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I. Ausgangslage - (Vorgänger) Fortbildungsordnung von 2001

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Academic year: 2022

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I. Ausgangslage

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(Vorgänger) Fortbildungsordnung von 2001 „Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“

-

Veränderungen:

VN-Konvention

⇨ Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung ⇨ Inklusionsparadigma

⇨ mehr Alternativen zu Werkstätten angestrebt ⇨ BTHG-Prozess

⇨ veränderte Personengruppen ⇨ Kompetenzorientierung

⇨ Personenzentrierung u. a.

BIBB, Kirsten Vollmer

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II. Erarbeitungsprozess

Initiative Berufsverband der Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung zu Novellierung

längerer Prozess der Diskussions- und Entscheidungsprozesse unter Federführung des BMBF

Ende 2013 BMBF ⇨ Auftrag an BIBB:

Untersuchung der Qualifikationsanforderungen und inhaltliche Überschneidungen zu ReZA prüfen

BIBB-Abschlussbericht ⇨ BMBF zur Stellungnahme an relevante Akteure Mai 2015 Fachgespräch im BMBF

⇨ BMBF verfahrensübliche Weisung an BIBB zur Erarbeitung eines kompetenzorientierten Verordnungsentwurfs unter Einbeziehung Sachverständiger

BIBB, Kirsten Vollmer

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10/2015 – 5/2016 Erarbeitung des Verordnungsentwurfs unter fachlicher Leitung und Moderation des BIBB

Rechtsförmlichkeitsprüfung BMJ Verordnung: 13. Dezember 2016

Inkrafttreten: 1. Januar 2017

BIBB, Kirsten Vollmer

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III. Ziel der Prüfung

(§ 1 GFABPrV)

-

auf beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungs- fähigkeit nachweisen

-

personenzentrierte berufliche Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen

sowie arbeitsbegleitende Maßnahmen für behinderte Menschen durchführen, um ihnen Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen

-

(Wo?)

Insbesondere in WfbM und in anderen Bereichen der Arbeits- und Berufsförderung mit inhaltlich vergleichbaren Leistungsspektrum

-

Leistungs- und Erwerbsfähigkeit behinderter Menschen wiedergewinnen, erhalten, entwickeln und erhöhen

-

behinderte Menschen unterstützen, ihre Persönlichkeit weiterentwickeln

BIBB, Kirsten Vollmer

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allgemeinem Arbeitsmarkt fördern und bei Übergang begleiten

-

Dabei behinderungsspezifische, ethische, interkulturelle, therapeutische, rehabilitative, habilitative, medizinische, soziale und rechtliche, aber auch organisatorische, betriebswirtschaftliche und betriebliche Zusammenhänge beachten

-

Wunsch- und Wahlrecht der behinderten Menschen berücksichtigen und Selbstbestimmung fördern

BIBB, Kirsten Vollmer

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IV. Handlungsbereiche

Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten

Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten

Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten sowie

Handlungsbereich Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten

⇨ Gewachsene Bedeutung, Schnittstellenarbeit etc.

BIBB, Kirsten Vollmer

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V. Zulassungsvoraussetzungen

Neuerungen

differenzierte Öffnung:

auch auf Grundlage Berufszulassungsgesetz geregelte Heilberufe,

dreijährige landesrechtlich geregelte Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen und Hochschulabsolventen

mit jeweils zweijähriger einschlägiger Berufspraxis erhalten Zugang zur Fortbildungsprüfung

BIBB, Kirsten Vollmer

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VI. Kernpunkte

˗

„Philosophie“: Partizipation und Selbstbestimmung

˗

Personenzentriert und kompetenzorientiert

˗

Anspruchsvolles Qualifikationsprofil (entspricht Anforderungen der Tätigkeiten in den Beschäftigungsfeldern)

˗

Bestehen der Prüfung = Erwerb Ausbildereignung (AEVO)

˗

DQR Stufe 5

˗

Umsetzungsprozess = Aufgabe vieler Akteure

(BIBB-Fachtagung Januar 2017, Orientierungshilfe)

BIBB, Kirsten Vollmer

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