UNIVERSITÄTSMEDIZIN MAINZ HNO-KLINIK SAMSTAG, 9. AUGUST 2014
QS-VEREINBARUNGEN
HÖRGERÄTEVERSORGUNG
( ERWACHSENE/KINDER)
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QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung Jugendliche/Erwachsene
QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung Säuglinge/Kleinkinder/Kinder
(EBM Allgemeine Bestimmungen 4.3.5; Definition Altersgruppen)
Fragen
Themen
QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung Jugendliche/Erwachsene
QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung Säuglinge/Kleinkinder/Kinder
(EBM Allgemeine Bestimmungen 4.3.5; Definition Altersgruppen)
Fragen
Themen
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BESCHLUSS DES BEWERTUNGSAUSSCHUSSES VOM 31. AUGUST 2011
Aufnahme von Leistungen zur Hörgeräteversorgung
in die Kapitel 9 und 20 des EBM, Inkrafttreten zum 1. Januar 2012
Inkrafttreten der Qualitätssicherungsvereinbarung zum 1. April 2012
Einführung neuer Gebührenordnungspositionen (GOP)
EBM zur Hörgeräteversorgung
Fachliche Qualifikation
Facharztbezeichnung HNO, Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (Phoniater und Pädaudiologen)
Selbstständige Indikationserstellung von mind. 20 Hörtests
10 themenspezifische Fortbildungspunkte
QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung
Anforderungen an die Praxisausstattung
(Nachweis durch Eigenerklärung des Arztes)
Schallreduzierter Raum (Störschallpegel kleiner 40 dB) zur
Durchführung von Ton- und Sprachaudiometrien im freien Schallfeld
Audiometer mit entsprechend vorgegebenen Referenzwerten von Hörschwellen (gemäß MPG und DIN ISO 8253-1 und 8253-2)
Testverfahren zur Überprüfung des Hörhilfenversorgungsergebnisses (gemäß HilfsmRL/DIN ISO 8253-3)
Binokulares Ohrmikroskop
Möglichkeiten zur ImpedanzmessungQS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung
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Genehmigung - Status quo in Rheinland-Pfalz
HNO in RLP:
Phoniater und
Pädaudiologen in RLP:
QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung
184 erteilte
Genehmigungen
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Vor Verordnung
Neuverordnung eines Hörgerätes
GOP 09372 EBM - Fachgruppe HNO
GOP 20372 EBM - Fachgruppe Phoniatrie und Pädaudiologie
Anamnese und Ermittlung ggf. schon erfolgter Hilfsmittelversorgung
Befunderhebung durch binokuläre ohrmikroskopische Untersuchung
Umfang der Hörgeräteversorgung - § 5 QS-Vereinbarung
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Umfang der Hörgeräteversorgung - § 5 QS-Vereinbarung
Differenzialdiagnostik durch Ton- und Sprachaudiometrie,
Impendanzmessung, Bestimmung der Unbehaglichkeitsschwelle
Indikationsstellung und individuelle Bedarfsanalyse, Beratung über technische Versorgungsmöglichkeiten
Ermittlung und Dokumentation der individuell empfundenen Hörbeeinträchtigung, Nutzenbestimmung
Verordnung eines Hörgerätes (Muster 15), Informationen an
Hörgeräteakustiker
Nach Verordnung
Erste Nachuntersuchung nach erfolgter Hörgeräteversorgung GOP 09373 EBM - Fachgruppe HNO
GOP 20373 EBM - Fachgruppe Phoniatrie und Pädaudiologie
Anamnese des Tragverhaltens, Befundkontrolle, audiologische Kontrolle
Prüfung des durch den Hörgeräteakustiker gemachten Versorgungsvorschlages, ggf. Rücksprache
Umfang der Hörgeräteversorgung - § 5 QS-Vereinbarung
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Nach Verordnung
Ermittlung und Dokumentation der individuell empfundenen Hörbeeinträchtigung, Nutzenbestimmung
Dokumentation der Hilfsmittel-Abnahme, mit Angabe inwieweit die Versorgung dem aufgestellten Versorgungskonzept
entspricht, Dokumentation des erzielten Versorgungsergebnisses
Umfang der Hörgeräteversorgung - § 5 QS-Vereinbarung
ggf. Nachbetreuung (Nachsorge)
Zusatzpauschale Nachsorge(n) bei Hörgeräteversorgung GOP 09374 EBM - Fachgruppe HNO
GOP 20374 EBM - Fachgruppe Phoniatrie und Pädaudiologie
Kontrolle Hörstörungen bedingender Grund- und Begleiterkrankungen des Ohres
bei Hinweisen auf eine Verschlechterung des Hörvermögens und veränderten Gebrauchs des Hörgerätes
Prüfung der Möglichkeit der Ergänzung des Versorgungskonzeptes
Umfang der Hörgeräteversorgung - § 5 QS-Vereinbarung
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Zuschlag: Abstimmung des Arztes mit dem Hörgeräteakustiker GOP 09375 EBM - Fachgruppe HNO
