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Die rechtliche Situation von Trans* und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland und Europa

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stelle des Bundes

Die rechtliche Situation von Trans* und intergeschlechtlichen Menschen

in Deutschland und Europa

Dokumentation der Fachtagung

der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

7. Oktober 2015, Tagungswerk Jerusalemkirche, Berlin

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Inhalt:

I. Vorwort

Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes S. 3

II. Keynote

Silvan Agius, internationaler Experte für die Rechte von LGBTIQ

„Mögliche Lehren für Deutschland: Die rechtliche Situation von Trans* und

intergeschlechtlichen Menschen in Europa und darüber hinaus“ S. 5

III. Podiumsdiskussion

„Diskriminierung von Trans* und intergeschlechtlichen Menschen im

deutschen Recht“ S. 13

IV. Panels S. 17

Panel 1: „Diskriminierungsfreier Umgang mit Geschlechtervielfalt in

Unternehmen und Verwaltungen“ S. 17

Panel 2: „Geschlechtervielfalt in der Bildung – Bewusstseinserweiterung

durch Berücksichtigung von Trans* und Intergeschlechtlichkeit in Materialien

und Unterricht“ S. 22

Panel 3: „Sensibilisierung von Mediziner_innen für Intergeschlechtlichkeit“ S. 26 Panel 4: „Sensibilisierung von Mediziner_innen für Trans* S. 30

V. Anhang S. 34

Christine Lüders, Eröffnungsrede S. 35

Silvan Agius, Keynote: “Possible Lessons for Germany: The rights of trans

and intersex people in Europe and beyond” S. 38

Lann Hornscheidt, Willkommen zur Fachtagung S. 48

Konstanze Plett, Eingangsstatement S. 51

Richard Köhler, Die Situation transgeschlechtlichen Menschen im Zugang

zur Arbeit und im Arbeitsverhältnis S. 53

Wiebke Fuchs, Mit welchen Benachteiligungen sind transgeschlechtliche

Menschen im Arbeitsleben konfrontiert? S. 69

Dr. Claudia Schmidt, SAP-Richtlinie zur Geschlechtsangleichung S. 72 Dr. Dan Christian Ghattas, Geschlechtervielfalt in Unterrichtsmaterialien S. 86

Dr. Dan Christian Ghattas, Trans* und Inter* in der Schule S. 91

Manuela Tillmanns, „Diverse Sex Development“ S. 98

Claudia Kittel, „UN-Kinderrechtskonvention” S. 107

Dr. Katinka Schweizer, „Gedanken zur Vorbereitung auf die Fachtagung“ S. 109 Ev Blaine Matthigack, Wie sieht die Situation in 5 Jahren idealerweise aus, wenn

alle Mediziner_innen sensibilisiert sind? S. 111

Maria-Sabine Augstein, Standards der Behandlung und Begutachtung von

Transsexuellen S. 113

Katie Wiedner, Positionspapier von Trans Kinder Netz e.V. S. 115

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I. Vorwort

Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Liebe Teilnehmende, liebe Interessierte,

trans*- und intergeschlechtliche Menschen erleben in Deutschland massive Diskriminierungen. Nach der jüngsten Studie der EU-

Grundrechteagentur FRA sieht sich eine von drei Trans*-Personen beim Zugang zur Arbeit oder im Arbeitsverhältnis

benachteiligt. Für intersexuelle Menschen gibt es keine vergleichbaren Studien.

Erfahrungsberichte zeigen aber, dass der Diskriminierungsschutz hier in der Praxis oft nicht greift. Trans*- und intergeschlechtliche Menschen machen häufig die Erfahrung, dass ihre Situation gesellschaftlich nicht wahrgenommen und ignoriert wird. Und: Allzu oft werden ihre Anliegen in der Öffentlichkeit bagatellisiert und lächerlich gemacht.

Der Antidiskriminierungsstelle des Bundes war es deshalb ein Anliegen, im Rahmen des Themenjahres „Gleiches Recht. Jedes Geschlecht.“ ein besonderes Augenmerk auf Diskriminierungserfahrungen trans*- und intergeschlechtlicher Menschen zu richten.

Weil es kaum wissenschaftliche Expertise zum Thema gibt – von einigen wenigen, bedeutsamen Ausnahmen abgesehen – und weil wir einen starken Impuls in die Forschungslandschaft aussenden wollten, haben wir uns dazu entschieden, eine Fachtagung auszurichten.

Bei der Auswahl der Themen und der Panels haben uns die folgenden Fragen geleitet:

Welche rechtlichen Änderungen braucht es, damit Trans* und intergeschlechtliche Menschen ein diskriminierungsfreies und selbstbestimmtes Leben führen können? Wie können wir die körperliche Unversehrtheit aller Menschen sicherstellen? Wie können wir Diskriminierung in Bildung und Arbeitswelt abbauen?

Die Beiträge aller Diskussionen, die Impulsreferate und die Keynote des maltesischen Experten für die Rechte von LSBTIQ, Silvan Agius, haben wir in dieser

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Tagungsdokumentation zusammengetragen. Allen aktiv Teilnehmenden möchte ich noch einmal für ihre Beiträge danken: Sie haben wesentlich dazu beigetragen, die Fachtagung – übrigens die erste dieser Art in Deutschland - zu einem Erfolg zu machen.

Herzlichst

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II. Keynote

Silvan Agius, internationaler Experte für die Rechte von LGBTIQ

„Mögliche Lehren für Deutschland: Die rechtliche Situation von Trans*

und intergeschlechtlichen Menschen in Europa und darüber hinaus“

Die Keynote der Tagung hielt am Vormittag Silvan Agius, internationaler Experte für die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter* und queeren Menschen (englische

Abkürzung: LGBTIQ), der auch

maßgeblich an aktuellen Reformen in Malta mitgewirkt hat. In seinem

Überblick zur rechtlichen Lage in Europa ging er auf die Situationen in Malta und Argentinien ein und formulierte am Ende einen

„einfachen“ Weg, wie auch Deutschland schneller größere Gleichheit für Trans* und Inter*-Menschen erreichen könnte.

Zu Beginn sagte Agius, dass es in Deutschland in letzter Zeit im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern kaum rechtliche Verbesserungen für Trans* und Inter*-

Menschen gegeben habe. Viele Veränderungen für Trans*-Personen seien in

Deutschland nicht durch die Gesetzgebung, sondern durch Gerichtsentscheide erfolgt.

Diese hätten etwa Diskriminierungen durch das Transsexuellengesetz (TSG) zu Fall gebracht. Agius führte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Januar 2011 an. Darin wurden die bis dahin im TSG gesetzten Voraussetzungen der

personenstandsrechtlichen Anerkennung Transsexueller zur Eingehung einer

gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft verworfen, weil sie mit dem Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung und dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nicht vereinbar waren. Trotz der aus dem Urteil resultierenden Fortschritte blieben Mängel, so Agius.

Silvan Agius während der Keynote

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Während Deutschland in den 1980er-Jahren noch zu den ersten Ländern in Europa gehört habe, die Gesetze für diesen Bereich erließen, verliere es derzeit den Anschluss an aktuelle rechtliche Standards. Rechte von Trans*-Personen würden nur teilweise

geachtet und würden immer noch als eine wohlwollende Ausnahme gewährt. Dabei müsste es stattdessen ein Bündel allgemeiner Rechte geben, die für alle gleich gelten.

Deutschland sei hingegen eines der ersten Länder, das seit 2010 das Thema Intergeschlechtlichkeit systematisch angehe, ebenfalls vor einem rechtlichen Hintergrund. „In Deutschland sind wahrscheinlich mehr Intersexuelle vor Gericht gegangen, als in allen anderen europäischen Ländern zusammen“, so Agius. Die 2013 nach einer Stellungnahme des Ethikrats verabschiedeten Gesetze seien aber

enttäuschend. Sie gingen „ganz klar an der Lebensrealität intersexueller Menschen vorbei“. Es sei sogar wahrscheinlich, dass Inter*-Neugeborene durch das neue Gesetz noch verletzlicher würden, weil sie nun eine Leerstelle in ihrer Geburtsurkunde hätten.

Agius nannte als Voraussetzung für grundlegende Änderungen in beiden

Themenfeldern, dass „wir zunächst einmal verstehen müssen, dass die Rechte von Trans*- und Inter*- Personen zu den allgemein gültigen Menschenrechten gehören“. Sie unterschieden sich in keiner Weise von denen anderer Personen. „Zweitens müssen wir verstehen, dass Diskriminierungen von Trans*- und Inter*-Personen ein strukturelles Problem sind, denn sie sind Teil eines binären Geschlechtersystems.“ Schon die bloße Existenz von Trans*- und Inter*-Personen sei bedroht von Marginalisierung oder sogar Auslöschung durch gesellschaftliche Systeme und Institutionen, die häufig sehr starr seien.

