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Archiv "Gespräch mit Graf Lambsdorff" (09.02.1989)

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Im Gespräch mit der Bundes- ärztekammer: Bundesgesund- heitsministerin Ursula Lehr

Foto: Giesen Entscheidungen erschwert.

Die Gesprächspartner waren der Auffassung, daß die Pro- bleme des älteren Menschen in Aus- und Weiterbildung des Arztes vermehrt berück- sichtigt werden müssen, wie dies schon heute bei der ärzt- lichen Fortbildung geschieht.

Es wurde vereinbart, zur Beratung von Einzelfragen baldmöglichst wieder zusam- menzutreffen. BÄK

DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

ACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

Antrittsbesuch bei Frau Lehr

BONN/KÖLN. Die Bun- desministerin für Jugend, Fa- milie, Frauen und Gesund- heit, Prof. Dr. Dr. Ursula Lehr, empfing am 26. Januar zu einem ersten Gespräch nach Übernahme ihrer Amts- geschäfte den Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr.

Karsten Vilmar.

Dabei bildeten die sich aus der Ableistung der „Arzt im Praktikum"-Phase und den vorgesehenen Änderun- gen der Kapazitätsverord- nungen der Länder für die Zulassung zum Medizinstudi- um ergebenden Fragen Schwerpunkte, bei denen volle Ubereinstimmung der Auffassungen erzielt wurde, ebenso wie hinsichtlich der Umsetzung der EG-Richtli- nie „Allgemeinmedizin".

Die in der öffentlichen Dis- kussion herrschende Begriffs- verwirrung zum Themen- komplex „Gentechnologie"

wurde außerordentlich be- dauert, weil sie sachgerechte

Gewerbeordnung:

Mehr Sicherheit bei Schönheitsoperationen

DÜSSELDORF. Medizi- nische Standards, Überprü- fungs- und Konzessionskrite- rien für gewerbliche Unter- nehmen im Heilbereich re- gelt ein Runderlaß zu Para- graph 30 der Gewerbeord- nung für Nordrhein-Westfa- len. Dies teilte der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Hermann Heine- mann, auf einer gemeinsa- men Pressekonferenz mit dem Präsidenten der Ärzte- kammer Nordrhein, Prof.

Dr. Horst Bourmer, mit.

Alle bestehenden Einrich- tungen müssen von nun an mindestens einmal jährlich vom Gesundheitsamt auf die Einhaltung folgender Krite- rien überprüft werden:

D Vorschriften des Kran- kenhausgesetzes Nordrhein-

Westfalen, insbesondere Hy- gienevorschriften;

D Ausreichende Vor- sorgung mit ärztlichem und pflegerischem Personal rund um die Uhr;

D Ausbildungsstand des Personals, entsprechend der Aufgabenstellung der Klinik, nach dem jeweiligen medizi- nischen Standard. Gegebe- nenfalls ist die Ärztekammer zur Beurteilung der Eignung des Arztes hinzuzuziehen;

D Anbindung an ein La- bor und andere medizinisch- technische Einrichtungen;

D Bei Tagesanstalten oder -kliniken die Anbindung an eine vollstationäre Ein- richtung;

I> Ausreichende Doku- mentation der Krankenhaus- leistungen.

Hinweise der Ärztekam- mer Nordrhein auf Todesfäl- le und bleibende Behinde- rungen von Patienten infolge fehlerhafter „Schönheitsope-

rationen" hatten, wie Mini- ster Heinemann berichtete, zur Initiative der Landesre- gierung geführt. Der bundes- weiten Verbesserung der me- dizinischen Standards — sie al- lein kann nach Meinung Hei- nemanns davor schützen, daß unseriöse Institute sich durch Umzug dem Geltungsbereich entziehen — ist man einen Schritt näher gekommen.

