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Er enthält überwiegend Funde aus dem von ihm selbst frei¬ gelegten Schatzhaus der Achämeniden, das einstmals mehr als hundert Räume umfaßte^

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Nach den Funden ün Schatzhaus von Persepohs

Von Walthee Hinz, Göttingen

Nach Band I des Persepohs-Grahungsherichtes, der 1953 erschienen

und in Band 104 dieser Zeitschrift (S. 490—2) besprochen worden ist,

legt Eeich F. Schmidt jetzt in ebenso mustergültiger Weise den zweiten

Band vor. Er enthält überwiegend Funde aus dem von ihm selbst frei¬

gelegten Schatzhaus der Achämeniden, das einstmals mehr als hundert

Räume umfaßte^. Diese Funde waren schon in Band I jeweils in Zusam¬

menhang mit den dort beschriebenen Baulichkeiten erwälmt worden;

im jetzt erschienenen Band II werden die Funde nach Sachgruppen

eingehend behandelt. Die Querverbindung stellt der Index der Field

Numbers (S. 141 —157) her. Den Hauptteil des — wiederum wunderbar

ausgestatteten — zweiten Bandes nehmen die Funde auf der Terrasse

von Persepolis ein (im Text die Seiten 1 bis 114). Daran schließt sich

(S. 117—123) der Bericht über den achämenidischen Friedhof bei der

Persepolis-Quelle. Im Anhang finden sich Analysen verschiedener Sub¬

stanzen (Glas, Blaustein, Metalle, Textilien).

Innerhalb des Hauptteiles nehmen E. F. Schmidts Beschreibung und

Kommentierung der Siegel und Siegelabdrucke großen Raum ein

(S. 4—49); hierauf sei weiter unten näher eingegangen. In dem folgenden

Unterabschnitt ,, Verschiedene beschriftete Objekte" wird unter anderen

ein Gegenstand aus sogenanntem ägyptischem Blaustein veröffentlicht,

mit einer altpersischen, elamischen und babylonischen Inschrift des

Dareios. Ähnliche Funde hatte bereits E. Heezfeld {Altpersische

Inschriften, Berlin 1938, S. 23) bekanntgemacht und als Türknäufe

angesprochen. Nach E. F. Schmidt handle es sich vielmehr um Wand¬

pflöcke (wall pegs). Leider gibt die Inschrift ,, Stift aus Blaustein, am Hofe

des Königs Dareios verfertigt" keinen Aufschluß darüber, wozu ein

solcher altpersischer mayuha (neupersisch mih) denn nun eigentlich

benutzt worden ist.

1 Erich F. ScHmuT: Persepolis II. Contents of the Treasury and other

Discoveries. (The University of Chicago — Oriental Institute Publications.

Volrune LXIX.) Chicago 1957, 2», xx + 166 Seiten, 89 Tafeln, 29 Abbildungen

im Text. — Der vorliegende Beitrag war als Rezension gedacht, wuchs sich

aber zu einem kleinen Aufsatz aus.

(2)

Der auf Inschriften erpichte Forscher muß sich in der Hauptsache auf

Band III vertrösten lassen. Immerhin findet er in Band II sowohl die

Fundament-Urkunden des Xerxes als auch dessen berühmte Daiva-

Inschrift in hervorragender Lichtbildwiedergabe, beide ihrem Inhalt

nach bereits bekannt. Von der elamischen Fassung der Daiva-lmchrift

(XPÄ) fehlt auch in Persepolis II ein großes Stück ; dieses wurde inzwi¬

schen erfreulicherweise von dem Kultusbeauftragten der iranischen

Regierung in Persepolis, Herrn 'Ali SÄMi, ans Licht gezogen und G. G.

Cameron bei dessen Iranaufenthalt im Mai 1957 zur Veröffentlichung

überlassen. Dieses neugefundene Reststück enthält kleine Leckerbissen

für Elamologen und Iranisten.

Die nächste, von E. F. Schmidt behandelte Gruppe, nämlich 97 Mörser

und 80 Stößel aus grünem Quarz, alle in einem einzigen Raum des Schatz¬

hauses gefunden, gibt allerlei Rätsel auf. Die meisten Geräte tragen

aramäische Aufschriften, mit Tinte geschrieben. Sie hängen sehr wahr¬

scheinlich insgesamt mit dem Hauma-Kult zusammen, den Zarathustra

so hart verdammt hat. Anscheinend stammen alle Mörser und Stößel erst

aus der Zeit Artaxerxes' I. und Dareios' II. Sollte dies mit dem Verfall

der Zarathustra-Religion imter diesen Herrschern zusammenhängen, den

wir auch sonst in der zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts antreffen ?

