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207. 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Erweiterungscurriculum Volkswirtschaftslehre

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2009/2010 – Ausgegeben am 25.06.2010 – 32. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

207. 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Erweiterungscurriculum Volkswirtschaftslehre

Der Senat hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2010 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 08. Juni 2010 beschlossene 1. Änderung des Curriculums für das Erweiterungscurriculums Volkswirtschaftslehre, veröffentlicht am 24.06.2007 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 33. Stück, Nr. 185, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

1. Änderungen im Curriculum

1.1 Ändern der Voraussetzungsprüfung für die Module des Erweiterungscurriculums sowie Tippfehlerberichtigung in § 5

§ 5 lautet demnach:

In diesem Erweiterungscurriculum sind Module im Umfang von 30 ECTS Punkte zu absolvieren. Zur Auswahl stehen die in § 6 genannten Module. Jedenfalls zu absolvieren ist Modul 1: UK „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre“, sinnvollerweise im ersten

Semester. Der erfolgreiche Abschluss dieses Moduls ist Voraussetzung für den Besuch des Moduls §6 (2) Mikroökonomie. Die Studentinnen und Studenten müssen nur eine Übung absolvieren und haben somit die Wahl zwischen UE Mikroökonomie und UE

Makroökonomie. Eine schriftliche Arbeit im Rahmen des Moduls (4), entspricht 2 ECTS Punkten.

2. Inkrafttreten

An § 9 (1) wird folgender Absatz (2) angefügt:

(2) Die Änderung des Erweiterungscurriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 25. Juni 2010, Nr. 207, Stück 32, tritt mit 1. Oktober 2010 in Kraft.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission H r a c h o v e c

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