Der Bundesrat hat den Para- graphen 30 der Gewerbeord- nung einstimmig in diesem Sinne ergänzt. Die Zustim- mung des Bundestages steht noch aus. RO

Gespräch mit Graf Lambsdorff

KÖLN. Zu einem Mei- nungsaustausch mit dem Vor- sitzenden der Freien Demo- kratischen Partei, Otto Graf Lambsdorff, trafen sich der Präsident der Bundesärzte- kammer, Dr. med. Karsten Vilmar, Hauptgeschäftsfüh- rer Dr. med. Heinz-Peter Brauer und Justitiar Dr. jur.

Jürgen W. Bösche in Bonn.

Im Hinblick auf das kürz- lich in Kraft getretene Ge- sundheitsreform-Gesetz wür- digte Vilmar die erfolgrei- chen Bemühungen der FDP, entscheidende Verbesserun- gen für die Ärzteschaft er- reicht zu haben. Dies gelte insbesondere für die Siche- rung der Freiberuflichkeit der ärztlichen Berufsausü- bung durch das entschiedene Nein der FDP gegen eine Al- tersgrenze für die ärztliche Berufsausübung.

Gleichwohl sei das Gesetz nicht geeignet, betonte Vil- mar, die bestehenden Proble- me des Gesundheitswesens zu lösen. Die sich aus der Zu- nahme der Zahl älterer Men- schen mit vermehrtem Be- handlungsbedarf ergebenden medizinischen Versorgungs- probleme seien durch das Gesetz nicht zu bewältigen.

Es bestehe vielmehr die Ge- fahr, daß die übermäßige Bü- rokratisierung und Regle- mentierung der ärzlichen Tä- tigkeit durch das neue Gesetz

die medizinische Versorgung der Bevölkerung beeinträch- tigen könnte.

Große Sorge bereitet den Vertretern der Bundesärzte- kammer die Qualität der Ausbildung infolge der zu ho- hen Medizinstudentenzahlen.

Entscheidendes Kriterium für die Zahl der Studienplät- ze dürfe nicht länger die An- zahl der Sitzplätze in den Hörsälen sein, sondern die Zahl der praktischen Ausbil- dungsmöglichkeiten und die Belastbarkeit der hierfür ge- eigneten Patienten. Bei dem gegenwärtigen Mißverhältnis von Studentenzahlen und Ausbildungsmöglichkeiten sei die Qualität der ärztlichen Versorgung langfristig nicht mehr gewährleistet. Graf Lambsdorff betonte, daß auch die FDP hier die Not- wendigkeit für Länderinitiati- ven sehe.

Bezüglich der Reform der Krankenkassenstrukturen sprach sich Vilmar gegen eine Angleichung des Vertrags- rechtes der Ersatzkassen an die RVO-Kassen und für eine Sicherung der Existenzgrund- lage der privaten Kranken- versicherung aus. Mit Graf Lambsdorff bestand darin Übereinstimmung, daß es ei- ne „Einheitskrankenversi- cherung" nicht geben dürfe.

Zu den Meinungsverschie- denheiten zwischen der Ärzte- schaft und der Ministerialbü- rokratie mahnte Graf Lambs- dorff insbesondere auch beim Bundesarbeitsministerium mehr Kooperation an. Der Weg der Konfrontation sei wenig hilfreich für ein kon- struktives Miteinander, insbe- sondere im Hinblick auf die schnelle Umsetzung des Ge- sundheitsreform-Gesetzes.

Bezüglich der bevorste- henden Rentenreform sicher- te Graf Lambsdorff den Ver- tretern der Bundesärztekam- mer zu, daß sich die Freie De- mokratische Partei auch wei- terhin für die Wahrung der Selbständigkeit der berufs- ständischen Versorgungswer- ke einschließlich der Pflicht- mitgliedschaft angestellter Ärzte einsetzen werde.

Stefan Gräf Dt. Ärztebl. 86, Heft 6, 9. Februar 1989 (19) A-295

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