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Voraussetzung für die Gewährung der Finanzhilfen aus dem STARK II-Programm ist die Verpflichtung der jeweiligen Kommune zu Konsolidierungsmaßnahmen

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5. Juli 2018

STARK II-Förderung geht weiter: Drei Kommunen erhielten im Juni Finanzhilfen vom Land

Das Land Sachsen-Anhalt hat auch im Juni wieder Finanzhilfen aus dem

STARK II-Programm an drei Kommunen gezahlt, um diese bei der Konsolidierung ihrer Haushalte zu unterstützen.

Insgesamt wurden durch die Investitionsbank drei ältere Darlehen im Landkreis Anhalt- Bitterfeld sowie in den Städten Bad Bibra und Thale durch neue, zinsgünstige Kredite abgelöst. Dabei bekamen die Kommunen bei jeder Umschuldung einen „sofortigen

Tilgungszuschuss“ von 30 Prozent. Insgesamt konnten die Kommunen ihre Schuldenlast um 332.871,43 Euro verringern und zinsgünstigere Kreditverträge in Höhe gut 776.700,00 Euro mit einer Laufzeit von zehn Jahren abschließen. Voraussetzung für die Gewährung der Finanzhilfen aus dem STARK II-Programm ist die Verpflichtung der jeweiligen Kommune zu Konsolidierungsmaßnahmen.

Finanzminister André Schröder sagte: „Das STARK II-Programm hat sich bewährt und hilft dabei, die Kommunen finanziell zu entlasten und Freiräume zu schaffen. Die

Landesregierung wird auch bei den laufenden Haushaltsplanung für eine angemessene Finanzierung der Kommunen sorgen.“

Die Verträge im Einzelnen

Kommune

abzulösendes Darlehen

STARK II Darlehen

sofortiger Tilgungs- zuschuss

Tag der Ablösung / Laufzeit

LK Anhalt-Bitterfeld 366.157,71 256.310,40 109.847,31

01.06.2018/ 10 Jahre

Bad Bibra 648.238,92 453.767,24 194.471,68

01.06.2018/ 10 Jahre

Thale 95.174,80 66.622,36 28.552,44

01.06.2018/ 10 Jahre

Gesamt 1.109.571,43 776.700,00 332.871,43

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