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Archiv "Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt: Ausweg aus der Grauzone" (22.03.2013)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 12

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22. März 2013 A 527

J

eder Mensch möchte über seine Herkunft infor- miert sein und wissen, wer seine Eltern sind. Den- noch bieten Krankenhäuser in ganz Deutschland ano- nyme Geburten an. Darüber hinaus gibt es etwa 80 Ba- byklappen, in denen Mütter ihr Kind zurücklassen kön- nen. Momentan bewegen sich sowohl Babyklappen als auch anonyme Geburten in einer rechtlichen Grauzone.

Das soll sich demnächst ändern. Ein von Bundesfami - lienministerin Kristina Schröder (CDU) vorgelegter Ge- setzentwurf, der vom Bundeskabinett Mitte März be- schlossen wurde, will ein legales Angebot der vertrauli- chen Geburt schaffen und dadurch die rechtliche Grau- zone beenden. „Wir möchten werdende Mütter, die aus persönlichen Gründen Angst vor den Standards einer regulären, meldepflichtigen Geburt haben, durch das frühzeitige Angebot qualifizierter psychosozialer Bera- tung Auswege aus ihrer verzweifelten Lage aufzeigen und sie so rechtzeitig während der Schwangerschaft für eine vertrauliche Geburt gewinnen.“ Ziel sei es, dass sie ihr Kind trotz ihrer Sorgen in einem Krankenhaus zur Welt bringen – „also unter bester medizinischer Be- treuung statt heimlich und alleine unter höchst riskan- ten Umständen“, erklärte Schröder.

Nach dem Gesetzentwurf kann die Frau ihr Kind un- ter einem Pseudonym zur Welt bringen. Das Kind wird in der Regel zur Adoption freigegeben. Die persönli- chen Daten der Mutter kommen bei der Aufnahme im Krankenhaus in einen versiegelten Umschlag und wer- den bei einer zentralen Behörde 16 Jahre lang aufbe- wahrt. Gleichzeitig haben die betroffenen Kinder ab dem 16. Lebensjahr die Möglichkeit, ihre eigene Identi- tät festzustellen. Die Mutter kann dem begründet wi- dersprechen. Zudem soll das Beratungs- und Hilfesys- tem für Schwangere ausgebaut werden. Diese Neurege- lungen sollen erst zum 1. Mai 2014 in Kraft treten, da zunächst die erforderlichen Vorkehrungen für die Um- setzung getroffen werden müssten. Dazu gehören unter anderem die Qualifizierung von Beratungsfachkräften, die elektronische Umstellung beim Geburtenregister und die Einrichtung eines bundeseinheitlichen Notrufs.

Der Deutsche Ethikrat hatte bereits vor vier Jahren die Praxis der anonymen Kindesabgabe kritisiert und die Bundesregierung aufgefordert, nach einer gesetzli- chen Lösung für Schwangere in Notlagen zu suchen.

Die Vorsitzende des Ethikrats, Prof. Dr. med. Christia- ne Woopen, monierte jetzt, dass Möglichkeiten zur anonymen Geburt ohne Hinterlegung der Herkunftsda- ten sowie zur Abgabe des Kindes in einer der vorhande- nen Babyklappen künftig erhalten bleiben sollen. Sie betonte, dass die Babyklappen ein Angebot seien, „das überhaupt nicht kontrolliert wird“. Die anonyme Abga- be sei kein geeignetes Mittel zur Rettung des Lebens von Neugeborenen. Diese Bedenken sind durchaus nachvollziehbar.

Doch bei aller sicherlich berechtigten Kritik schafft der Gesetzentwurf immerhin eine Alternative zur ano- nymen Geburt und zu Babyklappen. Künftig könnten riskante heimliche Geburten außerhalb von medizini- schen Einrichtungen vermieden und Fälle verhindert werden, in denen Kinder ausgesetzt oder getötet wer- den. Für Kinder bedeutet es oft eine große seelische Be- lastung, nichts über die eigene Herkunft zu wissen. Die neue Regelung würde ihnen die Chance bieten, die ei- gene Identität zu erfahren. Gleichzeitig erhalten Mütter unter Wahrung der Anonymität die Möglichkeit, ihre Lebenssituation zu stabilisieren.

GESETZENTWURF ZUR VERTRAULICHEN GEBURT

Ausweg aus der Grauzone

Gisela Klinkhammer

Gisela Klinkhammer Chefin vom Dienst (Text)

S E I T E E I N S

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