Überarbeitung fließen alle Erneuerungen der letzten Jahre ein und die Zusatzbestimmungen sind wieder auf null gesetzt.

Angela Voigt, Kathrin Laske, Birgit

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6 Angela bittet um Unterstützung! Wer hat Lust sich in einer kleinen

Arbeitsgruppe einzubringen? Wer hat Fragen, Ideen oder Verbesserungsvorschläge?

Bork, Horst Brindel

7. Verschiedenes

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit werden diese

Tagesordnungspunkte auf die nächste Tagung verschoben

Ende 22:45 Uhr

Protokoll Krista Perez Sanchez

Referenzen

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