Agius wies darauf hin, dass auch auf der Fachtagung Trans*- und Inter*-Themen zwar zusammen besprochen würden. Er hob aber noch einmal die Unterschiede deutlich hervor: Bei intersexuellen Personen gebe es häufig chirurgische oder medizinische Eingriffe, die sie nicht brauchten oder nicht wollten. Für Trans*-Personen sei es hingegen oft schwierig zu beweisen, dass sie wirklich eine Behandlung oder eine Operation brauchten, und ebenso schwierig sei es, diese dann auch zu erhalten.

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Zunächst wandte sich Agius dem Thema Trans*-Personen zu. Agius stellte eine vergleichende Analyse der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zur

Situation von Trans*-Personen in Europa vor („Being Trans in the European Union“), die

„ein sehr düsteres Bild“ zeichne. Demnach sprechen Trans*-Menschen von ernsthafter und wiederholter Schikanierung, häufiger Diskriminierung, ungerechter Behandlung, Respektlosigkeit bis hin zu Misshandlungen. Dies verursache anhaltende Angstzustände.

Als Reaktion würden sie gewisse Orte meiden oder ihre wahre Geschlechtsidentität verheimlichen oder verbergen. Dies schaffe einen Teufelskreis von Angst und Ignoranz, von Intoleranz und Diskriminierung oder sogar Hassverbrechen und Gewalt.

Der Bericht zeige außerdem eine statistische Wechselseitigkeit zwischen der Qualität politscher Maßnahmen und Gesetzgebung und dem Grad der Diskriminierung gegen Trans*-Personen. So habe es positive Trends in jenen Mitgliedsländern gegeben, die breite positive Maßnahmen umgesetzt hätten, um die Menschenrechte von Trans*- Personen zu achten und zu fördern. Dagegen sei in Ländern mit wenigen positiven Maßnahmen die Wahrscheinlichkeit zweieinhalb Mal höher, dass Trans*-Personen sich nicht am Arbeitsplatz outeten.

Da es in Deutschland und anderen europäischen Ländern in den 1980er-Jahren keine Akzeptanz oder gar Verständnis für Transsexualität gegeben habe, seien erste positive Urteile des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu Trans*-Fragen erst ab den 1990er-Jahren zu verzeichnen. Dazu gehörten:

• das Recht auf Anerkennung des Geschlechts von Transgenderpersonen nach geschlechtsangleichenden Operationen (1992),

• das Recht, gemäß dem erworbenen Geschlecht zu heiraten (2002),

• das Recht auf faire und angemessene Bedingungen im Hinblick auf eine Geschlechtsumwandlung (2003)

• das Recht auf eine Rente gemäß des erworbenen Geschlechts (2006),

• das Recht auf adäquate und klare Anerkennungsverfahren des Geschlechts für die Namensänderung und das eingetragene Geschlecht (2007),

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• das Recht auf angemessene zeitliche Anforderungen im Zusammenhang mit einer Geschlechtsangleichung (2009),

• das Recht einer geschlechtsangleichenden Operation ohne vorherige Sterilisation (2015),

• die Anerkennung der Geschlechtsidentität nach der Anti-Diskriminierungs- Definition aufgrund von Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (2015).

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) habe in drei Verfahren über Trans*- Fälle im Zusammenhang mit europäischem Recht entschieden. Demnach

• stelle die Diskriminierung einer Trans*-Person aufgrund ihrer

Geschlechtsangleichung eine Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar (1996),

• müssten erwerbsbezogene Leistungen auch für Trans*-Arbeitnehmer_innen und ihre Partner_innen gelten (2004),

• haben Trans*-Arbeitnehmer_innen das Recht, im Hinblick auf Arbeitsbedingungen und erwerbsbezogene Leistungen gemäß dem erworbenen Geschlecht behandelt zu werden (2007).

Das europäische Recht, das sich explizit auf die Geschlechtsidentität beziehe und Trans*- Menschen mit berücksichtige, sei in den vergangenen Jahren zwar gewachsen. Allerdings seien die Rechtsverfahren zur Geschlechtsanerkennung nationale Kompetenzen,

weshalb es keine europäischen Gesetze in diesem Bereich gebe. „Und es ist auch nicht wahrscheinlich, dass sich das in naher Zukunft ändert“, so Agius.

Dem entgegen stehe die Forderung des Menschenrechtskommissars an die

Mitgliedsländer des Europarates von 2009, zügige und transparente Verfahren zur Veränderung des Namens und des Geschlechts einer Trans*-Person zu ermöglichen, Sterilisierungen und andere verpflichtende medizinische Eingriffe als Vorbedingung für die Anerkennung der Geschlechtsidentität abzuschaffen sowie die Einschränkungen für

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Trans*-Personen aufzuheben, wenn sie nach einer offiziellen Geschlechtsänderung in einer bestehenden Ehe bleiben wollten.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates sei sogar noch weiter gegangen. Im Beschluss „Diskriminierung gegen transgender Personen in Europa“ habe sie die

Mitgliedsländer aufgefordert,

• schnelle, transparente und leicht zugängliche Verfahren zu entwickeln sowie selbstbestimmte Verfahren zur Änderung des Namens und des eingetragenen Geschlechts von transgender Personen zu ermöglichen,

• Sterilisierungen und andere verpflichtende medizinische Eingriffe sowie die Prüfung der psychischen Gesundheit als Bedingung zur Anerkennung der

Geschlechtsidentität einer Person abzuschaffen, wenn es darum geht, den Namen und den Personenstand zu ändern,

• Einschränkungen der Rechte von Trans*-Personen aufzuheben, die in einer bestehenden Ehe bleiben wollen, um sicherzustellen, dass die Partner_innen und Kinder gewisse Rechte nicht verlieren,

• eine dritte Genderoption in Ausweis-Dokumenten zu erwägen,

• sicherzustellen, dass das Kindeswohl immer oberste Priorität habe.

Die Liste mit Forderungen möge zwar überwältigend erscheinen, es gebe aber

international noch viel weiter gehende Good-Practice-Beispiele, führte Agius weiter aus.

So habe etwa Argentinien 2012 ein Gesetz verabschiedet, das drastische Neuerungen für die Rechte von Trans*-Personen bedeute. Es habe mit dem Modell der wohlwollenden Ausnahme gebrochen, das nur für Trans*-Personen gelte und für das sich eine Person sozusagen qualifizieren müsse. Stattdessen gelte das Recht auf Geschlechtsidentität in gleichem Maß für alle Menschen. Das betreffe beispielsweise die Gleichbehandlung bei Ausweisen und Dokumenten oder der Gesundheitsversorgung von Trans*. Die

entsprechenden Verfahren seien schnell, unbürokratisch und transparent, ohne Gerichtsentscheidungen oder Bestätigungen von Fachpersonen oder Behörden. Der

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„Standard“ des argentinischen Gesetzes habe weitere Gesetze z.B. in Dänemark, Malta und Irland nach sich gezogen, in unterschiedlichem Umfang auch in anderen Ländern.

Malta sei jedoch mit der Verfassungsänderung 2015 noch weiter gegangen, so Agius. So seien Änderungen der geschlechtsspezifischen Eigenschaften in sämtlichen offiziellen Dokumenten erlaubt worden, beispielsweise in Ausweisen, Zeugnissen oder

Arbeitszeugnissen. Regierungsorganisationen seien in positivem Sinne verpflichtet, nach dem Gesetz zu handeln. Eltern könnten den Eintrag eines Gendermarkers in den

Dokumenten ihres Kindes aufschieben. Schulen und Kindergärten müssten die Vorschriften respektieren. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und physische Autonomie gelte für alle Personen und schließe damit auch Minderjährige ein. Es sei rechtswidrig für Ärzt_innen, geschlechtszuweisende Behandlungen oder chirurgische Eingriffe an den Geschlechtsmerkmalen von Minderjährigen vorzunehmen, wenn die Behandlung auch aufgeschoben werden könne, bis die behandelte Person zur

informierten Zustimmung in der Lage sei. Wenn eine solche Behandlung jedoch

durchgeführt werde, müssten die Erziehungsberechtigen oder der Vormund zustimmen.

Eltern hätten außerdem weitreichende Möglichkeiten bei der Registrierung von

Neugeborenen: Sie könnten den Geschlechtseintrag freilassen, später sei er ganz einfach entsprechend des Geschlechtsausdrucks und der Geschlechtsidentität des Kindes zu ändern. Im Unterschied zum deutschen Gesetz von 2013 bestimme im maltesischen Recht nicht ein Mediziner über das Geschlecht eines Kindes. Das maltesische Gesetz verbiete darüber hinaus Diskriminierung und Hassverbrechen.

„Diese rechtlichen Änderungen waren wirklich ein Durchbruch für Trans*-Personen“, so Agius. Sie hatten Folgen: Während in den 13 Jahren vor der Neuregelung nur 21

Personen ihr Geschlecht geändert hätten, seien es allein in diesem Jahr schon 36

Menschen gewesen – „in einem ganz einfachen Verfahren. Das ist ein riesiger Erfolg“, so Agius.

