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Kennen Sie SAzK? : Die Schweizerische Ärztekommission für Notfallhilfe und Rettungswesen

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Academic year: 2022

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(1)Kennen Sie SAzK? : Die Schweizerische Ärztekommission für Notfallhilfe und Rettungswesen. Autor(en):. Schüle, Ulrich. Objekttyp:. Article. Zeitschrift:. Actio : ein Magazin für Lebenshilfe. Band (Jahr): 94 (1985) Heft 9:. AIDS - Wie sicher ist Blut?. PDF erstellt am:. 30.01.2022. Nutzungsbedingungen Die ETH-Bibliothek ist Anbieterin der digitalisierten Zeitschriften. Sie besitzt keine Urheberrechte an den Inhalten der Zeitschriften. Die Rechte liegen in der Regel bei den Herausgebern. Die auf der Plattform e-periodica veröffentlichten Dokumente stehen für nicht-kommerzielle Zwecke in Lehre und Forschung sowie für die private Nutzung frei zur Verfügung. Einzelne Dateien oder Ausdrucke aus diesem Angebot können zusammen mit diesen Nutzungsbedingungen und den korrekten Herkunftsbezeichnungen weitergegeben werden. Das Veröffentlichen von Bildern in Print- und Online-Publikationen ist nur mit vorheriger Genehmigung der Rechteinhaber erlaubt. Die systematische Speicherung von Teilen des elektronischen Angebots auf anderen Servern bedarf ebenfalls des schriftlichen Einverständnisses der Rechteinhaber. Haftungsausschluss Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung übernommen für Schäden durch die Verwendung von Informationen aus diesem Online-Angebot oder durch das Fehlen von Informationen. Dies gilt auch für Inhalte Dritter, die über dieses Angebot zugänglich sind.. Ein Dienst der ETH-Bibliothek ETH Zürich, Rämistrasse 101, 8092 Zürich, Schweiz, www.library.ethz.ch http://www.e-periodica.ch.

