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UNIVERSITÄTSMEDIZIN MAINZ HNO-KLINIK SAMSTAG, 9. AUGUST 2014

QS-VEREINBARUNGEN

HÖRGERÄTEVERSORGUNG

( ERWACHSENE/KINDER)

(2)

2

QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung Jugendliche/Erwachsene

QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung Säuglinge/Kleinkinder/Kinder

(EBM Allgemeine Bestimmungen 4.3.5; Definition Altersgruppen)

Fragen

Themen

(3)

QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung Jugendliche/Erwachsene

QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung Säuglinge/Kleinkinder/Kinder

(EBM Allgemeine Bestimmungen 4.3.5; Definition Altersgruppen)

Fragen

Themen

(4)

4

BESCHLUSS DES BEWERTUNGSAUSSCHUSSES VOM 31. AUGUST 2011

Aufnahme von Leistungen zur Hörgeräteversorgung

in die Kapitel 9 und 20 des EBM, Inkrafttreten zum 1. Januar 2012

Inkrafttreten der Qualitätssicherungsvereinbarung zum 1. April 2012

Einführung neuer Gebührenordnungspositionen (GOP)

EBM zur Hörgeräteversorgung

(5)

Fachliche Qualifikation

Facharztbezeichnung HNO, Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (Phoniater und Pädaudiologen)

Selbstständige Indikationserstellung von mind. 20 Hörtests

10 themenspezifische Fortbildungspunkte

QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung

(6)

Anforderungen an die Praxisausstattung

(Nachweis durch Eigenerklärung des Arztes)

Schallreduzierter Raum (Störschallpegel kleiner 40 dB) zur

Durchführung von Ton- und Sprachaudiometrien im freien Schallfeld

Audiometer mit entsprechend vorgegebenen Referenzwerten von Hörschwellen (gemäß MPG und DIN ISO 8253-1 und 8253-2)

Testverfahren zur Überprüfung des Hörhilfenversorgungsergebnisses (gemäß HilfsmRL/DIN ISO 8253-3)

Binokulares Ohrmikroskop

Möglichkeiten zur Impedanzmessung

QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung

6

(7)

Genehmigung - Status quo in Rheinland-Pfalz

HNO in RLP:

Phoniater und

Pädaudiologen in RLP:

QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung

184 erteilte

Genehmigungen

2

(8)

Vor Verordnung

Neuverordnung eines Hörgerätes

GOP 09372 EBM - Fachgruppe HNO

GOP 20372 EBM - Fachgruppe Phoniatrie und Pädaudiologie

Anamnese und Ermittlung ggf. schon erfolgter Hilfsmittelversorgung

Befunderhebung durch binokuläre ohrmikroskopische Untersuchung

Umfang der Hörgeräteversorgung - § 5 QS-Vereinbarung

8

(9)

Umfang der Hörgeräteversorgung - § 5 QS-Vereinbarung

Differenzialdiagnostik durch Ton- und Sprachaudiometrie,

Impendanzmessung, Bestimmung der Unbehaglichkeitsschwelle

Indikationsstellung und individuelle Bedarfsanalyse, Beratung über technische Versorgungsmöglichkeiten

Ermittlung und Dokumentation der individuell empfundenen Hörbeeinträchtigung, Nutzenbestimmung

Verordnung eines Hörgerätes (Muster 15), Informationen an

Hörgeräteakustiker

(10)

Nach Verordnung

Erste Nachuntersuchung nach erfolgter Hörgeräteversorgung GOP 09373 EBM - Fachgruppe HNO

GOP 20373 EBM - Fachgruppe Phoniatrie und Pädaudiologie

Anamnese des Tragverhaltens, Befundkontrolle, audiologische Kontrolle

Prüfung des durch den Hörgeräteakustiker gemachten Versorgungsvorschlages, ggf. Rücksprache

Umfang der Hörgeräteversorgung - § 5 QS-Vereinbarung

10

(11)

Nach Verordnung

Ermittlung und Dokumentation der individuell empfundenen Hörbeeinträchtigung, Nutzenbestimmung

Dokumentation der Hilfsmittel-Abnahme, mit Angabe inwieweit die Versorgung dem aufgestellten Versorgungskonzept

entspricht, Dokumentation des erzielten Versorgungsergebnisses

Umfang der Hörgeräteversorgung - § 5 QS-Vereinbarung

(12)

ggf. Nachbetreuung (Nachsorge)

Zusatzpauschale Nachsorge(n) bei Hörgeräteversorgung GOP 09374 EBM - Fachgruppe HNO

GOP 20374 EBM - Fachgruppe Phoniatrie und Pädaudiologie

Kontrolle Hörstörungen bedingender Grund- und Begleiterkrankungen des Ohres

bei Hinweisen auf eine Verschlechterung des Hörvermögens und veränderten Gebrauchs des Hörgerätes

Prüfung der Möglichkeit der Ergänzung des Versorgungskonzeptes

Umfang der Hörgeräteversorgung - § 5 QS-Vereinbarung

12

(13)

Zuschlag: Abstimmung des Arztes mit dem Hörgeräteakustiker GOP 09375 EBM - Fachgruppe HNO