Im Folgenden zitierte Agius auch zum Thema Intersexualität aus einer Studie der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Demnach haben fast alle Inter*- Personen Hormonbehandlungen erhalten, bei mehr als der Hälfte sei eine

Gonadektomie durgeführt worden, bei je rund einem Drittel sei die Klitoris verkleinert

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oder die Vagina operiert worden, bei mehr als zehn Prozent habe es chirurgische Korrekturen des Harntrakts gegeben. Viele Betroffene seien einer ganzen Reihe von Eingriffen ausgesetzt gewesen und hätten mit postoperativen Komplikationen zu

kämpfen. Die Behandlungen seien traumatisierend und oft auch erniedrigend, wenn die Betroffenen zum Beispiel vor einer großen Gruppe von Mediziner_innen und

Medizinstudierenden bloßgestellt worden seien, die dieses angeblich „kuriose

Phänomen“ studieren sollten. Für viele hätten die Eingriffe langfristige Auswirkungen auf ihre psychische Gesundheit und ihr Wohlergehen. Die Probleme seien folglich nicht auf Eingriffe an neugeborenen Kindern begrenzt, sondern beträfen diese Menschen im Verlauf ihres restlichen Lebens. Sie litten weiter an den an ihnen in der Vergangenheit vorgenommen Eingriffen und Behandlungen.

Inzwischen würden sich immer mehr herausragende Personen und Institutionen gegen diese Praktiken wenden. „Diese Fragen erhalten endlich die Aufmerksamkeit, die sie verdienen“, so Agius. So habe der Menschenrechtskommissar des Europarats unter anderem verlangt, medizinisch unnötige Behandlungen von Inter*-Personen zu beenden, weil diese ohne die freiwillige und informierte Zustimmung der betroffenen Personen stattfinden würden. Weiterhin sollte Inter*-Personen und ihren Familien interdisziplinäre Beratung zuteilwerden, wozu auch Peer-Unterstützung gehöre. Inter*- Personen sollten ihre Menschrechte voll wahrnehmen können. Als rechtliche

Forderungen an die Mitgliedstaaten ergäben sich dadurch unter anderem erleichterte Anerkennung von Inter*-Personen durch eine schnelle Ausstellung von

Geburtsurkunden, Personenstandsurkunden, Ausweisen, Pässen und anderen offiziellen persönlichen Dokumenten. Die Verfahren sollten so flexibel wie möglich sein, indem sie beispielsweise ermöglichten, auf spezifische männliche oder weibliche Gendermarker zu verzichten. Außerdem sollten nationale Gleichbehandlungs- und Hassverbrechens- Gesetzgebungen überarbeitet werden, um den Schutz von Inter*-Personen

sicherzustellen. Die nationalen Menschenrechts-Strukturen wie Ombudspersonen, Gleichstellungsbehörden oder Kinderrechtsbeauftrage sollten sich aktiv an Inter*- Personen wenden. Ferner sollten Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit untersucht, offiziell anerkannt und behoben werden, um sicherzustellen, dass die Menschenrechte dieser Personen in Zukunft gewahrt würden.

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Zum Schluss stellte Agius die Frage, warum es Ländern wie Argentinien und Malta gelungen sei, ihre Gesetzgebung zur Geschlechtsidentität zu ändern. Letztlich habe das nichts mit der Religion oder Ähnlichem zu tun. Vielmehr hätten Politiker_innen der Zivilgesellschaft mehr Mitspracherecht eingeräumt. Menschenrechts- und Trans*- Organisationen hätten die Gesetzgebung in Argentinien und Malta mitbestimmt.

„Es ist tatsächlich einfach: Sobald Politiker_innen und politische

Entscheidungsträger_innen sich entschließen, die Gesetze zu ändern, sollte es nicht lange dauern, die dafür notwendige Methodik zu finden, die es schon anderen Ländern

ermöglicht hat, eine bessere Gleichstellung von Trans* und Intersexpersonen zu erreichen“, so Agius. „Es gibt hier keine Geheimformel. Alles was Sie benötigen, ist die Stärkung der Gemeinschaft und politische Führung.“

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III. Podiumsdiskussion

„Diskriminierung von Trans* und intergeschlechtlichen Menschen im deutschen Recht“

Teilnehmende:

Caren Marks, Parlamentarische Staatssekretärin bei der

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Maria-Sabine Augstein, Rechtsanwältin Prof. Dr. jur. Konstanze Plett,

Universität Bremen

Dr. phil. Michael Wunder, Psychologe und Psychotherapeut, Mitglied im Kuratorium des Instituts Mensch, Ethik und Wissenschaft, Mitglied des Deutschen Ethikrats

Mari Günther, Vorstand Bundesverband Trans*, Leitung Beratungsstelle Queer Leben

In einer von Lann Hornscheidt moderierten Podiumsdiskussion stellten mehrere Sprecher_innen zunächst ihre Sicht auf die Diskriminierung von Trans* und intergeschlechtlichen Menschen im deutschen Recht dar.

Michael Wunder hob zwei Themen hervor: die Empfehlung an das Parlament, eine Kategorie „Anderes“

beim Geschlecht in das

Personenstandsrecht einzufügen und die Grundrechtsverletzungen durch

Operationen ohne Einwilligung. Wunder räumte ein, dass der Vorschlag zur

Kategorie „Anderes“ auf Kritik gestoßen sei und damit eine bestimmte, sehr heterogene Gruppe von Menschen in eine Begrifflichkeit gezwungen werde. Man könne das aber auch als einen ersten Schritt in die richtige Richtung sehen. Als noch viel

Lann Hornscheidt moderierte die Veranstaltung

v. l. n. r.: Lann Hornscheidt, Mari Günther, Caren Marks, Maria-Sabine Augstein, Konstanze Plett, Michael Wunder

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gravierenderes Problem bezeichnete er die Operationen an intergeschlechtlichen Kindern. Diese Eingriffe seien nicht nur eine Diskriminierung, sondern massive Grundrechtsverletzungen. Obwohl viele Ärzt_innen inzwischen angeben würden, bei diesem Thema umzudenken, würden weiterhin geschlechtsangleichende Operationen vorgenommen. Dafür gebe es ausreichend viele Belege. „Das ist für mich ein ganz großer Missstand“, sagte Wunder. Es gebe sehr viele Menschen, die deshalb große Schäden zu verarbeiten hätten. Man müsse daher den Gesetzgeber auffordern, hier nicht mehr der Ärzteschaft die Operations-Indikations-Bestimmung zu überlassen. Der Gesetzgeber könne dort tatsächlich Grenzen ziehen.

Caren Marks nahm das Problem der Operationen an intergeschlechtlichen Kindern von Michael Wunder mit deutlichen Worten auf. „Für mich liegt es ganz klar auf der Hand:

Wenn es um die Rechte von Kindern geht und wir die wirklich ernst meinen und

wirklich durchsetzen [wollen], dann müssen wir hier ein Operationsverbot durchsetzen.“

Es müsse „ein klares Verbot“ geben. Im Ministerium sei dieses Thema zentral, weil dabei ganz besonders in die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und auch die Gesundheit eines Menschen eingegriffen werde. Ebenso wie Wunder nannte sie das Personenstandsrecht als vordringliches Thema. Marks wies darauf hin, wie wichtig es für Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig gewesen sei, die besondere Situation von Trans* und intergeschlechtlichen Menschen in den Koalitionsvertrag der großen Koalition aufzunehmen. Die Einrichtung eines Fachreferats und einer

Interministeriellen Arbeitsgruppe unter Federführung ihres Ministeriums setze dafür ein klares Signal. Auch im Parlament spiegele sich das in der interfraktionellen

Arbeitsgruppe wieder, mit der sie in regelmäßigem Austausch stehe.

Mari Günther stellte als Vorstandsmitglied des unlängst gegründeten Bundesverbandes Trans* dessen Ziele vor. Die Vereinsgründung sei nötig gewesen, um Trans*-Menschen in Deutschland sichtbarer zu machen, um den Anliegen bundesweit Gehör zu

verschaffen und um die Möglichkeit zu haben, sich besser mit Recht, Politik und Medizin auseinanderzusetzen. Wichtig seien schnellstmögliche Änderungen der rechtlichen

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Situation für Trans*- und Inter*-Personen. „Da muss wirklich von heute auf morgen was passieren“, sagte Günther. Ihre Beratungsstelle habe immer wieder „mit Menschen zu tun, die psychisch instabil sind, die verzweifelt sind, die nicht mehr leben wollen, weil sie mit der rechtliche Situation nicht zurechtkommen, weil sie diskriminiert werden, jeden Tag“. Dies betreffe alle Lebensbereiche vom Flughafen über den Schwimmbad-Besuch bis zu den Amtsgerichten. Rechtliche Änderungen müssten schnellstens vorgenommen werden. Aufgrund ihrer Erfahrungen mit Gerichten und Verwaltungen müssten diese Änderungen auch möglichst einfach sein, damit „Verwaltungsbeamte auch ein

Verständnis dafür entwickeln können, was sie tun“, schloss Günther.

