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Es gilt das gesprochene Wort! Rede von Gerd Hoofe Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales „AGS publik“

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Es gilt das gesprochene Wort!

Rede von Gerd Hoofe

Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales

„AGS publik“

Würdigung des 40-jährigen Wirkens des Ausschusses für Gefahrstoffe

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich begrüße Sie sehr herzlich zu unserer heutigen Veranstaltung „AGS publik“.

Ich freue mich sehr, dass der Saal so gut besetzt ist wie es die Veranstaltung verdient und Sie so zahlreich erschienen sind.

Denn wir haben heute gleich zwei erfreuliche Anlässe hier im Bundespresseamt zu­

sammen zu kommen und aktives Wirken rund um das Thema Gefahrstoffschutz mit Respekt und Anerkennung besonders hervor zu heben:

Zum einen durch die Würdigung des langjährigen, erfolgreichen Einsatzesdes Aus­

schusses für Gefahrstoffe und zum anderen durchdie Verleihung des 9. Deutschen Ge­

fahrstoffschutzpreises.

Beides sind dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales undmir persönlich wichtige Anliegen.

Der Ausschuss für Gefahrstoffe – AGS – berät seit nunmehr 40 Jahren erfolgreich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Fragen des Gefahrstoffschutzes.

Als pluralistisch zusammengesetztes Gremium, mit Mitgliedern von Arbeitgeberseite, Gewerkschaften, Landesbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und Sachver­

ständigen, orientiert sich der AGS am Konsensprinzip - also dem Prinzip von Einigkeit und Einvernehmen.

Ich habe mir sagen lassen, dass so etwas wie „Kampfabstimmungen“ praktisch nie vor­

gekommen seien – und das trotz ganz unterschiedlicher Grundpositionen der beteiligten

Stand: 22.11.2012 12:51

- 2 ­

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Gruppen. Energie und Kraft im Kampf zu vergeuden ist eine Sache, sie gemeinsam in Wirkung umzusetzen eine andere und Sie werden mir zustimmen der bei weitem kon­

struktivere und erfolgreichere Ansatz.

Der Grundsatz, dass im AGS keine Entscheidung gegen das geschlossene Votum einer

„Bank“1 getroffen werden darf, mag hier in positivem Sinn steuernd gewirkt haben.

Ich möchte nicht im Detail auf die vielen Verdienste des AGS eingehen. Dafür reicht die Zeit nicht aus. Aber an einige Schlaglichter aus den letzten 40 Jahren möchte ich erinnern.

Zum Beispiel die Bewältigung der Asbest-Problematik in Deutschland, die Jahre gedau­

ert hat aber bereits im Jahr 1993zu einem Verbot von Asbest bei uns geführt hat.

Die Vorreiterrolle, die Deutschland insoweit im internationalen Vergleich gespielt hat, war nur durch das Wirken des AGS möglich.

Andere Themen schlossen sich an:

 Die Regulierung krebserzeugender künstlicher Mineralfasern;

 die Limitierung der Staubexposition an Arbeitsplätzen, die ja auch derzeit wie­

der ein Thema ist;

 die Behandlung der Problematik rund um krebserzeugenden Quarz-Feinstaub und um krebserzeugende Dieselmotoremissionen,

um nur beispielhaft einige weitere Arbeitsschwerpunkte zu nennen.

Nicht zuletzt ist es auch ein Verdienst des AGS, dass wir heute in Deutschland mit der Gefahrstoffverordnung eine moderne und praxistaugliche Rechtsvorschrift als Basisim Arbeitsschutz zu Gefahrstoffen haben.

Diese Verordnung wird ergänzt und konkretisiert durch Technische Regeln für Gefahr­

stoffe, die der AGS erstellt und weiterentwickelt.

1 Hinweis IIIb3: „Bänke“ sind im AGS die Wirtschaft, die Arbeitnehmer, die Länder, die Unfallversicherungsträger und die Wissenschaft.

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Für die wenigen genannten und die vielen heute nicht genanntenLeistungen möchte ich Ihnen meinen herzlichen Dank aussprechen, Ihnen Respekt zollen und meine Anerken­

nung bekräftigen.

Was den AGS neben den inhaltlichen Aufgaben auszeichnet ist aber auch, dass er ein hervorragendes fachbezogenes großes Netzwerk von Experten im Bereich Gefahrstoff­

schutz und Chemikaliensicherheit ist.

Gutes Netzwerken / Networking - so hat es der Soziologe Mark Granovetter2 schon vor Jahrzehnten nachgewiesen -funktioniert wie Billard: Sie spielen einen Ball gegen die Bande, von dort wird er an die nächste Bande geleitet und so weiter, bis er irgendwann ins Loch trifft. Je gezielter Sie (indirekte) Kontakte nutzen und kommunizieren, desto erfolgreicher werden Sie sein. So wird über die Grenzen der im AGS beteiligten Organi­

sationen hinaus lebhaft kommuniziert. Und der Austausch von Wissen, das wusste schon Einstein, bedeutet Fortschritt.

Kaum eine Fachfrage, auf die dieses Netzwerk keine qualifizierte Antwort geben könn­

te; kaum ein Fachgremium, in das die Positionen des AGS nicht einflössen.

Uns, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, gibt das Netzwerk die notwendi­

gen Hintergründe und die notwendige Sicherheit für fachlich fundierte aber auch zeitna­

he und angemessene Reaktionen.

Meine Damen und Herren,

lassen Sie mich auch noch einen Blick auf die aktuellen Herausforderungen werfen Un­

ser aller Aufmerksamkeit sollte zunehmend den Entwicklungen in der Europäischen Union gelten.

Wir müssen im Bereich des Gefahrstoffschutzes und der Chemikaliensicherheit weg von rein nationalen Betrachtungsweisen.

