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90. 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Magisterstudium Volkswirtschaftslehre

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2008/2009 – Ausgegeben am 11.02.2009 – 11. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

90. 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Magisterstudium Volkswirtschaftslehre

Der Senat hat in seiner Sitzung am 22. Jänner 2009 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 16. Dezember 2008 beschlossenen Änderungen des Curriculums für das Magisterstudium Volkswirtschaftslehre, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Universität Wien am 06. 06. 2006, 33. Stück, Nr. 210 in der nachfolgenden Fassung genehmigt:

1. Änderungen im Curriculum

1.1 Einfügen eines Satzes in die Prüfungsordnung

In § 15 wird ein Satz zur Benotung von Konversatorien für Magistrandinnen und Magistranden eingefügt.

§ 15 lautet demnach:

Alle Prüfungen werden als Lehrveranstaltungsprüfungen abgehalten. Es gilt die Notenskala 1-5 (sehr gut, gut, befriedigend, genügend, nicht genügend). Die Noten 1-4 gelten als positiver Leistungsnachweis. Das Konversatorium für Magistrandinnen und Magistranden (§9 (9) bzw. §10 (7), 4 ECTS (2 SSt)) wird mit “bestanden” oder “nicht bestanden” benotet.

2. Inkrafttreten

An § 18 (1) wird folgender Absatz 2 angefügt:

(2) Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 11.2.2009, Nr. 90, Stück 11, treten mit 1. März 2009 in Kraft.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission H r a c h o v e c

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