Rechtsanwältin Maria-Sabine Augstein berichtete von Ihren Erfahrungen mit dem Transsexuellengesetz (TSG) vor Gericht. Die Verfahren dauerten viel zu lange und seien zu kompliziert. Es sei sehr entwürdigend, was dort teilweise passiere. Sie schloss sich der Forderung an, dass es eine Vornamens- und Personenstandsänderung auf Antrag geben müsse: „Dass die betreffende Person zum Standesamt gehen und sagen kann, ich möchte in Zukunft diesen Vornamen haben und dieses Geschlecht. Dann muss das eingetragen werden, eine Urkunde wird erstellt – und fertig.“ Auch das

Krankenversicherungsrecht nannte Augstein viel zu kompliziert. Dies betreffe vor allem die Vorschriften des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK).Die

Behandlungsrichtlinien seien sehr überarbeitungsbedürftig. „Auch da brauchen wir eine komplette Vereinfachung, dass die Betroffenen, die diese verschiedenen Schritte

möchten, diese auch mit zumutbarem Aufwand bekommen können und nicht jahrelang dafür prozessieren müssen.“

Konstanze Plett stellte einige Ergebnissen ihrer Studie „Diskriminierungspotentiale gegenüber trans- und intergeschlechtlichen Menschen im deutschen Recht“ vor. Sie sei bei Erstellung der Studie selbst überrascht gewesen, wie verflochten das Recht in Bezug

Caren Marks erläuterte die Vorhaben der Bundesregierung

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auf Trans*- und Inter*-Themen sei. Es gebe immanente Diskriminierungspotentiale im Recht. Zwar sei das Personenstandsrecht aus der Sicht der Interessenverbände eher nachrangig gegenüber dem Operationsverbot. Sie habe jedoch festgestellt, dass das Personenstandsrecht „sozusagen das gesamte weitere Leben durchfließt“. Es betreffe Meldebehörden, Krankenkassen, die Sozialversicherung. „Das ist ein wüstes Geflecht an Vorschriften, die mit der Geburtsregistrierung verbunden sind.“ Als Beispiel für die Auslegungsschwierigkeiten beim Recht führte sie an, dass die Eintragung des Geschlechts von Neugeborenen bei einer „verständigen Auslegung der neuen Vorschriften“ im Licht von Trans*- und Inter*-Belangen eigentlich schon heute

unterbleiben müsse. In der Praxis sei das freilich nicht so. Ebenso sei es vorherrschende wissenschaftliche Meinung, dass die medizinischen Eingriffe an Neugeborenen schon nach dem geltenden Recht rechtswidrig seien. Es gehe also auch darum das geltende Recht durchzusetzen.

Eine relative Übereinstimmung

herrschte auf dem Podium darin, neben dem Recht auf Aufklärung, auch auf gesellschaftliche und politische

Veränderungen sowie bessere Aus- und Weiterbildung hinzuarbeiten.

Mari Günther sah angesichts einer

„aktuellen rechtlichen Situation, die erheblich dazu beiträgt, dass Inter*- Personen gefoltert und verstümmelt werden“, die Aufgabe des Rechts darin, „ein scharfes Schwert zu sein“. Es gehe um klare Verbote und Strafen. Zum Ende der Diskussion sagte Günther, dass die Kompetenz von Trans* und Inter*-Personen insgesamt stärker

einbezogen werden müsse: „Trans* und Inter*-Personen wissen offensichtlich, was sie brauchen, was ihnen hilft, wo Diskriminierung ist und wo sie beendet werden muss.“ Sie müssten daher „dringend eng und vielgestaltend in die Entwicklung einbezogen

werden“.

Publikumsfragen an die Teilnehmenden der Podiumsdiskussion

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IV. Panels

Panel 1

„Diskriminierungsfreier Umgang mit Geschlechtervielfalt in Unternehmen und Verwaltungen“

Teilnehmende:

Moderation: Caroline Ausserer, freie Journalistin

Impuls-Vortrag: Richard Köhler, Transgender Europe

Podium:

Heidi Holzhauser, Bundesagentur für Arbeit, Expertin für Chancengleichheit Daniela Wißmeier, Leitung SAP Development University

Dr. Claudia Schmidt, SAP Wiebke Fuchs, Projektmitarbeiterin für „Trans* in Arbeit“

Carlo Sauerbrei, Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit

Leo Yannick Wild, Trans* Job Mentoring von TransInterQueer e.V.

Impuls-Vortrag

Im Impulsreferat wies Richard Köhler auf Überschneidungen und Besonderheiten der Arbeitsmarktsituation von Inter*- und Trans*-Menschen hin. Besonders

intergeschlechtliche Menschen seien bereits während der Schullaufbahn von

„medizinischen Zwangsmaßnahmen“ betroffen, die zu schlechteren Abschlüssen, Lücken im Lebenslauf und somit schlechteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt führten.

Im Folgenden legte er den Schwerpunkt der Ausführungen auf die Situation von Trans*

Menschen. Köhler stellte mehrere Studien vor, die die besondere Betroffenheit von Trans* durch Arbeitslosigkeit, unfreiwilligen Arbeitsplatzverlust, schlechte Bezahlung, Verarmung und Einkommensnachteile nach Änderung des Geschlechts zeigen. Die

v. l. n. r.: Richard Köhler, Caroline Ausserer, Heidi Holzhauser, Daniela Wißmeier, Claudia Schmidt, Leo Yannick Wild, Carlo Sauerbrei, Wiebke Fuchs

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Daten stellten einen deutlichen Handlungsanreiz bzw. Handlungsdruck für Deutschland dar.

Köhler verwies zudem auf Erfahrungen in anderen Ländern, in denen gezielte, positive und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen für die Akzeptanz von Trans* Menschen deren Lebensqualität verbessert hätten. Außerdem führe demnach rechtliche Klarheit und Sicherheit zu weniger Diskriminierung. Für Unternehmen sei eine Kultur wichtig, die Geschlechtervielfalt wertschätze und dies in Unternehmensrichtlinien zu Diversität, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung ausdrücke. Der Erfolg von

Gleichstellungsmaßnahmen am Arbeitsmarkt hänge vor allem von der Qualität der Verfahren zur Änderung von Namen und Personenstand ab. Ohne diese Verfahren, die auf dem Selbstbestimmungsrecht des Individuums beruhen müssen, blieben

Bürger_innen- und Menschenrechte von Trans*-Menschen unvollständig. Besonders öffentliche Arbeitgeber_innen aber auch private Unternehmen sollten zudem in

Vergaberechtrichtlinien darauf abzielen, nur Auftragnehmende zu verpflichten, die eine Charta der Vielfalt hätten.

Podium

Wiebke Fuchs stellte das Projekt „Trans* in Arbeit“ vor. Dies habe sich durch die große Zahl verschiedener Akteur_innen ausgezeichnet, zum Beispiel Gewerkschaften,

Betriebsräte, Personalräte, Arbeitgeberverbände. In den Gesprächen sei es viel um gegenseitige Sensibilisierung gegangen. Entstanden seien daraus

Handlungsempfehlungen und Infomaterialen, die es Verantwortlichen in Unternehmen erleichtern sollten, sich für die Belange von trans*geschlechtlichen Menschen

einzusetzen. Der Prozess sei außergewöhnlich gewesen, weil diese Menschen sonst niemals zu diesem Thema zusammengekommen wären. Fuchs wies darauf hin, dass es schon eine Benachteiligung trans*geschlechtlicher Menschen sei, wenn etwa im

Bewerbungsprozess nicht die freie Wahl bestehe, ob ein Mensch sich outen möchte oder nicht. Außerdem könne eine Person, die damit beschäftigt sei, etwas zu verheimlichen, nicht mit voller Energie den Job gut machen.

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Carlo Sauerbrei hat die äußerliche Veränderung von Frau zu Mann „vor den Augen“ der Kolleg_innen vollzogen. Geholfen hätten ihm dabei seine Mitgliedschaft und der

Rückhalt in der Gewerkschaft sowie die Stellung als Personalratsmitglied. Er habe sich in der Gewerkschaft schon vorher für lesbisch-schwule Belange engagiert und

Gewerkschaftsseminare zur Vorbereitung des sogenannten Outing-Prozesses genutzt.

Nach der öffentlichen Bekanntgabe seiner Transition habe es offenen und

ausdrücklichen Zuspruch von Vorgesetzen gegeben. „Das hilft ungemein“, so Sauerbrei.

Es habe am Arbeitsplatz bei allen Fragen wie etwa Namensänderung bei der E-Mail oder Visitenkarten die Einstellung geherrscht „Was nicht verboten ist, ist erlaubt“. Damit sei das erledigt gewesen.

Heidi Holzhauser sagte, dass sie bei der Bundesagentur für Arbeit seinerzeit schon die Änderung der ‚Beauftragen für Frauenbelange‘ in ‚Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt‘ sehr begrüßt habe. Chancengleichheit für alle solle so normal wie möglich sein, da am Arbeitsmarkt eine ungeheure Vielfalt von Denkweisen, Arbeitshaltungen, Kompetenzen und Potentialen benötigt werde. Diese Haltung müsse gelebt werden und eine hohe Transparenz hergestellt werden. Es habe sich gezeigt, dass Unternehmen, die Vielfalt lebten, bessere Ergebnisse erzielten. Ganzheitliches Denken führe auch zu wesentlich besseren Produkten. Bezogen auf die Studienergebnisse aus dem Impulsreferat sagte sie, dass die Sensibilisierung für das Thema häufig wiederholt werden müsse, um die gewünschte Normalität im Umgang zu erreichen.