Den Abschluß des Abschnittes ,, Beschriftete Objekte" bildet eine

Bronzetafel mit einer ziemlich langen elamischen Inschrift, offenbar ein

Beutestück aus dem Elam des frühen 6. Jahrhunderts. Ihr Inhalt ist

erst teilweise erschlossen; wenige Sprachen sind eben so schwierig wie

das Elamische.

Auf Seite 66 bis 104 werden die im Schatzhaus gefundenen Skulptmen

und Ziergegenstände abgehandelt — naturgemäß nur Bruchstücke;

Alexanders Soldaten schleppten ja alles Wertvolle fort, ehe sie die Pfalz

in Brand steckten. Besonders die (zeichnerisch ergänzten) Steingefäße

faUen durch die vollendete Schönheit ihrer Formen auf. Es folgen kost¬

bare Reste von Glas-, Metall- und Tongefäßen, von Waffen, Geräten und

Werkzeugen aller Art. Die von E. F. Schmidt (S. 105—107) veröffent¬

lichten Eichgewichte aus Diorit liefern, da sie nicht ganz intakt sind, für

das achämenidische Ä^r^a-Gewicht leider nur Annäherungswerte; es muß

etwa 83 Gramm gewogen haben. Weiter führen die sehr genauen Unter¬

suchungen an dem Hohlmaß eines Parfum-Flacons (S. 108—109), die

für 1 qa einen Wert von ziemlich genau 0,93 Liter ergeben. Der achä¬

menidische „Krug" — eine in den Täfelchen oft genannte Maßeinheit —

faßte somit 9,3 Liter.

*

Für den Historiker besonders aufschlußreich sind die Grabungen

E. F. Schmidts auf dem Gelände eines Friedhofes bei der Persepolis-

(3)

Quelle, der im Juni 1939 zufällig angeschnitten worden war, etwa 1 km NNW von der Terrasse. Dieser einzige bisher bekannte, spätachämenidische

Friedhof belehrt uns darüber, daß die alten Perser begraben wurden,

und zwar in verstellbaren Tonsärgen, den Kopf ungefähr nach Norden

ausgerichtet. Damit dürfte erwiesen sein, daß die Perser zur Achä¬

menidenzeit auch als Zarathustrier nicht daran dachten, sich der Sitte

der Leichenaussetzung zu unterwerfen, die (nach Herodot I 140) die

Magier zu praktizieren beliebten. Diese abstoßende Sitte stammt nach

meiner Auffassung von den Magiern schon der vorzarathustrischen Zeit ;

sie koimte im Zoroastrismus der Arsakiden und vor allem der Sasaniden

nur deshalb zur allgemeinen Übung werden, weil die Magier es verstanden

hatten, die Religion Zarathustras auf ihr altes Ritual aufzupfropfen —

und damit zu verfälschen. Denn den Geist dieser Magier scheidet eine

Welt vom Geiste Zarathustras. Man darf E. F. Schmidt zur Erschließung

dieses spätachämenidischen Friedhofes beglückwünschen; sie schafft

beruhigende Klarheit.

*

Die meisten Probleme wirft im hier besprochenen Band der eingangs

erwähnte Abschnitt über Siegel und Siegelabdrucke auf; ihre Lösung

verspricht wichtige Aufschlüsse über die Verwaltung des Achämeniden-

hofes. Ich bin auf diese Siegel schon in meiner Besprechung des Cameron'-

schen Werkes über die Schatzhaustäfelchen (Persepolis Treasury Tablets,

Chicago 1948) in der Zeitschrift für Assyriologie 49 (1950) S. 350—1 kurz

eingegangen. E. F. Schmidt {Persepolis II, S. 13) hat meine Schlu߬

folgerungen nur teilweise übernommen. Ich möchte daher hier erneut,

auf knappem Raum, darauf zurückkommen.