Die EU-Verordnungen REACH und CLP3 haben neue Maßstäbe gesetzt und sind gute Belege hierfür.

2Mark Granovetter (* 20. Oktober 1943 USA),Gilt als einer der bedeutendsten Soziolo­

gen der modernen Soziologie. Große Bekanntheit erlangte er durch seine Studien an sozialen Netzwerken. "The strength of weakties" und "Getting a job" zählen zu den erfolgreichsten zeitgenössischen Schriften. (Quelle wikipedia/wikibooks)

3EU-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP-VO).

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Diese Verordnungen sind rechtssystematisch Binnenmarktrecht und wirken faktisch stark in den Bereich des Arbeitsschutzes hinein. Das Arbeitsschutzrecht der EU zu Ge­

fahrstoffen ist aber durch diese neuen Binnenmarkt-Verordnungen aus gutem Grund nicht außer Kraft gesetzt worden.

Die Schnittstellen zwischen den beiden Rechtsbereichen sind offensichtlich.

Es bedarf heute nicht zuletzt einer REACH- und CLP-konformen Ausgestaltung der EU- Arbeitsschutzvorschriften zum Gefahrstoffschutz.

Das nennt man heute - wie Sie wissen -„Streamlining“.

Nach meiner Überzeugung sollten die Vorschriften beider Rechtsbereiche – des EU­

Arbeitsschutz- und des EU-Binnenmarkrechts zu Chemikalien – idealerweise passge­

nau ineinander greifen -so wie die Zähne bei einem Reißverschluss.

Dazu gibt es in der Zukunft viel zu tun und dafür benötigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die kompetente Unterstützung des AGS.

Es gilt, REACH und CLP ganz praktisch mit Leben zu erfüllen, damit die ehrgeizigen Ziele erreicht werden können, die sich die Europäische Union mit diesen beiden gro­

ßen, noch recht jungen Verordnungen gesetzt hat.

Das konstruktive Wirken des AGS in diesem Zusammenhang erkennt man vielleicht am besten am aktuellen Beispiel seines Risikokonzepts für krebserzeugende Gefahrstoffe.

Der AGS beschreitet hier einen Weg, der sich auf Basis toxikologischer Erkenntnisse unmittelbar am individuellen Krebsrisiko der Beschäftigten orientiert, die in den betroffe­

nen Betrieben und Bereichen arbeiten.

Dieses Herangehen im Arbeitsschutzunterstütze ich.

Das AGS-Risikokonzept hat mittlerweile in den deutschen Fachkreisen des Arbeits­

schutzes große Akzeptanz gewonnen.

Viele Beteiligte erkennen hier eine neue Qualität des Vorgehens. Das AGS-

Risikokonzept orientiert sichan der Höhe der stoffbedingten Krebsrisiken am Arbeitsplatz und gibt Schutzmaßnahmen vor, die von der Höhe dieses Risikos abhängen.

Anrede,

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Sie werden heute Nachmittag noch mehr zum Thema AGS-Risikokonzept hören kön­

nen.

Meine Damen und Herren,

heute gilt es, alle Anstrengungen zu unternehmen, dieses Konzept in die Europäische Union hineinzutragen und dort auch für Akzeptanz zu werben.

Die EU lebt von den Aktivitäten der einzelnen Mitgliedstaaten.

Die EU-Arbeitsschutz-Richtlinie zu krebserzeugenden und erbgutverändernden Stoffen – kurz „Krebs-Richtlinie“ genannt – muss dringend überarbeitet werden. Darin sind sich beinahe alle einig.

Auch sollte sie mit der Gefahrstoff-Richtlinie 98/24/EG zusammengeführt werden.

Bei dieser Überarbeitung sollte das AGS-Risikokonzept die ihm zustehende Beachtung finden.

Ferner dürfte das Risikokonzept und seine Exposition-Risiko-Beziehungen im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach REACH eine erhebliche Rolle spielen, wenn es um die Bewertung der Risiken von Beschäftigten durch das Risk Assessment Committee bei der Europäischen Chemikalienagentur geht.

Das Risk Assessment Committee benötigt einfach gesagt objektive Maßstäbe.

Meine Damen und Herren,

ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld des AGS und seiner Gremien mit EU-Bezug ist die Einstufung und Kennzeichnung.

Sie wissen, das BMAS ist hierfür federführend innerhalb der Bundesregierung.

Bei bestehenden Meinungsverschiedenheiten mit Blick auf EU-harmonisierte Einstufun­

gen nach der CLP-Verordnung war in der Vergangenheit der wissenschaftliche Exper­

tenrat des AGS für das BMAS von großer Bedeutung.

Solche Einstufungsfragen dürften auch in Zukunft immer wieder auf der AGS- Tagesordnung stehen.

(6)

Meine Damen und Herren,

John Steinbeck4 meinte einmal: „Oft ist die Zukunft schon da, ehe wir ihr gewachsen sind.“ Ja, wohl wahr.

Meine Damen und Herren

- das ist weder unsere, noch die Maxime des AGS.

Bringen Sie sich auch in Zukunft frühzeitig, engagiert und aktiv ein und helfen Sie mit, Fortschritte im Arbeitsschutz zu realisieren, wie Sie es über die vielen Jahreschon getan haben.

Zeigen Sie auch künftig bei Meinungsverschiedenheiten Einigungsbereitschaft auf dem Weg des Kompromisses.

Noch einmal:

Herzlichen Dank an alle Mitglieder des AGS und die vielen Personen, die in seinem Umfeld tätig sind und -bleiben Sie dem Bundesarbeitsministerium gewogen und an sei­

ner Seite.

4amerik. Schriftsteller, 1902-68

Referenzen

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