GOP 20375 EBM - Fachgruppe Phoniatrie und Pädaudiologie
bei Neuverordnung
z.B. Information über patientenindividuelle Besonderheiten
bei erster Nachuntersuchung
z.B. Rücksprache bei Befundabweichungen Umfang der Hörgeräteversorgung - § 5 QS-Vereinbarung
Abstimmung mit dem Hörgeräteakustiker
Messtechnische Kontrolle der eingesetzten Untersuchungsgeräte und Instrumentarien gemäß § 11 MPBetreibV
° mindestens einmal jährlich;
° Nachweispflicht durch den Arzt erforderlich
Nachweis theoretischer Kenntnisse
7 Fortbildungspunkte regelmäßig innerhalb von 2 Jahren
° Diagnostik, Therapie und Versorgung von Hörstörungen
° aktuelle Hörgerätetechnik in Bezug auf die audiologischen Befunde
Umfang der Hörgeräteversorgung - § 8 QS-Vereinbarung
Auflagen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung
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Elektronische Dokumentation (eDoku)
Seit dem 1. Juli 2013 müssen bestimmte Angaben im
Zusammenhang mit der Hörgeräteversorgung dokumentiert
werden. So werden bestimmte Angaben zur Hörgeräteverordnung und -abnahme, vor allem zur Hörgerätetechnik, elektronisch
mittels eines gesonderten Ergänzungsblattes erfasst.
Dokumentation / elektronische Dokumentation
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Anlage 2: Ergänzungsblatt zur Verordnung
Verordnung
Nach Verordnung Vor Verordnung
Dokumentation
Dokumentationsprüfungen
Validierungsverfahren der elektronischen Dokumentation
zeitlich begrenztes Validierungsverfahren zur Beurteilung der
Güte des Ergänzungsblattes durch die KV‘en; vgl. Protokollnotizen zur QS- Vereinbarung
Validierung der elektronischen Dokumentation durch die Partner der Bundesmantelverträge (BMV); vgl. § 11 Absatz 2
APHAB – Patientenfragebogen
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www.kv-rlp.de
Mitglieder
Qualität
Genehmigungspflichtige Leistungen Materialien
Hörgeräteversorgung (Webcode 23397-300)
APHAB – Patientenfragebogen
Ärztliche Dokumentation (§ 7 QS-V)
Ab wann ist der APHAB-Patientenfragebogen verpflichtend einzusetzen?
seit dem 1. Januar 2013
Ab wann gibt es die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung?
seit dem 1. April 2013
QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung Jugendliche/Erwachsene
QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung Säuglinge/Kleinkinder/Kinder
(EBM Allgemeine Bestimmungen 4.3.5; Definition Altersgruppen)
Fragen
Themen
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Das Wichtigste
EBM-Regelung seit dem 1. Januar 2012
QS-Vereinbarung seit dem 1. Juli 2012
eDoku auch ab dem 1. Juli 2013
keine wesentlichen Änderungen zur Erwachsenen-Regelung
QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung KINDER
Unterschiede zur Erwachsenen-Regelung
Phoniater und Pädaudiologen (und HNO-Ärzte) rechnen die Leistungen aus dem Kapitel 20 EBM ab
Keine separate Abrechnung aus dem Kapitel 09 EBM
QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung KINDER
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Unterschiede zur Erwachsenen-Regelung
Praxisausstattung
Kinderaudiometrieanlage
zweikanalige BERA
kein Patientenbefragungsbogen (APHAB)
zusätzliche Zuschlagsziffer für Koordination mit pädagogischen Einrichtungen (GOP 20378 EBM)
QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung KINDER
QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung Jugendliche/Erwachsene
QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung Säuglinge/Kleinkinder/Kinder
(EBM Allgemeine Bestimmungen 4.3.5; Definition Altersgruppen)
Fragen
Themen
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QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung: Aktuelle Fragen
Fachliche Qualifikation (§ 3 Nr. 2)
Können die 20 Hörtests zur Hörgeräteversorgung auch in einer
„Gruppenveranstaltung“ absolviert werden?
Nein
„Hörtests zur Diagnostik zentraler Hörstörungen sowie zur
Hörgeräteversorgung“ sind auch Bestandteil der neuen WBO (wenn
auch ohne konkrete Richtzahl)
QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung: Aktuelle Fragen
Anforderungen an die Praxisausstattung (§ 4 a)
Wie ist der Störschallpegel von maximal 40 dB zu messen?
schallreduzierter Raum (Störschallpegel kleiner als 40 dB) zur
Durchführung von Ton- und Sprachaudiometrien im freien Schallfeld
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