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Antrag auf Erlaubnis zum

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Academic year: 2022

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Stadt Bottrop

Fachbereich Tiefbau und Stadterneuerung (66) Postfach 10 15 54

46215 Bottrop

Antragsteller

Name

Straße/Haus-Nr.

PLZ/Wohnort Telefon

Bottrop,

Datum

Antrag auf Erlaubnis

zum vorübergehenden Verschluss des Kanalhausanschlusses zur Verdämmung des Kanalhausanschlusses

zur Beseitigung des Kanalhausanschlusses mit Aufbruch der öffentlichen Verkehrsfläche ohne Aufbruch der öffentlichen Verkehrsfläche

Der nachstehende näher bezeichnete Anschluss soll nach Maßgabe der als Anlage in zweifacher Ausfertigung beigefügten zeichnerischen Darstellung hergestellt werden.

Anschlussberechtigter

Fachunternehmer

Bauvorhaben

Baugrundstück

Straße /Hausnummer

Gemarkung Flur Flurstück Nr.

Art des Abwassers Mischwasser Schmutzwasser Niederschlagswasser

(2)

Rohrmaterial Rohrdurchmesser

Bleiben weitere Leitungen vorhanden?

Welches Verfahren wird angewandt?

Im Anschluss an die Arbeiten werde ich einen Abnahmetermin mit dem Fachbereich Tiefbau und Stadterneuerung vereinbaren.

• Bei Verschluss oder Beseitigung des Anschlusses ist eine Abnahme an der offenen, nicht verfüllten Baugrube erforderlich.

• Bei einer Verdämmung erfolgen eine Reinigung und eine daran anschließende

TV-Untersuchung des Hauptkanals durch den Fachbereich Tiefbau und Stadterneuerung.

Mir ist bekannt, dass

• die Arbeiten ausschließlich durch Unternehmen durchgeführt werden dürfen,

die von der Stadt Bottrop eine Zulassung für die Ausführung von Anschlusskanälen im öffentlichen Straßenland und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage besitzen,

• im Bedarfsfall weitere Unterlagen angefordert werden können,

• für die Bearbeitung dieses Antrags ‒ auch im Fall einer Ablehnung ‒ eine Gebühr nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bottrop erhoben wird, und

• bei einer Verdämmung auch die Kosten für Kanalreinigung und TV-Untersuchung anfallen.

Bei Antragstellung durch einen Fachunternehmer versichert dieser mit seiner Unterschrift, dass er berechtigt ist, den Antrag im Namen und für Rechnung der Eigentümer/Bauherren zu stellen.

Unterschrift des Antragstellers

Anlagen

Lageplan mit Eintragung der betroffenen Anschlussleitung in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1:1000 oder 1:500

Hinweis

Zu Ihrer Information weise ich darauf hin, dass das gesamte Stadtgebiet Bottrop im Bombenabwurfgebiet des zweiten Weltkrieges liegt. Baugrundstücke werden von hier nicht auf Kampfmittelfreiheit überprüft.

Sollte Ihr Bauvorhaben mit erheblichen Bodeneingriffen (tiefer als 80 cm) verbunden sein, ist der Fachbereich Recht und Ordnung, FB 30/2, der Stadt Bottrop, Telefon: 02041/70-3260, von Ihnen zu kontaktieren, um ein Kampfmittelvorkommen ausschließen zu können.“

Den Text der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasser- anlage – Entwässerungssatzung – der Stadt Bottrop vom 22.06.1992 – geändert durch Satzung der Stadt Bottrop vom 09.06.2004 – finden Sie im Internetportal der Stadt Bottrop unter www.bottrop.de

> Rathaus und Politik > Ortsrecht > Bauwesen, Entwässerung und Friedhofswesen.

Ebenfalls auf den Internetseiten finden Sie rechtliche Grundlagen und Informationen zur Vermeidung von Was- serschäden an Gebäuden unter www.bottrop.de

> Stadtleben > Wohnen > Downloads > Private Hausentwässerung/Rückstausicherung.

Den Text der Verwaltungsgebührensatzung und den aktuellen Gebührentarif finden Sie unter www.bottrop.de

> Rathaus und Politik > Ortsrecht > Finanzen.

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