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I. Ausgangslage
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(Vorgänger) Fortbildungsordnung von 2001 „Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“
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Veränderungen:VN-Konvention
⇨ Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung ⇨ Inklusionsparadigma
⇨ mehr Alternativen zu Werkstätten angestrebt ⇨ BTHG-Prozess
⇨ veränderte Personengruppen ⇨ Kompetenzorientierung
⇨ Personenzentrierung u. a.
BIBB, Kirsten Vollmer
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II. Erarbeitungsprozess
Initiative Berufsverband der Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung zu Novellierung
längerer Prozess der Diskussions- und Entscheidungsprozesse unter Federführung des BMBF
Ende 2013 BMBF ⇨ Auftrag an BIBB:
Untersuchung der Qualifikationsanforderungen und inhaltliche Überschneidungen zu ReZA prüfen
BIBB-Abschlussbericht ⇨ BMBF zur Stellungnahme an relevante Akteure Mai 2015 Fachgespräch im BMBF
⇨ BMBF verfahrensübliche Weisung an BIBB zur Erarbeitung eines kompetenzorientierten Verordnungsentwurfs unter Einbeziehung Sachverständiger
BIBB, Kirsten Vollmer
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10/2015 – 5/2016 Erarbeitung des Verordnungsentwurfs unter fachlicher Leitung und Moderation des BIBB
Rechtsförmlichkeitsprüfung BMJ Verordnung: 13. Dezember 2016
Inkrafttreten: 1. Januar 2017
BIBB, Kirsten Vollmer
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III. Ziel der Prüfung
(§ 1 GFABPrV)
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auf beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungs- fähigkeit nachweisen
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personenzentrierte berufliche Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmensowie arbeitsbegleitende Maßnahmen für behinderte Menschen durchführen, um ihnen Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen
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(Wo?)Insbesondere in WfbM und in anderen Bereichen der Arbeits- und Berufsförderung mit inhaltlich vergleichbaren Leistungsspektrum
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Leistungs- und Erwerbsfähigkeit behinderter Menschen wiedergewinnen, erhalten, entwickeln und erhöhen
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behinderte Menschen unterstützen, ihre Persönlichkeit weiterentwickeln
BIBB, Kirsten Vollmer
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allgemeinem Arbeitsmarkt fördern und bei Übergang begleiten
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Dabei behinderungsspezifische, ethische, interkulturelle, therapeutische, rehabilitative, habilitative, medizinische, soziale und rechtliche, aber auch organisatorische, betriebswirtschaftliche und betriebliche Zusammenhänge beachten
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Wunsch- und Wahlrecht der behinderten Menschen berücksichtigen und Selbstbestimmung fördern
BIBB, Kirsten Vollmer
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IV. Handlungsbereiche
Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten
Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten
Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten sowie
Handlungsbereich Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten
⇨ Gewachsene Bedeutung, Schnittstellenarbeit etc.
BIBB, Kirsten Vollmer
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V. Zulassungsvoraussetzungen
Neuerungendifferenzierte Öffnung:
auch auf Grundlage Berufszulassungsgesetz geregelte Heilberufe,
dreijährige landesrechtlich geregelte Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen und Hochschulabsolventen
mit jeweils zweijähriger einschlägiger Berufspraxis erhalten Zugang zur Fortbildungsprüfung
BIBB, Kirsten Vollmer
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VI. Kernpunkte
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„Philosophie“: Partizipation und Selbstbestimmung˗
Personenzentriert und kompetenzorientiert
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Anspruchsvolles Qualifikationsprofil (entspricht Anforderungen der Tätigkeiten in den Beschäftigungsfeldern)
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Bestehen der Prüfung = Erwerb Ausbildereignung (AEVO)˗
DQR Stufe 5
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Umsetzungsprozess = Aufgabe vieler Akteure(BIBB-Fachtagung Januar 2017, Orientierungshilfe)
BIBB, Kirsten Vollmer