Es besteht Übereinstimmung, als ,, Königssiegel" nur solche Rollsiegel

zu bezeichnen, die nicht nur das Symbol des sieghaften Helden, sondern

auch den Namen des Herrschers tragen. In Persepolis finden sich auf

Täfelchen, die an den Hofschatzmeister (*ganzabara) gerichtet sind und

Geldzahlungen anweisen, nur sechs verschiedene Königssiegel, nämlich

die Nummern 1, 2, 3, 4, 6 und 8, teils den Namen des Dareios, teüs den

des Xerxes tragend. Die Tatsache, daß die Inhaber besagter sechs Siegel

a) ein Königssiegel führen und b) dem Hofschatzmeister Befehle erteilen

durften, legt den Schluß nahe, daß es sich bei ihnen um höchste Würden¬

träger handelte, die dem Hofschatzmeister noch übergeordnet waren.

Ich halte diese Mäimer für die „Großwesire" der Zeit von etwa 495 bis

465 V. Chr. Es handelt sich um folgende Persönlichkeiten :

1. Baradkäma, bis zum 32. Jahr des Dareios (490 v. Chr.) ;

2. *Urvatayant (so nach der einleuchtenden Deutung W. B. Hen-

NlNOs [brieflich] eines Personennamens, der in elamischer Umschrift

(4)

als Uratenda oder Rumatenda oder Rateninda erscheint), vom 33. Jahr des Dareios (489) bis etwa ins 1. Jahr des Xerxes (485);

3. Dargäyus, 2. bis 4. Jahr des Xerxes;

4. Artatahma, 4. bis 13. Jahr des Xerxes und später erneut in dessen

19. und 20. Jahr, immer noch den Namen des Dareios auf dem Siegel

führend;

5. Öigavahus, 15. bis 18. Jahr des Xerxes;

6. ArtaOura/Artasyras, letztes Jahr des Xerxes (465).

Sechs Großwesire in einem Zeitraum von rund 30 Jahren sind im

Orient nichts Ungewöhnliches, ja sie erweisen sogar durchaus stabile

Regierungsformen .

Im Jahre 490 v. Chr. wurde ,,Großwesir" Baradkäma (seinen Amts¬

antritt können wir nicht ermitteln, weil das Hofschatzarchiv erst um

eben diese Zeit fertiggestellt und in Betrieb genommen worden ist, wir

also keine Schatztäfelchen aus früherer Zeit besitzen) auf den Posten des

Hofschatzmeisters versetzt. Er durfte jedoch sein bisheriges Dareios-

,, Königssiegel" behalten, bis er im 7. Jahr des Xerxes (479 v. Chr.) auch

dieses Amt abgab. Über das Siegel seines Nachfolgers Barissa sagen die

Täfelchen nichts aus ; doch vermute ich, daß er von Xerxes jenes Königs¬

siegel bekam, das bei E. F. Schmidt die Nummer 5 führt. Dieses Roll¬

siegel halte ich für das Schatzamtssiegel schlechthin. Denn nicht nur

Hofschatzmeister Vahui führte es, als er im 13. Jahr des Xerxes (473

V. Chr.) das Amt von Bariisa übernahm, sondern auch Vahuä's Nach¬

folger *Urvatayant, der „Großwesir" vom Ende der Regierung des

Dareios. Und als im 3. Jahr des Artaxerxes (462/1 v. Chr.) Bariiga aber¬

mals Hofschatzmeister wurde, benutzte er weiterhin besagtes Siegel

Nr. 5.

Ich glaube nicht, daß die Hofschatzmeister Barissa, Vahus und

*Urvatayant neben diesem Dienstsiegel des Hofschatzes noch ein per¬

sönliches Siegel führten, wie E. F. Schmidt (S. 13, Anm. 64) annimmt.

So lange sie im Amt waren, wußte jeder Beamte, daß ihnen das Siegel

Nr. 5 zustand; beim Ausscheiden dürften sie entweder ein neues Amts¬

siegel oder aber auch ein eigenes persönliches Siegel erhalten haben.