Leo Yannick Wild stellte das Projekt „Trans Job Mentoring“ vor. Inspiriert von einem Mentoring-Programm der Helmholtz-Gesellschaft sei dieses mit finanzieller

Unterstützung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld ins Leben gerufen worden. Das Programm habe elf Mentor_innen aus unterschiedlichen Bereichen wie Handwerk, Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Gesundheitswesen, die nicht zwingend eine eigene Erfahrung als Trans* mitbringen mussten. Im Kern gehe es in dem Programm um Wissenstransfer, so Wild. Dadurch könnten einfacher nächste Karriereschritte geplant werden. Ziel und wünschenswert sei es aber auch, Menschen zu erreichen, die sich durch oder nach einer Transition aus einer prekären Situation in ein gewünschtes Berufsfeld begeben wollten.

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Die Physikerin Claudia Schmidt hat die Transition als eine der ersten Personen bei SAP am Arbeitsplatz vollzogen und danach an den „Gender Transition Guidelines“ ihres Arbeitgebers mitgearbeitet. Beweggrund für die Mitarbeit an den Guidelines sei gewesen, anderen Mitarbeitenden, die vor einer Transition stehen, Informationen dazu geben, was in ihrer Situation alles getan werden müsse. Ihr habe damals die Betriebsärztin geholfen.

Aus der Erkenntnis, dass sie bei einem so großen Unternehmen wie SAP nicht die einzige sein könne, seien die Ideen für Guidelines entstanden. Sie gab an, dass bei SAP weltweit jedes Jahr ein Transitionsprozess starte. Neben einem für jede_n im Unternehmen einsehbaren Informationspapier gebe es auf der ganzen Welt flankierende Maßnahmen, etwa lokale Ansprechpartner_innen für die Personalabteilungen. So könne das Ganze auch mit erfahrenen Menschen begleitet werden.

Daniela Wißmeier berichtete, dass die Transition von Schmidt 2006 den Anstoß zur Frage gegeben habe, wie Führungskräften und Mitarbeiter_innen Hilfestellung für einen solchen „Fall“ gegeben werden könne. Dabei gehe es unter Beteiligung aller Abteilungen um sehr praktische Dinge, wie etwa das Verhalten im Team. Das daraus entstandene Papier sei inzwischen weltweit im Einsatz, die dazu gehörigen Prozesse seien im

Unternehmen fest verankert. Es gebe beispielsweise eine Knowledge Base, Hinweise zur rechtlichen Situation und Listen mit Ansprechpartner_innen. Ziel sei, für einen frühen Austausch und Unterstützung zu sorgen und mit allen ins Gespräch zu kommen und zu bleiben – auch, wenn es negative Reaktionen gebe. Sie berichtete ebenfalls von

kulturellen Unterschieden. So hätten in den USA die Kolleg_innen „die Aufregung“ über das Thema überhaupt nicht verstanden, weil es für sie nicht neu gewesen sei.

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Diskussion

In der Diskussion wurde kritisiert, dass Inter* Themen nicht behandelt oder bedacht wurden. Es sei um binäre Geschlechtsentwürfe gegangen. Es wurden mehrere Beispiele konkret erfahrener Mehrfach-Diskriminierung genannt. Kritisch gesehen wurde teils die Herangehensweise, keinen Unterschied beim Geschlecht zu sehen oder zu machen, da die Realität der Diskriminierung zu akzeptieren sei. Viel Zuspruch gab es für eine Aussage von Claudia Schmidt: Die für die Veranstaltung gewählten Hinweise an den Toiletten seien eine „wunderbare neue Idee“ – die Schilder zeigten statt eines Geschlechtssymbols die Ausstattung der Räume.

Handlungsempfehlungen

• Ein Verbandsklagerecht bzw. eines der Antidiskriminierungsstelle im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

• Klarere Verankerung des Rechtsschutzes für Trans* und Inter*-Menschen im AGG

• AGG als verbindlicher Teil der DIHK-Prüfungen, Schulungen durch zertifizierte Expert_innen

• Möglichst verpflichtende Trainingsprogramme und Schulungen für Mitarbeitende der Arbeitsvermittlung zur Sensibilisierung und Umgang mit trans* Personen bei der Arbeitssuche

• Guidelines in Unternehmen für den Umgang mit trans* Menschen, Transitionen etc.

• Belohnung von Offenheit von Geschlechtervielfalt in Unternehmen, z.B. um öffentliche Förderungen zu erhalten

Diskussion im Panel 1

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Panel 2

„Geschlechtervielfalt in der Bildung – Bewusstseinserweiterung durch Berücksichtigung von Trans* und Intergeschlechtlichkeit in Materialien und Unterricht“

Teilnehmende:

Moderation: Tuğba Tanyılmaz, Initiative Intersektionale Pädagogik (I-Päd) beim MRBB

Impuls-Vortrag: Dr. Dan Christian Ghattas, Empowerment für Inter* (TrIQ e. V.), OII Deutschland/IVIM

Podium:

Ammo Recla, Aufklärungsprojekt bei ABqueer e. V., Bildungsinitiative QUEERFORMAT

Conny Hendrik Kempe-Schälicke, Koordination der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt“, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin

Melanie Bittner, Erziehungswissenschaftlerin und Gender-Trainerin, Autorin der Studie

"Geschlechterkonstruktionen und die Darstellung von LSBTI in Schulbüchern"

Ben Liehr, Schüler_innenperspektive

Impuls-Vortrag

Im Impuls-Vortrag stellte Dan Christian Ghattas fest, dass es nur sehr wenige entpathologisierende wissenschaftliche Publikationen zum Thema Trans* und Intergeschlechtlichkeit gebe. Aus Schulungen mit Lehrkräften gehe hervor, dass nur wenig Wissen über das Thema vorhanden sei. Das Wissen bestehe besonders im

biologischen Blick darauf, und darauf Trans* und Intergeschlechtlichkeit vor allem als Abweichung von der Norm zu sehen. Die Vorstellungen würden durch ständige

Wiederholung verfestigt und wirkten sich so nachhaltig auf die Ansichten der Lehrkräfte aus. Obwohl die Realität anders aussehe, würden viele Lehrkräfte denken, dass sie keinen Kontakt zu Trans* oder Inter* Personen hätten.

Auf dem Podium v. l. n. r.: Tugba Tanyilmaz, Ben Liehr, Dan Christian Ghattas, Melanie Bittner, Ammo Recla, Conny Hendrik Kempe-Schälicke

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Wichtig sei für Trans* und Inter*-Kinder und Jugendliche die Unterstützung durch Lehrkräfte. Sie sollten ihre eigene Lebensrealität auch in den Lehr- und Lernmaterialien wiederfinden. Als „Good-Practice-Kriterien“ für Unterrichtsmaterialien nannte Ghattas die Orientierung auf die Lebenswelt und Menschenrechte, außerdem Ent-

Pathologisierung, Intersektionalität, Partizipation und Empowerment. Als positives Beispiel erläuterte Ghattas die rechtlichen Regelungen in Malta.

Podium

Ben Liehr bestätigte aus Schüler_innenperspektive die Darstellungen aus dem Impuls- Vortrag anhand der eigenen Schulerfahrung. In keiner seiner Schulen habe es

Ansprechpersonen gegeben, alle Lehrkräfte seien überfordert gewesen. Im Schulalltag herrsche viel Unwissenheit. Die meisten Diskriminierungen habe Liehr nicht aufgrund der Trans*Identität erlebt, sondern wegen der Roma-Identität. Liehr habe sich selbst entschieden, das Thema Geschlechtervielfalt in einem Referat aufzugreifen, wobei die Ablehnung der Mitschüler_innen groß gewesen sei.

Melanie Bittner stellte die Ergebnisse ihrer Studie „Geschlechterkonstruktionen und die Darstellung von LSBTI in Schulbüchern“ vor. Auch sie bestätigte die Ausführungen von Liehr und Ghattas. Nur in einem untersuchten Biologiebuch sei im Kapitel zur

Sexualerziehung „Intersexualität“ ausdrücklich erwähnt und begrifflich erklärt worden.

Die ebenfalls in diesem Buch vorhandene Definition von „Transvestit“ kann nicht als Thematisierung von Trans* bezeichnet werden. Das Geschlecht werde sonst stets binär durch eindeutige und häufig stereotype Codes konstruiert. Die immer noch weit verbreitete Diskriminierung von Trans* und Inter* werde nicht thematisiert.

Diskriminierung komme höchstens mit Verweis auf andere Länder und historische Kontexte in Bezug auf Homosexualität vor, wodurch anhaltende Diskriminierung negiert und verharmlost wird.