(2) Schweizerisches Rotes Kreuz. REPORTAGE Die Schweizerische Ärztekommission für Notfallhilfe und Rettungswesen (SAzK), 1961 gegründet, ist eine Kommission des Schweizerischen Roten Kreuzes, der zurzeit 16 Mitglieder angehören, darunter der Rotkreuzchefarzt (als Präsident). Alle Mitglieder sind Ärzte mit praktischer Erfahrung oder wissenschaftlichen Kenntnissen im Rettungswesen. Die Kommission betätigt sich hauptsächlich in drei Bereichen: Ausbildung, Information und Teilnähme an medizinischen Fachtagungen. Von l//r/'cb Scbü/e. dem Zweiten WeltNach krieg entwickelten sich die Methoden der Réanimation in der Klinik, aber auch die lebensrettenden Sofortmassnahmen am Unfall- oder Erkrankungsort sprunghaft. Schon früher bekannte, inzwisehen aber wieder vergessene Hilfeleistunlebensrettende gen wurden wiederentdeckt und systematisiert, so zum Beispiel die Beatmung mit dem Mund, die externe Herzmassage, die Defibrillation. Die Idee, am Unfallort in entsprechend ausgerüstetem «Clinomobil» Notoperationen durchzuführen, wurde fallengelassen von zugunsten Massnahmen am Unfallort, die das Überleben durch Erhalten der vitalen Funktionen sichern und die Transportfähigkeit ins Notfallspital herstellen. Der Rettungsdienst wurde so zum «verlängerten Arm der Klinik» (Hossli).. Angesichts der zahlreichen Neuerungen in der medizinisehen Notfallhilfe und ihrer uneinheitlichen, oft diskutablen Durchführung in der Praxis drängte sich die Schaffung eines permanenten ärztlichen Fachgremiums auch in unserem Lande auf. Am 29. Juni 1961 konnte, nach eingehenden Vorbesprechungen mit den interessierten Rettungsorganisationen, die SAzK gegründet werden. Das Patronat und die Finanzierung übernahm das Schweizerische Rote Kreuz (SRK), dessen Statuten die Förderung der Bestrebungen auf dem. irniLtaMni.,.,'. Gebiete der Ersten Hilfe und des Rettungswesens in Zusammenarbeit mit seinen Korporativmitgliedern ja vorsehen. Der Vorsitz wurde dem damaligen Rotkreuzchefarzt, Oberst Hans Bürgi, anvertraut. 1967 wurde die SAzK eine ständige, dem Zentralkomitee des SRK unterstellte Kommission des SRK. Ihre Aufgaben wurden wie umfolgt schrieben: Prüfung von bestehenden und neuen Methoden der Notfallhilfe und Schaffung von entsprechenden Richtlinien, Beurteilung von neuen Rettungsgeräten und Beratung bei der Konstruktion und BeSchaffung von solchen, Aufklärung der Ärzteschaft und der Öffentlichkeit über Belange der Notfallhilfe und des Rettungswesens, Beratung beim Erstellen von Filmen und Diapositiven, soweit sie medizinische Prob.leme der Notfallhilfe be-. -. ACTIO. dungskadern für NothelferKurse (seit 1977 obligatorisch Führerscheinbewerber) für aufzustellen und die entsprechenden Entscheide (gemeinsam mit dem EJPD) zu treffen. Erstmals wurde damit die SAzK von Seiten einer Behörde mit einer offiziellen Funktion auf Bundesebene betraut. Die zu bearbeitenden Sachgebiete werden üblicherweise durch die Mitglieder der SAzK oder die im Rettungswesen tätigen Organisationen in die Kommission eingebracht und durch die von der SAzK beauftragten Arbeitsgruppen behandelt. Am 4. April 1979 hat das Zentralkomitee SRK auf Antrag der SAzK eine Studienkommission für das Rettungs-. EINIGE DATEN AUS DEN TÄTIGKEITEN DER SAZK 7967 Gründungr. 7962 7964 7966 7967 7972 7977. 7977 7978 7978 7987 7987. 7. Kurs fürSchu/ungsärzfe PuMkaf/on «Erste H/'/fe /n A/otfä//em> Oer «A/ofhetferkurs» w/hrf durch den SSß e/ngeffihrf 7. «ß/cbf//n/en für d/e Ausib/'duny tri äusserer Herzmassage» «OerErsfe-W/'/fe-Onferr/chf/ndenSchu/en» Auffrag des EJPD an d/e SAzK betreffend Überwachung der A/ofh//feausb//dung für Eührersche/nbewerber «Reu/te/'/ung von ßeatmungsbehe/fen und ßeafmungsgeräfen für d/e A/ofh/'/fe» «R/chf/Zn/en für d/e erste H//fe be/ Verbrennungen und Verbrühungen» «Ausb//dungsz/efe für hrchfärzf//che He/fer» «R/chf//nren für d/e /Vofarztausrüsfung» ßew'd/erfe «R/chf//n/en für d/e AusMdung /n äusserer Herzmas-. -. sage» 7984 «ß/chf//n/en betr. Ausb//dung und E/nsatz von Reffungssan/fäfern /VR» 7984 «R/chf//n/en betr. Ausb/'/dung und E/nsafz des A/otarzfes» (nur. treffen, Überwachung der Ausbildung von Instruktoren und deren Helfern in Notfallhilfe und Rettungswesen, Zusammenarbeit mit allen interessierten Organisationen im Sinne einer wissenschaftlichen Beratung, Fühlungnahme mit ausländisehen Institutionen, die sich mit ähnlichen Aufgaben befassen. In ihrer über zwanzigjährigen Tätigkeit hat die SAzK zahlreiche Publikationen erscheinen lassen, viele davon gemeinsam mit dem Interverband für. 7985 A4erkb/aff « Verunfa//fer m/f Schutzhe/m korrekte H//fe» 7985 «Erste H/'/fe be/ E/ekfrounfa//en» 7985 Absch/uss der Rev/s/onen «R/cbf//n/en für d/e Ausb/'/durtg trtäusserer Herzmassage» und «R/chf//n/en für d/e erste H//fe be/ Verbrennungen und Verbrühungen» (Ersche/'nen anfangs 7986) 7986 Erster zenfra/er Absch/uss- und Repet/f/onskurs für A/ofarzte (hur deutsch). -. -. Miiill. aä£fc. 14. Rettungswesen (IVR). Dieser wurde im Jahre 1962 als Dachverband der Organisationen und Behörden, die sich mit dem Rettungswesen befassen, gegründet. Die SAzK anerbot sich dem IVR, auch als dessen Ärztekommission zu wirken. Die Zusammenarbeit gestaltete sich in der Folge sehr eng. So entstand zum Beispiel der heute in unserem Lande weitverbreitete Notfallausweis. Eine besonders enge Zusammenarbeit pflegt die SAzK mit den Korporativmitgliedern des SRK (Schweizerischer Samariterbund, Schweizerische Lebensrettungsgesellschaft, Schweizeische Rettungsflugwacht, Schweizerischer Militär-Sanitäts-Verein), mit dem. deutsch). Armeesanitätsdienst und dem Sanitätsdienst des Zivilschutzes, die alle in der SAzK vertreten sind. Eine sehr erhebliche Mehrarbeit brachte seit 1977 der Auftrag des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes an die SAzK, die Kriterien für die Zulassung von Ausbil-. -. wesen in der Schweiz (Stuko) ernannt und ihr unter anderem den Auftrag gegeben, die gesetzlichen Bestimmungen und Strukturen im Rettungswesen zu erfassen und die Lücken Zielvorstellunfestzustellen, gen zur Verbesserung des IstZustandes zu formulieren und zu prüfen, ob und wie eine.