Baradkäma allerdings durfte bei seiner Versetzung aus dem Amt des

,, Großwesirs" in das (nicht ganz so hohe) des Hofschatzmeisters sein

Dareios-Königssiegel ausnahmsweise behalten, weil eben auch dem Hof¬

schatzmeister ein Königssiegel zustand. Wir haben aber Grund anzu¬

nehmen, daß nicht viele Amtsträger das Vorrecht eines Königssiegels

genossen. So hatte der bei Hofe sicher höchst einflußreiche Bogenträger

des Dareios, Aspaöina/Aspathines, von dem sowohl Inschriften und

Reliefs als auch Herodot Kunde geben, nm das Siegel Nr. 14 inne, das

8 ZDMG 108/1

(5)

lediglich die Verehrung Ahuramazdas versinnbildlicht, ähnlich dem Siegel Nr. 16 des ,, Generals" Bagadäta/Megadates^. Beide Persönlich¬

keiten waren mächtig genug, den Hofschatzmeister anzuweisen, Geld

auszuzahlen, ohne sich auf einen Befehl des Großkönigs berufen zu

müssen —- aber ein Königssiegel durften sie nicht führen. Dasselbe güt

für den Großhofintendanten Farnäka/Pharnaces, dem unter Dareios die

königlichen Herden und Speicher unterstanden, der trotzdem aber nur

ein Siegel mit der aramäischen Aufschrift „Farnäka, Sohn des ArSämaj

Arsatnes" führte^.

Die Schatztäfelchen von Persepolis liefern uns somit, wie ich glaube,

eine vollständige Liste sowohl der ,,Großwesire" als auch der Hofschatz¬

meister aus der Zeit der letzten Regierungsj ahre des Dareios und der

ganzen Herrschaft des Xerxes bis in die Anfänge des Artaxerxes.

In mittelalterlicher Zeit gab es an persischen Königshöfen stets jeweüs

zwei Schatzmeister, einen Ersten und einen Zweiten oder Vize-Schatz¬

meister. Dies scheint schon unter den Achämeniden so gewesen zu sein.

Denn als Baradkäma im 32. Jahr des Dareios vom Großwesirsamt zum

Hofschatz überwechselte, wurde der bisherige Hofschatzmeister Sakka

(Saka?) offenbar Zweiter Schatzmeister. Als solcher beurkundet er (mit

Siegel Nr. 26) noch manche Täfelchen, die zur zweiten Gattung der

Ausgabenbelege (,, memoranda") gehören — im Gegensatz zur ersten

Gattung von Täfelchen, die von außen kommende Zahlungsanweisungen

darstehen (Camekon's letter type tablets). Das Königssiegel des Hofschatzes

durfte jedoch nur der Erste Schatzmeister führen.

*

1 Besagter Megadates scheint den Titel „Oberster, General" geführt zu haben. In den drei Täfelchen, die von ihm ausgehen, steht jeweils vor seinem

Namen pir-ra-tam^-ma, was Camebon (PTT S. 141) als aramäisch blrta mit

der elamischen Lokativ-Postposition -ma (in the fortress) deutet. Es fällt

aber auf, daß von allen Täfelohen-Urhebern einzig Megadates den Hofschatz¬

meister mit einer so fremdartigen Adresse apostrophiert haben sollte. Ich

halte diesen Ausdruck für die elamische Umschrift eines altpersischen

*fratama, dessen Plural fratama in der Behistün-Inschrift (I: 57 und mehr¬

fach) überliefert ist und ,,die Vornehmsten" bezeichnet. Aramäisches birta

wäre elamisch etwa pi-ir-da umschrieben worden. (Korrekturzusatz : Erst

nachträglich sehe ich, daß W. Eilebs bereits 1955 diese Deutung ver¬

öffentlicht hat [ZA 61, S. 225—236]; er übersetzt allerdüigs: „der freie oder edle Herr *Megadates".)

2 Vgl. G. G. Camebon, JNES I, Chicago 1942, S. 214—8, dazu meinen

Beitrag „Zum elamischen Wortschatz" (ZA Bd. 50, S. 237 Anm. 2 sowie

unveröffentlichte Walltäfelohen (Fortification Tablets) aus Persepolis, deren

Abschrift mir G. G. Camebon freundlicherweise zugänglich gemacht hat.

Das Siegel Farnäkas, das verloren gegangen (pitika) und durch ein neues

ersetzt worden war, hat Cameeon bereits in Persepolis Treasury Tablets

S. 53 erwähnt.

(6)

Besonderes Kopfzerbrechen bereiten die in und nahe bei dem Archiv

(auf „Zimmer 33" des Schatzhauses) gefundenen Tonetiketten (labels),

insgesamt 199. Der Bestand an Täfelchen betrug 198 heile oder fast heile

Stücke, dazu 548 (oft winzige) Bruchstücke. Es gab also insgesamt wohl

etwas mehr Täfelchen als Etiketten. Was sagen diese labels aus ?