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Ammo Recla stellte dar, wie Nichtregierungsorganisationen (NGO) damit umgehen, dass Unterrichtsmaterialien Geschlechtervielfalt nicht thematisieren. Es werde Material gesammelt und selbst geeignetes Material erstellt. Als Bausteine für die Fortbildungen von Lehrkräften beschrieb Recla, die Wissensvermittlung, Sensibilisierung und die Klärung von Begriffen. Außerdem müsse Trans*/Inter* zwar auch als

Querschnittsthema etabliert werden, sollte aber auch als spezielle Unterrichtseinheit bestehen bleiben. Schulbuchverlage müssten einbezogen und für das Thema gewonnen werden.

Conny Hendrik Kempe-Schälicke schilderte, wie Schulmaterialien vielfältiger gestaltet werden können. Es müsse zunächst das Verständnis in Verwaltungen und Schulen gefördert werden. Dazu sollte es Fortbildung für pädagogische Fachkräfte und

Schlüsselpersonen geben und das Thema in die Lehramtsausbildung einbezogen werden.

Zwar existierten gesetzliche Vorgaben, dass Lehrmaterialien nur eingeführt werden dürfen, wenn sie nicht diskriminierend seien. Die Realität sehe aber anders aus. In Berlin sind die Rahmenlehrpläne für die Klassen 1 - 10 überarbeitet worden: In den neuen Lehrplänen werde das Wortpaar „Schülerinnen und Schüler“ erstmals so definiert, dass auch Geschlechtervielfalt abgedeckt sei. Trans* und Inter* bzw. die übergreifenden Themen Geschlecht, Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck tauchen explizit als Themen z. B. in Biologie und Geschichte, als Querschnittsthemen jedoch für alle Fächer auf.

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25

Diskussion

In der Diskussion ging es um die Frage, wie Lehrkräfte dazu bewegt werden könnten, vielfältige Materialien einzusetzen. Kempe-Schälicke schlug die Institutionalisierung von

Fortbildungen zum Thema vor. Die pädagogischen Fachkräfte müssten das Thema von vielen Seiten kennen lernen, zur Zielgruppe kämen die Materialien möglicherweise am besten mit einer Top-Down-Strategie. In der Frage, wie mit

Lehrkräften umgegangen werden soll, die sich ihrer Verantwortung entziehen, verwies Bittner auf die Verantwortung der Ministerien für die Integration der Themen in die Ausbildung, Lehrpläne und Schulbücher. Sie plädierte auch dafür, diejenigen zu bestärken, die schon gute Arbeit leisten. Ghattas sprach sich dafür aus, dass die Bundesregierung sich stärker für das Thema einsetzen solle, auch wenn Bildung Ländersache sei. Nach der Rechtschreibreform sei es kein Problem gewesen, alle

Schulbücher komplett auszutauschen, das sollte beim Thema Antidiskriminierung auch möglich sein, so Ghattas.

Handlungsempfehlungen

• Trans* und Inter* müssen Querschnittsthema in allen Fächern werden

• Überarbeitung von Rahmen-Lehrplänen

• Antidiskriminierung muss Bestandteil des Lehramtsstudiums werden

• Verbesserung der rechtlichen Grundlagen für Klagemöglichkeiten beim Diskriminierungen in Schulmaterialien

Schulbuchverlage müssen für Thematik gewonnen werden

Diskussion im Panel 2

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Panel 3

„Sensibilisierung von Mediziner_innen für Intergeschlechtlichkeit“

Teilnehmende:

Moderation: Thomas Kugler, KomBi - Kommunikation und Bildung,

Bildungsinitiative QUEERFORMAT Impuls-Vortrag: Manuela Tillmanns, M.A. Sonderpädagog_in und

Sexualwissenschaftler_in Universität Köln

Podium:

Dipl.-Päd. Claudia Kittel, Freie Universität Berlin/Childhood Studies and Children's Rights

Dr. phil. Dipl.-Psych. Katinka Schweizer, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Lucie Veith, Intersexuelle Menschen e.V. und Mitglied der Expert_innenkommission der ADS „Gleiche Rechte – Diskriminierung aufgrund des Geschlechts“

Ev Blaine Matthigack, Bundesdeutsche Vertretung der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (IVIM)/Organisation Intersex International (OII)

Impuls-Vortrag

Im Impuls-Vortrag erklärte Manuela Tillmanns zunächst die Terminologie: „Disorder of Sex Development“ (DSD) sei ein veralteter Begriff, heute werde öfter von „Diverse Sex Development“ gesprochen. Auch „Intersexualität“ sei überholt, die Bezeichnung lasse vermuten, dass es sich um eine Form der Sexualität handele. Stattdessen sollte

„Intergeschlechtlichkeit“ oder „Inter*“ benutzt werden. Im Gegensatz zu DSD, stehe bei Inter* oder Intergeschlechtlichkeit der Mensch im Vordergrund. Der Begriff

„uneindeutiges Geschlecht“ sei ebenfalls kritisch zu sehen, da er eine bipolar-

strukturierte Weltsicht reproduziere. Jedes Geschlecht sei erst einmal eindeutig. Die Sensibilisierung von Mediziner_innen für die Sprache habe eine hohe Bedeutung, weil sie maßgeblich das damit verbundene Handeln beeinflusse. Tillmanns zählte die Formen der geschlechtszuweisenden und vereindeutigenden Operationen und Behandlungen

v. l. n. r.: Manuela Tillmanns, Ev Blaine Matthigack, Katinka Schweizer, Claudia Kittel, Lucie Veith, Thomas Kugler

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bei Säuglingen und bei Kindern auf (Klitorektomie, Anlegen einer Neovagina,

Gonadektomie, Hormonsubstitution). Diese seien oft sehr traumatisierend und hätten schwerwiegende Auswirkungen auf das weitere Leben der Betroffenen. Was eine

Operation für intergeschlechtliche Menschen bedeute, werde in der Gesellschaft und der Medizin nicht besprochen.

Deutlich wurden die Auswirkungen in einem gezeigten Film, in dem eine betroffene Person über die Erfahrungen mit Mediziner_innen sprach (Vorgeführtwerden, Isolation, Verlust der Gebärfähigkeit, posttraumatische Belastungsstörungen).

Podium

Claudia Kittel hob hervor, dass Kinder aus rechtlicher Sicht eigenständige

Rechtssubjekte seien. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibe Eltern vor, im Sinne des Kindeswohls zu handeln. Daher müsse man immer fragen, inwieweit das Kind in die Entscheidungen eingebunden werden müsse. Das Kindeswohl sei nur zu ermitteln, wenn die betroffene Person Gehör finde, im Falle einer Operation im Säuglingsalter werde das verwehrt. Kittel führte weiter aus, in Deutschland werde von „Sorgerecht“ der Eltern gesprochen, der international verwendete Begriff „Erziehungsverantwortung“ sei passender.

Katinka Schweizer sah in den medizinischen Möglichkeiten den eigentlichen Auslöser für Operationen. Dadurch entstehe der Wunsch nach Vereinfachung und

Kategorisierung. In der Medizin entstehe so das Problem eines Handlungs- und

Normierungsdrucks. Für diesen Umstand müssten die Beteiligten sensibilisiert werden.

Ev Blaine Matthigack erläuterte, dass die Normierung des uneindeutigen Geschlechts und die damit zusammenhängenden Operationen, die in den 1950er-Jahren in den USA begannen, heute noch immer prägend seien. Diese unterstützten die existierende binäre Vorstellung von Geschlecht. Medizin und Gesellschaft müssten für dieses Problem sensibilisiert werden. Die DSD-Nomenklatur gelte noch heute und verdeutliche die Definitionsmacht von Mediziner_innen über intergeschlechtliche Menschen.

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Lucie Veith sagte, dass Eingriffe bei intergeschlechtlichen Menschen keine Heileingriffe, sondern immer Versuche von Normierungen seien. Sie betonte, dass es notwendig sei zu verdeutlichen, über was eigentlich geredet werde: Mediziner_innen genössen eine hoch angesehene gesellschaftliche Stellung und ein Vertrauen, das sie aber missbrauchten. Es fehle an staatlicher Kontrolle und klaren Weisungen, was sie dürften und was nicht.

Mediziner_innen müssten für ihr Handeln haften.

Diskussion

In der Diskussion ging es neben rechtlichen Aspekten auch um den Umgang von Mediziner_innen mit Betroffenen. Es gebe Defizite in der Kommunikation, die Sprache der Mediziner_innen störe

intergeschlechtliche Menschen und müsse daher verständlicher werden. Es wurde von Mediziner_innen darauf hingewiesen, dass hinter dem Agieren der Kolleg_innen ein „Machbarkeitswahn“ stecke, es aber in der Ärzteschaft auch viel Unwissenheit gebe.

Aus dem Publikum wurde bemängelt, dass keine Mediziner_innen auf dem Podium saßen, wodurch nur eine bestimmte Gruppe der Gesellschaft miteinander rede und dadurch das „Andere“ und das „Besondere“ an der eigenen Gruppe verstärke.

