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Resolution „Keine Sanktionen für unverschuldete Verzögerung!“

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verabschiedet vom 38. DPT

38. Deutscher Psychotherapeutentag 23./24. April 2021 Keine Sanktionen für unverschuldete Verzögerung!

Der Deutsche Psychotherapeutentag fordert Gesundheitspolitik und das Bundesministerium für Gesundheit eindringlich auf, gesetzliche Vorgaben zur Förderung von Digitalisierung in den psychotherapeutischen Praxen ohne Sanktionierungsandrohungen zu konzipieren und umzu- setzen. Dies betrifft insbesondere Regelungen im Rahmen der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und der damit verknüpften Beantragung eines elektronischen Heilberufs- ausweises (eHBA) für Psychotherapeut*innen.

Der Zeitplan für die Einführung der elektronischen Patientenakte war unrealistisch und ist nicht zu erfüllen. Schon jetzt steht fest, dass bis zum 1. Juli eine große Anzahl von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen nicht über den elektronischen Heilberufsausweis verfügen, der notwendig ist, um die ePatientenakte zu lesen oder neue Daten zu hinterlegen. Gründe für die Verzögerungen sind Fehler beim Aufbau der Telematikinfrastruktur, für die Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen nicht verantwortlich sind. Gleichzeitig sollen aber Psychothera- peut*innen in Haftung genommen werden: Ihnen drohen Sanktionen, wenn diese den für die Nutzung der elektronischen Patientenakte notwendigen elektronischen Heilberufsausweis ab dem 01.07.2021 nicht vorweisen können (vgl. § 341 Absatz 6 SGB V).

Hier soll eine Verzögerung bei Produktions- und Umsetzungsprozessen auf dem Rücken von Leistungserbringer*innen in der ambulanten Versorgung ausgetragen werden – dagegen ver- wahrt sich der Deutsche Psychotherapeutentag auf das Entschiedenste.

Der Deutsche Psychotherapeutentag fordert den Gesetzgeber ausdrücklich auf, die in § 341 Absatz 6 SGB V vorgesehene Honorarkürzung bei Leistungserbringer*innen in der ambulanten Versorgung ersatzlos zu streichen.

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