G. G. Cameron (Persepolis Treasury Tablets S. 28) hat gezeigt, daß

die meisten Täfelchen ursprünglich mit einer im Ton steckenden Schnur

versehen waren. Zur Erklärung vermutet er — wie schon E. Herzfeld

in einem Brief an E. F. Schmidt —, die labels köimten einstens den

Verschluß von aramäischen Pergament-Urkunden gebildet haben, die

so mit jeweils entsprechenden Täfelchen zusammengebunden worden

seien. E. F. Schmidt (S. 5) lehnt diese Theorie nicht ab, meint aber, die

meisten Etiketten hätten sich einst an Wertgegenständen im Schatzhaus

befunden. Gegen diese Annahme sprechen jedoch sowohl die leidlich

ähnliche Zahl von Täfelchen und Siegel-Etiketten als auch die überein¬

stimmenden Fundorte (im und nahe beim Archiv).

Nach meiner Überzeugung läßt sich an den Tonetiketten mit ihren —

bis zu sieben — Siegelabdrucken der bürokratische Geschäftsgang bei

den Zahlungen der Hofschatzkammer erkeimen. Alle im Einzelfall zu¬

ständigen Beamten und sicherlich auch der jeweilige Empfänger der

Gelder drückten ihr Siegel auf den noch feuchten Tonklumpen auf, der

an dem Bindfaden des Täfelchens hing. Wenn wir die Träger der ins¬

gesamt 77 verschiedenen Siegelabdrucke (von RoUsiegeln, Petschaften

und Siegelringen herrührend) ermitteln könnten, würden sich die Einzel¬

heiten des Geschäftsganges aus dem Nebel herausschälen, in der er für

uns Heutige gehüllt ist. Aber einiges läßt sich gleichviel aus den Etiketten ablesen.

Da sind einmal die (wenig zahlreichen) Etiketten zu erwähnen, auf

denen sich nur ein einziger Siegelabdruck befindet (oder auch mehrfache

Abdrucke desselben Siegels). Hinter seinem Urheber vermuten wir den

Empfänger des Geldes; der Siegelabdruck wäre somit eine Quittung.

Wo sich zwei Abdrucke vorfinden, dürfte der eine vom Quittierer

stammen, während der andere vermutlich die ,, Paraphe" des Schatz¬

beamten war, der die Summe ausbezahlte, wofür in den Täfelchen die

elamische Formel kurmin ,, durch die Hand des ..." verwendet wird.

Sinngemäß dürfte der Quittierer jene Persönlichkeit sein, die in den

Täfelchen mit der Formel Saramanna ,,dem ... unterstellt" auftreten.

Ferner stellen wir fest, daß eine stattliche Zahl von Etiketten (38 von

insgesamt 199) das Königssiegel Nr. 5 trägt, und zwar in Kombinationen

mit 23 der insgesamt 77 verschiedenen Siegelabdrucke. Wir keimen dieses

Siegel bereits als das Amtssiegel von drei — wenn nicht vier — Hof¬

schatzmeistern des Xerxes und Artaxerxes. Am häufigsten ist dieser

(7)

Siegelabdruck mit dem des Siegels Nr. 58 kombiniert (auf 8 Etiketten) ;

der Inhaber von Siegel Nr. 58 dürfte also auch unter den höheren Schatz¬

beamten zu suchen sein.

Es güt mir als wahrscheinlich, daß im allgemeinen nur solche Täfelchen

von höheren Schatzbeamten und gar vom Hofschatzmeister mit Siegel-

Etikett versehen wurden, die Zahlungsanweisungen höheren Orts dar-

steUten (letter type tablets), während bei Ausgabeverfügungen des Schatz¬

amtes (memoranda) das Siegel des Hofschatzmeisters (Nr. 5) auf dem

Täfelchen allein schon genügt haben dürfte. Dies würde auch erklären,

daß das Siegel Nr. 26 des (vermutlichen) Vizeschatzmeisters Sakka zwar

auf memoranda erscheint, kein einziges Mal aber auf labels. Etiketten mit

Abdrucken von einem oder zwei Siegeln dürften nach dieser Überlegung

an memoranda gehangen haben, während Abdrucke von vier, fünf, ja

sieben Siegeln auf Etiketten mit letter type tablets zusammenhingen.