Handlungsempfehlungen

• Gesetzliches Verbot von Operationen, zu denen keine Zustimmung der betroffenen Personen vorliege

Diskussion im Panel 3

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• Selbstverpflichtung der Mediziner_innen, keine geschlechtszuweisenden Operationen an nicht einwilligungsfähigen, ungefragten oder unaufgeklärten Personen durchzuführen

• AGG-Reform bzw. -Erweiterung: Schutz von Patient_innen vor Diskriminierung durch die Medizin; Forderung von Verbandsklagerecht

• Runder Tisch mit Mediziner_innen

• Peer-Involvement: Keine Beratung ohne Betroffenenexpertise und Einsetzten von Ombudspersonen zur Begleitung von Eltern und zur Zusammenarbeit mit der Peer- Group

• Transdisziplinäre Kompetenzzentren unter Einbeziehung von Selbstorganisationen

• Verständnis von intergeschlechtlichen Kindern als Rechtssubjekte (Partizipationsrechte, Recht auf Information)

• Überarbeitung/Reform der medizinischen Standards of Care

• Informations- und Beratungsstellen in den Bundesländern

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Panel 4:

„Sensibilisierung von Mediziner_innen für Trans*

Teilnehmende:

Moderation: Arn Sauer, Experte für Gender Mainstreaming/Diversity Impuls-Vortrag: Dr. phil. Dipl.-Psych.

Timo O. Nieder, Leiter der

Spezialambulanz für sexuelle Gesundheit und Transgender Versorgung Institut für Sexualforschung und Forensische

Psychiatrie Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

Podium:

Maria-Sabine Augstein, Rechtsanwältin

Mari Günther, Vorstand Bundesverband Trans*

Dr. med. Christoph Schuler, Facharzt für Allgemeinmedizin Katie Wiedner, TransKinderNetz (TRAKINE)

Devin Feiner, Trans*Person zu Erfahrung mit medizinischer Versorgung

Impuls-Vortrag

Timo Nieder kritisiert in seinem Impuls-Vortrag über den medizinischen und

psychotherapeutischen Umgang mit Transgeschlechtlichkeit die Grundannahmen der Disziplinen. Diese gingen von heteronormativer Zweigeschlechtlichkeit und einer notwendigen Übereinstimmung von Empfinden und Körper aus. Die medizinische und therapeutische Praxis im Umgang mit Trans* sei von Pathologisierung und Ablehnung geprägt. Es gebe zwei Debattenstränge: Bei der Ent-Pathologisierung gehe es darum, medizinische Behandlungen zu ermöglichen, ohne Transgeschlechtlichkeit als

Krankheitsbild zu fassen. Im zweiten Komplex Selbstbestimmung der „Patient_innen“

gegen die Angst der Mediziner_innen vor Fehlentscheidungen solle ein Verhältnis auf Augenhöhe geschaffen werden, in dem Mediziner_innen und Trans*-Menschen gemeinsam über Bedürfnisse und Behandlungen sprechen könnten.

v. l. n. r.: Timo O. Nieder, Maria-Sabine Augstein, Katie Wiedner, Arn Sauer, Devin Feiner, Mari Günther, Christoph Schuler

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Die Behandlungs- und Kassenpraxis sei von pathologisierenden Diagnosen in internationalen Klassifikationssystemen überlagert. Diese seien auschlaggebend für operative wie medikamentöse Behandlungen. Ziel sollte es sein, Geschlecht und insbesondere Transidentitäten in ihrer Vielfalt anzuerkennen. Das bedeute einen Wechsel von Fremdbestimmung zu Selbstbestimmung und vom Fokus auf Transition hin zu einem ganzheitlichen Verständnis von Trans*-Gesundheit.

Podium

Maria-Sabine Augstein verwies auf das Spannungsverhältnis zwischen

pathologisierender Diskriminierung und der gleichzeitigen Notwendigkeit von

Behandlungen, die von Krankenkassen übernommen werden. Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität seien unterschiedlich und voneinander unabhängig. Insbesondere Menschen mit transsexueller Vergangenheit seien oft zusätzlich von Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung betroffen. Transsexuelle Jugendliche träfen auf Ablehnung ihrer Eltern und des medizinischen Fachpersonals. Dadurch erhielten sie nicht früh genug die Anerkennung, die sie brauchten und auch nicht die Unterstützung, die in dieser Phase so wichtig sei.

Katie Wiedner griff die Probleme von Trans* Kindern und Jugendlichen auf und kritisierte die vorgeschriebenen Altersgrenzen für Hormonbehandlungen. Die therapeutische Anerkennung sei mit einem enormen zeitlichen Aufwand und bürokratischen Hürden verknüpft. Trotz der Bedeutung einer frühen

Hormonbehandlung dauerten diese Prozesse oft bis zu 15 Jahre. Diese diskriminierende Praxis betreffe auch die Eltern. Ihnen werde unterstellt, „Schuld“ an der vermeintlichen Identitätsstörung zu sein. Die Unsicherheit der Therapeut_innen werde auf die

Patient_innen und deren Eltern abgewälzt.

Devin Feiner berichtete hierzu aus seiner persönlichen Erfahrung. Er bestätigte die diskriminierende Praxis von Mediziner_innen und Therapeut_innen. Der Zugang zu hormonellen Behandlungen sei als Jugendlicher fast unmöglich, der Weg dorthin von

(32)

32

Desinformation, übergriffigen Fragen und Situationen geprägt. Fehlendes Informationsangebot und fehlende Anlaufstellen verstärkten die Entmutigung.

Mari Günther betonte, dass es einen Verhaltenskodex für Mediziner_innen geben müsste, der einen einheitlichen Umgang mit Trans* Personen gewährleiste.

Bevormundung und Diskriminierung könne so entgegengewirkt werden. Es sei wichtig, Angebote zu schaffen, die es Trans* Menschen ermöglichten, sich über die eigene

Transition hinaus mit ihrer Geschlechtsidentität auseinander zu setzen. Die bisherigen Beratungsressourcen würden zum Großteil verbraucht, um medizinische und

bürokratische Hürden zu überwinden.

Christoph Schuler sagte, dass viele der Probleme an der mangelhaften

Auseinandersetzung von Mediziner_innen mit dem Thema liegen. Von der universitären Ausbildung bis hin zur Handhabung der entsprechenden diagnostischen Leitlinie zum Umgang mit Trans*Patient_innen fehle es an Sensibilisierung und Wissen. Komplexe Regelungen und fehlende Flexibilität führten dazu, dass Mediziner_innen häufig nicht unterstützten, sondern Angst hätten, etwas falsch zu machen. Dabei sei vor allem die Initiative der Ärzt_innen selbst gefragt.

Diskussion

In der Diskussion wurde nochmals darauf hingewiesen, dass die Pathologisierung von

Transgeschlechtlichkeit gleichzeitig Ursache und Ausdruck diskriminierender Behandlungspraktiken sei. Die

Vorbehalte hätten keine empirische Evidenz und produzierten strukturell diskriminierende Systeme (Alltagstest, Begutachtungsverfahren nach dem TSG). Die fehlende Anerkennung

transgeschlechtlicher Identitäten und Diskriminierung führten dazu, dass der

Diskussion im Panel 4

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allgemeinen Gesundheitsversorgung aus Angst vor Diskriminierung misstraut und diese vernachlässigt werde. Außerdem wurde auf bestehende Hürden bei

Hormonbehandlungen hingewiesen. Das führe dazu, dass Betroffene auf irreguläre Märkte und Produkte ausweichen müssten. Eltern von Trans* Kindern und Jugendlichen würden allein gelassen. Vor allem Mütter würden mit Unterstellungen konfrontiert und zum Teil mit Kindesentzug bedroht. Auf das Thema Mehrfachdiskriminierung (z.B.

Trans* mit Behinderung, Trans* of Color) wurde am konkreten Beispiel von Trans*

Flüchtlingen, die keinen Zugang zum Gesundheitssystem erhalten, hingewiesen.

Handlungsempfehlungen

• Transsexualität darf keine pathologisierende Diagnose sein, nur unterstützende Therapien ohne Zwang

• Klare diskriminierungsfreie Behandlungsrichtlinien, die partizipativ und unter Einbezug von Expert_innen-Wissen erstellt werden müssen

• Einrichtung von Kompetenzzentren, die auf Augenhöhe beraten, Förderung von Peer-Beratungs- und -Anlaufstellen

• Der Leistungskatalog der Krankenkassen muss neben Hormonbehandlungen bzw.

genital- und geschlechtsangleichenden Operationen auch alle weiteren Maßnahmen enthalten, die für ein möglichst diskriminierungsfreies Leben notwendig sind

(Adamsapfelkorrekturen, Epilation auch von Kosmetiker_innen, Penisplastiken etc.).

• Aus- und Fortbildung für Mediziner_innen und Therapeut_innen und Einbeziehung Erfahrungen aus dem Peer-Bereich

Applaus nach Vorstellung der Handlungsempfehlungen

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V. Anlagen

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Grußwort von Christine Lüders auf der Fachtagung der Antidiskriminierungsstelle zur rechtlichen Situation von trans* und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland

07.10.2015

Liebe Teilnehmende!

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Marks, sehr geehrter Herr Agius,

liebe Fachleute und Gäste!