GOP 20375 EBM - Fachgruppe Phoniatrie und Pädaudiologie

bei Neuverordnung

z.B. Information über patientenindividuelle Besonderheiten

bei erster Nachuntersuchung

z.B. Rücksprache bei Befundabweichungen Umfang der Hörgeräteversorgung - § 5 QS-Vereinbarung

Abstimmung mit dem Hörgeräteakustiker

(14)

Messtechnische Kontrolle der eingesetzten Untersuchungsgeräte und Instrumentarien gemäß § 11 MPBetreibV

° mindestens einmal jährlich;

° Nachweispflicht durch den Arzt erforderlich

Nachweis theoretischer Kenntnisse

7 Fortbildungspunkte regelmäßig innerhalb von 2 Jahren

° Diagnostik, Therapie und Versorgung von Hörstörungen

° aktuelle Hörgerätetechnik in Bezug auf die audiologischen Befunde

Umfang der Hörgeräteversorgung - § 8 QS-Vereinbarung

Auflagen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung

14

(15)

Elektronische Dokumentation (eDoku)

Seit dem 1. Juli 2013 müssen bestimmte Angaben im

Zusammenhang mit der Hörgeräteversorgung dokumentiert

werden. So werden bestimmte Angaben zur Hörgeräteverordnung und -abnahme, vor allem zur Hörgerätetechnik, elektronisch

mittels eines gesonderten Ergänzungsblattes erfasst.

Dokumentation / elektronische Dokumentation

(16)

16

Anlage 2: Ergänzungsblatt zur Verordnung

Verordnung

Nach Verordnung Vor Verordnung

Dokumentation

(17)

Dokumentationsprüfungen

Validierungsverfahren der elektronischen Dokumentation

 zeitlich begrenztes Validierungsverfahren zur Beurteilung der

Güte des Ergänzungsblattes durch die KV‘en; vgl. Protokollnotizen zur QS- Vereinbarung

 Validierung der elektronischen Dokumentation durch die Partner der Bundesmantelverträge (BMV); vgl. § 11 Absatz 2

(18)

APHAB – Patientenfragebogen

18

www.kv-rlp.de

Mitglieder

Qualität

Genehmigungspflichtige Leistungen Materialien

Hörgeräteversorgung (Webcode 23397-300)

(19)

APHAB – Patientenfragebogen

Ärztliche Dokumentation (§ 7 QS-V)

Ab wann ist der APHAB-Patientenfragebogen verpflichtend einzusetzen?

seit dem 1. Januar 2013

Ab wann gibt es die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung?

seit dem 1. April 2013

(20)

QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung Jugendliche/Erwachsene

QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung Säuglinge/Kleinkinder/Kinder

(EBM Allgemeine Bestimmungen 4.3.5; Definition Altersgruppen)

Fragen

Themen

20

(21)

Das Wichtigste

EBM-Regelung seit dem 1. Januar 2012

QS-Vereinbarung seit dem 1. Juli 2012

eDoku auch ab dem 1. Juli 2013

keine wesentlichen Änderungen zur Erwachsenen-Regelung

QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung KINDER

(22)

Unterschiede zur Erwachsenen-Regelung

Phoniater und Pädaudiologen (und HNO-Ärzte) rechnen die Leistungen aus dem Kapitel 20 EBM ab

Keine separate Abrechnung aus dem Kapitel 09 EBM

QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung KINDER

22

(23)

Unterschiede zur Erwachsenen-Regelung

 Praxisausstattung

Kinderaudiometrieanlage

zweikanalige BERA

 kein Patientenbefragungsbogen (APHAB)

 zusätzliche Zuschlagsziffer für Koordination mit pädagogischen Einrichtungen (GOP 20378 EBM)

QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung KINDER

(24)

QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung Jugendliche/Erwachsene

QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung Säuglinge/Kleinkinder/Kinder

(EBM Allgemeine Bestimmungen 4.3.5; Definition Altersgruppen)

Fragen

Themen

24

(25)

QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung: Aktuelle Fragen

Fachliche Qualifikation (§ 3 Nr. 2)

Können die 20 Hörtests zur Hörgeräteversorgung auch in einer

„Gruppenveranstaltung“ absolviert werden?

Nein

„Hörtests zur Diagnostik zentraler Hörstörungen sowie zur

Hörgeräteversorgung“ sind auch Bestandteil der neuen WBO (wenn

auch ohne konkrete Richtzahl)

(26)

QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung: Aktuelle Fragen

Anforderungen an die Praxisausstattung (§ 4 a)

Wie ist der Störschallpegel von maximal 40 dB zu messen?

 schallreduzierter Raum (Störschallpegel kleiner als 40 dB) zur

Durchführung von Ton- und Sprachaudiometrien im freien Schallfeld

26

(27)

Ihre Ansprechpartner in der KV Rheinland-Pfalz

Abteilung Qualitätssicherung

Abrechnungsgenehmigung Sybille Hammer-Imruck Tel. 06131 326-3721

E-Mail: sybille.hammer-imruck@kv-rlp.de

Elektronische Dokumentation Denise Kringe

Tel. 06131 326-3753

E-Mail: denise.kringe@kv-rlp.de

(28)

VIELEN DANK

FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!

Referenzen

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