Auffallend ist, daß von den Siegeln der Urheber von Zahlungsanwei¬

sungen (also der letter type tablets) nur ein einziges auch auf Etiketten erscheint, nämlich das Siegel Nr. 8, also das „Königs-Siegel" des ,, Gro߬

wesirs" Artasyras aus dem letzten Regierungsj ahr des Xerxes — und

zwar in fünf Fällen. Sollte sich hier eine Reorganisation des Geschäfts¬

ganges anzeigen, die eine stärkere Einschaltung des Großwesirs be¬

zweckte ? Im persischen Mittelalter konnte der Hofschatzmeister keine

Zahlung ohne Gegenzeichnung des Großwesirs leisten. Diese Einschrän¬

kung der Machtbefugnis des Hofschatzmeisters könnte somit auf Artasy¬

ras und in das Jahr 465 v. Chr. zurückgehen — falls nicht ein ganz

anderer, uns undurchsichtiger Sachverhalt zugrunde liegt.

Es ist klar, daß mit diesen Darlegungen die Probleme nicht aus¬

geschöpft, geschweige gelöst sind, vor die sich die Wissenschaft durch

die Veröffentlichung des zweiten Persepolis-Bandes gestellt sieht. Möchte

der dritte in naher Zukunft folgen ! Doch gereichen schon die beiden jetzt

vorliegenden Monumentalbände ihrem Verfasser wie dem Oriental

Institute der Universität Chicago zu höchster Ehre.

(8)

Von Robert Birwä, Düsseldorf

In einem im Jahre 1885 in den Nachrichten der Göttinger Gesellschaft

der Wissenschaften (GGN) veröffentlichten Aufsatz befaßte sich Kiel¬

horn u. a. mit der Textüberlieferung der Astädhyäyi. Im Jahre 1887

erschien ein Aufsatz Kielhorns in Bd. 16 des Indian Antiquary (IA)

unter dem Titel Notes on the Mahäbhäsya No. 6: The text of Pänini's

sütras, as given in the Käsikä-Vrtti, compared with the text known to

Kätyäyana and Patanjali. Dieser Aufsatz deckt sich inhaltlich ungefähr

mit dem aus dem Jahre 1885. In einera (mir unbekaimten) Aufsatz in

Bd. 13 des Journal ofthe United Provinces Historical Society, Lucknow,

aus dem Jahre 1940 handelt K. M. K. Sarma über The text of the Astä¬

dhyäyi. Die Textüberlieferung der pänineischen Regeln ist der Gegen¬

stand eines Aufsatzes von S. K. Mukhopadhyaya in The Indian His¬

torical Quarterly (IHQ), Bd. 20, aus dem Jahre 1944 unter dem Titel

Tibetan translation of Prakriyä-Kaumudi and the mention of Siddhänta-

Kaumudi therein.

Die Herausgeber der Astädhyäyi, Kääikä etc. erwähnen teilweise ab¬

weichende Lesarten für die Sütras. In den einheimischen Kommentaren

werden ebenfalls abweichende Lesarten verzeichnet, die teilweise meines

Wissens nicht in den Mss. erscheinen.

Nachfolgend werden die Variae lectiones für die Adhyäyas IV und V

angegeben, da keine Zusammenstellung existiert, die alle Lesarten um¬

faßt. Die Lesarten wurden auf Grund eines Vergleiches folgender Text¬

ausgaben zusammengestellt :

bö = Pänini's acht Bücher grammatischer Regeln, herausgegeben und

erläutert von Dr. O. Böhtlingk, Bd. 1, Bonn 1839

Bö = Pänini's Grammatik, herausgegeben, übersetzt etc. von 0. Böht¬

lingk, Leipzig 1887

Ni = Astädhyäyisütrapäthah, Bombay, Nirnaya Sägara Press, 1930

Ch = Päiiiniyasiksädisarngrahah, Benares, Chaukhambä Samskrta

Pustakälaya, o. J.

Bh = Word Index to Päriini Sütra Pätha and Parisistas, compiled by

Shridharshastri Pathak and Siddheshvarshastbi Chitrao,

Government Oriental Series, Class C, No. 2, Poona, Bhandarkar

Oriental Research Institute, 1935

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