Vor etwas mehr als vier Jahren gab es in einem kleinen, katholischen Zwergstaat eine Revolution: Das Verbot von Ehescheidungen wurde nach einem Volksentscheid aufgehoben. Die Rede ist von Malta, und das kleine Land war das letzte in der EU, das sich in diesem Bereich modernen Zeiten anpasste.

In diesem Jahr, 2015, gelang Malta geradezu ein Quantensprung. Ein neues Gesetz sichert trans* und intergeschlechtlichen Menschen Rechte zu, die weit über die anderer Länder hinausgehen.

Dieses "Gesetz über Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmale" wird zu Recht als "revolutionär" und "das fortschrittlichste der Welt" gelobt. Es ermöglicht es allen

Einwohner_innen Maltas, ihre Geschlechtsidentität rechtlich anerkennen zu lassen: Ohne vorherige medizinische Diagnose. Ohne medizinische Behandlung. Ohne vorgehende Operationen. Ohne Zwangsscheidungen oder gar Zwangssterilisationen. Es gibt kein Mindestalter und keine Wartezeit dafür. Außerdem verbietet das Gesetz, intergeschlechtliche Babys oder Kinder zu operieren, damit sie klarer "Mädchen" oder "Jungen" zugeordnet werden können. Das ist erst erlaubt, wenn sie ihr Einverständnis geben können.

Liebe Anwesende, warum gelingt dies einem Land wie Malta – und dem Rest Europas nicht?

Wir werden darauf heute Antworten bekommen. Wir werden einen Überblick über die rechtliche Situation von trans* und intergeschlechtlichen Menschen erhalten. Wir werden diskutieren, was zu tun ist, und wir werden ganz konkret auf Handlungsempfehlungen hinarbeiten.

Dies ist die erste Tagung dieser Größe zu diesen Themen in Deutschland. Darauf sind wir ein wenig stolz und damit verbinden wir viele Hoffnungen: Wir wollen Diskriminierungen und Ausgrenzungen von trans* und intergeschlechtlichen Menschen sichtbar machen. Wir wollen sie zu einem Thema

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machen, das weit über diesen Tag hinausgeht. Ich freue mich, dass wir heute die besten Fachleute begrüßen dürfen, die es in den anstehenden Themenbereichen gibt:

Allen voran unseren Keynote Speaker Silvan Agius, der maßgeblich an der Gestaltung des maltesischen Gesetzes beteiligt war. Dann unser hochkarätiges Podium – sehr geehrte Frau

Staatssekretärin Marks, sehr geehrte Frau Augstein, sehr geehrte Frau Prof. Plett, sehr geehrte Mari Günther, sehr geehrter Herr Dr. Wunder! Von einer solchen Riege an Expert_innen können wir nur das Beste erwarten. Genauso hochkarätig geht es am Nachmittag in den Panels weiter – alle Teilnehmenden der Panels begrüße ich genauso herzlich.

Ich begrüße auch die Teilnehmenden unserer Expert_innenkommission gegen

Geschlechterdiskriminierung unter Vorsitz von Frau Prof. Allmendinger und Herrn Wowereit. Die Kommission wird sich hier heute informieren, um im Rahmen ihrer morgigen abschließenden Sitzung Handlungsempfehlungen zur Situation von trans* und intergeschlechtlichen Menschen am

Arbeitsplatz zu entwickeln. Wir sind schon sehr gespannt - und erhoffen uns hiervon einen zusätzlichen Schub, um die Debatte in Gang zu halten.

Lassen Sie mich kurz etwas zu den Themen der Fachtagung sagen: Manche fragen sich, ob es sinnvoll ist, die rechtliche Situation von trans* und intergeschlechtlichen Menschen in einem Treffen

zusammenzufassen. Sind das nicht ganz verschiedene Herausforderungen? Ja und nein.

Ja: Denn unter anderem im medizinischen Bereich geht es um völlig andere Problemlagen. Das ist uns absolut klar. Wir haben dem Rechnung getragen und bieten daher verschiedene Panels zu diesen Bereichen an. Und ja, es geht hier nicht nur um zwei unterschiedliche Gruppen. Es geht um vielfältige Menschen mit verschiedenen Interessen und Erfahrungen, mit unterschiedlichen Identitäten und Selbstbezeichnungen.

Dennoch ist es aus unserer Sicht richtig, die Situation von trans* und intergeschlechtlichen Menschen in einer gemeinsamen Tagung anzugehen: Denn es handelt sich bei trans* und intergeschlechtlichen Personen um Menschen, die in besonderer und oftmals besonders extremer Weise von

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts betroffen sind. Viele hier, auch im Publikum, haben damit ihre Erfahrungen gemacht. Die Probleme reichen über Diskriminierungen hinaus: So wird noch viel zu häufig die eigene Identität, der eigene Geschlechtsausdruck als "krank" gewertet. Und auch die Erfahrungen mit Gewalt sind mitunter enorm.

Und: Es handelt sich hier um Gruppen, deren Probleme leider oftmals von einer Mehrheit als so randständig begriffen werden, dass ihre Stimmen kaum gehört werden. Es fehlt an Forschung, es

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fehlt an politischen Initiativen – die neue Interministerielle Arbeitsgruppe "Intersexualität/

Transsexualität" ist hier eine rühmliche Ausnahme.

Es fehlt vielleicht auch nach wie vor noch an Vernetzung und wir hoffen, dass diese Tagung einen Beitrag dazu leistet, dass sich dies ändert. Denn: So unterschiedlich und vielfältig trans* und intergeschlechtliche Menschen sind, so wichtig ist es doch, gemeinsam auf Veränderungen hinzuarbeiten und dafür Bündnisse zu schließen.

Liebe Teilnehmende, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat 2015 zum Themenjahr gegen Geschlechterdiskriminierung erklärt. Das Motto "Gleiches Recht. Jedes Geschlecht." haben wir mit Bedacht gewählt. Denn es geht, das muss ich Ihnen nicht erklären, um weit mehr als nur

Diskriminierungen von "Frau" oder "Mann". Aber man muss in der Öffentlichkeit immer wieder deutlich fragen: Warum wird stoisch an den Kategorien "Mann" und "Frau" festgehalten, warum werden diese Kategorien zur Grundlage der Wahrnehmung gemacht? Ja: Was bewegt uns, nicht nur jede Person in dieses Zweiersystem einzuordnen, sondern ihr auch noch bestimmte Eigenschaften und Fähigkeiten zuzuschreiben? Diese Kategorisierung ist eine der Grundlagen für die

Diskriminierung aller Geschlechter und Geschlechtsidentitäten, liebe Teilnehmende.

Es gibt also zahlreiche gute Gründe für diese Tagung und ich freue mich auch sehr über das große Interesse. Wir wollen nachhaltig Bewegung in die Sache bringen – und ich freue mich, dass Silvan Agius jetzt den Anfang macht und uns berichtet, was wir und der Rest Europas von Malta lernen können. Vielen Dank! Ich wünsche uns allen einen spannenden und ergebnisreichen Tag!

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Berlin, 07 October 2015

Possible Lessons for Germany: The rights of trans and intersex people in Europe and beyond Silvan Agius

Dear colleagues, Good morning!

It is a great honour to be here and be able to share with you my knowledge and views with regard to the European legislative framework as it relates to trans and intersex people, the situation in

Germany as I understand it, as well as possible lessons that can be learnt from other jurisdictions with regard to specific laws and policies guaranteeing the human rights of trans and intersex people.

Before moving on to discuss the topics outlined, I take this opportunity to commend the work of the Federal Antidiscrimination Agency – FADA. Over the years, it has raised attention to trans and intersex people’s rights, and also provided these people with a platform to voice their experience of discrimination and call for change.

For example, I remember how two years ago, ILGA-Europe and Transgender Europe jointly hosted a European roundtable on legal gender recognition of trans people here in Berlin. That roundtable brought together some 30 governmental and civil society experts as well as political exponents to discuss the latest developments in the field with a view of improving domestic legislation and policies.

On that day, FADA did not only provide us with free access to a beautiful meeting room within its own office building, but it also took that opportunity to issue a press release calling for an “end [to]

gender-adjusting surgeries on intersex infants” in Germany.

Indeed, in relation to the law that had just been passed to regulate the registration of intersex newborns, Mrs Christine Lüders, FADA Director, pointed out the need for further action by stating:

“I hope that the German government will use the next legislative term to examine the corresponding Acts more closely and to draw the necessary conclusions. To this end, their objective has to be a legislation which prevents any discrimination and violence against trans* and intersex people. Especially not absolutely necessary sex-adjusting surgeries on children who are not able to give their informed consent, should be prohibited.”

This event today shows FADA’s continued commitment to this human rights call. Yet on a more sober note, it also marks the fact that as yet the German government has not been responsive on this matter. Indeed, two years have gone by with little or no progress at all.

A quick reflection on the current situation in Germany will make apparent that unlike a number of other jurisdictions in Europe where in recent years legislation has been improved through the legislative process; in this country, it is only through litigation that trans people have managed to

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