(3) + REPORTAGE ERSTER NOTÄRZTEKURS 1986 D/e Schwe/zer/sche Ä/zfekomm/ss/on für A/offs/th/Vfe unci fletfungswesen SBK fSAzK7 und dor /nfervorband für deffungswesen f/t/fff führen 79B6 den ersten zenfrafen Abscb/uss- und Bepet/f/onskurs für /Vofärzfe /« deutscher Sprache durch (le/'fung; Prof. Dr. G. Boss//, /nsf/fuf fürAnasfhes/o/og/e, On/Vers/fäfssp/fa/Zür/chl 77.—27. A/ovemher 7SS6 ffursdafum: ffurso/T: kanfonatesZ/V//schufz-Aush//dungszenfrum Sempach Fr. 7500.- fdar/'n s/hd inhegr/ffen: Kurskosfen Tturstosfen: inkl. Tfursunter/agen, Unterkunft und Verpf/egung /m ZS-Ausfo/dungszenfrum Sempachl ttursprogramm, gemäss ff/chf//h/en hetreffend Aushi/dung und -Te/lnahme-ff'rf räf/gke/f des A/ofarzfes SAzk7/VH hed/ngungen; (Bezugsgue/fen Sekretariat SAzK, Postfach 269S, 3007 Sern, Sekretariat IVB, Ochsengäss/19, 5000Aarauj Tel/nehmerzah/ beschränkt/ Ihfereèsehfeh wenden s/c/i an das Sckrofanat SAzK, Postfach 2699. 3007 Bern. :. Institution «Koordination im Rettungswesen» geschaffen werden könne. In der Stuko waren sowohl Rettungsorganisationen wie auch eidgenössische, kantonale und städtische Behörden vertreten. Die Kommission schlug in ihrem Schlussbericht vom 15.12.1980 die Schaffung eines «Forums» oder einer «Zentralstelle für Rettungswesen» vor. Diese Vorschläge hätten jedoch nur realisiert werden können, wenn das SRK einen entsprechenden Auftrag von den Kantonen erhalten hätte. Diese traten aber nicht auf die Vorschläge ein, weil sie sich finanziell nicht verpflichten wollten.. Ein Beispiel von vielen Vorgehen beim Abnehmen des Schutzhelmes Phase. 1. Helfer A bä/t von oben mit beiden Händen den Schutzhelm fest und ruhig, die Fingerspitzen am Unterkiefer. Helfer B /ösf das Kinnband oder schneidet es durch.. Zurzeit. befasst. sich. die. SAzK vor allem mit folgenden. Aufgaben: Überarbeitung der Richtlinien für die Ausbildung in äusserer Herzmassage (Anpassung an die neuesten Erkenntnisse in der Wiederbelebung durch Laien), Vorbereitung eines zentralen Repetitions- und Abschlusskurses für Notärzte, Überarbeitung des Nothilfekursprogrammes zuhanden des EJPD im Zusammenhang mit dem Obligatorium für Führerscheinbewerber, Erarbeitung von Empfehlungen für das betriebliche Rettungswesen. Die SAzK umfasst 16 Mitglieder (Stand Juni 1985). In 4 Plenarsitzungen jährlich werden die von den verschiedenen Arbeitsgruppen vorgelegten Ergebnisse diskutiert und die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Ein Geschäftsausschuss steht dem Präsidenten zur Seite zur Erledigung laufender Geschäfte und zur Vorbereitung der Plenarsitzungen. Ein vollamtlicher Sachbearbeiter im Zentralen Dienst Rotkreuzchefarzt ist verantwortlich für die Geschäftsfüh-. -. -. -. D. rung.. Phase 2. der Scbwe/z das Fragen von Scdufzde/men für Motorrad- und. Se/'f cfem. 7.. Ju//' 7987 /'sf. /'/?. /C/e/nmoforrad/adrer oMgafor/'scb. Das Tragen von f/nfegra/üScbufz/te/men /sf e/'ne. Helfer B sfab/fc/ert die Halswirbelsäule, indem er mit einer Hand den Nacken und mit der andern Kinn und Unterkiefer des Patienten festhält, bis der Helm entfernt ist.. w'cdf/ge Voraussetzung zur l/erd/nderung von schweren Ges/'cdfs- und Scdäde/ver/efzungen de/' Onfa//en bere/'fs de/' Gescdw/'nd/gte/'fen von wen/'ger a/s 20 dm/d. Er/e/'def e/'n Motorradfahrer de/' einem Gnfa// trotzdem e/'ne Ha/sw/rde/ver/efzung, /'sf das r/'chf/ge Abnehmen des Schufzhe/mes w/'chf/g;. Phase 3. Helfer A z/ebf den Helm sehr sorgfältig und langsam über die Ohren, währenddem Helfer B die Halswirbelsäule sfab/fe/ert.. Der Helm kann anschliessend durch langsames Kippen nach hinten über die Nase gezogen werden.. ACTIO. 15.

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